Protokoll der Sitzung vom 17.05.2018

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Zu- rufe und Lachen von der CDU)

Ich gehöre ja nicht der SPD-Fraktion an. Auch finde ich es schade, dass Sie jetzt so höhnisch lachen. Es geht hier um ein sehr ernstes Thema, um Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Sie wollen sich offensichtlich nur darüber lustig machen, anstatt ernsthaft darüber zu diskutieren. Das finde ich schade.

Nun komme ich zu dem, was ich eigentlich sagen wollte: Geschlechtsspezifische Gewalt ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Leider erleben Frauen und Mädchen geschlechtsbezogene Gewalt nach wie vor als ein alltägliches Phänomen. Gewalt – das muss man so deutlich sagen – schränkt Frauen und Mädchen nicht nur in ihrem Recht auf Gleichberechtigung und freie Entfaltung ein, laut WHO ist Gewalt eines der größten Gesundheitsrisiken von Frauen weltweit.

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte hat in einer europaweiten Erhebung aus dem Jahre 2014 ermittelt, dass jede dritte Frau seit ihrem 15. Lebensjahr Opfer von physischer und/oder sexualisierter Gewalt geworden ist. Dazu kommen noch die Erfahrungen alltäglichen Sexismus und sexueller Belästigung in unterschiedlichen Formen, von denen eine große Mehrheit der Frauen leider zu berichten weiß.

Ausweislich der Polizeilichen Kriminalstatistik wurden 2016 sogar 165 Frauen von ehemaligen oder derzeitigen Beziehungspartnern getötet. Hinzu kommen 208 Fälle von versuchtem Mord oder Totschlag.

Geschlechtsspezifische Gewalt ist allerdings ein Deliktfeld, welches sich häufig im sogenannten Dunkelfeld bewegt. Das heißt, viele Taten kommen überhaupt nicht zur Anzeige. Das betrifft auf der einen Seite die gerade erwähnte Partnerschaftsgewalt,

aber auch ganz generell geschlechtsspezifische Gewaltdelikte.

Laut einer Dunkelfeldstudie des Landeskriminalamtes Niedersachsen für das Jahr 2017 lag die Anzeigenquote im Bereich der Sexualdelikte bei gerade einmal 6,2 %. Die Gründe dafür sind vielfältig. Sie liegen leider nicht zuletzt in der nicht ganz unbegründeten Angst vieler Opfer, von Strafverfolgungsbehörden vielleicht nicht ernst genommen zu werden.

Leider sind Vergewaltigungsmythen und auch Victim blaming noch immer Realität, was deutlich aufzeigt, dass weitere Fortbildung und Sensibilisierung für Strafverfolgungsbehörden bzw. Justiz dringend geboten sind. Darüber hinaus sollte auch NRW endlich eine Dunkelfeldstudie mit dem Schwerpunkt „Sexualdelikte“ erstellen.

Opfer sexualisierter Gewalt sind schwer traumatisiert. Sie brauchen Unterstützung in Form von Beratungsangeboten, aber sie brauchen auch die Möglichkeit, Spuren anonym sichern zu lassen, um später noch Anzeige erstatten zu können.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Kampf gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine gesamtgesellschaftliche und gesamtpolitische Aufgabe. Daher verabschiedete der Europarat im Mai 2011 das „Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“. Es wird wegen des Verabschiedungsortes kurz „Istanbul-Konvention“ genannt.

Die Istanbul-Konvention fordert die Unterzeichnerstaaten auf, umfassende Konzepte vorzulegen. In NRW haben wir bereits eine gute Grundlage für ein solch umfassendes Konzept, und zwar den Landesaktionsplan „NRW schützt Frauen und Mädchen vor Gewalt“, initiiert durch das Emanzipationsministerium der damaligen rot-grünen Landesregierung.

Darüber hinaus hat NRW bereits eine breit und professionell aufgestellte Frauenhilfe-Infrastruktur. Und trotzdem zeigen sich auch heute noch eindeutige Handlungsbedarfe, an denen wir konsequent gemeinsam weiterarbeiten müssen.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Bund, Länder und Kommunen sind gemeinsam in der Pflicht, eine auskömmliche Finanzierung der Frauenhäuser sicherzustellen. Der jahrzehntelange Finanzierungshickhack zwischen Bund, Ländern und Kommunen über die auskömmliche Finanzierung und über den bedarfsgerechten Ausbau von Plätzen darf nicht länger auf dem Rücken der betroffenen Frauen und ihrer Kinder ausgetragen werden.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Zuständigkeit der Frauenhilfeinfrastruktur für alle Frauen. Das

heißt, die Finanzierungssystematik der Frauenhilfeinfrastruktur darf nicht länger Gruppen ausschließen, sondern muss allen Frauen einen kostenfreien Zugang ermöglichen.

Darüber hinaus muss die Frauenhilfeinfrastruktur, um den Anspruch, allen Frauen einen Zugang zu ermöglichen, einlösen zu können, barrierefrei ausgebaut werden. Insbesondere Frauen in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Frauen in Landesunterkünften müssen in den Blick genommen werden. Sie sind besonders vulnerable Gruppen. Gewaltschutz muss auch hier wirksam durchgesetzt und ihnen niedrigschwellig zugänglich gemacht werden.

Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten zu umfassenden Koordinierungs- und Monitoringprozessen. Neben der Erhebung von Daten geht es auch um die Evaluation bestehender Maßnahmen. Ziel ist eine fortlaufende Überprüfung und Weiterentwicklung dieser Maßnahmen. Deshalb halte ich es für geboten, auch in Nordrhein-Westfalen eine solche Monitoringstelle, wie sie die IstanbulKonvention vorschreibt – wie es auch möglich ist – einzurichten.

In diesem Sinne fordere ich CDU und FDP auf, die vereinbarte Koordinierungsstelle – Sie haben ja in Ihrem Koalitionsvertrag die Einrichtung einer Koordinierungsstelle vereinbart – zu einer solchen Monitoringstelle weiterzuentwickeln und die gemeinsamen Anstrengungen zu verstärken, Frauen und Mädchen konsequent vor Gewalt zu schützen und so die Istanbul-Konvention umzusetzen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Paul. – Für die SPD hat Frau Abgeordnete Butschkau das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema „geschlechtsspezifische Gewalt“ erfährt in den letzten Monaten glücklicherweise eine öffentliche Aufmerksamkeit wie seit Langem nicht mehr. Dazu leisten Kampagnen wie „Nein heißt Nein“ und „MeToo“ einen wichtigen Beitrag. Aber auch die politische Diskussion der letzten Jahre rückt dieses sensible Thema in den Fokus gesellschaftlicher Diskussionen.

All das ist wichtig, um unser gemeinsames Ziel, die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, umzusetzen. Der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt ist ein Menschenrecht. Daher muss es Aufgabe staatlichen Handelns sein, die Rechte von Frauen und Mädchen zu stärken und Hilfsangebote in ausreichendem Umfang zu schaffen.

Wir haben in den letzten Jahren vieles zu diesem wichtigen Thema in NRW bewegt. Mit dem Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen haben wir im Rahmen eines umfangreichen Beteiligungsprozesses ein Instrument geschaffen, das Handlungsfelder und Maßnahmen benennt und Grundlagen für eine Weiterentwicklung schafft. Deren konsequente Umsetzung und Weiterentwicklung ist unser gemeinsames Ziel. Das macht diesen Landesaktionsplan so erfolgreich.

Wir freuen uns, dass die aktuelle Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben hat, den Landesaktionsplan fortzuschreiben und weiterzuentwickeln. Das ist ein wichtiges Ziel, bei dem Sie uns im Boot haben.

Um dieses Ziel umzusetzen, bedarf es nun aber auch Taten. Hier muss sich die Landesregierung bald mal bewegen. Bislang wurden zwar die Mittel der existierenden Frauenhäuser erhöht, das war es dann aber auch. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema „Gewalt gegen Frauen“ ist zumindest für uns nicht wahrnehmbar.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist leider immer noch Alltag. Frau Paul hat gerade die Zahlen genannt. In NRW finden Betroffene in diesem Fall ein professionelles Netzwerk an Anlaufstellen vor, die in der Not helfen. In den Frauenhäusern wird eine ganz hervorragende Arbeit geleistet. Nordrhein-Westfalen ist im Ländervergleich in vielerlei Hinsicht herausragend, auch dank der Rahmenbedingungen, die von Rot-Grün geschaffen wurden.

Dennoch ist die Nachfrage nach Hilfe höher als das Angebot. Es ist naiv, zu glauben, dass jede Frau, die keinen Platz in einem Frauenhaus erhält, Obdach bei Freundinnen oder der Familie findet. Nein, die Folge ist, dass diese Frauen mit ihren Kindern häufig weiter unter einem Dach mit ihrem Peiniger leben müssen und weiter Gewalt ausgesetzt sind. Wir brauchen daher dringend einen weiteren Ausbau der Frauenhaus-Infrastruktur.

Da sind Sie, Frau Ministerin, gefragt, dieses Thema anzupacken. Die Schaffung ausreichender Schutz- und Unterstützungseinrichtungen für alle von Gewalt betroffenen Frauen und ihre Kinder gehört an die oberste Stelle der politischen Tagesordnung einer Gleichstellungsministerin.

(Beifall von der SPD)

Vieles von dem, was in dem vorliegenden Antrag gefordert wird, dürfte Konsens sein. Überhaupt sollte alles, was die Istanbul-Konvention vorschreibt, Konsens unseres politischen Handelns sein. Ihre Idee für die Einrichtung einer Landeskoordinierungsstelle zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Männer und zur Stärkung des Opferschutzes ließe sich im Sinne unserer Forderung um eine Koordinierungs-

und Monitoringstelle zur Umsetzung der IstanbulKonvention ergänzen.

Weiterer Handlungsbedarf besteht bei dem Thema „Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderung“. Diese Zielgruppe haben wir noch nicht ausreichend im Blick, sei es bei der Gewaltprävention, sei es bei der Schaffung von geeigneten barrierefreien Einrichtungen. Auch hier merkt man nicht viel Bewegung in der Landesregierung.

Frau Ministerin, das ist sehr schade, weil Sie ja gerade in Ihrem Ministerium diverse Schnittstellen der verschiedenen Politikbereiche für die Umsetzung dieser Maßnahmen zur Verfügung haben. Sie hätten jetzt die Chance, allen, die sich bisher über den Zuschnitt Ihres Hauses lustig gemacht haben, zu beweisen, welche Vorteile die Kombination von Gleichstellung, Bauen und Wohnen bietet.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in diesem Haus ist die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen bis heute fraktionsübergreifend ein Thema von herausragender Bedeutung, und das muss es auch bleiben.

Um dieses Ziel zu erreichen, liegt aber noch viel Arbeit vor uns. Lassen Sie uns diese gemeinsam anpacken. Ich bitte Sie daher, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen, und freue mich auf eine konstruktive Debatte in den beteiligten Ausschüssen. – Herzlichen Dank und Glück auf!

(Beifall von der SPD und Josefine Paul [GRÜNE])

Vielen Dank, Frau Butschkau. – Für die CDU hat nun die Kollegin Troles das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jegliche Gewalt gegen Menschen ist stets ein fundamentaler Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte. Es ist daher bedauerlich, dass wir 2018 immer noch betonen müssen, dass Frauenrechte Menschenrechte sind und wir Gewalt gegen Frauen und Mädchen ablehnen.

Gewalt ist destruktiv, inakzeptabel, schrecklich. Eigentlich gibt es keinen Begriff, der in einem Wort die Katastrophe der Gewalt gegen Frauen und Mädchen beschreibt. Darüber sind wir uns hier im Landesparlament fraktionsübergreifend einig.

Leider gibt es diese Form geschlechtsbezogener Gewalt aber nach wie vor – in Deutschland und in der Welt. Dem stellt sich die Istanbul-Konvention entgegen, und sie formuliert eine bahnbrechende Idee – jedenfalls für einige Unterzeichnerländer –: Häusliche Gewalt wird nicht mehr als Privatangelegenheit gesehen.

Ganz im Gegenteil: Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, offensiv gegen jegliche Gewalt gegen Frauen vorzugehen – auch gegen häusliche Gewalt –, diese Gewalt zu verhindern, die Opfer zu schützen und die Täter zu bestrafen. Die Vertragsparteien, also die einzelnen Unterzeichnerländer, sollen die Istanbul-Konvention unter Beibehaltung ihrer grundlegenden rechtlichen Konzepte in eigenes nationales Recht umsetzen.

Verglichen mit anderen Ländern sind wir in Deutschland mit der Umsetzung der Istanbul-Konvention sehr fortschrittlich. Die Konvention wurde durch die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert, und ihre Umsetzung wird durch das Monitoringverfahren der Europäischen Union sichergestellt.

Die Nordrhein-Westfalen-Koalition steht geschlossen

(Britta Altenkamp [SPD]: Das war einmal!)

hinter den Bestimmungen der Istanbul-Konvention. Und – um es auf NRW herunterzubrechen – wir nehmen diese Aufgabe sehr ernst. Bei uns in NRW laufen gute Projekte wie, um einige beispielhaft zu nennen, „Mädchen sicher inklusiv“, die Finanzierung von Frauenberatungsstellen oder die anonyme Spurensicherung. Die Projekte dienen der Prävention und dem Schutz von Frauen und Mädchen vor sexualisierter Gewalt.

Natürlich haben wir das Ende der Fahnenstange noch längst nicht erreicht, und man fragt sich, warum nicht. Ganz einfach: weil derartige Projekte Zeit und Geduld erfordern; das passiert nicht über Nacht. Diese Geduld müssen wir haben. Es nutzt nichts, eine Vielzahl von Projekten auf den Weg zu bringen, vielmehr sind Geduld und Qualität vor Quantität gefragt.

Die Istanbul-Konvention fordert offensive Schutzmechanismen gegen geschlechtsbezogene Gewalt. Sie müssen effektiv und flächendeckend, unkompliziert und leicht erreichbar vorliegen, zum Schutz der Frauen und Mädchen. Nochmals: Hier nutzen uns wenige und dafür starke Projekte mehr.

(Zuruf von Britta Altenkamp [SPD])