Protokoll der Sitzung vom 17.05.2018

In Ihrem Antrag sprechen Sie doch selbst die Gründe für die Zunahme häuslicher Gewalt an, wenn auch indirekt.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: So ein schäbiger Bei- trag!)

Diese Zunahme hat mit den zumeist illegalen Einwanderern aus fremden Kulturkreisen zu tun. Klopfen Sie doch mal bei den Frauenhäusern an und probieren, mit den betroffenen Frauen auf Deutsch zu sprechen. Das gelingt immer weniger.

(Josefine Paul [GRÜNE]: Das ist doch un- glaublich!)

Um den Problemen tatsächlich Herr zu werden, müssen Sie allerdings nicht die Symptome bekämpfen, sondern die Ursachen.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Das ist doch offener Rassismus! – Josefine Paul [GRÜNE]: Das machen Sie auf dem Rücken der betroffenen Frauen!)

Sie wissen ganz genau, dass es so ist. Das bedeutet: Grenzen sichern, Einwanderungsregeln, Nichtberechtigte abschieben. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD – Zuruf von den GRÜNEN)

Als Nächstes spricht für die Landesregierung Frau Ministerin Scharrenbach.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Abgeordnete von SPD und Grünen! Frau Paul, wo waren Sie in den letzten acht Jahren? Frau Butschkau, wo waren Sie in den letzten zwölf Monaten? Denn Sie beantragen, offen gesagt, all die

Dinge, die entweder schon die Vorgängerregierung auf den Weg gebracht hat, oder von denen Sie wissen, dass wir Ihnen permanent Sachstandsberichte über die Umsetzung dessen, was die neue Landesregierung in Nordrhein-Westfalen macht, liefern.

In der Tat ist Gewalt gegen Frauen und Mädchen auch im Jahre 2018 – das wissen Sie – immer noch ein weltweites Problem. Es ist eine weltweite Menschenrechtsverletzung, die es zu ächten gilt. Das sagt diese Landesregierung sehr deutlich. Das haben die Vertreterinnen der demokratischen Parteien hier auch deutlich zum Ausdruck gebracht.

(Zuruf von Andreas Keith [AfD])

Es ist richtig, dass wir bei diesem Thema im Konsens vorgehen, weil es wichtig ist, es sehr deutlich zu fokussieren. Das hat die letzte Bundesregierung auch getan, indem die Istanbul-Konvention ratifiziert worden ist.

Sie schreiben unter II:

„Der Landtag stellt fest: Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine Menschenrechtsverletzung.“

Ja, diese Auffassung teilen die Rednerinnen von CDU, SPD, Grünen, FDP und natürlich auch die Landesregierung. Mit dem Inkrafttreten der Istanbul-Konvention am 1. Februar 2018 ist auch Nordrhein-Westfalen verpflichtet, umfassende Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt zu ergreifen. Alle Landesregierungen in Nordrhein-Westfalen haben diese umfassenden Maßnahmen zum Schutz von Mädchen und Frauen in der Vergangenheit ergriffen – alle! Sie tun so, als gäbe es nichts. Das ist nicht richtig.

Sie schreiben weiterhin, dass „eine bedarfsgerechte Frauenhilfeinfrastruktur zu gewährleisten“ ist. – Ja, das haben auch alle Landesregierungen in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren getan.

Sie fordern die Landesregierung auf, „eine Dunkelfeldstudie zu geschlechtsspezifischer Gewalt in Auftrag zu geben.“ Das ist besonders spannend, sehr geehrte Damen und Herren von SPD und Grünen, weil Sie in Ihrer Regierungszeit vom Landeskriminalamt Niedersachsen respektive der niedersächsischen Landesregierung eine Teilnahme an deren Dunkelfeldstudie angeboten bekommen und dies abgelehnt haben.

Sie fordern uns jetzt dazu auf, obwohl sich CDU und FDP im Koalitionsvertrag mehr als deutlich dazu verhalten haben. Wir haben erklärt, dass wir das machen, weil wir wissen wollen, warum so wenige Delikte von Mädchen und Frauen tatsächlich zur Anzeige gebracht werden. Dass Sie das in Ihren Antrag schreiben, obwohl Sie es in Ihrer Regierungszeit abgelehnt haben, das ist, offen gesagt, schon fast unanständig.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Mit der Dunkelfeldstudie, die Nordrhein-Westfalen auf den Weg bringen wird, gehen wir sogar einen Schritt weiter. Wir werden nämlich nicht nur Fragen zum Thema „Gewalt gegen Mädchen und Frauen“ erheben, sondern wir werden uns auch mit Fragen von Gewalt gegen Jungen und Männer beschäftigen. Das ist etwas völlig Neues. Das gibt es in der Bundesrepublik bisher nicht.

Insofern kann ich Ihnen heute sagen, dass sich Niedersachsen jetzt wiederum für den Ansatz von Nordrhein-Westfalen interessiert, den wir wählen werden. Daher brauchen Sie uns dazu nicht aufzufordern.

Sie schreiben ferner, der Landesaktionsplan „NRW schützt Frauen und Mädchen vor Gewalt“ möge im Sinne einer konsequenten Umsetzung der IstanbulKonvention weiterentwickelt werden. Auch das ist ein spannender Ansatz. Eine der ersten Fragen, die ich dem Ministerium im vergangenen Jahr gestellt habe, war nämlich: Können Sie mir eine Auswertung des Landesaktionsplans „NRW schützt Frauen und Mädchen vor Gewalt“ geben, und zwar zum Stand der Umsetzung der Maßnahmen? Wissen Sie, welche Antwort ich bekommen habe? – Wir haben keinen Controllingbericht aufgesetzt. Das ist Ihre Verantwortung.

Sie bringen Landesaktionspläne auf den Weg und sorgen noch nicht einmal dafür, dass das, was Sie dort hineinschreiben, in der Umsetzung einem Monitoring unterliegt, sodass man sehen kann: Was ist noch offen? Wo müssen wir nachsteuern? Das müssen wir gerade alles mühsam aufarbeiten. Und wir tun das; das ist der Unterschied.

Sie haben beispielsweise in den Haushaltsjahren 2016/17 jeweils ein Soll bei den Ausgaben für den Landesaktionsplan „NRW schützt Frauen und Mädchen vor Gewalt“ von gerundet 1,2 Millionen € vorgesehen, aber im Ist gerade einmal 275.000 € ausgegeben. Dann können Sie uns nicht vorwerfen, dass wir nicht engagiert an der Umsetzung dieses Aktionsplans arbeiten.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Sie selbst bringen Pläne auf den Weg, sorgen nicht dafür, dass sie kontrolliert werden, sorgen nicht dafür, dass Haushaltsansätze ausgegeben werden und sagen hier der Landesregierung, was sie zu tun hat. Das brauchen Sie mir – ich betone das ausdrücklich …

Frau Ministerin.

Gestatten Sie mir, den Halbsatz noch zu beenden, dann nehme ich gerne die Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Paul entgegen. – Das brauchen Sie uns nicht zu sagen, weil wir genau das schon tun. – Bitte sehr, Frau Paul.

Bitte sehr, Frau Paul.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.

Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang nur fragen, weil Sie gerade dargestellt haben, was Sie alles machen und was wir versäumt hätten: Ist Ihnen bewusst, dass in der Regierungszeit von Rot-Grün zwischen 2010 und 2017 nicht nur die Frauenhausmittel für die vierte Frauenhausstelle wieder eingestellt wurden, sondern dass insgesamt der Haushaltsansatz im Bereich „Kampf gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ fast verdoppelt worden ist? Es gibt einen Haushaltsaufwuchs von fast 100 %. Ist Ihnen das bewusst?

(Christof Rasche [FDP]: Reine Show!)

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, die Schärfe Ihrer Frage ist überhaupt nicht erforderlich, weil wir in diesen Punkten – wenn Sie mir am Anfang zugehört hätten, hätten Sie das mitbekommen – gar nicht auseinander sind. Weil der Schutz von Mädchen und Frauen vor Gewalt immer ein zentrales Thema aller Landesregierungen in Nordrhein-Westfalen gewesen ist, erhöhen wir die Mittel auch weiter. Das hat die Abgeordnete Schneider gerade auch formuliert.

Wir haben die Mittel für das Jahr 2018 weiter erhöht. Wir stehen in Verhandlungen mit der stationären Frauenhilfe-Infrastruktur, sogar über einen Platzaufbau in dieser Legislaturperiode – das ist etwas völlig Neues. Denn in den letzten zehn Jahren sind in Nordrhein-Westfalen – und das, obwohl die Landesförderung immer mit auf dem höchsten Stand war – Plätze abgebaut worden. Das heißt, wir gehen in die Gespräche und wollen Plätze aufbauen.

Insofern bedarf es Ihres Antrages nicht. Es wäre sinnvoller, wenn Sie ihn gleich zurückziehen, weil Sie aus den vergangenen zwölf Monaten, in denen wir im Gleichstellungsausschuss immer wieder transparent berichtet haben, wissen, dass all die Dinge, die Sie hier anmahnen – und noch weit darüber hinaus –, durch diese Landesregierung in Bearbeitung sind. Darauf sind wir durchaus ein bisschen stolz. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin Scharrenbach. – Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 17/2546 – Neudruck – an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauen – federführend –, an

den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, an den Innenausschuss, an den Rechtsausschuss sowie an den Integrationsausschuss. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Gibt es Gegenstimmen? – Nein. Gibt es Enthaltungen? – Nein. Damit ist einstimmig so überwiesen.

Ich rufe auf:

6 Stärkung der eigenverantwortlichen Schule –

Einstellung des Verfahrens der Qualitätsanalyse

Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/2553

Den Antrag begründet für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Herr Seifen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass es um das Bildungsniveau in Deutschland und vor allem in NRW nicht mehr gut bestellt ist, belegen alle internationalen und nationalen Tests und bestätigen die Rückmeldungen, die man aus Schulen, Betrieben und Universitäten erhält. Vor allem ist bedenklich, dass auch Grundfertigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen nicht mehr durchgängig beherrscht werden. Die Zeitschrift „Cicero“ titelt in ihrer neuen Ausgabe: „Der Klassenkampf – Warum unsere Schulen versagen“.

Als Ursachen und Erklärung für dieses Bildungsdesaster werden häufig aktuelle Entwicklungen angeführt. Das sind die gesteigerte Heterogenität in den Schulklassen durch Integration oder durch die totale Inklusion sowie die Zerstörung des mehrgliedrigen Schulsystems, die Erziehungsschwierigkeiten wegen gesellschaftlicher und sozialer Verwerfungen, der Autoritätsverfall des Lehrpersonals und weitere Entwicklungen. Ingrid Freimuth, eine ehemalige Lehrerin, beschreibt dies in ihrem Buch „Lehrer über dem Limit: Warum die Integration scheitert“ sehr anschaulich.

All diese Faktoren und noch andere haben die Situation an den Schulen des Landes erheblich erschwert und Unterricht zum Teil unmöglich gemacht. Die Belastungsgrenze bei Lehrkräften ist zum Teil weit überschritten. Die Not ist groß. Das öffentliche Schulwesen hat seine Reputation bereits so weit verloren, dass immer mehr gut situierte Eltern ihre Kinder auf Privatschulen schicken. Das ist eine Entwicklung, die wir von der AfD aufs Höchste bedauern, bedeutet sie doch mittelfristig eine frühzeitige soziale Segregation.

Doch bei genauer Betrachtung liegt die Ursache des weithin beklagten Bildungsabbaus und des Erziehungsnotstandes viel tiefer. Sie liegt in dem Paradigmenwechsel der bildungspolitischen Ausrichtung, der vor etwa 30 Jahren seinen Anfang gefunden hat und der in dem augenblicklich angewandten Verfahren der Qualitätsanalyse lediglich sein Wesen, seine Substanz offenbart.

Die Qualitätsanalyse nimmt sich das sogenannte Qualitätsmanagement zum Vorbild, das man aus der Wirtschaft und aus den Managementlehren kennt. Grundlage betriebswirtschaftlichen Handelns sind kybernetische Steuerungsmodelle, die nach dem Prinzip „Zielbestimmung, Anreiz, Reaktion, Ergebnis, Evaluation, Nachjustierung“ arbeiten. Dieses Modell lässt sich auf technische Vorgänge hervorragend anwenden, sicherlich auch auf die Lenkung von Käuferströmen, und es ist – was nicht unterschätzt werden darf – für die Firmenleitung ein geeignetes Instrument der Betriebssteuerung sowie natürlich auch der Kontrolle ihrer Mitarbeiter.

Für die Messung von Bildungsfortschritt und Verstehensprozessen allerdings ist dieses Messinstrument völlig ungeeignet. Deshalb misst man mit der Qualitätsanalyse auch nicht den Bildungsfortschritt von Schülerinnen und Schülern, sondern Abläufe innerhalb der Schule und des Unterrichts, die sich quantifizieren lassen.