Diesen großen Anstieg von Versorgungsherausforderungen wollte man abfedern, und deshalb ist es natürlich nicht wirklich sachdienlich, wenn in diesem Antrag der SPD mit dem Jahr 2015 begonnen wird und dort die These steht: „Mit dem Pensionsfonds hat die rot-grüne Landesregierung 2015 den Grundstein für eine haushälterische Absicherung der Pensionszahlungen für die nächsten Jahrzehnte gelegt.“ Das erweckt den Eindruck einer Urheberschaft, der Ihnen wirklich nicht zusteht.
Richtig ist, dass Sie zwei Komponenten zusammengeführt haben, nämlich eine seit dem Jahr 1998 bestehende Versorgungsrücklage, die allerdings von den Beamten selbst durch 0,2 % finanziert worden ist, und einen seit dem Jahr 2006 bestehenden Versorgungsfonds, der tatsächlich aus dem Landeshaushalt gezahlt wird und auch dem Ziel der Glättung der Pensionslasten dient.
Diese Komponenten haben Sie fusionieren lassen. Von Ihnen selbst ist nichts neu konzipiert oder geschaffen worden.
Im Grundsatz gab es fraktionsübergreifend keinen Streit bezüglich der Notwendigkeit, Vorsorge zu treffen; und es gab ebenfalls keinen Streit bezüglich der geringeren Transaktionskosten, die entstehen, wenn man unterschiedliche Teilsysteme zu einem Gesamtsystem „Pensionsfonds“ zusammenführt.
Ich glaube, dass es ganz wichtig ist, sich das zu vergegenwärtigen. Da erweckt Ihr Antrag ganz eindeutig nicht den richtigen Eindruck von der Chronologie der Ereignisse. Sie haben vieles weggelassen, was zur Bewertung dazugehört. Seinerzeit hat es nämlich die Verabredung gegeben, monatlich eine Einzahlung in Höhe von 600 € pro neuem Bediensteten und Monat zu tätigen, um das Ziel zu verfolgen, 70 % der Versorgungsleistungen abzudecken.
Sie haben in Ihrer Regierungszeit festgestellt, dass das unrealistisch ist. Sie sind jedenfalls von meiner Fraktion dafür auch nicht kritisiert worden; denn es gibt rein sachlogisch einen gewissen Punkt, an dem man sich die Frage stellen muss – gerade in dem Zinsumfeld, in dem man sich bewegt –: Bis zu wel
chem Punkt ergibt es Sinn, kreditfinanziert Geld aufzunehmen und in einen solchen Versorgungsfonds zu stecken? – Zur Wahrheit gehört: Es ist zum Glück damit auch Geld verdient worden. Es sind also in den letzten Jahren Mittel damit erwirtschaftet worden. Aber natürlich befindet man sich in einer Situation, in der man das Geld nicht hat – es also nicht übrig behält und ansonsten schuldenfrei ist –, sondern man muss es sich von den Banken leihen. Das ist natürlich noch etwas anders zu sehen.
Daher haben wir Sie, was die Höhe angeht, auch nicht kritisiert. Wofür wir Sie kritisiert haben, ist, dass Sie um den Wahltermin herum Taschenspielertricks und Buchungstricks betrieben haben
und die Zahlungen, anders als es Ihre ursprüngliche Planung vorgesehen hatte, genau so zwischen den Jahren verschoben haben, dass sich ein paar Wochen vor der Landtagswahl der Finanzminister zusammen mit der Schuldenkönigin Hannelore Kraft hinstellen und sagen konnte: Wir haben jetzt im Haushalt alles so verbucht, dass wir da nachträglich formal so etwas wie eine schwarze Null stehen haben.
Das haben wir kritisiert, weil es nichts mit vernünftigen Einsparmaßnahmen und einer gesunden Haushaltsstruktur zu tun hatte, sondern ein Taschenspielertrick war, der nur auf den Landtagswahltermin bezogen war. Das haben wir zu Recht auch als „Haushaltskosmetik“ kritisiert.
Das ist hier völlig anders. Hier hat die neue Mehrheit im Land im Prinzip bereits zu Beginn der Legislaturperiode das erledigt, was Sie über die gesamte Periode hinweg erledigen wollten. Deshalb läuft Ihre Kritik ins Leere, und wir werden Ihren Antrag ablehnen.
Gestatten Sie mir eine allerletzte Bemerkung zu dem, was Sie in Richtung Finanzminister gesagt haben: Ich kenne die CDU-Interna nicht; aber mit gesundem Menschenverstand würde ich vermuten, dass der damalige Fraktionsvorsitzende Armin Laschet seinen Parlamentarischen Geschäftsführer Lutz Lienenkämper gekannt hat, ohne dass andere ihn auf die Personalie hingewiesen haben. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Witzel. – Als nächste Rednerin hat nun Frau Abgeordnete Düker das Wort. Bitte, Frau Kollegin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Pensionsfondsgesetz 2016 wurde gesetzlich normiert, dass ab 2018 dem Pensionsfonds jährlich 200 Millionen € aus dem Landesetat zugeführt werden. In § 5 Abs. 4 des Pensionsfondsgesetzes wurde hinzugefügt – der Paragraf ist schon zitiert worden; er ist für diese Debatte wichtig –:
„Weitere Zuführungen zu dem Sondervermögen sind zulässig. Sie können die Zuführungsbeträge der Folgejahre mindern.“
Nun könnte man sagen: Gut, das ist ein Gesetz. Gesetzestreu hat die schwarz-gelbe Koalition genau das gemacht. – Herr Hovenjürgen, die Rechnung kann ich Ihnen gern noch einmal vorführen: 2017 gab es 120 Millionen € im Haushalt, und Sie haben aus Haushaltsausgaberesten dann noch einmal 680 Millionen € zugeführt. So kommen die 800 Millionen € zustande.
Dann haben Sie gesagt: 800 Millionen €, prima. Damit hätten wir nach Adam Riese schon viermal 200 Millionen € zugeführt und bräuchten die nächsten drei Jahre nichts zu zahlen. – Das haben Sie 2018 auch gleich in die Tat umgesetzt, indem Sie das Ganze auf null gesetzt haben. Nach dem Gesetz könnten Sie das 2019 und 2020 auch so machen, trotz sprudelnder Steuereinnahmen. Ich erinnere daran: Allein aufgrund der Mehreinnahmen 2017 und der Mehreinnahmen 2018 haben Sie 3 Milliarden € mehr in der Kasse. Aber trotzdem, das könnten Sie dann lassen.
Herr Witzel, wären da nicht Ihre Bekenntnisse aus der letzten Legislaturperiode, könnte man sagen: Wo ist das Problem? Es ist alles rechtskonform gelaufen.
Genau die Transaktion, die Sie jetzt vornehmen, hat Rot-Grün nämlich 2015 vorgenommen, und damals, in Oppositionszeiten, haben Sie genau das, was Sie hier machen, verteufelt. Ein bisschen verlogen ist das schon.
Ich kann gern noch mal zitieren, was Ihr damaliger Fraktionsvorsitzender Christian Lindner dazu gesagt hat. Es war, zum Haushaltsabschluss 2015, genau die gleiche Transaktion, die der damalige Finanzminister Norbert Walter-Borjans vorgenommen hat. Ich zitiere Christian Lindner aus der Plenardebatte:
„...nutzen Sie, um bereits in diesem Jahr die Zuführungen zu dem Versorgungsfonds des Landes des nächsten Jahres zu zahlen. Statt in diesem Jahr die Schulden zu reduzieren, schaffen Sie
also Spielräume im nächsten Jahr. Was Sie dort gemacht haben, ist ein Lehrbuchfall von Bilanzkosmetik.“
Das wurde in Richtung des damaligen Finanzministers gesagt. Weiter: Christian Lindner verglich diesen Trick – er nannte es ganz klar einen „Trick“ – mit „Methoden wie der Gebrauchtwagenhandel auf dem Kiesplatz“.
Wenn Sie diese Kritik auf die schwarz-gelbe Regierung übertragen würden, müssten Sie diesen Finanzminister als „Gebrauchtwagenhändler“ beschimpfen; denn genau das Gleiche hat er gemacht, und genau das Gleiche haben Sie als regierungstragende Fraktion abgesegnet. So viel zu dem Thema „ehrliche Politik“.
Kollege Weske, im Grunde halten auch wir an diesem Paragrafen fest. Ich finde es nach wie vor zulässig, dass man diese Verrechnung macht. Deswegen verstehe ich auf der anderen Seite auch Ihren Antrag nicht so recht; denn Sie wollen jetzt hier feststellen, dass diese 200 Millionen € verbindlich vorgesehen werden. Sie wollen die Regierung quasi darauf verpflichten, von § 5 Abs. 4 des Pensionsfondsgesetzes keinen Gebrauch zu machen.
Herr Finanzminister, ich meine, Sie brauchen ihn auch nicht. 2018 hätten Sie ihn, indem Sie die Zuführungen auf null gesetzt haben, nicht gebraucht. Wie gesagt, mit den üppig sprudelnden Steuereinnahmen, mit denen es noch ein paar Jahre so weitergeht, müssten Sie tatsächlich keinen Gebrauch davon machen. Insofern finde ich es eigentlich ein bisschen erbärmlich, dass Sie 2018 das Ganze schon verrechnet und auf null gesetzt haben.
Wie gesagt, so weit, Sie „Gebrauchtwagenhändler“ zu nennen, würde ich nicht gehen. Man kann das als Trickserei bezeichnen. Ich würde es nicht so machen, das ist nicht mein Sprachgebrauch. Aber es stünde Ihnen, wenn Sie gleich ans Rednerpult gehen, gut an zu sagen: Es gibt dieses Gesetz; aber bei diesen Steuereinnahmen werden wir eine Selbstverpflichtung machen und dieses Gesetz nicht nutzen.
Ich meine nicht, dass wir dieses Gesetz infrage stellen sollten, Kollege Weske. Deswegen werden wir uns gleich enthalten. Ich verstehe es so, dass Sie hiermit das Gesetz infrage stellen. So weit würden wir hier nicht gehen. Das Ziel ist allerdings richtig.
Ich bin mal gespannt, Herr Finanzminister, ob Sie das denn auch wirklich so machen wollen oder hier jetzt drei Jahre erst einmal eine Null schreiben wollen, was den Pensionsfonds angeht. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Düker. – Jetzt hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Strotebeck das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Erlauben Sie mir vorab kurz eine Klarstellung, und zwar: Im Pensionsfondsgesetz Nordrhein-Westfalen steht unter § 2 – Errichtung –: „Zur Finanzierung und Sicherung der Versorgungsausgaben wird ein Sondervermögen des Landes unter dem Namen ‚Pensionsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen‘ errichtet.“
§ 3 legt dann fest: „Das Sondervermögen dient ausschließlich der Vorsorge für die Versorgungsausgaben.“ Und in § 5 wird dann in Abs. 4 geregelt, dass weitere Zuführungen zulässig sind. In Abs. 1 steht dann, dass ab dem Jahr 2018 dem Sondervermögen jährlich 200 Millionen € zuzuführen sind.
Deutlich festgelegt ist dann in § 8 die Vermögenstrennung, also dass das Sondervermögen vom übrigen Vermögen des Landes getrennt zu halten ist. Jetzt abschließend der entscheidende § 7 – Verwendung des Sondervermögens –: Darin wird in Abs. 1 geregelt, dass das Sondervermögen ausschließlich zum Zwecke der Vorsorge für die Versorgungsaufgaben verwendet werden darf.
Meine Damen, meine Herren, bei Einhaltung dieser Paragrafen sollte der vorliegende Antrag eigentlich überflüssig sein, wenn die Landesregierung sich an das Gesetz halten, die jährlichen 200 Millionen € zuführen würde und auf Entnahmen verzichtete. Das Geld wird bekanntlich dringend benötigt. Bereits für das Jahr 2024 wird in NRW der Höhepunkt der Pensionswelle erwartet.
Aber die „WeLT“ titelt am 03.12.2017: „NRWHaushaltsentwurf: Tricksen und schummeln hat Schwarz-Gelb schnell gelernt“.
„Über Jahre klagten CDU und FDP in der NRWOpposition, Rot-Grün verneble und täusche beim Haushalt; gar von tricksen war die Rede. Kaum an der Macht, imitieren sie die Vorgängerregierung.“
Auf unsere Thematik bezogen: Kaum haben CDU und FDP Verantwortung übernommen, vollziehen sie eine 180-Grad-Wende in der Pensionsfrage. 2018 wollten sie nur 80 Millionen € an den Pensionsfonds überweisen. Laut Zahlungsplan waren aber 900 Millionen € vorgesehen gewesen. Fast verbittert konstatierte Manfred Lehmann von der Deutschen SteuerGewerkschaft daraufhin, das sei die niedrigste Zuführung seit zehn Jahren.
Auf dem Jahrestag des Deutschen Beamtenbundes vom 7. bis 9. Januar 2018 hatte der Finanzminister, Herr Lienenkämper, zwar eine Sonderzuführung zum Pensionsfonds von 680 Millionen € verkündet, zu den bereits im November eingezahlten 120 Millionen €, aber auch angekündigt, dies auf die Zuführung für das Jahr 2018 anzurechnen, was nach § 5 Abs. 4 auch möglich ist.