Mit unserem Antrag fordern wir daher die Landesregierung auf, zeitnah über den Bundesrat ein Gesetz einzubringen, welches das Rauchen in Autos bei Anwesenheit von minderjährigen Kindern verbietet und auch entsprechend sanktioniert.
Geht nicht? In ganz vielen anderen europäischen Ländern ist dies längst gängige Praxis: in England, Schottland, Irland, Frankreich, Italien, Griechenland und Österreich. Selbst in weiten Teilen der USA – da haben wir das Bild des Cowboys im Monument Valley vor Augen; Sie wissen, was ich meine – ist dies der Fall.
Außerdem weise ich auf die Gurtpflicht, die Kindersitzpflicht und das Handyverbot hin. Geht nicht? Nach der Deutschen Befragung zum Rauchverhalten, der DEBRA-Studie, fordern 71 % der Deutschen ein solches Rauchverbot in Autos. Selbst 67 % der befragten Raucherinnen und Raucher plädieren dafür, sofern minderjährige Kinder im Auto sind.
Für die letzten Zweifler und Bedenkenträger – damit komme ich auch gleich zum Ende – zitiere ich aus einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Rauchverbots in Autos. Darin wird dargelegt, dass dies sowohl formell auch als materiell verfassungskonform wäre.
Wir bitten um der Gesundheit unserer Kinder willen um Ihre Zustimmung für die Überweisung an die Fachausschüsse und auch um eine generelle Zustimmung. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Familie ist die kleinste Einheit und Kern unserer Gesellschaft. Kinder sind der Inbegriff von Zukunft. Sie gilt es besonders zu schützen.
Die CDU-Landtagsfraktion war die erste Fraktion, die den Schutz der Nichtraucher konsequent durchgesetzt hat. CDU und FDP haben 2008 unter Minister Laumann ein gutes Nichtraucherschutzgesetz auf den Weg gebracht. Es war deshalb gut, weil es den Schutz der Gesundheit und die Lebensbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger in Einklang brachte.
Das Thema „Nichtraucherschutz in Nordrhein-Westfalen“ hat den Landtag mehrfach beschäftigt. Seit dem 1. Mai 2013 haben wir in Nordrhein-Westfalen durch die rot-grüne Landesregierung das strengste Nichtraucherschutzgesetz in Deutschland. Dabei hätten Sie Gelegenheit gehabt, diese Regelung schon damals zu treffen.
Es kann überhaupt kein Zweifel daran bestehen, dass das Rauchen – insbesondere das Passivrauchen – gesundheitsgefährdend ist. Die SPD vergisst aber wieder einmal, dass die Bürger weitaus mündiger sind, als sie denkt. Der hier vorliegende Antrag ist geprägt von SPD-Gängelei und der Vorstellung, den Menschen vorschreiben zu müssen, wie sie zu leben zu haben.
Die NRW-Koalition sieht ihre Aufgabe darin, Aufklärung zu betreiben, statt Verbote zu erlassen. Dies geschieht beispielsweise durch die Kampagne „rauchfrei unterwegs“ oder die gemeinsam mit dem Bund durchgeführte Landesinitiative „Leben ohne Qualm“. Zusammen mit Eltern, Ärzten, Lehrern, Erziehern und Jugendlichen wird dieses wichtige Thema angepackt.
Wir sehen schon den erhobenen Zeigefinger, der immer wieder von Rot, aber auch von Grün eingesetzt wird. Sie setzen nicht auf die Eigenverantwortung der Menschen, sondern auf gesetzliche Verbote. So landen wir irgendwann in einer Besserungsanstalt, statt in einer freien Gesellschaft zu leben.
Der Schutz der Gesundheit ist unbestritten das höchste Gut. Wir wissen auch: Tabakrauch ist gefährlich, ebenso wie zu viel Alkohol, fettes Essen und andere ungesunde Verhaltensweisen.
Passivrauchen gefährdet Dritte. Auch das ist bekannt. Wir brauchen den Schutz der Nichtraucher. Wir brauchen vor allem den konsequenten Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Aber wir, die Nordrhein-Westfalen-Koalition, wollen deshalb nicht jedes ungesunde Verhalten verbieten, sondern mithilfe von Information und Aufklärung einen verantwortungsvollen Umgang fördern. Dazu bedarf es nicht der Verbotspartei, die um die Ecke kommt und dem Rest der Welt erklären will, was man zu tun oder zu lassen hat.
Frau Kollegin Oellers, Entschuldigung, dass ich Sie an dieser Stelle unterbreche. Der Kollege Maelzer von der SPDFraktion möchte Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.
Vielen Dank, Frau Kollegin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Bei Ihrer Rede habe ich mich gefragt, ob Sie verstanden haben, dass es in dem Antrag nicht um gesundheitsschädliches Verhalten von einzelnen Personen, sondern um Gesundheitsgefahren für Dritte geht, und zwar für Kinder, die eben nicht die freie Entscheidung haben, ob sie sich dieser Gesundheitsgefahr aussetzen oder nicht. Haben Sie das verstanden?
Ich habe Ihren Antrag sehr wohl verstanden, deswegen rede ich ja auch hier. Ich habe allerdings eine andere Meinung.
Ich komme jetzt noch zu einem anderen Punkt. Wenn Sie mich ausreden lassen würden, wäre ich Ihnen dankbar.
Tatsächlich ist die Zahl der Raucher gerade unter jungen Erwachsenen seit Jahren rückläufig. Das sollte Ihnen zeigen: Prävention wirkt auch ohne Verbote. Verbot hin oder her, die Vernunft der Eltern ist in jedem Fall gefragt. Das darf man nicht vergessen.
Schützen Sie Ihre Kinder, und rauchen Sie nicht im Beisein Ihrer Kinder! Halten Sie an, und nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit, oder fangen Sie am besten erst gar nicht mit dem Rauchen an!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Rauchen gefährdet die Gesundheit. Ich denke, darüber herrscht hier grundsätzlich Einigkeit.
Dass Tabakkonsum schädlich ist, ist aber keinesfalls eine selbstverständliche Erkenntnis, sondern Ergebnis konsequenter und zielgerichteter Ansprachen. Die rahmengebenden Vorgaben reichen dabei von der WHO über die Europäische Union bis hin zur Landesebene, die in Nordrhein Westfalen mit der Initiative „Leben ohne Qualm“ seit 2001 konsequente Aufklärungsarbeit leistet.
Die Weltgesundheitsbehörde hat mit der Verabschiedung des Rahmenübereinkommens zur Tabakkontrolle bereits Anfang des Jahrtausends die entsprechenden Leitplanken zum Nichtraucherschutz und zur Suchtprävention gezogen. Die Europäische Union folgte im selben Jahr. Und schon 2004 hat die Bundesrepublik Deutschland das Übereinkommen ebenfalls ratifiziert. In der Folge wurden die bereits zuvor bestehenden Maßnahmen zum Schutz vor den Folgen des Rauchens weiter ergänzt, besonders in den Bereichen Tabakwerbung, Prävention und Passivrauchen.
Es ist also auch ein Erfolg dieser konsequenten und parteiübergreifenden staatlichen Initiativen, dass der Anteil der Raucher in der Gesellschaft abgenommen hat. Besonders erfreulich ist dabei, dass der Anteil jüngerer Raucherinnen und Raucher über die Jahre kontinuierlich kleiner geworden ist – erfreulich, weil gerade diese Gruppe anfällig für Suchtgefahren ist.
Tabakwerbung, Alltagsbeobachtung, aber vor allem auch die eigenen Eltern können durch ihr Verhalten maßgeblich Einfluss auf den Hang des Nachwuchses zur Zigarette nehmen. Bei den 12- bis 17-Jährigen ist seit 2001 ein starker Rückgang des Rauchens zu erkennen. In dieser Altersgruppe lag die Raucherquote im Jahr 2001 noch bei 28 %. Dieser Anteil verzeichnete im Jahr 2005 einen Rückgang auf 20 % und sank in 2008 auf 15 %. Aktuell liegt die Raucherquote bei knapp 10 %, ein historischer Tiefstand.
All das ist allerdings kein Grund, sich zurückzulehnen. Im Gegenteil: Nach wie vor sterben in Deutschland ca. 110.000 Menschen an den Folgen des Rauchens. Und auch Passivrauchen ist heute nach wie vor ein erhebliches Gesundheitsproblem. Weitere Maßnahmen, die zum Schutz von Nichtrauchern beitragen, sind deshalb prinzipiell begrüßenswert.
Der vorliegende Antrag der SPD macht das Problem von Rauchen im Auto und die Folgen für Kinder zum Thema. Ich gestehe: Ein Rauchverbot an dieser Stelle ist für mich als Liberalen möglicherweise durchaus konsequent, wenn man bedenkt, dass das Rauchen auf Spielplätzen, also an der frischen Luft, in Krankenhäusern und Restaurants strikt verboten ist.
Allerdings, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD – auch wenn ich Ihren Vorstoß inhaltlich teile –, verstehe ich insbesondere eines nicht: Im Bund regiert die dritte Große Koalition. Dort gibt es eine Person, die Ihnen zur Seite springt, nämlich die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler von der CSU. Sie haben also eine durchaus prominente Fürsprecherin.
Ich habe die Erwartungshaltung, dass Sie dieses Thema dort einbringen und sich dort darum bemühen sollten, eine Änderung herbeizuführen. Dass Sie nun hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen eine Bundesratsinitiative beantragen, zeigt mir, dass Ihre
Landtagsfraktion auf Bundesebene offensichtlich keinen Einfluss hat und dieses Thema ausschließlich zur eigenen Profilierung nutzen möchte.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass Sie uns in der Ausschussberatung vom Gegenteil überzeugen können, und freue mich deswegen auf die inhaltliche Debatte. Wir stimmen der Überweisung selbstverständlich zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Hafke. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Paul.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe bei diesem Thema an manchen Stellen auf mehr Einigkeit gesetzt. Ihre Einlassungen überraschen mich schon ein wenig; denn natürlich sind wir uns alle einig, dass Rauchen gesundheitsschädlich ist, dass Passivrauch ein Gesundheitsrisiko darstellt und dass insbesondere Kinder zu schützen sind, die sich eben nicht selber aus der Situation – ich sage es mal so – befreien können, weil sie nämlich mit ihren Eltern zusammen leben, weil sie mit ihren Eltern gemeinsam im Auto fahren.
Natürlich ist es erfreulich, dass heute weniger Menschen rauchen. Das ist überhaupt keine Frage. Das ist auch ein Erfolg vieler Präventionskampagnen. Nichtsdestotrotz sind Kinder heute nach wie vor von Passivrauch betroffen; sie sind ihm nach wie vor ausgesetzt.