Heike Troles

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es könnte passender nicht sein, dass wir heute am Tag gegen Gewalt an Frauen über den Gleichstellungshaushalt debattieren. Denn Gewalt hat verschiedene Gesichter, und wer Gewalt erfährt, dem ist ein freies und selbstbestimmtes Leben nicht möglich.
Tatsache dabei ist, dass insbesondere Frauen immer noch unter Gewalt leiden. Tatsache ist aber auch, dass sich die Landesregierung gemeinsam mit der NRW-Koalition seit 2017 auf den Weg gemacht hat, sich dieser Aufgabe zu stellen – und das, meine Damen und Herren, so konsequent wie keine andere Landesregierung zuvor.
Deswegen werden auch im Haushaltsjahr 2021 wieder deutlich mehr Mittel für den Gewaltschutz aufgebracht.
Dies zeigt sich gerade beim Schutz und bei der Hilfe für gewaltbetroffene Frauen. Hier wurden die Mittel seit Regierungsübernahme stetig aufgestockt. Dieser Weg wird auch im kommenden Haushaltsjahr konsequent fortgesetzt. Mit einer Erhöhung um 5,75 Millionen Euro auf dann rund 30,2 Millionen Euro geht die Ministerin den Weg an der Seite gewaltbetroffener Frauen mit starker Schulter weiter.
Für diese richtige Schwerpunktsetzung möchte ich unserer Ministerin Ina Scharrenbach an dieser Stelle ausdrücklich danken.
Gleichstellung hat aber viele Dimensionen. Genau deswegen versteht die Ministerin den Gewaltschutz auch geschlechterübergreifend. Es ist also nur richtig, dass die Mittel für den Schutz von gewaltbetroffenen Männern auch noch einmal um 200.000 Euro erhöht werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Haushalt hat einen absoluten Mehrwert. Denn gerade bei der Frauenhilfeinfrastruktur kann ein Mehrwert nur dann entstehen, wenn solide Finanzierungswege gesichert sind.
Der vorliegende Haushalt sichert die Zukunft der 64 landesseitig geförderten Frauenhäuser und stellt
eine solide und tragfähige Finanzierung auf. Auch hier möchte ich den Unterschied zur Vorgängerregierung noch einmal ganz konkret machen: Seit 2017 gibt es nicht nur zwei Frauenhäuser mehr. Nein, es wurden auch 53 Plätze mehr in Frauenhäusern geschaffen. Weitere Plätze sind geplant.
Gleiches gilt auch für die landesseitig geförderten 61 allgemeinen Frauenberatungsstellen, 52 Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt an Mädchen und Frauen, acht spezialisierten Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel und zwei Fachberatungen gegen Zwangsheirat.
Seit 2019 sorgen wir für eine kontinuierliche Anhebung der Förderpauschalen für die Personalausgaben von jährlich 1,5 %. Auch das hat keine andere Landesregierung zuvor für notwendig gehalten.
Deshalb an dieser Stelle noch einmal ein ausdrückliches Lob an unsere Ministerin!
Auch der Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen wird 2021 fortgeführt und -entwickelt.
Mit dem Haushalt 2021 sichert die NRW-Koalition einmal mehr die Hilfeinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen dauerhaft in der Quantität sowie in der Qualität ab.
Hinweisen möchte ich zum Schluss noch auf zwei Dinge, die wir ebenfalls für sehr wichtig halten.
Zum einen ist das die Täterarbeit, die wir in Nordrhein-Westfalen stärken. Denn hier gibt es eine Möglichkeit, um wichtige Präventionsarbeit zu leisten und Gewalttaten schon im Vorfeld zu verhindern. Deswegen investiert die Landesregierung auch hier richtigerweise wieder über 900.000 Euro, um ein möglichst flächendeckendes Angebot zu erarbeiten.
Zum anderen ist das die Förderung der 16 regionalen Kompetenzzentren Frau und Beruf. Ihr Ziel ist es, gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren vor Ort Initiativen und Projekte für die Region zu entwickeln und zu begleiten. Damit wird der Weg der NRWKoalition seit Regierungsantritt 2017 weiter fortgeführt, Beruf und Familie für Frauen gut miteinander zu vereinbaren.
Meine Damen und Herren, der Gleichstellungshaushalt für das Jahr 2021 schafft also definitiv einen Mehrwert: einen Mehrwert für Frauen und für Männer
oder, anders gesagt, einen Mehrwert für die Gleichstellung in unserem Land. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Als ich den
Antrag der AfD durchlas, fühlte ich mich wie im Film „Und täglich grüßt das Murmeltier“.
Schon im Mai stand ich hier und wusste bei Ihrem Antrag zur Schulöffnung nicht, ob ich weinen oder lachen sollte. Die verzweifelte Suche Ihrer Partei nach Aufmerksamkeit und Schlagzeilen kann offensichtlicher nicht mehr werden.
Nachdem all Ihre Themen weg sind, haben Sie sich jetzt auf die Masken eingeschossen. Den Sinn und Zweck dahinter haben Sie anscheinend bis heute nicht verstanden
oder wollen ihn einfach nicht verstehen.
Schon der Titel Ihres Antrags legt offen, welches Ziel Sie verfolgen. Es geht Ihnen doch gar nicht um die Sicherstellung guter Bildung. Es geht Ihnen auch nicht um ein verantwortungsbewusstes Miteinander.
Mit rhetorischen Kampfbegriffen wie „Geiselhaft“ und „Angstpsychose“ machen Sie von Anfang an klar, dass Sie an einer sachlichen Debatte gar nicht interessiert sind. Nein, vielmehr versuchen Sie, weiter zu spalten, indem Sie die Situation bewusst falsch darstellen.
Seien Sie doch ehrlich: Was wir hier vorliegen haben, ist nichts weiter als verzweifelte Polemik einer in sich zerstrittenen und sich auflösenden Partei.
Aber wir kennen es ja schon. Was macht die AfD, wenn sie im freien Fall ist? Genau: Sie spürt Bewegungen des rechten Randes auf und versucht, sie für sich zu nutzen.
Wir haben es bei der Pegida-Bewegung schon gesehen. Jetzt sind es die Maskenverweigerer und Anticoronademonstranten.
Aber, liebe AfD-Fraktion, die Realität ist nicht so simpel, wie Sie sich das in Ihrer „Corona ist nur eine Grippe“-Welt vorstellen.
Was es in der Realität braucht, ist ein Ausgleich zwischen Infektionsschutz auf der einen Seite und der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags auf der anderen Seite – genau so, wie es unsere Schulministerin Frau Gebauer gemacht hat.
Den eingeschlagenen Weg hat im Übrigen auch das Oberverwaltungsgericht in Münster letzte Woche bestätigt. Damit ist jetzt auch gerichtlich festgestellt, dass auch während des Unterrichts das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung zum Zwecke des Infektions
schutzes verhältnismäßig und eine sinnvolle Maßnahme ist.
Was mich in Ihrem Antrag aber besonders amüsiert hat, war die Behauptung, die Maskenregelung überfordere Schüler, Eltern und Lehrer. Sagen Sie, haben Sie sich einmal die Mühe gemacht und in den Schulen nachgefragt? Offensichtlich nicht!
Ich habe alle Schulleiterinnen und Schulleiter in meinem Wahlkreis angeschrieben
und um Feedback zum Schulstart gebeten. Und Sie werden es kaum glauben – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus nur einer der durchweg positiven Rückmeldungen –:
„Es gibt bei uns bisher weder von Schülern noch von Kollegen, aber auch nicht von Eltern Widerstand gegen die Maskenpflicht. Im Gegenteil: Sie wird von den Schülerinnen und Schülern insgesamt sehr diszipliniert umgesetzt – auch in den zurückliegenden heißen Tagen.
Auch über gesundheitliche Belastungen wurde nicht geklagt. Ich denke, hier ist allen Beteiligten klar, dass dies derzeit der einzige Weg ist, um diese ,Normalität‘ des Schulbesuchs weiter zu ermöglichen.“
Die Maske wird also, wie wir gerade gehört haben, nahezu überwiegend gut angenommen. Auch der Sinn und Zweck dahinter muss größtenteils nicht einmal erklärt werden.
Zum Ende möchte ich noch etwas Grundsätzliches sagen. Eine parlamentarische Demokratie zeichnet sich durch Rede und Gegenrede aus. Das Ringen um die besten Argumente ist unabdingbarer Teil der politischen Entscheidungsfindung. Dazu gehört natürlich auch die Kontrolle der Landesregierung durch das Parlament.
Was es aus meiner Sicht aber nicht braucht, sind Anträge, die offensichtlich Menschenleben gefährden, Anträge, die inhaltsleerer und provokanter kaum sein können. Ich meine, es ist Ihr gutes Recht, solche Anträge zu stellen. Ich frage mich aber wirklich, wie man das mit seinem Gewissen vereinbaren kann.
Den Antrag werden wir natürlich ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Seifen, das, was Sie eben gesagt haben, war niveaulos. Ich habe aber auch nichts anderes von Ihnen erwartet.
Auch Ihre Kurzintervention erinnerte mich an „Und täglich grüßt das Murmeltier“. Denn bei Ihren Anträgen gibt es ja nur noch Kurzinterventionen. Aber sei es drum!
Sie sollten besser zuhören, wenn Reden gehalten werden. Ich habe aus einem der Briefe zitiert, die ich von Schulleitern bekommen habe. Hinzu kommt,
dass ich selbst Mutter bin. Ich habe einen Sohn, der täglich in die Schule geht.
Und ich kann Ihnen eines sagen, Herr Seifen: Mein Sohn und seine Freunde haben mehr Anstand und Gewissen den Menschen gegenüber als Sie und tragen aus diesem Grund eine Maske.
Eben noch hat Ihr Kollege in der ersten Reihe ganz schnell seine Maske abgezogen, als Sie gesagt haben, unser Maskentragen sei überflüssig.
Sie machen sich wirklich lächerlich. Hier geht es doch gar nicht um die Frage: Maske, pro oder kontra? Hier geht es um Ihre sinkenden Umfragewerte. Das ist das Thema.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich ins Detail gehe, möchte ich ein paar Worte zum fragwürdigen Verhalten der antragstellenden Fraktion in der aktuellen Coronakrise loswerden – ein Verhalten, das auch in diesem Antrag wieder deutlich wird.
Ich finde es sehr beschämend, wie unverantwortlich Sie mit dieser größten gesundheitspolitischen Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg umgehen. Sie tun auch in diesem Antrag wieder so, als wäre Corona generell halb so wild, nicht mehr als eine Grippe und alle Maßnahmen wären bei Weitem überzogen.
Weltweit sind, Stand Montag, 25. Mai, über 345.000 Menschen an diesem Virus gestorben.
8.283 Menschen sind es allein in Deutschland. Für Sie gibt es aber immer nur schwarz oder weiß, gut oder böse, ganz oder gar nicht.
Stellvertretend dafür möchte ich das Verhalten Ihrer Fraktionsvorsitzenden im Bundestag anführen. Am 12. März fordert Frau Weidel bei Twitter, dass Deutschland doch endlich auch das öffentliche Leben sofort und umfassend einzustellen habe. Eineinhalb Monate später, am 30. April, heißt es dann:
„Die #Wirtschaft ist SOFORT hochzufahren, die #Gastronomie noch vor dem #Wochenende wieder zu öffnen.“
Von der Widersprüchlichkeit ganz zu schweigen, hier ist nichts von einem maßvollen und verantwortungsvollen Umgang mit dem Virus zu sehen. Wie gesagt, für Sie gibt es nur ganz oder gar nicht. Verantwortungsvolle Politik wägt aber ab, betrachtet Umstände ganzheitlich und bezieht auch mögliche Konsequenzen in die Entscheidung mit ein.
Gerade Sie als ehemaliger Schulleiter, Herr Seifen, müssten doch wissen, was eine sofortige komplette Schulöffnung ohne jegliche Vorsichtsmaßnahmen für Lehrer und Schüler bedeuten würde. Mit Verantwortungsbewusstsein hat das absolut nichts zu tun.
Auch in Ihrem Antrag sind solche Widersprüche, falsche Behauptungen und Polemiken wiederzufinden. Es ist schon bemerkenswert, dass ausgerechnet die AfD die Situation von Kindern in den eigenen Familien verteufeln will. Sie, die sonst immer am lautesten rufen, wenn es darum geht, den Verbleib der Kinder in den eigenen Familien heiligzusprechen, sprechen jetzt von „Geiselhaft“ und „Angstpsychosen“.
Mein Sohn, 14 Jahre, 9. Klasse, ist einer dieser Schüler, die Sie in Ihrem Antrag als Geisel beschreiben. Ich kann Ihnen versichern, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass mein Sohn weder in Geiselhaft lebt noch von irgendwelchen Psychosen betroffen ist.
Weiterhin sprechen Sie in Ihrem Antrag davon, dass eine allgemeine Maskenpflicht für Schüler und Lehrer gelte. Auch hier behaupten Sie wieder einfach Dinge, die gar nicht stimmen. Ein bisschen Recherche und Sachkunde hätte ich Ihnen noch zugetraut.
In der 15. SchulMail vom 18. April steht eindeutig:
„Eine Maskenpflicht ist nur dann erforderlich, wenn die gebotene Abstandswahrung nicht eingehalten werden kann.“
Vergangene Woche hat der Schulleiter der Schule meines Sohnes die Unterrichtsorganisation bis zu den Sommerferien bekannt gegeben. Auch darin ist nichts von einer allgemeinen Maskenpflicht zu lesen. Warum auch? Es gibt sie ja nicht.
Und ja, über Öffnung zu sprechen und zu diskutieren, ist wichtig. Aber das passiert ja auch. Sie sind ebenfalls im Schulausschuss und wissen das. Dazu braucht es Ihren Antrag hier und heute nicht. Die Schulministerin und der Staatssekretär, die Fraktionen, jede Abgeordnete und jeder Abgeordnete sind mit Schulträgern, Schulleitern, Lehrerinnen und Lehrern, Eltern, Müttern, Schülerinnen und Schülern dauerhaft im engen Austausch und besprechen, was nötig und was möglich ist.
Etwas zu schließen, ist immer einfach, etwas aber verantwortungsbewusst und schrittweise wieder zu öffnen, hingegen viel schwieriger. Der verantwortungsbewusste Umgang mit der Realität ist eben nicht so einfach, wie wir es uns wünschen, und schon gar nicht so einfach, wie Sie es in Ihrem Antrag darstellen. Es geht nur schrittweise und behutsam zurück zu einer verantwortungsvollen Normalität. Ihren Antrag lehnen wir daher ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Seifen, Sie offenbaren in Ihrer Kurzintervention wieder einmal, wie populistisch Sie sind. Sie vertreten keine wirkliche Meinung.
Ich habe mir das nicht aufgeschrieben.
Sie haben keine Lösungsansätze. Sie sind schlichtweg gegen alle Entscheidungen, die jetzt getroffen werden sollen, um diese dann als Skandal aufzudecken.
Genauso ist es in diesem Fall mit Ihrem Antrag, in dem Sie einfach schreiben: Die Kinder müssen aus der Geiselhaft einer Angstpsychose befreit werden. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lange Zeit war Prostitution ein Tabuthema. Der Zwang, das Leid, die Pein und vor allem die traurigen Schicksale wurden behandelt, als gäbe es sie gar nicht.
Heute wissen wir, dass Prostitution in Deutschland im Wesentlichen Armutsprostitution ist. Wir reden von Frauen und Mädchen in totaler Abhängigkeit.
Ja, es gibt die selbstständigen Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen, die frei entscheiden, wann, wo und was sie tun. Doch in der Realität ist Prostitution auf freiwilliger Basis eine Ausnahme.
Schauen wir in die Bordellszene. Es gibt definitiv einen Trend zu immer mehr Großbordellen, die auf maximalen Profit ausgerichtet sind. Die Prostituierten müssen ihre Körper für Flatratepartys bereitstellen. Damit auch jeder weiß, was das heißt: Für 100 Euro kann ein Freier beliebig oft eine Frau anfordern. Pro befriedigtem Freier erhält die Frau 5 Euro, und das an 6 Tagen in der Woche, 14 Stunden pro Tag. Was das für Körper und Seele bedeutet, brauche ich nicht weiter auszuführen.
Das 2017 erlassene Prostituiertenschutzgesetz war ein erster Schritt, um dem menschenverachtenden Umgang mit Frauen entgegenzuwirken. Es wurden aber vor allem gewerberechtliche Vorgaben erlassen – unter anderem eine Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe sowie eine Pflicht zur Anmeldung und zur gesundheitlichen Beratung für Prostituierte.
Die größte Herausforderung bleibt neben der Umsetzung der neuen Regeln aber, wie wir den Prostituierten helfen können, die in Zwangsstrukturen gefangen sind.
Hier zeigt sich das Selbstverständnis der NRWKoalition: Wir schaffen einen besseren Schutz nicht allein durch das Erlassen von Gesetzen. Wir haben auch im Blick, wie sie umgesetzt werden und wo es Nachjustierungsbedarf gibt.
Erste Erfahrungen mit der Umsetzung des Gesetzes zeigen uns, dass Zwangsprostitution und Menschenhandel aktuell nicht nachhaltig verhindert werden. Vielmehr brauchen wir ausreichende und vor allem landesweit flächendeckende Beratungsnetzwerke für Prostituierte. Denn klar ist: Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch wahrnehmen.
Gibt es diese Beratungsangebote nicht, führt der Weg ins Dunkelfeld. Dort sind Prostituierte für Behörden und Beratungseinrichtungen nur noch schwer zu erreichen.
Unser Antrag setzt an der richtigen Stelle an. Das erkennen sogar die Grünen mit ihrem Entschließungsantrag an.
Was an diesem Entschließungsantrag aber verwundert, sind die unnötigen wie auch unrealistischen Forderungen.
Was bringt den Prostituierten ein weiterer runder Tisch? – Wir haben einen detaillierten Abschlussbericht. Was wir jetzt brauchen, sind umsetzbare Maßnahmen.
Was bringt eine Hotline beim Verdacht auf Zwangssituationen? – Wir haben mit der Polizei bereits einen Akteur, der hier eingreift. Die Nummer 110 ist wohl jedem bekannt. Es geht doch darum, Rahmenbedingungen zu schaffen, die wirklich effektive Maßnahmen ermöglichen – Maßnahmen, die an den erkannten Missständen ansetzen.
Dazu brauchen wir eine fachgerechte Bewertung der vorhandenen landesgeförderten Beratungseinrichtungen. Nur so können wir erkennen, was bereits jetzt gut klappt und wo nachgebessert werden muss. Nur dann kann auch das Ziel eines landesweit flächigen Beratungsangebots erreicht werden. Das ist doch der Weg, der möglichst schnell und möglichst effektiv aus der Zwangsprostitution führt.
Daher bitten wir um Zustimmung zum vorliegenden Antrag. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Diese beiden an sich schlicht daherkommenden Sätze sind weit mehr als nur zwei zitierte Sätze aus unserer Verfassung. Für die NRW-Koalition sind sie Antrieb und Maßstab zugleich, und zwar ressortübergreifend, denn seit dem letzten Landeshaushalt von SPD und Grünen im Jahr 2017 werden wir die bereitgestellten Mittel mit einem frauenpolitischen Bezug von 81,7 Millionen Euro auf 95,8 Millionen Euro im Landeshaushalt 2020 erhöhen.
Das ist ein Plus um 14,1 Millionen Euro bzw. 17,2 %; dies aber nur vorweg.
Der Einzelplan 08 – Gleichstellung – bestätigt, dass die Landesregierung zuhört, versteht und handelt. Es werden wichtige neue Akzente gesetzt und die bereits gesetzten Schwerpunkte der Haushalte 2018 und 2019 selbstverständlich in nachhaltiger Art und Weise fortgeführt. Was heißt das konkret?
Mit rund 24,5 Millionen Euro umfassen der Schutz und die Hilfe für gewaltbetroffene Frauen den überwiegenden Anteil für das Haushaltsjahr 2020. Das sind nochmals 400.000 Euro mehr als im Jahr 2019.
Das, meine Damen und Herren, ist klipp und klar der richtige Weg, denn mit Blick auf die am Montag vorgestellte Auswertung des Bundeskriminalamtes zum Thema „Partnerschaftsgewalt“ ist der Gewaltschutz zu Recht weiterhin ein zentraler und wichtiger Faktor.
Im vergangenen Jahr sind in Deutschland 122 Frauen von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet worden. Insgesamt wurden mehr als 114.000 Frauen Opfer von häuslicher Gewalt, Bedrohungen oder Nötigungen durch ihre Ehemänner, Partner oder ExPartner.
Es ist also richtig und wichtig, dass unsere Ministerin hier Gespür für die notwendigen Akzente beweist und die Mittel an dieser Stelle fokussiert.
Außerdem ist es richtig, die bereits bestehenden Strukturen zu verstetigen und da, wo es notwendig ist, weitere Angebote zu schaffen.
Grundlage dafür ist jedoch zuerst einmal eine solide und tragfähige Finanzierung. Nur so können die Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen ihre so wichtige Arbeit fortführen und gleichzeitig zukunftsorientiert planen.
Auch das ist im vorgelegten Haushaltsentwurf klar zu erkennen: Mit rund 10,8 Millionen Euro werden 64 und damit übrigens zwei Frauenhäuser mehr als im letzten Jahr unterstützt.
Mit rund 10,2 Millionen Euro werden die 120 Frauenberatungsstellen gestärkt.
Mit rund 3,5 Millionen Euro wird die Umsetzung des Landesaktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Mädchen und Frauen einschließlich der Maßnahmen zur anonymen Spurensicherung in Fällen sexualisierter Gewalt verstetigt.
Hinweisen möchte ich auch darauf, dass wir auch die Mittel für von Gewalt betroffene Männer erhöhen werden. Damit tragen wir zu einer dringend notwendigen Enttabuisierung in diesem Feld bei.
Auch das ist nämlich Gleichstellung.
Außerdem möchte ich das 2019 produzierte Video zur Loverboy-Methode, das übrigens außerordentlich große Resonanz bekommen hat, in Erinnerung rufen.
Zusätzlich werden derzeit zwei Aufklärungsfilme zum Thema „Genitalbeschneidung“ gefördert. Solche Investitionen, meine Damen und Herren, sind genau richtig, da sie zur Prävention beitragen.
Wir müssen einerseits weiterhin Aufklärungs- und Informationsarbeit leisten, damit Fehlentwicklungen schon in ihrer Entstehung abgewendet werden können.
Andererseits müssen wir für die Betroffenen da sein, Hilfe anbieten und einen gemeinsamen Weg bei der Verarbeitung gehen. Der geplante Landeshaushalt für 2020 schafft genau die notwendigen Grundlagen, um dies meistern zu können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gleichstellungshaushalt für 2020 trägt eine klar erkennbare, christlich-liberale Handschrift. Dies ist verantwortungsbewusste Politik der NRW-Koalition. Dies ist verantwortungsbewusste Politik unserer Ministerin Ina Scharrenbach, und dies ist Politik für die Gesellschaft, für Frauen wie für Männer. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wenn man Ihren Antrag liest, Herr Seifen, erweckt das den Eindruck, eine schöne Handschrift sei die rettende Arche der allmählich zugrunde gehenden menschlichen Kommunikation.
Dass dem so ist, will ich zu Beginn sehr stark anzweifeln. Im Kern Ihres Antrages tangieren Sie aber letztendlich nur Befunde, die seit Längerem bekannt sind und nicht erst seit dieser Legislaturperiode auf der Agenda der Schulpolitik stehen.
Das Thema „menschliche Kommunikation“, welches Sie im Titel des Antrages erwähnen und im Verlauf fälschlicherweise auf eine schöne Handschrift runterbrechen, ist komplexer, als Sie glauben möchten. Menschliche Kommunikation, die sowohl das geschriebene als auch das mündliche Wort umfasst, ist vielmehr ein dynamisches Thema. Wir leben heute in einer sich schnell ändernden Gesellschaft, in der sich die Frage der Zukunftsfähigkeit des Lernens für Grundschulen und weiterführende Schulen ständig neu stellt.
Richtig ist, dass seit Langem sowohl wissenschaftlicher als auch gesellschaftlicher Konsens ist, dass Lese- und Schreibkompetenz grundlegende Schlüsselqualifikationen für ein erfolgreiches Lernen und damit schlussendlich auch für eine gesellschaftliche Teilhabe sind.
Richtig ist auch, dass die jüngsten Ergebnisse im Bereich der Rechtschreibung deutlichen Handlungsbedarf signalisieren. Das ist aber doch – und das müssen gerade Sie als ehemaliger Schuldirektor wissen – nicht erst seit Beginn der Legislaturperiode 2017 ein Thema.
Ich kann mich an Diskussionen von vor 20 Jahren erinnern, als bereits über die Ursachen von Rechtschreibproblemen diskutiert wurde. Die Illusion also, dass sich dies ändert, in dem wir wieder so unterrichten wie vor 20 bis 30 Jahren, können doch auch Sie nicht als zielorientiert und zukunftsgewandt verkaufen.
Die Landesregierung beweist nun aber Willensstärke, sich dieser anhaltenden Entwicklung entgegenzustellen und an den notwendigen Stellschrauben zu drehen. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass die Kompetenzen „Rechtschreibung“ und „Lesen“ oberste Priorität haben.
Bereits jetzt hat die Regierung eine Handreichung als Leitfaden für Lehrerinnen und Lehrer mit einem Grundwortschatz versehen, der den Rechtschreibunterricht an Grundschulen fokussiert. Damit bieten wir den Lehrkräften, Eltern und Kindern einen verlässlichen und wissenschaftlich fundierten Orientierungsrahmen für das Rechtschreiblernen von Beginn an. Außerdem werden zum Schuljahr 2021/22 überarbeitete Lehrpläne eingeführt, die mit Sicherheit nicht in Richtung weniger Handschrift gehen.
Abschließend möchte ich noch einmal auf Ihre zur Nostalgie neigende Lobpreisung einer schönen Handschrift eingehen. Es ist doch nun wirklich nicht mehr zeitgemäß, die knapp bemessenen Unterrichtsstunden für nicht zielführenden Schönschreibunterricht zu gebrauchen. Verantwortungsbewusst für die Zukunft der Kinder hingegen ist ein Maßstab der guten Lesbarkeit der Handschrift als Teil eines guten Sprachverständnisses.
Um Ihnen die irrationale Angst zu nehmen, die Handschrift sei aus der Schule bereits verschwunden, möchte ich mit Einverständnis der Landtagspräsidentin aus der Richtlinie des Ministeriums für Schule und Bildung zum Fach Deutsch zitieren:
„Die Schülerinnen und Schüler beginnen mit dem Schreiben in Druckschrift. … Später entwickeln die Kinder eine gut lesbare verbundene Handschrift.“
Lassen wir die Landesregierung also weiterhin ihren Job machen. Der in Kürze kommende Masterplan „Grundschule“ wird zeigen, dass sie mit Blick auf das Wesentliche verantwortungsbewusst gestaltet.
Der Überweisung in den zuständigen Schulausschuss stimmen wir natürlich zu, und wir freuen uns auf die dortige Diskussion. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren Kollegen! Rund um den Globus wurde der Equal Pay Day diesmal am 18. März begangen. Er zeigt die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen bei der Bezahlung von gleicher Arbeit auf und wird mit der Vorstellung veranschaulicht, dass statistisch gesehen Frauen in Deutschland im Vergleich zu den männlichen Kollegen aus demselben Büro, demselben Betrieb oder Unternehmen bis zum 18. März 2019 ohne Bezahlung gearbeitet haben.
Die Ursachen für diese Ungleichheit zwischen Frauen und Männern sind uns allen bekannt. Frauen fehlen in bestimmten, gut bezahlten Berufen und Branchen und auf den höheren Stufen der Karriereleiter.
Man darf aber auch nicht unerwähnt lassen, dass Frauen oft auch freiwillig familienbedingt ihr Berufsleben unterbrechen und anschließend in Teilzeit arbeiten.
Einer der Faktoren für die Lohnlücke ist – wie bereits erwähnt – die Berufswahl von Frauen. Sie arbeiten häufig in schlechter bezahlten Berufen, in der Kinderbetreuung, im Einzelhandel oder in der Pflege. Männer hingegen dominieren in besser bezahlten technischen oder industrieorientierten Berufen und bei Vorstandsposten. Hier müssen wir umdenken und früher ansetzen.
Die NRW-Koalition hat dazu bereits ein kleines erstes Zeichen gesetzt, indem der Girls’Day und Boys’Day eine intensive Ausweitung erhält und seine Idee nicht nur an einem einzigen Tag im Jahr an den Schulen Einsatz finden soll. Dies kann selbstverständlich nur ein kleiner erster Schritt sein. Es bedarf weiterer Handlungsansätze, damit Männer und Frauen zukünftig am selben Tag den Equal Pay Day feiern können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die gemeinsame politische Anstrengung auf Bundes-, Landes- und Europaebene ist wichtig – hier sind wir uns einig. Über das Wie, wie wir dahin kommen, leider nicht.
Im kurzfristig eingebrachten Entschließungsantrag fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Land müsse bei der Herstellung der Entgeltgleichheit mit gutem Beispiel vorangehen.
Meine Damen und Herren, das Land geht mit gutem Beispiel voran. Ich möchte Sie nur an die Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Frauen im November 2018 erinnern, in der uns Ministerin Scharrenbach die Evaluation der Beurteilungsrichtlinien aller Ministerien in Nordrhein-Westfalen vorgestellt hat.
Für alle Ministerien in Nordrhein-Westfalen wurde ein immer gleichlautendes Ergebnis festgestellt,
nämlich dass die Beurteilungsrichtlinien der Ministerien im Hinblick auf die Beurteilungen von Frauen und Teilzeitbeschäftigten diskriminierungsfrei sind.
Frauen wie Männern werden also die gleichen Chancen auf eine differenzierte und abgestufte Bewertung ihrer dienstlichen Tätigkeiten und Arbeitsergebnisse eingeräumt.
Erinnern Sie sich weiter: Ihre Gesetzesänderung des § 19 Abs. 6 Landesbeamtengesetz war zur Förderung der Gleichberechtigung schädlich, weil erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes festgestellt wurden.
Wir brauchen aber etwas, was den Frauen wirklich hilft. Es bedarf eines universellen Ansatzes für alle Frauen. Dies ist unsere gemeinsame Aufgabe.
Ich möchte weiter sprechen.
Wie wir unsere unterschiedlichen Lösungsansätze zu einem einheitlichen konkreten Lösungsvorschlag im Sinne der Frauen vereinen und damit einer europaweiten Lohngerechtigkeit näher kommen können, müssen wir intensiv im Ausschuss erarbeiten. Ich bin aber ganz optimistisch, dass wir hier einen Konsens finden werden.
Eine Sache noch: Im Dienstrecht ist die von Ihnen geforderte Entgeltgleichheit bereits gegeben. Zum Beispiel verdient eine Beamtin in der Besoldungsgruppe A14 im Monat 4.388,51 Euro brutto. Ich habe nachgeschaut: Ein Mann mit den gleichen Parametern verdient tatsächlich auch heute schon keinen Cent mehr als die Frau. Gleiches gilt übrigens für den Tarifbereich.
Daher ist dieser Punkt aus rein faktischen Gründen nicht zustimmungsfähig. Der Überweisung an den Ausschuss werden wir selbstverständlich zustimmen, um gemeinsam die besten Lösungen für die Frauen zu erarbeiten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wenn es sich ohne Zweifel um ein sehr wichtiges Thema handelt, verwundert der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt doch. Vor nicht ganz 14 Tagen haben wir hier an dieser Stelle eine Aktuelle Stunde dazu gehabt. Wir waren schon sehr erstaunt darüber, dass heute dieser Antrag vorliegt.
Deshalb erinnere ich noch einmal daran, dass die NRW-Koalition als erste Landesregierung seit Langem für mehr Plätze in Frauenhäusern gesorgt hat. Dafür danke ich an dieser Stelle Frau Ministerin Scharrenbach ausdrücklich. Entsprechende Mittel wurden im Landeshaushalt 2019, im Landeshaushalt 2018 und im Nachtragshaushalt 2017 eingestellt.
In den nächsten Jahren werden mindestens 50 neue Frauenhausplätze entstehen. Darüber hinaus werden in Nordrhein-Westfalen neue Frauenhäuser mit innovativem Ansatz gebaut. Es soll nämlich im Rahmen des Wohnraumförderprogramms hier auch die Nutzung durch besondere Zielgruppen wie zum Beispiel Frauen mit heranwachsenden Söhnen ermöglicht werden. Auch dieses klare Bekenntnis zur Stärkung der Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen ist neu.
Meine Damen und Herren Abgeordnete der antragstellenden Fraktion, schon jetzt nehmen Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen Frauen mit Söhnen im Teenageralter auf. Mehr als die Hälfte unserer Frauenhäuser bietet diese Möglichkeit an. Einige Frauenhäuser nehmen sogar Jungen bis 17 Jahre auf.
Darüber hinaus gehört jeweils eine Erzieherin pro Frauenhaus zum festen Mitarbeiterinnenkreis. Damit wird die kompetente Betreuung von Kindern und Jugendlichen in dieser schweren Lebensphase sichergestellt. Denn Kinder in Gewaltbeziehungen sind immer mitbetroffen – ganz gleich, ob Jungen oder Mädchen.
Die allgemeine Frauenberatungsinfrastruktur erlebt durch die Politik der NRW-Koalition eine nachhaltige Stärkung. Das bedeutet, dass die Finanzierung langfristig sichergestellt ist und nun die inhaltliche Arbeit der Frauenhäuser im Fokus steht.
Wie Ministerin Scharrenbach bereits in der Aktuellen Stunde am 30. November 2018 mitgeteilt hat, wird die Landesregierung das gegenwärtige System demnächst mit einer landesweiten Bedarfsanalyse auf den Prüfstand stellen.
Im Januar 2019 wird die Bedarfsanalyse in Auftrag gegeben werden, um folgende Fragen zu beantworten: Ist das System auskömmlich? Reicht es auch in der Fläche aus? Brauchen wir mehr ambulante Beratungsstellen? Brauchen wir mehr stationäre Beratungsstellen?
Die ergebnisoffene Prüfung soll die Versorgungslücken aufdecken, damit wir diese zielgerichtet, schnell und effektiv schließen können – zum Wohl der Frauen und Kinder. Übergeordnetes Ziel dieser Analyse ist es, einen gemeinsamen Nenner für Nordrhein-Westfalen zu ermitteln und so die Arbeit aller Frauenhäuser systematisch zu verbessern.
Aus diesem Grund ist der vorliegende Antrag zum jetzigen Zeitpunkt überflüssig.
Der Überweisung werden wir zustimmen. Wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Haushaltsentwurf trägt eindeutig die Handschrift der NRW-Koalition. Er ist voller Ideen und auch voller Visionen.
Die Landesregierung setzt im Einzelplan 08, Gleichstellung, handfeste Schwerpunkte: erstens Schutz der Frauen und Männer effektiv gestalten, zweitens Erleichterung der Strafverfolgung durch anonyme Spurensicherung, drittens Gleichstellung vorantreiben, sowohl gesellschaftlich als auch beruflich.
Die bereits 2018 gesetzten Schwerpunkte finden im Haushaltsentwurf 2019 selbstverständlich ihre Fortsetzung. So ist der Gewaltschutz zu Recht ein zentraler Faktor und wichtiger Schwerpunkt des Einzelplans 08, Gleichstellung. Denn die kürzlich erschienene Gewaltstatistik zeigt uns, dass die Realität erschreckend ist. Immer noch sind bei Gewaltverbrechen die meisten Opfer Frauen. In der morgigen Aktuellen Stunde werden wir uns ausführlich mit diesem Thema beschäftigen und auseinandersetzen. Deshalb will ich es für heute bei dieser Aussage dazu belassen.
Wir begrüßen daher die von Ministerin Scharrenbach initiierte Vereinbarung zur Zukunftssicherung der Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen ausdrücklich. Vielen Dank dafür!
Uns ist der Schutz für von Gewalt betroffenen Frauen wichtig. Daher ist es wegweisend, eine solide Finanzierung der Schutzeinrichtungen für Frauen weiterhin zu gewährleisten und auszubauen. 62 Frauenhäuser, 58 allgemeine Frauenberatungsstellen, 51 Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt, 8 spezialisierte Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel und 2 Beratungsstellen zu Zwangsheirat können ihre wichtige und dringend gebrauchte Arbeit fortsetzen, weil sie eine solide finanzielle Unterstützung erhalten.
Rund 24 Millionen Euro sieht der Haushaltsentwurf im Bereich „Schutz und Hilfe bei Gewalt gegen Frauen und Männer“ vor. Dies sind noch einmal 400.000 Euro mehr als im Jahr 2018. Die damit verbundene Erhöhung der Jahrespauschale und die Festlegung der Förderperiode bis 2022 sind Anreize zur Schaffung von mehr Plätzen in Frauenhäusern und zur Finanzierung der damit verbundenen Mehrarbeit. Jeder zusätzliche Frauenhausplatz ist ein Gewinn für Frauen und Kinder, die die Hilfe und den Schutz der Einrichtungen in akuten Notsituationen in Anspruch nehmen müssen.
Bei aller Freude über diese Lösung ist eines jedoch vollkommen klar: Gewalt, egal in welcher Form sie sich zeigt, ist inakzeptabel und zu verurteilen. Die finanzielle Ausweitung und Optimierung der anonymen Spurensicherung ist daher wichtig und richtig.
Mit dem Haushalt 2019 stellen wir die finanziellen Mittel zur Verfügung, um die anonyme Spurensicherung auszubauen. Erstmalig gibt es 100.000 Euro für die Anschaffung von polizeilich genutzten Spurensicherungssets. Ebenso ist die Einrichtung der Landeskoordinierungsstelle zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Männer, die seit dem Sommer ihre Arbeit aufgenommen hat, ein beispielhaftes Zeichen für die Stärkung des Opferschutzes in Nordrhein-Westfalen.
Meine Damen und Herren, eine zentrale Landesstelle, die landesweit den wichtigen Erfahrungsaustausch bündelt und für Informationsaustausch sorgt, ist überzeugend – auch, weil sie gleichzeitig Bindeglied der Interventionsstellen ist, die als Erste Opferschutz bei häuslicher Gewalt bieten. Diese Landesmittel führen zu einer enormen Steigerung der Effektivität der Opferschutzarbeit.
Sie alle werden mir zustimmen: Eine der grausamsten Formen von Gewalt ist der Menschenhandel. Hier braucht es keine zusätzliche Erklärung, warum wir handeln müssen. Es ist unsere moralische Pflicht, entschlossen und konsequent hiergegen vorzugehen. Eine Erhöhung der Mittel um 400.000 Euro im Kampf gegen den Menschenhandel ist daher wegweisend.
Ein weiterer Schwerpunkt des Einsatzes unserer Haushaltsgelder ist die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Der Ansatz in Höhe von mehr als 5,2 Millionen Euro findet eine gute Verwendung, denn das Potenzial der Frauen, das durch die fehlende Partizipation der Frauen im Beruf in NordrheinWestfalen noch schlummert, bildet eine bedeutsame Wirtschaftsgröße. Darin sind wir uns alle einig.
Die 16 Kompetenzzentren Frau und Beruf leisten hier eine wertvolle Arbeit. Ebenso werden wir die Weiterentwicklung des Girls’Day und Boys’Day und die Stärkung von Frauen in der Kommunalpolitik forcieren und ausbauen.
Diese Schwerpunktsetzung des Haushalts 2019 setzt an Problemen an und zeigt Perspektiven auf. Es geht in die richtige Richtung. Dies ist die verantwortungsvolle Politik der NRW-Koalition und der Landesregierung für die Gesellschaft, für die Frauen
in unserem Land.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 30. Oktober 2018, also auf den Tag genau vor einem Monat, wurde eine Frau, Mutter von zwei Kindern, in Jüchen im RheinKreis Neuss von ihrem Ehemann mit einem Messer niedergestochen – dreimal: in Brust, Bauch und Rücken. Die Frau ist lebensgefährlich verletzt. Die Mordkommission ermittelt. Der Täter, ihr Ehemann und Vater der beiden gemeinsamen Kinder, flüchtet und wird am 23. November festgenommen.
Darüber berichtete gestern der „Kölner Stadt-Anzeiger“. Solche Berichte sind leider fast täglich in der Presse zu finden. Sie sind erschreckend, machen uns betroffen und nachdenklich.
Am 25. November dieses Jahres fand zum 18. Mal der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen statt. Auch 18 Jahre nach seiner Einführung hat dieser Tag nicht an Bedeutung verloren. Leider machen weiterhin überall auf der ganzen Welt Frauen und Mädchen täglich Erfahrungen mit Gewalt – auch in Deutschland, in allen Schichten der Gesellschaft. Jede vierte
Frau in Deutschland war mindestens einmal im Leben Opfer einer Drohung, eines sexuellen Übergriffs oder einer anderen Form von Gewalt. Das dürfen wir nicht akzeptieren.
Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache.
Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen muss auch weiterhin ganz oben auf der Tagesordnung bleiben. Jede einzelne Frau, die Opfer von Gewalt wird, ist eine zu viel. Das gilt selbstverständlich in gleichem Maße für jede Gewalt gegen Menschen insgesamt.
Misshandlung, Nötigung, Vergewaltigung – fast 114.000 Frauen in Deutschland waren laut polizeilicher Statistik im vergangenen Jahr Opfer von häuslicher Gewalt. 141 Frauen sind dabei ums Leben gekommen. Im Klartext bedeutet das, dass häufiger als jeden dritten Tag eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet wird. Die Dunkelziffer dürfte noch deutlich höher liegen.
Gewalt gegen Frauen findet oft im privaten Umfeld statt. Die Zahlen sind erschreckend. Sie zeigen, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Konsequente Bestrafung der Täter und Hilfe für die Opfer sind dabei zwei Seiten einer Medaille.
82 % aller Opfer von vollendeten und versuchten Delikten der Partnerschaftsgewalt – wie Mord, Totschlag, Körperverletzung, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Bedrohung, Stalking, Zuhälterei und Zwangsprostitution – im Jahr 2017 waren Frauen. Dieser prozentuale Anteil bleibt seit Jahren stabil.
Leider schweigen viele aus Scham und Angst oder auch, um ihren Partner vor einer Strafverfolgung zu schützen. Wir müssen alle Kräfte aufbieten, um dieses Muster zu durchbrechen.
An dieser Stelle setzt unter anderem die Hilfe der Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen an. Die gute Arbeit der Frauenhäuser, Beratungs- und Interventionsstellen und die Anstrengungen der Landesregierung sind hier ausdrücklich zu loben.
Gleichzeitig sind die hohen Opferzahlen aber auch ein Beleg dafür, dass die Bemühungen nicht nur dringend notwendig sind, sondern noch intensiviert werden müssen.
Im Frauenhaus finden die Frauen in der akuten und teilweise lebensbedrohlichen Notlage einen sicheren Schutzraum. Er bewahrt sie vor weiterer Gewalt. Der Weg in ein Frauenhaus bedeutet aber auch das Verlassen der eigenen Wohnung, des Freundeskreises und eine Isolierung vom gewohnten Umfeld – das alles, damit der oder die Täter die Frauen nicht mehr erreichen können.
Landtag
30.11.2018
Neben dem Schutzraum der Frauenhäuser brauchen wir weitere Konzepte, die mehr Perspektiven für Frauen als Opfer bieten. Die Lösung für die von Gewalt betroffenen Frauen kann nicht in erster Linie das Verlassen des gewohnten Umfeldes, der eigenen Wohnung sein. Das Frauenhaus muss die letzte und nicht die erste Anlaufstelle werden.
Dazu müssen den Frauen alle rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Es muss selbstverständlich werden, dass die Frauen im gewohnten Umfeld bleiben und die Täter wirksam und dauerhaft der Wohnung verwiesen werden.
Dazu müssen die Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes erschöpfend genutzt werden. Die geplante Novelle des Polizeigesetzes bietet in § 38 Abs. 2 Ziffer 3 die Möglichkeit der Ingewahrsamnahme der Täter für zehn Tage, was den Frauen ausreichend Möglichkeit geben würde, sich rechtliche Hilfe zu holen.
Der neu geplante § 34b würde der Polizei zudem ermöglichen, ein Aufenthalts- und Kontaktverbot für bis zu drei Monate zu verhängen. Der Verbleib in der eigenen Wohnung erleichtert den Frauen, ein selbstbestimmtes neues Leben anzufangen.
Nicht alle Frauen, die Gewaltsituationen im häuslichen Umfeld erlebt haben, wollen ihr gewohntes Wohnumfeld verlassen. Eine fremde räumliche Umgebung und die Loslösung aus dem gewohnten Lebensumfeld, wie der Schule, dem Kindergarten, den sozialen Netzwerken, von Freundinnen und Freunden, sind daher zusätzliche Belastungen, die nur einen letzten Ausweg darstellen können.
Auch wenn es Aufgabe der örtlichen Sozial- und Wohnungspolitik ist, dafür Sorge zu tragen, in enger Abstimmung mit den Frauenhäusern entsprechende Wohnungsangebote nach dem Frauenhausaufenthalt zu sichern, sind Frauen und Mädchen, die aus Frauenhäusern kommen, vordringlich Wohnungssuchende. Dabei stehen sie selbstverständlich in Konkurrenz zu anderen Wohnungsuchenden.
Die Frauen haben bei der Wohnungssuche mit Vermittlungshemmnissen zu kämpfen. Viele Wohnungen und die Wohnraumumgebung sind unter Sicherheitsaspekten nicht geeignet, dem Schutzbedürfnis der von Gewalt betroffenen Frauen zu entsprechen.
Frauen brauchen nach dem Erleben einer oftmals langjährigen Gewaltsituation für die Rückkehr in ein selbstbestimmtes Leben umfangreiche Strategien und Maßnahmen, die geeignet sind, die Selbstbestimmung und Autonomie zu erhöhen. Die Betroffenen müssen fähig sein, ihre Belange wieder eigenmächtig, selbstverantwortlich und selbstbestimmt zu vertreten und zu gestalten.
Ich komme gleich zum Ende. Wir holen das bei der anschließenden Rednerin wieder ein. – Man kann es nicht oft genug wiederholen; es ist makaber: Gewalt gegen Frauen findet oft im privaten Umfeld statt, genau dort, wo zurzeit – und das ist absurd – der Täter Schutz findet. Den Schutz dieser Privatheit zur Ausübung von sanktionsfreier Gewalt müssen wir den Tätern wegnehmen. Dagegen werden wir massiv vorgehen.
Okay, Entschuldigung. Ich komme zum Schluss. – Fazit ist also: Wir müssen alle Hebel in Bewegung setzen. Wir müssen Aufklärungsarbeit leisten. Wir müssen die niedrigschwellige Hilfe für betroffene Frauen weiter ausbauen und öffentlich zeigen, dass sich die Gesellschaft klar gegen jede Art der Gewalt positioniert.
Gewalt gegen Frauen ist zu keiner Zeit und in keiner Form akzeptabel. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jegliche Gewalt gegen Menschen ist stets ein fundamentaler Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte. Es ist daher bedauerlich, dass wir 2018 immer noch betonen müssen, dass Frauenrechte Menschenrechte sind und wir Gewalt gegen Frauen und Mädchen ablehnen.
Gewalt ist destruktiv, inakzeptabel, schrecklich. Eigentlich gibt es keinen Begriff, der in einem Wort die Katastrophe der Gewalt gegen Frauen und Mädchen beschreibt. Darüber sind wir uns hier im Landesparlament fraktionsübergreifend einig.
Leider gibt es diese Form geschlechtsbezogener Gewalt aber nach wie vor – in Deutschland und in der Welt. Dem stellt sich die Istanbul-Konvention entgegen, und sie formuliert eine bahnbrechende Idee – jedenfalls für einige Unterzeichnerländer –: Häusliche Gewalt wird nicht mehr als Privatangelegenheit gesehen.
Ganz im Gegenteil: Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, offensiv gegen jegliche Gewalt gegen Frauen vorzugehen – auch gegen häusliche Gewalt –, diese Gewalt zu verhindern, die Opfer zu schützen und die Täter zu bestrafen. Die Vertragsparteien, also die einzelnen Unterzeichnerländer, sollen die Istanbul-Konvention unter Beibehaltung ihrer grundlegenden rechtlichen Konzepte in eigenes nationales Recht umsetzen.
Verglichen mit anderen Ländern sind wir in Deutschland mit der Umsetzung der Istanbul-Konvention sehr fortschrittlich. Die Konvention wurde durch die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert, und ihre Umsetzung wird durch das Monitoringverfahren der Europäischen Union sichergestellt.
Die Nordrhein-Westfalen-Koalition steht geschlossen
hinter den Bestimmungen der Istanbul-Konvention. Und – um es auf NRW herunterzubrechen – wir nehmen diese Aufgabe sehr ernst. Bei uns in NRW laufen gute Projekte wie, um einige beispielhaft zu nennen, „Mädchen sicher inklusiv“, die Finanzierung von Frauenberatungsstellen oder die anonyme Spurensicherung. Die Projekte dienen der Prävention und dem Schutz von Frauen und Mädchen vor sexualisierter Gewalt.
Natürlich haben wir das Ende der Fahnenstange noch längst nicht erreicht, und man fragt sich, warum nicht. Ganz einfach: weil derartige Projekte Zeit und Geduld erfordern; das passiert nicht über Nacht. Diese Geduld müssen wir haben. Es nutzt nichts, eine Vielzahl von Projekten auf den Weg zu bringen, vielmehr sind Geduld und Qualität vor Quantität gefragt.
Die Istanbul-Konvention fordert offensive Schutzmechanismen gegen geschlechtsbezogene Gewalt. Sie müssen effektiv und flächendeckend, unkompliziert und leicht erreichbar vorliegen, zum Schutz der Frauen und Mädchen. Nochmals: Hier nutzen uns wenige und dafür starke Projekte mehr.
Unumstritten ist: Wir brauchen Mittel sowohl für die Betroffenen als auch für die Helferinstitutionen, die einen effizienten und dauerhaften Schutz für die Opfer bieten. Genau daran arbeiten wir, indem Fördermittel für Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen mehrfach erhöht wurden oder aber spezielle Wohnprojekte für Frauen nach einem Frauenhausaufenthalt gefördert werden.
Unter dem Strich ist für den vorliegenden Antrag festzuhalten, dass er nicht wirklich etwas Neues für die wichtige Thematik bringt. Es werden Positionen beantragt, die längst auf den Weg gebracht wurden.
Mit größter Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der betroffenen Frauen ist es allerdings wichtig, dass wir jede Chance zur Verbesserung ihrer Situation nutzen. Wir werden daher der Überweisung an den Ausschuss für Frauen und Gleichstellung zustimmen, um die Argumente konstruktiv auszutauschen. Dort müssen wir herausfinden, ob es wirklich nützlich ist, jetzt neue Projekte auf den Weg zu bringen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen Abgeordnete!
„Auch Frauenrechte sind Menschenrechte. Ist es nicht eine Schande der Menschheit, wenn wir das immer noch betonen müssen?“