Protokoll der Sitzung vom 24.05.2016

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank. – Für die AfD hat nun der Abgeordnete Tritschler das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das vom Bundesverfassungsgericht 1983 definierte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist das fundamentale Bürgerrecht im digitalen Zeitalter. Die Schöpfer unseres Grundgesetzes konnten kaum eine Ahnung davon haben, welche ungeheuren Möglichkeiten, aber auch welche Risiken mit digitalen Datenverarbeitungssystemen einhergehen.

In Deutschland wurden diese Risiken früh erkannt und durch ein vorbildliches Datenschutzrecht eingehegt. Insofern ist die Einführung der DSGVO eine Zäsur, aber nicht unbedingt ein Feiertag. Dem bewährten deutschen Datenschutzrecht wird eine europäische Glocke übergestülpt.

Über die grundsätzlichen Probleme haben wir uns bereits heute Morgen ausführlich ausgetauscht. Ganz konkret kommt nun auf kleine und mittelständische Unternehmen, auf Vereine, aber auch auf Kommunen, Universitäten und Behörden eine Menge zu, ohne dass sich für die Bürger damit signifikant etwas verbessern würde.

Das gilt beispielsweise für das E-Government, das sich die Landesregierung besonders auf die Fahne geschrieben hat. Hier ist nicht nur ein Stillstand auf niedrigem Niveau zu erwarten, sondern sogar ein Rückschritt absehbar. Nach Expertenmeinung wird die DSGVO nicht nur hier den Fortschritt verhindern, sondern auch in vielen anderen Bereichen wird sie zu einer regelrechten Innovationsbremse – und das, obwohl die Digitalisierung inzwischen das Thema ist.

Auf allen Ebenen müssen Personalressourcen massiv aufgestockt werden. Beispielsweise rechnet man in den Universitäten mit einem durchschnittlichen Mehraufwand in Höhe von 250.000 € jährlich pro Hochschule. Zugleich weiß man gar nicht, wo man die vielen qualifizierten Datenschutzbeauftragten hernehmen soll.

In der Forschung ist die Erhebung von Daten essenziell. Jetzt müssen alle Daten vorab auf Notwendigkeit geprüft werden. Auch das ist kaum zu bewältigen und wird den Forschungsstandort NRW schwächen.

Ein völlig ungeklärtes Problem – das klang gerade schon an – ist die Verwendung von Bildern mit dritten Personen darauf. Damit hat jede Stelle, jede Einrichtung zu tun, die in der Öffentlichkeitsarbeit tätig ist. – Die Mängelliste ließe sich noch beliebig verlängern.

Zu allem Überfluss fehlt es offenbar an allen Ecken und Enden an Beratungsangeboten für die Betroffenen. So schafft man ohne Not Unsicherheit und Chaos. Das ist das große Problem. Nichtsdestotrotz wird das Ganze jetzt durchgeprügelt. Es kommt ja aus Brüssel, und deshalb wird es auch nicht ernsthaft infrage gestellt.

SPD und Grüne bemängeln zu Recht an einigen Stellen handwerkliche Mängel bei der Umsetzung; aber auch sie lassen keinen Zweifel daran, dass sie die DSGVO grundsätzlich begrüßen. Wir lehnen das Gesetz jedoch nicht nur wegen seiner handwerklichen Umsetzungsfehler ab, sondern wir lehnen es ab, weil es unnötig und schädlich ist und einen neuerlichen Schritt in Richtung EU-Zentralismus bedeutet.

(Beifall von der AfD)

Zum Abschluss noch ein Wort zu unserem Änderungsantrag. Es geht dabei um die Speicherfristen für Überwachungsvideos. Bisher war es gestattet, die Videos zwei Wochen lang zu speichern.

Im Antrag von CDU und FDP stehen nun vier Wochen. Wir fordern nach bayerischem Vorbild acht

Wochen. Wir wollen gerade in NRW, dem Schlusslicht bei vielen Kriminalitätsstatistiken, der Heimstätte von Terroristen wie Anis Amri, den Strafverfolgungsbehörden keine unverhältnismäßig hohen Schranken auferlegen.

Wenn Sie mit den Bürgern sprechen, fühlen sie sich durch so etwa kaum in ihrer Freiheit eingeschränkt. Da fallen den Menschen andere Dinge ein: Zensurgesetze, schnüffelnde Finanzbehörden, CD-Käufer oder einfach nur der Rundfunkbeitragsservice. Vielleicht kümmert sich da mal jemand um die Privatsphäre. Denn die gilt bekanntlich nicht nur für Terroristen und Verbrecher. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Danke sehr. – Als Nächstes hat der fraktionslose Abgeordnete Herr Pretzell das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Zu Recht ist hier darauf hingewiesen worden, dass das Gesetz mit recht heißer Nadel gestrickt worden ist. Aber, liebe Kollegen von Rot und Grün, sie haben zu Recht angemerkt: Zwei Jahre hat man Zeit gehabt, um etwas auf den Weg zu bringen. Ein Jahr davon haben Sie regiert, also ungefähr genauso lange wie die aktuelle Regierung.

Etwas Sorge muss der ursprünglich vorgelegte Gesetzentwurf bereiten. Sie haben jetzt als CDU/FDPFraktionen Änderungsvorschläge gemacht, die die größten Problemfälle beseitigen.

Aber ursprünglich hatten Sie mal eine Videoüberwachung mit längeren Speicherfristen geplant, die der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dienen sollte. Meine Damen und Herren, es handelt sich bei der Videoüberwachung um Grundrechtseingriffe. Wenn Sie mithilfe von Grundrechtseingriffen in Zukunft hoheitliche Aufgaben erfüllen wollen, muss das Anlass zur Sorge geben. Das kann sicherlich kein Grund für Videoüberwachung sein. Ich bin froh, dass Sie das jetzt ändern wollen.

Aber auch die Durchsetzung des Hausrechts wird wahrscheinlich einer juristischen Überprüfung nicht standhalten.

Etwas Sorge macht mir allerdings auch, dass ausgerechnet von der AfD-Fraktion eine Verlängerung der Speicherfristen auf zwei Monate kommt, weil insbesondere die Begründung meines Erachtens wenig schlüssig ist. Gerade wenn man auf den Terrorismus hinweist, wird man feststellen, dass man dadurch den Terrorismus selbstverständlich nicht verhindert – das steht auch nicht drin –, aber man wird auch die Unterstützernetzwerke zwei Monate später in Deutschland nicht mehr vorfinden, nachdem solche Anschläge passiert sind. Das zeigen jedenfalls die

Erfahrungen aus den vergangenen Anschlägen in Europa. Üblicherweise sind solche Unterstützernetzwerke entweder schon im Vorfeld oder spätestens kurz nach der Tat aus dem Land verschwunden – dorthin, wo sie ursprünglich mal als Keimzelle entstanden sind.

Insofern wird die Videoüberwachung weder den Terrorismus in Deutschland verhindern noch wesentlich zu seiner Aufklärung beitragen können. Die Videoüberwachung ist aber ein Grundrechtseingriff, den wir nur äußerst dosiert anwenden sollten. Ich glaube, dass das in dem jetzigen Gesetzentwurf – auch mit den Änderungsanträgen von CDU und FDP – bis zur absoluten Grenze und in einigen Fällen darüber hinaus ausgereizt worden ist. – Herzlichen Dank.

(Beifall von Frank Neppe [fraktionslos])

Vielen Dank, Herr Pretzell. – Für die Landesregierung hat Herr Minister Reul das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der 25. Mai ist der Tag, an dem die DatenschutzGrundverordnung umgesetzt in Wirkung tritt. Diese europäische Datenschutz-Grundverordnung lässt natürlich nur begrenzten Spielraum. Wir haben versucht, diesen Spielraum zu nutzen, um insbesondere die Interessen des nordrhein-westfälischen Datenschutzes zu berücksichtigen.

Um die Antwort auf den Hinweis zu geben, dass wir einen sehr engen Zeitplan gestrickt hätten und dass man zwei Jahre Zeit gehabt hätte: Ich finde es allerdings ein bisschen zu billig, das nur dieser Landesregierung anzulasten. Über ein Jahr lang hat die alte Landesregierung noch regiert. Die hätte sich auch schon darum kümmern können.

(Beifall von Angela Freimuth [FDP])

Wir konnten das erst in Gang setzen, als wir zuständig waren, als die Regierung im Amt war. Ich muss sagen, es ist eine gigantische Arbeit, die da geleistet worden ist, auch in meinem Haus. Ich will mich deswegen bei all denen, die das in der Zeit erarbeitet haben, sehr herzlich bedanken.

(Beifall von Angela Freimuth [FDP])

Ich bedanke mich auch bei Ihnen im Parlament für den guten Willen, für die Bereitschaft, mitzumachen und sich auf diesen Zeitplan einzulassen. Das ist zugegebenermaßen schon eine hohe Anstrengung gewesen; denn den Entwurf haben wir erst im März eingebracht.

Der Gesetzentwurf ist ein Schritt zur Harmonisierung des Datenschutzrechts in Europa. Wir müssen das

Datenschutzrecht anpassen. Es gibt zwei wesentliche Aspekte:

Zum einen gibt es ergänzende Regelungen zu der künftig unmittelbar geltenden und gegenüber dem Recht der Mitgliedsstaaten vorrangigen EU-Datenschutz-Grundverordnung.

Zum anderen gibt sie auch eigenständige Regelungen vor, die zum Beispiel die Richtlinien für Polizei und Justiz umsetzen. Wir haben noch eine gesonderte Debatte über die Polizei. Und die bereichsspezifischen Anpassungen in der Justiz habe ich stellvertretend für meinen Kollegen Minister Biesenbach im letzten Plenum eingebracht.

Das heißt, Sie sehen, wir versuchen, die Sachen Schritt für Schritt umzusetzen und möglichst im Terminplan zu bleiben.

Dass die Änderungen, die sich für unser nordrheinwestfälisches Datenschutzrecht ergeben, nicht ohne Debatte stattfinden und nicht nur Zustimmung finden, ist völlig klar. Das ist ein hochsensibles, politisch sehr umstrittenes Thema, insbesondere auf der Anwenderseite. Denn es wird immer komplexer. Bisher konnte man ein Gesetz zur Hand nehmen; in Zukunft muss man zwei Gesetze lesen. Aber dazu gibt es keine Alternative; wir müssen diese Umsetzung machen.

Das Datenschutzrecht in Nordrhein-Westfalen wird in Zukunft stark von europäischen Datenschutzregelungen bestimmt; das ist richtig vorgetragen worden. Das gilt allerdings auch für andere europäische Staaten. Deshalb – das ist das Gute daran – ist das ein Schritt auf dem Weg, zu einem einheitlichen europäischen Datenschutz zu kommen.

Bei dem fachlichen Austausch der Sachverständigen ist ein sehr unterschiedliches Meinungsbild entstanden. Das ist nicht überraschend. Unabhängig von vielen auch kritischen Anmerkungen hat dieser Gesetzentwurf aber im Grundsatz eine Unterstützung, eine Zustimmung oder, wie man auch sagen kann, eine hohe Akzeptanz erfahren.

Ich will noch einmal hervorheben, dass sich der Gesetzentwurf nur auf öffentliche Stellen bezieht. Das Datenschutzrecht von Unternehmen und Vereinen wird von diesem Gesetzentwurf nicht berührt.

In den Beratungen haben sich ganz gezielte Punkte herausgebildet, die besonders umstritten waren. In diesen Fragen zu Kompromissen zu kommen, mit denen am Ende alle einverstanden sind, geht nicht; das wird gar nicht gehen. Trotzdem haben wir uns alle darum bemüht, obwohl die Sichtweisen in Teilen sehr stark voneinander abweichen.

Ich will das an dem Beispiel der Videoüberwachung, was heute diskutiert worden ist, noch einmal verdeutlichen. Natürlich ist das intensiv diskutiert worden.

Behörden, Kommunen, Gerichte und sonstige öffentliche Stellen im Land Nordrhein-Westfalen sollen ihre jeweilige Aufgabe ungestört und sachgerecht wahrnehmen können. Dazu soll die Möglichkeit der Videoüberwachung nach dem Datenschutzgesetz – neu – einen Beitrag leisten, zum Beispiel im Hinblick auf den Schutz von Eigentum oder auch die Kontrolle von Zugangsberechtigten.

Der Wortlaut, der die Voraussetzungen für den Einsatz einer Videobeobachtung bestimmt, ist übrigens von der Verbändeanhörung auch schon beeinflusst worden. Wie Sie wissen, gab es hier auch bei der Anhörung sehr unterschiedliche Einschätzungen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit empfand eine solche Regelung als zu weitgehend. Anders war die Einschätzung der Anwender, die sie praktikabel und vernünftig fanden. Die Vertreter der Kommunen und Hochschulen stimmten ausdrücklich zu, denn sie haben natürlich mit Vandalismus und Sachbeschädigung zu tun. Videokameras können diese Taten verhindern.

An dem Beispiel wird deutlich, dass die Suche nach der angemessenen Formulierung einer Rechtsvorschrift nicht einfach ist. Die Interessen des Einzelnen auf Schutz seiner Daten und die Interessen der Funktionsfähigkeit von öffentlichen Stellen sind zu berücksichtigen. Dazu gehört eben auch die öffentliche Sicherheit.

Wir haben Änderungen von den Fraktionen vorgelegt bekommen wie zum Beispiel den Hinweis bei den Fristen auf „unverzüglich“. Wir beziehen uns dabei auf einen Begriff, der durch einschlägige Gerichtsurteile definiert ist, sodass wir uns damit haben einverstanden erklären können.

Ich verstehe nicht, Frau Schäffer, dass Sie sagen, das sei uferlos. Ich finde, das ist wirklich ein Tick zu viel. Man kann sich streiten, ob das zu weit geht oder nicht zu weit geht, aber uferlos ist es nicht. Videoüberwachung muss erforderlich und nach dem allgemeinen Grundsatz verhältnismäßig sein. Das ist die Formulierung. Sie darf auf keinen Fall uferlos sein. Das ist überhaupt nicht vorgesehen. Beispielsweise werden auch die schützenswerten Interessen Betroffener formuliert, die nicht übersehen werden dürfen. Es gibt also sehr wohl auch die andere Seite.

„Uferlos“ ist wirklich ein bisschen billige Angstmache; das geht zu weit. Sie können sagen: Das geht uns zu weit. – Aber „uferlos“, sodass alle Leute in Panik geraten, dass wir jetzt überall überwachen, stimmt nicht. Das stimmte beim Entwurf nicht, und nach der Veränderung durch die Fraktionen jetzt erst recht nicht mehr.

Die Landesregierung hat es sich, wie Sie sehen, nicht leicht gemacht. Wir waren auch offen, etwas zu verändern und einzubringen, wenn es neue Erkenntnisse gab.