Protokoll der Sitzung vom 17.05.2018

Herr Minister, Sie waren nicht der junge Mann auf dem Plakat. Insofern richte ich die Frage an Sie: Wann ändert sich denn jetzt einmal etwas?

Denn worüber diskutieren wir hier eigentlich? Wir diskutieren über die Umsetzung der E-RechnungsRichtlinie der EU zur Verpflichtung öffentlicher Stellen, elektronische Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten. Sicherlich gibt es in dieser Debatte einen gewissen Konsens darüber, dass es nicht verkehrt ist, diese Richtlinie umzusetzen. Aber angesichts Ihrer Ankündigungen und Ihrer großspurigen Versprechungen muss man schon fragen, ob diese geringfügige Verbesserung beim E-Government schon alles ist oder ob das nicht eher Kleinkram ist.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Die Digitalisierung der Verwaltung geht unter Schwarz-Gelb nicht wirklich voran. Die Musterregion in OWL mit den Musterkommunen droht angesichts der ganzen Verzögerungen – Stichwort: Förderrichtlinie – zur Luftnummer zu verkommen. Ich habe gedacht, dass die versprochenen Fristverkürzungen,

die Sie in den letzten Jahren immer gefordert haben, und die vollständige Umsetzung aller Maßnahmen, die wir mit dem rot-grünen E-Government-Gesetz auf den Weg gebracht haben – und zwar um fünf Jahre vorgezogen –, in Ihrem Gesetzentwurf vielleicht einmal vorkommen. Aber nichts dergleichen wird auf den Weg gebracht.

Eine verbindliche Unterstützung der Kommunen gibt es auch nicht – außer für die paar Modellkommunen, die Sie jetzt einrichten wollen. Aber Sie müssen, wenn Sie Digitalisierung der Verwaltung ernst nehmen, jetzt endlich in die Fläche gehen. Wir brauchen nicht mehr nur Modelle.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, man muss sich auch vergegenwärtigen, dass dieser Gesetzentwurf nicht aus eigenem politischen Antrieb kommt, sondern einzig der Umsetzung von EU-Recht dient. Da fehlt uns bei Ihnen einfach die Ambition, die Digitalisierung der Verwaltung konkret voranzubringen –

(Beifall von Gordan Dudas [SPD])

auch wenn Sie zumindest anerkannt haben, dass unser E-Government-Gesetz wohl ganz gut war; denn sonst würden Sie heute sicher noch etwas mehr ändern.

Die vermeintlichen Digitalisierer sind mit großen Versprechungen und schönen Bildern gestartet – und jetzt kommt so etwas. Es gibt nicht einmal eine verbindliche Vorschrift, nur noch elektronische Rechnungen zu akzeptieren, wie es etwa in Dänemark und in Estland seit Jahren Standard ist, sondern es bleibt dem Auftragnehmer überlassen, ob er seine Rechnungen elektronisch stellen möchte oder nicht. Wenn er sich aber dafür entscheidet, muss der Auftraggeber die Rechnung entgegennehmen. Ohne Verbindlichkeit – da bin ich mir sehr sicher – wird die Digitalisierung der Verwaltung nur im Schneckentempo vorankommen. Ändern Sie da bitte Ihre Politik.

Ich gehe davon aus, dass die Diskussion im Ausschuss knapp sein wird, so wie es Ihr Gesetzentwurf ja auch ist. Wenn das alles ist, was Sie zur Digitalisierung der Verwaltung liefern, dann bleiben Sie bei Ihrer Linie: Sie gehen nicht nach vorne, sondern machen mutlos Dienst nach Vorschrift. – Wir werden das natürlich an dieser Stelle wie auch an anderen Stellen weiterhin kritisch begleiten. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Herr Kollege Bolte-Richter, es gibt eine angemeldete Kurzintervention des Abgeordneten Schick von der Fraktion der CDU. Bitte schön, Herr Kollege Schick.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Bolte-Richter, Sie sprachen gerade

von Kleinigkeiten, die wir auf den Weg bringen würden. Ich weiß nicht, ob Sie nicht zugehört haben, als ich über eine Studie des BMI berichtet habe. Laut dieser Studie sind die Effizienzgewinne erheblich.

Darüber hinaus besteht gerade im Mittelstand – den Sie ebenfalls angesprochen haben; im Übrigen bezeichnen Sie unser Vorhaben einmal als Kleinigkeiten und einmal als nicht ambitioniert genug; das ist ein Widerspruch – der Wunsch, sehr behutsam vorzugehen, weil gerade Kleinstunternehmen etwas längere Übergangszeiten brauchen. Wir sind mit diesem Gesetzentwurf auf dem Weg, die Effizienzgewinne zu heben. Das tun wir aber mit Augenmaß. Damit tragen wir dafür Sorge, dass kleinere Unternehmen mitkommen.

Ich habe ein bisschen das Gefühl, Sie haben sieben Jahre lang auf der digitalen Standspur im Gänsemarsch Tempo gemacht und erzählen jetzt Leuten, was sie auf der Überholspur zu tun haben.

(Beifall von der CDU)

Das ist, glaube ich, nicht die ganz feine politische Art.

(Beifall von der CDU)

Bitte schön.

Vielen Dank. – Lieber Kollege Schick, Sie müssen sich schon entscheiden, was Sie eigentlich wollen. Sie haben jahrelang kritisiert, dass alles nicht schnell genug geht. Jetzt gehen Sie mit Augenmaß, mit Maß und Mitte und mit langen Übergangsfristen voran. Ich wünsche mir tatsächlich mehr Verbindlichkeit, weil wir nur so – das haben alle Debatten, die wir in der letzten Zeit dazu geführt haben, gezeigt – vorankommen werden.

Das zeigt auch der internationale Vergleich. Ich habe eben das Beispiel Dänemark genannt. Dort ist die Entgegennahme von elektronischen Rechnung nicht nur als Möglichkeit vorgegeben, sondern dort ist verbindlich geregelt, dass bei öffentlichen Aufträgen nur noch elektronische Rechnungen angenommen werden. Das hat dort zu einer Digitalisierung nicht nur der Verwaltung geführt, sondern die Digitalisierung insgesamt vorangebracht.

Dies ist ein wichtiger Punkt, den wir uns gemeinsam merken sollten. Das können wir zum Beispiel auch von Estland lernen. Dort hat die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung die Digitalisierung insgesamt als gesellschaftlichen Prozess massiv vorangebracht. Deswegen ist es ja so wichtig, dass wir bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung vorankommen.

Ich habe nicht gesagt, dass Ihr Schritt falsch ist, sondern habe nur gesagt, dass das ein sehr kleiner Schritt ist. Es spricht nichts dagegen, diesen Schritt

zu machen, wenn er richtig ist. Aber es ist eben ein sehr, sehr kleiner Schritt. Diese Kritik müssen Sie sich anhören, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von Monika Düker [GRÜNE])

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bolte-Richter. – Jetzt hat für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Tritschler das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum vorliegenden Gesetzentwurf kann man es eigentlich kurz machen. Es ist sicher sinnvoll, dass öffentliche Auftraggeber im 21. Jahrhundert nicht mehr auf Papierrechnungen bestehen dürfen. Die AfD wird das Vorhaben der Landesregierung daher unterstützen.

Wir alle haben in unserem privaten Umfeld miterlebt, dass die Papierrechnung nach und nach verschwindet. Es ist daher auch nicht nachvollziehbar, warum im Bereich der öffentlichen Hand weiter darauf bestanden werden soll.

Ausdrücklich begrüßen wir, dass der vorliegende Entwurf keine Verpflichtung zur Digitalrechnung für den Gläubiger beinhaltet. Der Zustand unserer Digitalinfrastruktur gerade auf dem Land verböte eine solche Pflichtregelung, wie sie die EU-Richtlinie zulassen würde.

Der vorliegende Entwurf lässt Handwerkern, Dienstleistern und Lieferanten also die Wahlfreiheit und zwingt sie nicht zu möglicherweise aufwendigen Investitionen in die Buchhaltung und Ähnliches, wenn sie das nicht wollen. Das sehen hier zum Glück die meisten so – offenbar außer den Grünen, die immer gerne etwas verbieten; heute ist es also die Papierrechnung.

Nun handelt es sich hier natürlich nur um einen winzigen Teilaspekt im Prozess der Digitalisierung und des E-Governments, weshalb der Entwurf der Landesregierung in Einleitung und Begründung vielleicht etwas sehr hochtrabend geraten ist.

Auftraggeberseitig verändert sich nämlich nicht viel. Es hat mit E-Government wenig zu tun, wenn auf der anderen Seite dann jemand sitzt, der die digitale Rechnung ausdruckt und in einem Leitz-Ordner ablegt. Schaut man sich den Zustand vieler Behörden an, muss man befürchten, dass vermutlich genau das passieren wird. Dabei sind die Einsparpotenziale durch eine konsequente Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung gewaltig.

Es reicht also nicht, hier einfach einen winzigen Teilaspekt zu behandeln – und das auch nur, weil es wieder einmal eine EU-Richtlinie gibt. Vielmehr muss ein umfassender, ganzheitlicher Ansatz her, der weit

über das bisherige E-Government-Gesetz hinausgeht.

Zumindest angekündigt ist das. Darauf freuen wir uns. Wir schließen uns aber auch der Kritik der SPD und der Grünen an, auch wenn die Bilanz aus deren Regierungszeit vergleichsweise dünn ist. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Tritschler. – Es hat sich nun noch einmal für die Landesregierung Herr Minister Professor Dr. Pinkwart zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Minister.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Blick auf die Redebeiträge von Frau Kampmann und Herrn Bolte-Richter möchte ich mich doch noch einmal zu Wort melden.

Lieber Herr Bolte-Richter, im Gegensatz zu Frau Kampmann haben Sie deutlich gemacht, dass Sie jetzt den großen Wurf erwarten. Sie meinen, dass vieles durch Ihr Regierungshandeln vielleicht schon vorbereitet war. Das müsse jetzt nur noch kraftvoll umgesetzt werden. Da war Frau Kampmann deutlich realistischer. Sie hat eingeräumt, dass man auch hier in Nordrhein-Westfalen vielleicht schon weiter hätte sein können.

Ich möchte mich dieser selbstkritischen Haltung anschließen. Lieber Herr Bolte-Richter, Sie müssen ja Folgendes sehen: Sie haben es zum Ende Ihrer Legislaturperiode gerade noch geschafft, ein Gesetz zum E-Government hier im Landtag einzubringen. Eine konkrete Maßnahme, die wirklich Digitalisierung in die Landesverwaltung eingeführt hätte, haben Sie aber während Ihrer Regierungszeit weder im Landtag vorgelegt noch umsetzen können. Das muss man sehen. Das ist auch eine Leistungsbilanz.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Wir arbeiten jetzt sehr intensiv daran, Schritt für Schritt alles das, was wir hier sinnvollerweise an Verbesserungen erreichen können, auch umzusetzen. Wir meinen: Wenn wir bei den Beziehungen zwischen den Unternehmen und dem Staat anfangen, haben wir es mit Adressaten zu tun – gerade auf der Unternehmensseite –, bei denen wir noch am ehesten davon ausgehen können, dass sie selbst die technischen Voraussetzungen besitzen oder schaffen können, um sich sehr schnell mit der öffentlichen Verwaltung digital auseinanderzusetzen.

Deswegen freuen wir uns, dass wir einen nächsten Schritt gehen können. Ich würde ihn nicht überhöhen. Ich würde ihn aber auch nicht zu klein reden

wollen. Denn allein bei der Landesverwaltung fallen pro Jahr 5 Millionen Rechnungen an. Wenn es gelingt, den Unternehmen in Zukunft die Möglichkeit zu geben, diese Rechnungen elektronisch an die Landesverwaltung zu übermitteln, ist das ein Fortschritt für Nordrhein-Westfalen und eine Erleichterung für die Unternehmen und die Verwaltung.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Wenn Sie das auf die Kommunen übertragen, dann haben Sie es mit Hunderten Millionen Rechnungen pro Jahr zu tun.

Wir genügen damit nicht nur der EU-Vorgabe, sondern eröffnen auch den Unternehmen, die kleinere Rechnungen stellen, die Möglichkeit, dies in Zukunft ebenfalls elektronisch zu tun. Wir verpflichten sie nicht – Herr Bolte-Richter, das ist richtig –, aber wir eröffnen ihnen die Möglichkeit.

Im Übrigen eröffnen wir – ich bitte Sie, sich das noch einmal genau anzuschauen – den öffentlichen Auftraggebern die Möglichkeit, bei Ausschreibungen auch eine Verpflichtung für die elektronische Rechnung vorzusehen. Das liegt dann aber in der Verantwortung der öffentlichen Auftraggeber auf der jeweiligen Ebene. Insofern schaffen wir auf der einen Seite einen hinreichenden Druck und auf der anderen Seite auch die Chance, sich auf diese neuen Bedingungen einzustellen.

Dazu gehört auch, dass die Kommunen die nötigen Voraussetzungen gewinnen. Frau Kampmann, wir sind in ganz engem Austausch mit den Kommunen. Wir arbeiten hier sehr eng zusammen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass gerade unsere digitalen Modellkommunen in den nächsten zwei Jahren die Chance ergreifen werden, voranzugehen, die Software zu entwickeln und diese mit den anderen Kommunen zu teilen. Wir haben den Kommunen auch angeboten, dass sie auf ein Landesportal gehen können.