Denn ich habe in meinem politischen Leben mehr als zehn Jahre lang für die Landarztquote gekämpft. Anfangs bin ich auf sehr viel Unverständnis gestoßen, weil man die Problematik, die es heute gibt, gar nicht gesehen hat. Im Übrigen war diese Problematik vor zehn Jahren schon absehbar.
Unser Hausärzteproblem ist politisch zu verantworten, weil wir auf Tendenzen, die wir schon seit Langem kennen, nicht reagiert haben. Nun ist die Situation so, dass vor allem in den ländlichen Gebieten die hausärztliche Versorgung schwierig wird.
Wenn man weiß, dass in Westfalen auf dem Land mittlerweile zwei Drittel unserer Hausärzte das 60. Lebensjahr erlebt haben, also so alt sind wie ich, wenn man weiß, dass die Ausbildung eines Arztes länger als zehn Jahre dauert, und wenn man weiß, dass in jedem Jahr 450 Ärzte in Rente gehen und nur 200 aus unseren Schulen nachfolgen, dann reicht die Volksschule Riesenbeck aus, um die Problematik zu erkennen.
Wir sind zudem die erste Landesregierung in ganz Deutschland, die einen Gesetzentwurf zur Einführung der Landarztquote einbringt.
Ich will heute auch deshalb zu diesem Thema sprechen, weil es mir nicht darum geht, Menschen, die Medizin studieren, zu zwingen, anschließend Arzt auf dem Land zu werden, sondern ich hoffe, dass es uns gemeinsam mit dem Landeszentrum Gesundheit in Bochum gelingt, ein Auswahlverfahren zu finden, um aus den vielen Bewerbungen, die wir ganz sicher erhalten werden, diejenigen herauszufiltern, die sich eine landärztliche Tätigkeit vorstellen können und deren Berufswunsch das ist.
Ich möchte nicht – das sage ich ausdrücklich – Menschen auf das Land zwingen, sondern ich möchte, dass in unserem System Menschen ausgebildet werden, die sich eine hausärztliche Tätigkeit in ländlichen Gebieten noch vorstellen können, meiner Meinung nach zurzeit aber zu wenig zu Studienplätzen kommen.
Deswegen werden wir in Nordrhein-Westfalen das, was wir ohne Staatsvertrag dürfen, auch tun. Die Länder dürfen 10 % ihrer Studienplätze – ich sage immer: im Landesinteresse – vergeben. 2,4 % werden in allen Bundesländern zum Beispiel an Studierende aus Entwicklungsländern oder auch an künftige Bundeswehrärzte vergeben. Ich plädiere dafür, dass wir die übrigen 7,6 % nehmen, um dafür Studenten auszusuchen. Das wären für NordrheinWestfalen knapp 170 Studienplätze in jedem Jahr.
Um das Versprechen, das ich im Wahlkampf immer gemacht habe – ich habe ja gesagt, dass wir 10 % wollen –, einhalten zu können, werden wir Geld in die Hand nehmen und die Ausbildungszahl in Witten/Herdecke erhöhen, sodass wir insgesamt auf eine Summe von etwa 200 Plätzen kommen.
Ich finde, dass wir damit einen wirklich vernünftigen Entwurf einbringen, und wäre sehr dankbar, wenn er
Ich bin im Übrigen sehr dankbar dafür, dass in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel die beiden Ärztekammern als die berufsständische Vertretung der Ärzte alles in allem für die Landarztquote sind. Das ist in anderen Bundesländern durchaus auch anders. Das liegt vielleicht auch daran, dass das lange Werben für dieses Thema mittlerweile zu einer breiten Akzeptanz geführt hat.
Ich sehe schon Probleme. Stellen Sie sich nur vor, wir bekämen auf unsere 168 Studienplätze, sagen wir einmal, 20.000 Bewerbungen. Dann haben wir zwar den Beweis, dass genug Menschen Arzt werden wollen. Aber darunter 168 Personen auszusuchen, kann auch zu einer Herkulesaufgabe werden. Sie ist aber notwendig.
Ich füge hinzu: Das Medizinsystem kann sich so verändern, wie es will; aber für die Basisversorgung ist der Hausarzt eine unverzichtbare Institution, sowohl auf dem Land als auch in der Stadt. Ich glaube, dass er bei mehr alten Menschen eher wichtiger als unwichtiger wird. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Laumann, für Ihre Einbringungsrede. – Gleichwohl ist eine Aussprache heute nicht vorgesehen.
Daher stimmen wir sofort über die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/3037 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Wissenschaftsausschuss ab. Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? – Nein. Möchte sich jemand enthalten? – Auch nicht. Dann haben wir das Geburtstagsgeschenk von Herrn Minister Laumann an sich selbst soeben an die Ausschüsse überwiesen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Digitalisierung und Innovation Drucksache 17/3060
Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, das heute keine Aussprache erfolgt und die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll gegeben werden. (s. Anlage 4)
Damit kommen wir zur Abstimmung. Der Ausschuss für Digitalisierung und Innovation empfiehlt, den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen. Deshalb stimmen wir jetzt über die Beschlussempfehlung und nicht über den Gesetzentwurf ab.
Wer der Beschlussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU, FDP, AfD und zwei fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Die SPD-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 17/3060 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 17/2575 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses in zweiter Lesung verabschiedet.
Daher kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in erster Lesung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und zwei fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? Demzufolge die AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/3064 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis in erster Lesung angenommen.
Wie wir heute Morgen bei der Änderung der Tagesordnung verabredet haben, findet die zweite Lesung am Freitag statt. Der genaue Tagesordnungspunkt wird noch festgelegt und in der aktualisierten Tagesordnung veröffentlicht.
Auch hier haben sich die Fraktionen darauf verständigt, die Reden zu Protokoll zu geben(s. Anlage 5), sodass eine Aussprache heute nicht vorgesehen ist.
Damit kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/3006 an den Rechtsausschuss – federführend – und an den Haushalts- und Finanzausschluss zur Mitberatung. Möchte jemand gegen diese Überweisungsempfehlung stimmen? – Nein. Möchte sich jemand enthalten? – Nein, auch nicht. Dann haben wir so überwiesen.
Wir kommen direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/3009 an den Wissenschaftsausschuss. Die abschließende Beratung und die Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgen. Möchte jemand gegen die Überweisungsempfehlung stimmen? – Möchte sich jemand enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Damit haben wir so überwiesen und werden auch so verfahren.