Protokoll der Sitzung vom 17.05.2018

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich meine, dass man diese Argumente auch sehr gut auf das Polizeigesetz, das wir in den nächsten Wochen im Landtag noch intensiv beraten werden, beziehen kann und beziehen muss. Denn auch im Polizeigesetz steht demnächst eine Ausweitung der polizeilichen Videobeachtung an, wenn der Gesetzentwurf der Landesregierung von CDU und FDP unverändert beschlossen werden sollte.

Ich will noch einmal deutlich machen, dass wir Grüne nicht grundsätzlich gegen Videobeobachtung sind, sei es im privaten Bereich oder durch die Polizei. Aber Ihre Ausweitungen, die Sie hier planen, sind aus unserer Sicht nicht dazu geeignet, für mehr Sicherheit zu sorgen. Sie werden zu einer Verdrängung von Kriminalität führen. Das bringt dann unter dem Strich nicht mehr Sicherheit, aber es bedeutet mehr Grundrechtseingriffe bei den Bürgerinnen und Bürgern, und das finden wir Grüne falsch.

(Beifall von den GRÜNEN)

Die Landesdatenschutzbeauftragte spricht in ihrem Bericht – das ist uns wichtig – das Thema „Transparenzgesetz“ an. Sie hat in ihrem Bericht ausgeführt, dass sie erwartet, dass es endlich eine Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes zu einem wirklichen Transparenzgesetz gibt. Wir Grüne sehen das auch so.

Leider ist das in der letzten Legislaturperiode nicht mehr zustande gekommen. Von Schwarz-Gelb erwarte ich in dieser Hinsicht, ehrlich gesagt, nicht ganz so viel. Aber ich hoffe, dass die Landesdatenschutzbeauftragte am Ball bleibt und das Thema weiter befeuert, weil ich glaube, dass es ein wichtiger Schritt und ein wichtiges Signal an die Bürgerinnen und Bürger wäre, wenn wir endlich dieses Transparenzgesetz bekommen, das wir dringend brauchen.

Die Redezeit.

Dabei werden wir die Landesdatenschutzbeauftragte unterstützen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Für die AfD hat der Abgeordnete Beckamp das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wir danken selbstverständlich der Datenschutzbeauftragten. Wir danken ihr insbesondere für ihre kritischen Ausführungen zum WDR. Der WDR hat eine ganz besondere Stellung in dem Bericht, aber offenkundig auch für die Regierung.

Sie bespricht zwei konkrete Punkte.

Erster Punkt. Sie sagt, dass der Datenschutz beim WDR gar nicht der Aufsicht der Datenschutzbeauftragten unterliegt. Das ist ihr entzogen. Es gibt interne Datenschutzbeauftragte, und das sieht sie als Problem an.

Zweiter Punkt. Ergebnisse des Landesrechnungshofes dürfen nicht über das Mittel des Informationsfreiheitsgesetzes veröffentlicht werden. Auch da gibt es eine Ausnahme für den WDR. Begründet wird das

von Ihnen mit dem Auftrag der Meinungsbildung des WDR ohne staatlichen Einfluss. Da steckt natürlich eine gewisse Heiterkeit dahinter; denn die Kontrolle durch den Staat, durch die Datenschutzbeauftragte oder auch durch Veröffentlichungen des Landesrechnungshofes wären ja gerade sinnvoll, um dem Unwesen beim WDR, was die Parteien anbelangt – Stichwort: Parteienklüngel –, einen Riegel vorzuschieben.

Insofern ist es durchaus fragwürdig, dass Sie sich dazu bisher leider nicht auf die Anmerkungen der Datenschutzbeauftragten eingelassen haben. Vielmehr sehen Sie den WDR als eine Art Staat im Staat. Da fragen wir uns natürlich: Ist das gut für ein bisschen Wohlwollen im Hinblick auf den WDR? Soll das bei Ihnen etwas hervorrufen? – Das würde mich interessieren.

Insofern: Vielen Dank noch mal an die Datenschutzbeauftragte für ihre kritischen Anmerkungen gerade in diesem Bereich.

(Beifall von der AfD)

Für die Landesregierung hat Minister Reul das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser 23. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht der Landesbeauftragten und die Stellungnahme der Landesregierung wurden im Ausschuss bereits erörtert. Insofern muss man hier nicht mehr auf alle Details eingehen.

Erstens. Für die Landesregierung ist Datenschutz ein wichtiges Thema. Deshalb ist die Arbeit der LDI von großer Bedeutung.

Zweitens. Trotzdem wird sich die Landesregierung auch in Zukunft das Recht herausnehmen, zu diesem Bericht abweichende Meinungen zu haben. Das sind Anregungen, Anmerkungen, aber die muss man nicht in jedem Fall teilen.

Es gibt Punkte, wo wir anderer Meinung sind. Das haben wir auch im Innenausschuss vorgetragen. Ein Debattenpunkt ist der Entwurf des Gesetzes zur Anpassung des allgemeinen Datenschutzrechtes. Darüber haben wir schon geredet.

Ein weiterer Punkt sind die Anmerkungen zum Polizeigesetz. Das war kein Bericht, der die Vergangenheit betrifft, sondern da hat die Datenschutzbeauftragte schon einmal nach vorne geblickt. Das ist ihr Recht, und das ist in Ordnung, aber wir halten die Bewertungen in Teilen für falsch. Als Beispiel nenne ich die Ausweitung der polizeilichen Videobeobachtung. Das war heute schon mehrfach Thema.

Wir halten diese Videobeobachtung für die Arbeit der Polizei für notwendig. Die Bereiche, in denen Täter sich sammeln, Taten planen und auf Tatgelegenheiten warten, müssen beobachtet werden können. Mit diesem Instrument können Straftaten verhindert werden. Es muss doch nicht erst etwas passieren, um handeln zu können. Da unterscheiden wir uns.

Frau Schäffer, wenn Sie und Frau Block formulieren, dass es sich um eine „uferlose Überwachung“ handele, dann können Sie das zwar vortragen, aber das ist falsch. Ich empfehle Ihnen – vielleicht schaffen wir das im Zusammenhang mit den Beratungen des Polizeigesetzes –, sich einmal detailliert damit auseinanderzusetzen. Genau dieser Passus der Videobeobachtung ist zwischen den Fraktionen und der Regierung sehr intensiv besprochen und an vielen Stellen nachgeschärft worden. Eine uferlose Überwachung ist hier wirklich nicht zu erkennen. Das wird auch nicht passieren, auf keinen Fall.(Verena Schäf- fer [GRÜNE]: Das war auf die Grundverordnung be- zogen! Da müssen Sie genau sein!)

Auch die Anmerkungen zu den Bodycams teilen wir nicht.

Ich möchte auch noch ein paar Anmerkungen zu den Ausführungen der LDI zum Nutzen des Netzwerks Facebook durch öffentliche Stellen machen. Sie sieht das sehr kritisch. Der Bewertung von Facebook kann ich mich eindeutig anschließen – dazu gibt es eine Menge Kritisches zu sagen –, aber vor dem Hintergrund, dass Facebook ein wichtiges Kommunikationsinstrument geworden ist, gerade für die jüngeren Menschen – ich denke an das Thema „Personalwerbung“ –, können sich öffentliche Stellen daraus nicht ausklinken.

Auch das sehen wir anders als Sie. Allerdings müssen wir mit größter Sorgfalt vorgehen; das ist richtig. Darüber hinaus müssen wir bei der Nutzung unbedingt die Datenschutzvorschriften einhalten.

Last but not least: Die Beratungen der LDI schätzen wir. Ihre Hinweise nehmen wir in unsere Überlegungen auf. Das heißt nicht, dass wir alles eins zu eins übernehmen. Auf die Datenschutzbehörde wird eine Menge Arbeit zukommen; darauf ist bereits in mehreren Beiträgen hingewiesen worden. Gerade Unternehmen und Vereine werden die Beratung der LDI brauchen, um die Umsetzung der Datenschutzgesetze zu vollziehen. Ich hoffe, dass die LDI dabei behilflich ist. Deswegen sind wir sehr froh, dass wir in der jüngeren Vergangenheit das Personal der LDI noch verstärkt haben.

Ich wünsche mir auch in Zukunft eine gute, intensive Zusammenarbeit, auch wenn es manchmal unterschiedliche Bewertungen geben wird. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 17/2525 die Kenntnisnahme der beiden Vorlagen.

Gibt es jemanden, der sich dagegen aussprechen möchte? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit sind die beiden Vorlagen 17/5 und 17/416 zur Kenntnis genommen.

Wir sind am Ende der heutigen Sitzung.

Ich berufe das Plenum wieder ein für Mittwoch, 13. Juni 2018, 10 Uhr.

Ich wünsche Ihnen allen einen angenehmen Abend und ein gesegnetes Pfingstfest.

Die Sitzung ist geschlossen.