danke dem Landtag und all seinen Abgeordneten, dass wir dieses wichtige Thema heute in einem Rahmen behandeln können, der hoffentlich auf das Schicksal von mehr als 6.400 wohnungslosen Frauen und ihrer Kinder in unserem Land aufmerksam macht.
Wohnungslosigkeit von Frauen ist ein Thema, das in der Öffentlichkeit nicht wirklich präsent ist. Der klassische Obdachlose, den wir aus den Straßen unserer Innenstädte kennen, ist männlich.
Die allermeisten Frauen, die wohnungslos sind, versuchen dagegen, diesen Umstand zu verbergen. Sie wahren ihr Äußeres, angefangen bei der Hygiene bis hin zu gepflegter Kleidung. Aber auch wenn sie nicht sofort sichtbar sind, brauchen obdach- und wohnungslose Frauen unseren besonderen Schutz.
Denn ein Problem gibt es dort, wo es keine sozialen Bindungen gibt, wo Frauen sich nicht an Freundinnen und Verwandte wenden können. Das mag für viele von uns kaum vorstellbar sein – es ist gerade in den Ausführungen deutlich geworden –, es ist aber durchaus gesellschaftliche Realität.
Diese Frauen begeben sich von Tag zu Tag auf die Suche nach einem Obdach. Sie finden einen Schlafplatz bei mehr oder weniger flüchtigen Bekannten, oder sie gehen notgedrungen eine Beziehung zu einem Mann ein, um ein Dach über dem Kopf zu haben. Beides endet nicht selten in sexuellen und gewalttätigen Übergriffen.
Allen Frauen ist eines gemeinsam: Sie wollen zurück in ein normales Leben mit einer eigenen Wohnung.
In den meisten Fällen ist der Grund für Wohnungslosigkeit häusliche Gewalt. Wenn eine Frau der Gewalt eines Partners ausgesetzt ist, regelmäßig geschlagen, erniedrigt oder eingesperrt wird, wenn sie aufgrund der schweren Gewalt, der sie ausgesetzt ist, teilweise um ihr Leben fürchtet oder – noch schlimmer – um das ihrer Kinder, weil der Mann eben nicht nur sie, sondern auch die Kinder schlägt, dann ist es für sie ein enormer Kraftakt, überhaupt erst einmal aus dieser Situation auszubrechen und Hilfe zu suchen.
Dabei ist immer die Angst, dass der Gewalttäter dies mitbekommt und sich dafür rächt. Gerade wenn Kinder mit im Spiel sind, erhöht sich der Druck auf die Frauen, einen sicheren Ort zu finden, an den sie flüchten können. Insofern ist es ein unerträglicher Fakt, dass jede zweite – und ich bleibe dabei – hilfesuchende Frau von den Frauenhäusern abgewiesen werden muss.
Aber der Hammer ist Folgendes, was uns bekannt wurde: Nur die Frauenhäuser sollen einen der begehrten zusätzlichen Plätze bekommen, die im Gegenzug auch die Zahl der Langzeitaufenthalte in der Einrichtung reduzieren.
Das ist eine Stellschraube, die ich überhaupt nicht verstehe. Denn die Verweildauer ist in den Frauenhäusern in der Regel nicht so hoch, dass es diese Regelung rechtfertigt. Vielen Frauen kann mit Hilfe der Frauenhäuser kurzfristig eine Perspektive vermittelt werden. Hier findet eine schnelle Stabilisierung der Frauen statt, und sie können – falls vorhanden – in eine eigene Wohnung vermittelt werden.
Es gibt aber auch jene Frauen, die bei einer Einschränkung der Verweildauer vor enorme Probleme gestellt werden, Frauen, die aufgrund ihrer psychischen Problemlagen mehr Zeit und mehr Zuwendung benötigen, um wieder ein Leben ohne Angst führen zu können, weil es emotionale Abhängigkeiten zum Peiniger und Handlungsmuster gibt, die die Frauen falsche Entscheidungen treffen lassen.
Ein Teil dieser Frauen will Frau Ministerin Scharrenbach mit dieser unsinnigen Zielvorgabe nun im Stich lassen nach dem Motto: Liebe Frau, löse deine Probleme, aber bitte schnell. – Unfassbar!
Unfassbar ist auch, dass Frauen in Wohnraum vermittelt werden sollen, obwohl dieser gar nicht zur Verfügung steht.
Da hilft es auch nicht, dass Frau Ministerin Scharrenbach bei der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Abgeordneten Sarah Philipp die kommunalen Wohnungsgesellschaften als verlässliche Partner für die Frauenhäuser in der Verantwortung sieht.
Selbst wenn sie es wollten, sind viele Wohnungsgesellschaften gar nicht in der Lage, den Frauenhäusern zu helfen. Denn die Leerstandsquote der kommunalen Wohnungsgesellschaften geht in vielen Großstädten gen null. Das sollte eine Bauministerin eigentlich wissen. Frau Ministerin, verzeihen Sie mir deshalb bitte, dass ich Ihre Aussage in dem Punkt für sehr zynisch halte.
Eine hohe Wohnungslosigkeit steht in direktem Zusammenhang mit fehlendem bezahlbarem Wohnraum, und da hat die Landesregierung mit ihrer Eigenheimförderung „klare Kante“ gezeigt. Nur wüsste ich jetzt nicht, wie eine Frau, die mit ihren zwei Kin
dern gerade in ein Frauenhaus geflüchtet ist, es physisch, psychisch und emotional schaffen sollte, innerhalb von drei Monaten ein Einfamilienhaus zu bauen.
Diese Frau hat andere Probleme, die sie lösen muss, und dabei bräuchte sie die tatkräftige Unterstützung der Mitte-rechts-Regierung. Aber Pustekuchen!
Sehr geehrte Damen und Herren, seit mittlerweile 22 Jahren unterstützt das Land mit dem Aktionsprogramm für die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit die Kommunen, Kreise und freien Träger in ihrer Arbeit zu dem Thema. Dabei sind viele vorbildliche Projekte entstanden, die die Arbeit der Wohnungslosenhilfe weiterentwickelt haben.
Ein neuer Schwerpunkt, den die Mitte-rechts-Regierung nun gesetzt hat, ist die Unterstützung bei der Suche nach Wohnraum. Das hört sich erst einmal sinnvoll an, aber angesichts der gerade genannten Probleme ist es nur eines: planlos und aktionistisch.
Daher, liebe Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, erlauben Sie mir noch eine Frage: Was wollen Sie denn nun tun, um die Wohnungslosigkeit von Frauen zu senken, außer dass Sie den Kommunen gute Ratschläge geben wollen? Leider – auch wenn Frau Schlottmann gleich wieder sagt, das müsse noch mal wiederholt werden – ist mir das in der gerade geführten Debatte immer noch nicht deutlich geworden. – Herzlichen Dank und Glück auf!
Vielen Dank. Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, Frau Ministerin, für Ihre fachliche Einordnung des Themas und für die Nachricht, dass die NRW-Koalition Wort hält.
Wir passen die Förderung des öffentlichen Wohnraums an, weil sich die entsprechenden Rahmenbedingungen geändert haben. Gerade mit Blick auf die anstehende Änderung des Grundgesetzes war immer unmissverständlich klar: Wenn es möglich ist, wird das Programmvolumen der Förderung erhöht. Genau das ist jetzt angekündigt. Wir halten Wort, wir stehen für Verlässlichkeit in der Wohnraumpolitik.
„Die Schaffung und Sanierung von Wohnraum ist eine der größten städtebaulichen und sozialpolitischen Herausforderungen der nächsten Jahre.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in dieser Situationsbeschreibung sind wir uns auch völlig einig. Schön wäre es aber gewesen, wenn Sie das Problem in Ihrer Regierungszeit gar nicht erst hätten so groß werden lassen. Statt nämlich durch wirkungslose und bürokratische Vorschriften die Symptome zu bekämpfen, hätten Sie auch damals schon genug Zeit gehabt, die Ursachen anzugehen.
Frau Paul hat in ihrer Rede gerade die neue Vorsitzende der SPD, Frau Nahles, zitiert, indem sie es eingeordnet hat: Bezahlbarer Wohnraum ist die neue soziale Frage. – In diesem Kontext verstehe ich, dass Sie sich mit Ihrem Antrag nach dieser Aktuellen Stunde weiterhin mit dem Thema beschäftigen wollen.
Aber einen Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen wir Ihnen dabei nicht durchgehen: Frau Kapteinat, Sie haben das Wort „zynisch“ benutzt. Das ernste Thema „Wohnungslosigkeit von Frauen“ für Ihre permanenten Falschbehauptungen über angebliche Kürzungen der öffentlichen Wohnraumförderung zu instrumentalisieren – das ist schlichtweg zynisch.
Es ist völlig klar geworden: Für die Jahre 2018 bis 2022 hat die Landesregierung – gerade vor der Ankündigung der weiteren Aufstockung des Programms – bereits ein Fördervolumen an Landesmitteln zur Verfügung gestellt, das nicht gekürzt worden ist, sondern in der Höhe an die Fördervolumen der Jahre 2014 bis 2017 angeknüpft hat. Auch wenn Sie es heute vielleicht nicht mehr wissen: Damals standen einzig und allein Sie von Rot-Grün in der Regierungsverantwortung.
Die derzeit zur Verfügung stehenden Bundesmittel werden dabei in voller Höhe eingesetzt. Wir haben Ihnen schon in mehreren Diskussionen zu erklären versucht – leider offensichtlich erfolglos –, dass, um einen plötzlichen Abfall der Förderung zu verhindern, die letzte Tranche der Bundesmittel über die gesamte Projektdauer von fünf Jahren gestreckt worden ist und eine nachträgliche Aufstockung des Gesamtvolumens in den Jahren 2016 und 2017 lediglich durch eine befristete Ausweitung der Bundesmittel möglich war.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es bleibt dabei: Die Nordrhein-Westfalen-Koalition steht für einen Neustart in der Wohnungspolitik in unserem Land. Wir stehen für mehr Wohnungsbau und für mehr bezahlbaren Wohnraum. Die soziale Wohnraumförderung
ist und bleibt dabei ein wichtiger Baustein. Die Förderung von mietpreisgebundenem Geschosswohnungsbau und unsere neue Eigentumsförderung sind dabei zwei Seiten einer Medaille.