Herr Minister, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Frau Kollegin Brems würde Ihnen gern eine Zwischenfrage stellen.
Ich würde das gerne erst einmal geschlossen vortragen. Dann können Sie gerne Fragen dazu stellen, Frau Brems.
Ziffer 5 des Einsetzungsbeschlusses legt fest, dass sich die Kommission mit den Renaturierungsmaßnahmen als Bestandteil des zu erarbeitenden Plans zur schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung befassen wird.
Drittens. Die im vorliegenden Antrag aufgeführten Annahmen, dass nicht transparent sei, welche Folgekosten in die Berechnung der Rückstellungen bei RWE eingeflossen sind, RWE sämtliche Daten unter Verschluss halte und es überdies keine validen Untersuchungen zu Folgelasten des Braunkohlebergbaus gebe, sind nicht nachvollziehbar.
Die Fragen nach Vollständigkeit und Angemessenheit der bilanzierten Rückstellungen für die Braunkohleaktivitäten im Rheinischen Revier hat das Unternehmen durch extern beauftragte Gutachter umfangreich untersuchen lassen. Die Gutachten bestätigen die Vollständigkeit und Angemessenheit sowie die Einhaltung finanzwirtschaftlicher Standards. Die
Bergbehörde schätzt die gutachtlichen Angaben als vollständig, korrekt und plausibel ein. Die Gutachten sind veröffentlicht und wurden ausführlich in der Sitzung des Unterausschusses Bergbausicherheit am 15. Dezember 2017 vorgestellt.
Viertens. Das Unternehmen kommt seiner Verpflichtung nach, entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften nach Art und Höhe angemessene Rückstellungen für ihre aus dem planmäßigen Betrieb resultierenden Wiedernutzbarmachungsmaßnahmen zu bilden, und hat bislang auch alle notwendigen Maßnahmen vollständig durchgeführt.
Fünftens. Derzeit bedarf es auch keiner weitergehenden Absicherung. Grundsätzlich ist eine Vergleichbarkeit mit der im Antrag als Vorbild herangezogenen RAG-Stiftung nicht gegeben; denn – es ist ja ganz interessant, das auch noch einmal festzuhalten – abgesehen davon, dass wir, wie ich bereits ausführte, im Braunkohlebergbau keine solche Ewigkeitslasten haben, gelten für den Steinkohlebergbau gänzlich andere Rahmenbedingungen. Die über Jahrzehnte subventionsabhängige sogenannte schwarze RAG war auf Basis des staatlichen Beihilferegimes nicht in der Lage, ausreichende Rückstellungen zu bilden. Im Gegensatz dazu wird die Braunkohle in NordrheinWestfalen bereits seit Jahrzehnten wirtschaftlich und subventionsfrei betrieben, und die Unternehmen sind in der Lage, aus eigener Kraft aus der Marktfähigkeit der Kohle die notwendigen Rückstellungen zu bilden, was sie auch nachweislich tun.
Sechstens. Gleichwohl gilt es, die Entwicklung der wirtschaftlichen Lage und finanziellen Leistungsfähigkeit der RWE ebenso wie die Entwicklung energiewirtschaftlicher und politischer Rahmenbedingungen sorgfältig im Blick zu behalten. Sollte also aus der Arbeit der Kommission in Berlin mit Zweidrittelmehrheit ein vorgezogenes Auslaufdatum resultieren, wird gutachtlich selbstverständlich zu prüfen sein, ob sich daraus Mehrkosten gegenüber den Kosten für die planmäßige Wiedernutzbarmachung ergeben, wer diese Mehrkosten gegebenenfalls zu tragen hat und wie deren Finanzierung erforderlichenfalls abzusichern ist. Auch diese Prüfungsergebnisse werden in die abschließend von den Regierungen und Parlamenten zu treffenden Entscheidungen über das Ergebnis der Kommission mit einfließen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung wird sich in der Kommission nachdrücklich dafür einsetzen, dass finanzielle Risiken für das Land und die Kommunen ausgeschlossen werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
schenfrage eine Kurzintervention geworden ist. Deshalb bitte ich Sie, noch einen Moment am Redepult stehen zu bleiben. – Frau Brems, bitte.
Erstens. Sie, aber auch die Kolleginnen und Kollegen, die vorher geredet haben, behaupten immer, wir hätten uns im Unterausschuss Bergbausicherheit mit Gutachten beschäftigt, die ganz transparent seien. – Das stimmt so nicht. Es waren von RWE beauftragte Gutachten. Das ist nicht das, was wir fordern. Wir brauchen unabhängige Gutachten. Das ist ein extremer Unterschied. Es ist eben nicht klar, ob die Rückstellungen bei RWE wirklich frei verfügbar sind und in der Höhe ausreichen.
Zweitens. Sie haben gerade gesagt, dass wir in unserem Antrag den Bezug zu den Ewigkeitslasten der Atomkraft herstellen. – Das tun wir nicht. Wir beziehen uns lediglich auf den Bundesratsbeschluss zur Verordnung über die Umsetzung der Auskunftspflicht und die Ausgestaltung der Informationen nach dem Transparenzgesetz. Daher stammt der Bezug zwischen den Ewigkeitslasten der Atomkraft und den Ewigkeitslasten der Braunkohle.
Wenn das so ist, haben wir zu dem letzten Punkt doch schon einmal das positive Ergebnis unserer Beratung, dass Sie keinen Zusammenhang herstellen. Darüber freue ich mich.
Wenn Sie dann noch so freundlich wären, Ihr emotionales Eingangsstatement vielleicht auch noch einmal zu reflektieren und zu schauen, ob es sich vor dem Hintergrund früherer Entscheidungen, die Sie mitgetroffen haben, nicht ein bisschen versachlichen ließe, kämen wir uns schon näher.
Bezogen auf die Gutachten gibt es unabhängige Wirtschaftsprüfer, die die Rückstellungsqualität zu überprüfen haben. Diese Prüfgutachten liegen der Bergbehörde vor. Dazu habe ich Ihnen nach meiner
Erinnerung auf Kleine Anfragen respektive im Ausschuss, auch im Unterausschuss, wiederholt geantwortet. Das mache ich gerne jederzeit wieder, weil dies unsere Aufsichtsfunktion betrifft, die wir auch gerne wahrnehmen.
Natürlich muss das Unternehmen wirtschaftlich handlungsfähig bleiben. Deswegen habe ich gesagt: Wer jetzt von der Leitentscheidung, getroffen mit den Stimmen der Grünen, abweichen will, wird dadurch sicherlich auch die Rückstellungsbildung in dem Sinne beeinflussen, dass kurzfristig ein höherer Bedarf auftritt; das habe ich dargelegt. Er muss dann auch erklären, wie er sicherstellt, dass das Unternehmen das auch leisten kann. Das wird in den Gesamtbereich der Aufwendungen, die zusätzlich entstehen können, mit einfließen.
Alles das sind aber Dinge, die die Kommission sowieso überprüfen muss. Ich weiß sie dort in guten Händen. Wir werden unseren Beitrag dazu leisten, dass jedenfalls kein Schaden für das Land daraus erwächst. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 6.
Wir kommen zur Abstimmung. Ihnen allen ist bekannt, dass wir über einen Eilantrag immer direkt abstimmen. Die direkte Abstimmung über den Inhalt des Eilantrags Drucksache 17/3113 führen wir jetzt durch. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, FDP-Fraktion, AfDFraktion und die beiden fraktionslosen Abgeordneten Langguth und Pretzell. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Eilantrag Drucksache 17/3113 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.
Bevor ich die Mündliche Anfrage 19 aufrufe, möchte ich vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet.
Wie wird zukünftig die Beratung und Begleitung von Menschen mit Demenz und ihren pflegenden Angehörigen in NRW sichergestellt?
Wie will sich die Landesregierung die in der Landesinitiative Demenz (LID) erworbene Kompetenz über den Förderzeitraum Dezember 2018 hinaus sichern, um die wachsende Herausforderung bei der Versorgung von Menschen mit Demenz und die Beratung und die Begleitung ihrer pflegenden Angehörigen sicherstellen zu können?
Immer mehr Menschen erreichen ein höheres Alter. Dabei nehmen auch die Zahlen der an Demenz erkrankten Menschen zu. Deren Betreuung und Pflege stellt die Angehörigen vor eine besondere Herausforderung, der man sich in der Regel erst stellt, wenn man betroffen ist.
Die 14 Demenz-Servicezentren, das an der Schnittstelle zwischen Forschung und Praxis arbeitende Dialog- und Transferzentrum Demenz (DZD) und die Informations- und Koordinierungsstelle der LID (IKL) haben sich seit 2004 zu wichtigen Anlaufstellen entwickelt. Sie nehmen eine wichtige Lotsen- und Vermittlungsstelle zwischen Menschen mit Demenz und den pflegenden Angehörigen auf der einen Seite und den Unterstützungs- und Beratungsangeboten in NordrheinWestfalen auf der anderen Seite ein. NRW ist diesbezüglich wegweisend, sodass die Expertise bundesweit nachgefragt wird.
Dies gilt insbesondere für das mit dem landesweiten Auftrag versehene Demenz-Servicezentrum für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, das der Landesinitiative seit 2007 angehört. Über das unter anderem von der Robert-Bosch-Stiftung geförderte Projekt DeMigranz sichert man sich seit März dieses Jahres die in dieser Form einmalige Kompetenz dieses Zentrums, um bundesweit die Versorgung der Menschen mit Migrationshintergrund und Demenz besser gewährleisten zu können.
Mit welchen Maßnahmen begegnet die Ministerin den kritischen Bewertungen der Vorstellung der Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Inklusion im Fachbeirat sowie der Voten der Fachverbände anlässlich der Konsultation der Monitoringstelle zur Umsetzung der UN-BRK?
Die Landesregierung hat angekündigt, dass Herr Minister Laumann antwortet. Ihr Mikrofon ist freigeschaltet, Herr Minister Laumann. Vorsorglich möchte ich Ihnen den Hinweis geben, dass ich, wenn Sie nicht etwas anderes wünschen, das Mikrofon die ganze Zeit freigeschaltet lasse – nur damit Sie wissen, dass Sie stets zu hören sind. Sie haben jetzt Gelegenheit zur Antwort.
Die Landesinitiative Demenz NRW ist in den Jahren 2004 bis 2010, also im Wesentlichen in meiner ersten Amtszeit, als flächendeckendes System aufgebaut worden.
Demenz hatte damals keine große gesellschaftliche Relevanz. Die betroffenen Familien und Pflegekräfte fühlten sich in der damaligen Situation mit diesem Problem oft alleingelassen. Die Pflegeversicherung war zur damaligen Zeit rein somatisch aufgestellt. Auch die Unterstützungsstrukturen standen damals, was den Umgang mit Demenz anbelangt, noch in den Kinderschuhen. Damals war die Landesinitiative zum richtigen Zeitpunkt die richtige Antwort in der richtigen Aufstellung.
Das Thema „Demenz“ ist mittlerweile in der Gesellschaft angekommen. Demenz ist zum Glück im Gegensatz zur damaligen Zeit nicht mehr so stark tabuisiert. Das ist gut so.
Daran, dass das so ist, hat die Landesinitiative, wie ich finde, einen großen Anteil. Man kann heute sagen: Die Landesinitiative war in den vielen Jahren ein Erfolg, was die Frage der Beachtung der Demenz im Pflegesystem unseres Landes angeht.
Heute haben wir aber das Jahr 2018 und nicht mehr das Jahr 2004. In den letzten 14 Jahren sind viele Pflegereformen durchgeführt worden. Denken Sie daran, welche Verbesserungen allein für die Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen eingetreten sind.