Sehr geehrte Frau Ministerin, bitte heben Sie die Schwurhand und leisten den in der Landesverfassung vorgesehenen Amtseid, indem Sie die Worte „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“ sprechen.
Sehr geehrte Frau Ministerin, ich darf Ihnen im Namen des Hohen Hauses herzlich gratulieren. Ich wünsche Ihnen eine glückliche und gute Hand zum Wohle der Menschen in Nordrhein-Westfalen!
Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Drucksache 17/2818
Zu diesem Tagesordnungspunkt darf ich die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen, Frau Dr. Ricarda Brandts, und die Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen, Frau Margarete Gräfin von Schwerin, sowie weitere Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs herzlich begrüßen.
Mit Schreiben vom 5. Februar 2018 hat der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, dass die Wahlperiode der amtierenden Mitglie
der des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen und ihrer Stellvertreter am 21. Juni 2018 abläuft. Betroffen von der endenden Wahlperiode sind die Wahlmitglieder Frau Professor Dr. Barbara Dauner-Lieb, Herr Dr. Andreas Heusch, Herr Dr. Claudio Nedden-Boeger und Herr Professor Dr. Joachim Wieland sowie deren Stellvertreter.
Gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen werden die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs vom Landtag in geheimer Wahl ohne Aussprache mit Zweidrittelmehrheit für die Dauer von zehn Jahren gewählt. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu wählen.
Mit Drucksache 17/2818 liegt Ihnen ein Wahlvorschlag vor, der zur Wahl als ordentliche Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen Frau Professor Dr. Barbara DaunerLieb, Herrn Dr. Andreas Heusch, Herrn Dr. Claudio Nedden-Boeger und Herrn Professor Dr. Joachim Wieland sowie als Stellvertreter Herrn Professor Dr. Christian Hillgruber – für Frau Professor Dr. Barbara Dauner-Lieb –, Herrn Professor Dr. Klaus-Ferdinand Gärditz – für Herrn Dr. Andreas Heusch –, Herrn Professor Dr. Christoph Gusy – für Herrn Dr. Claudio Nedden-Boeger – und Herrn Professor Gereon Wolters – für Herrn Professor Dr. Joachim Wieland – vorsieht.
Eine Aussprache ist nach dem Gesetz ausgeschlossen, sodass wir unmittelbar zur geheimen Wahl kommen.
Der Ältestenrat hat sich einvernehmlich darauf verständigt, die Wahl als verbundene Einzelwahl im Rahmen eines Wahlvorganges durchzuführen. – Ich sehe, dass es hiergegen keine Bedenken gibt. Dann verfahren wir so.
Die Ausgabe der Wahlunterlagen erfolgt an den hierfür vorgesehenen Tischen. Nach Aufruf Ihres Namens erhalten Sie dort einen Stimmzettel, auf dem Sie insgesamt acht Wahlentscheidungen zu treffen haben. Sie können jeweils mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen.
Für die Stimmabgabe benutzen Sie bitte die hinten links und rechts aufgestellten Wahlkabinen, die so platziert worden sind, dass die Durchführung einer geheimen Wahl sichergestellt ist. Bitte werfen Sie den Stimmzettel einmal gefaltet in eine der beiden Wahlurnen.
Beim Ausfüllen des Stimmzettels bitte ich Sie, nur die in den Wahlkabinen ausliegenden Dokumentenstifte zu benutzen. Bei einer anderweitigen Kennzeichnung mit Tinte, Kugelschreiber oder Farbstift ist die Geheimhaltung der Wahl nicht gewährleistet, da in
einem solchen Fall die Stimmabgabe dem Wahlberechtigten zugeordnet werden könnte. Ein derart gekennzeichneter Stimmzettel müsste deshalb als ungültig gewertet werden.
Dann bitte ich die eingeteilten Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Positionen an den Tischen zur Ausgabe der Wahlunterlagen und an den Wahlkabinen sowie Wahlurnen einzunehmen, damit wir mit der geheimen Wahl beginnen können.
Meine Damen und Herren, der Namensaufruf ist damit abgeschlossen. Ich bitte nun die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Stimmen abzugeben.
Nachdem auch die Schriftführerinnen und Schriftführer gewählt haben, frage ich: Haben alle Abgeordneten ihre Stimme abgegeben? – Das ist offenbar der Fall. Ich schließe damit die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen.
Ich unterbreche die Sitzung für kurze Zeit bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Da die Auszählung vermutlich nicht allzu lange dauern wird, halten Sie sich bitte während der Unterbrechung hier im Plenarsaal oder zumindest in benachbarten Bereichen auf.
Ich gebe Ihnen die Ergebnisse der insgesamt acht Einzelwahlen bekannt. – Dem Landtag gehören 199 Abgeordnete an; fünf Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt.
a) Ich stelle das Ergebnis der Wahl des ordentlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Frau Professor Dr. Barbara Dauner-Lieb fest. Gültige Stimmen: 191; ungültige Stimmen: 0. Von den gültigen Stimmen entfielen auf Ja 183, auf Nein 3, auf Enthaltung 5. Nach dem vorliegenden Ergebnis entfallen auf den Wahlvorschlag Frau Professor Dr. Barbara Dauner-Lieb mehr als zwei Drittel der Stimmen. Dies stelle ich ausdrücklich gemäß Art. 44 Abs. 2 der Landesverfassung in Verbindung mit § 46 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung fest. Damit ist Frau Professor Dr. Barbara Dauner-Lieb zum ordentlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs gewählt.
b) Feststellung des Ergebnisses der Wahl des ordentlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Herrn Dr. Andreas Heusch. Gültige Stimmen: 190;
ungültige Stimmen: 1. Von den gültigen Stimmen entfielen auf Ja 153, auf Nein 19, auf Enthaltung 18. Nach dem vorliegenden Ergebnis entfallen auf den Wahlvorschlag Herr Dr. Andreas Heusch mehr als zwei Drittel der Stimmen. Dies stelle ich ausdrücklich gemäß Art. 44 Abs. 2 der Landesverfassung in Verbindung mit § 46 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung fest. Damit ist Herr Dr. Andreas Heusch zum ordentlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs gewählt.
c) Feststellung des Ergebnisses der Wahl des ordentlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Herrn Dr. Claudio Nedden-Boeger. Gültige Stimmen: 191; ungültige Stimmen: 0. Von den gültigen Stimmen entfielen auf Ja 180, auf Nein 4, auf Enthaltung 7. Nach dem vorliegenden Ergebnis entfallen auf den Wahlvorschlag Herr Dr. Claudio NeddenBoeger mehr als zwei Drittel der Stimmen. Dies stelle ich ausdrücklich gemäß Art. 44 Abs. 2 der Landesverfassung in Verbindung mit § 46 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung fest. Damit ist Herr Dr. Claudio Nedden-Boeger zum ordentlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs gewählt.
d) Feststellung des Ergebnisses der Wahl des ordentlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Herrn Professor Dr. Joachim Wieland. Gültige Stimmen: 191; ungültige Stimmen: 0. Von den gültigen Stimmen entfielen auf Ja 170, auf Nein 16, auf Enthaltung 5. Nach dem vorliegenden Ergebnis entfallen auf den Wahlvorschlag Herr Professor Dr. Joachim Wieland mehr als zwei Drittel der Stimmen. Dies stelle ich ausdrücklich gemäß Art. 44 Abs. 2 der Landesverfassung in Verbindung mit § 46 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung fest. Damit ist Herr Professor Dr. Joachim Wieland zum ordentlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs gewählt.
e) Feststellung des Ergebnisses der Wahl des stellvertretenden Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Herrn Professor Dr. Christian Hillgruber. Gültige Stimmen: 191; ungültige Stimmen: 0. Von den gültigen Stimmen entfielen auf Ja 184, auf Nein 3, auf Enthaltung 4. Nach dem vorliegenden Ergebnis entfallen auf den Wahlvorschlag Herr Professor Dr. Christian Hillgruber mehr als zwei Drittel der Stimmen. Dies stelle ich ausdrücklich gemäß Art. 44 Abs. 2 der Landesverfassung in Verbindung mit § 46 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung fest. Damit ist Herr Professor Dr. Christian Hillgruber zum Stellvertreter von Frau Professor Dr. Barbara DaunerLieb gewählt.
f) Feststellung des Ergebnisses der Wahl des stellvertretenden Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Herrn Professor Dr. Klaus-Ferdinand Gärditz. Gültige Stimmen: 191; ungültige Stimmen: 0. Von den gültigen Stimmen entfielen auf Ja 184, auf Nein 2, auf Enthaltung 5. Nach dem vorliegenden Ergebnis entfallen auf den Wahlvorschlag Herr Professor Dr. Klaus-Ferdinand Gärditz mehr als zwei Drittel der
Stimmen. Dies stelle ich ausdrücklich gemäß Art. 44 Abs. 2 der Landesverfassung in Verbindung mit § 46 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung fest. Damit ist Herr Professor Dr. Klaus-Ferdinand Gärditz zum Stellvertreter von Herrn Dr. Andreas Heusch gewählt.
g) Feststellung des Ergebnisses der Wahl des stellvertretenden Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Herrn Professor Dr. Christoph Gusy. Gültige Stimmen: 191; ungültige Stimmen: 0. Auf Ja entfielen 167, auf Nein 17, auf Enthaltung 7. Nach dem vorliegenden Ergebnis entfallen auf den Wahlvorschlag Herr Professor Dr. Christoph Gusy mehr als zwei Drittel der Stimmen. Dies stelle ich ausdrücklich gemäß Art. 44 Abs. 2 der Landesverfassung in Verbindung mit § 46 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung fest. Damit ist Herr Professor Dr. Christoph Gusy zum Stellvertreter von Herrn Dr. Claudio Nedden-Boeger gewählt.
h) Feststellung des Ergebnisses der Wahl des stellvertretenden Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Herrn Professor Dr. Gereon Wolters. Gültige Stimmen: 191; ungültige Stimmen: 0. Von den gültigen Stimmen entfielen auf Ja 182, auf Nein 3, auf Enthaltung 6. Nach dem vorliegenden Ergebnis entfallen auf den Wahlvorschlag Herr Professor Dr. Gereon Wolters mehr als zwei Drittel der Stimmen. Dies stelle ich ausdrücklich gemäß Art. 44 Abs. 2 der Landesverfassung in Verbindung mit § 46 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung fest. Damit ist Herr Professor Dr. Gereon Wolters zum Stellvertreter von Herrn Professor Dr. Joachim Wieland gewählt.
Ich frage nun der Reihe nach, zunächst einmal Frau Professor Dr. Dauner-Lieb: Nehmen Sie die Wahl an?