Protokoll der Sitzung vom 12.07.2018

damit wir endlich auch in den Unikliniken eine gute Situation bekommen?

Es kann doch nicht sein, dass die Pflegenden bei uns vor dem Landtag streiken müssen. Schließlich hat das Land doch die Verantwortung. Das ist doch widersinnig wie nur irgendwas.

Verehrte Kollegin Lück, wir haben uns als Land Nordrhein-Westfalen nun einmal entschieden, der Tarifgemeinschaft der Länder anzugehören. Deswegen können die Tarifverhandlungen rein formal nicht mit der einzelnen Uniklinik geführt werden, sondern sie müssen in der Tarifgemeinschaft der Länder geführt werden. Ich bin sehr froh darüber, dass heute mit der Spitze von ver.di auch ein Treffen in dieser Tarifgemeinschaft der Länder stattgefunden hat, um darüber zu reden.

Ich habe vor ein paar Wochen im Kabinett vorgetragen, dass mir die ganze Sache große Sorgen macht. Schließlich haben wir auch Versorgungsengpässe.

(Angela Lück [SPD]: Ja!)

Was etwa die Notaufnahme anbelangt, hat sich die Uniklinik gestern für weite Bereiche Düsseldorfs abmelden müssen.

Das muss einfach auf der Ebene der Tarifgemeinschaft verhandelt werden. Ich sehe es übrigens wie Sie: Es muss jeden Politiker nachdenklich stimmen, wenn ver.di, die die Pflegekräfte vertritt, nicht für mehr Geld, sondern für mehr Stellen streikt. Das muss uns schon nachdenklich machen. Die Tatsache, dass dieser Streik wirklich stattfindet und die Beschäftigten sich daran beteiligen, zeigt, dass ver.di in dieser Frage nicht neben der Kappe liegt, sondern dass die Pflegekräfte es genauso sehen. Es ist ihnen zurzeit nicht wichtig, mehr Geld zu bekommen, sondern mehr Kräfte. Dafür habe ich viel Sympathie.

(Angela Lück [SPD]: Das hört sich gut an!)

Ein weiterer wichtiger Aspekt, auf den wir zu sprechen kommen müssen, ist, dass die Krankenhäuser demnächst nachweisen müssen – und das ist mir viel wichtiger als die Pflegeschlüssel –, dass sie das, was sie für die Pflege bekommen, auch für die Pflege ausgeben, und das muss man kontrollieren können.

(Angela Lück [SPD]: Ja!)

Aber dann haben wir als Land das nächste Problem. Die Krankenhäuser haben so viele Probleme auch deshalb, weil wir in Nordrhein-Westfalen – wie alle anderen Länder auch – unserer Verantwortung in der dualen Krankenhausfinanzierung nicht ausreichend gerecht werden. Jeder Krankenhausgeschäftsführer muss irgendwie Personal einsparen, damit das Geld reicht, um Gebäude und Technik auf dem Laufenden zu halten. Das wissen wir alle.

Die jetzige Landesregierung wird dafür sorgen, dass wir nächstes Jahr Einzelförderungen in Höhe von rund 260 Millionen € realisieren können.

(Zuruf von Britta Altenkamp [SPD])

Dann werden wir jedes Jahr etwa 800 Millionen € für unsere Krankenhäuser ausgeben. Vorher waren es, glaube ich, 550 Millionen €. Aber ich gebe zu, auch 800 Millionen € sind keine faire duale Finanzierung.

Das wird folgende Konsequenzen für uns und auch für Sie als Haushaltsgesetzgeber haben: Wenn die Kliniken nicht mehr bei der Pflege einsparen, um in die Technik zu investieren, wird das direkte Auswirkungen auf die Krankenhausfinanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen haben. Aber dann ist es eben so.

Zum Schluss möchte ich noch auf einen Aspekt eingehen, der mir wichtig ist. Wir brauchen ein Bild von der Versorgung der Pflegebedürftigen. Jetzt werden einige sagen: Der Laumann ist nicht mehr so ganz in der Welt. Aber wir werden das Problem der Pflegebedürftigkeit nicht über professionelle Pflegekräfte allein lösen können. Wir müssen uns klarmachen, dass wir Menschen Familie, Nachbarschaft, Freunde, eben ein soziales Geflecht brauchen, das uns auch im Alter trägt und zusammen mit professionellen Pflegekräften dafür sorgt, dass dieser Lebensabschnitt lebenswert ist. Deswegen gebe ich Ihnen nach vielen Jahren in der Pflegepolitik einen Rat: Leben Sie so, dass es im Alter noch ein paar Leute gibt, die Sie gern leiden mögen. – Schönen Dank.

(Heiterkeit und Beifall von CDU und SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Für die CDU-Fraktion spricht nun Frau Kollegin Stullich.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal freue ich mich, Herr Kollege Mostofizadeh, dass Sie das Recht auf die Selbstbestimmung so in den Mittelpunkt gestellt haben, denn jeder Mensch soll selbst bestimmen können, wo und wie er lebt, gerade auch im Alter. Jeder soll auch darüber bestimmen können, welche Form der Pflege für ihn oder sie die richtige ist, wenn sie denn irgendwann notwendig werden sollte.

Dafür gibt es zwei Säulen in unserem Pflegesystem, ambulante und stationäre Pflege, und beide Säulen sind wichtig, damit die Menschen in Würde altern können und damit das System qualitätsvoller Pflege nicht in eine Schieflage gerät. Genau deshalb bleibt die Wahlfreiheit für uns ein ganz wichtiger Grundsatz und ist in der heutigen Debatte zurecht schon so oft genannt worden.

Meine Damen und Herren, natürlich wollen wir die ambulante Pflege stärken, aber wir dürfen dabei nicht einfach ausblenden, dass es immer Menschen geben wird, die auf stationäre Pflege angewiesen sein werden, dass es immer Situationen geben wird, die eine Pflege im häuslichen Umfeld – im Quartier – unmöglich machen, und dass es immer Zeiten geben wird, in denen pflegende Angehörige an ihre Grenzen kommen.

Inzwischen wird die Hälfte der pflegebedürftigen Menschen von Angehörigen gepflegt. Zählt man diejenigen Familien dazu, die dabei von ambulanten Pflegediensten unterstützt werden, sind es sogar mehr als 70 % – Sie haben es selbst gesagt –, die im Umfeld der Familie gepflegt werden.

Meine Damen und Herren, das ist eine ganz großartige Leistung, die wir gesellschaftlich gar nicht hoch genug bewerten können, und schon deshalb sollten wir die Frage von ambulanter und stationärer Pflege immer auch im Kontext der Familie diskutieren; denn wir brauchen ambulante Dienstleistungen auch, um diejenigen zu entlasten, die für ihre betagten Eltern und zeitgleich für eigene Kinder und Enkelkinder Verantwortung übernehmen. Diese Sandwich-Generation hält die Familie zusammen und trägt dabei sicher auch viel Last.

Gerade Menschen in dieser Position brauchen nicht nur unsere gesellschaftliche Solidarität, sondern auch institutionelle Vorkehrungen, damit auch sie die Wahlfreiheit behalten, ihr Leben eigenverantwortlich gestalten zu können.

Für sie, für diejenigen, die nicht auf eigene Familiennetzwerke zurückgreifen können und natürlich auch für diejenigen, die gesundheitlich darauf angewiesen sind, bleiben stationäre Dienstleistungen notwendig und lebenswichtig.

Meine Damen und Herren, deswegen haben wir uns immer für die echte Wahlfreiheit in der Pflege ausgesprochen, denn für uns ist klar: Eine alternativlose Umsetzung des Quartiergedankens wird die Wahlmöglichkeiten verschlechtern. Das wird nur dazu führen, dass am Ende Tausende stationäre Pflegeplätze fehlen, und das wäre in meinen Augen eine sehr verantwortungslose Politik.

Ich möchte klarstellen: Wir verschließen uns ja gar nicht dem Quartiersgedanken oder alternativen Formen der Pflege. In meinem Wahlkreis gibt es zum Beispiel ein Projekt nach einem Vorbild aus den Niederlanden, das viele kennen: eine Art professionell organisierte Kooperation aus Pflegedienst und Nachbarschaftshilfe; ein Konzept, das, wie viele andere auch, es auf jeden Fall wert ist, ausprobiert zu werden, um dann davon zu lernen.

Wir wollen beides, ambulant und stationär, parallel entwickeln und eben nicht gegeneinander ausspielen. Denn beides ist wichtig, wenn pflegebedürftige

Patienten würdevoll und so individuell wie möglich betreut werden sollen.

Noch etwas ist wichtig: Um den Pflegebedürftigen zu helfen, müssen wir auch die Pflegekräfte unterstützen. Dazu gehört, dass wir die Pflegeberufe stärken – der Minister hat es gerade gesagt –, indem wir die Ausbildung attraktiver gestalten, indem wir faire Löhne, vernünftige Arbeitsbedingungen und natürlich eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherstellen, damit sich genügend Menschen für diese spannenden und anspruchsvollen Berufe entscheiden.

Für uns ist es wichtig, der Pflege eine Stimme zu geben, eine kräftige Stimme, wenn es geht. Die Pflege ist bis heute – auch das haben wir gerade gehört – nicht berufsständisch organisiert – mit allen Nachteilen, die das mit sich bringt. Im mächtigsten deutschen Gesundheitsgremium, im Gemeinsamen Bundesausschuss, GBA, sind Pflegekräfte bis heute nicht vertreten. Wir wollen aber – der Minister Laumann erwähnte es bereits – natürlich ein Gesundheitswesen, in dem die Pflege auf Augenhöhe mitreden kann. Deswegen unterstützen wir natürlich den Minister bei seiner Initiative, eine Pflegekammer einzurichten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die CDUFraktion ist auch klar: Die Pflegegesetze müssen regelmäßig nachjustiert werden, und zwar auf Basis neuester Erkenntnisse aus der Praxis, aber auch aus der Forschung. Wir brauchen fundiertes, auch wissenschaftlich abgesichertes Wissen über die Pflege, um die Gesetzgebung stetig verbessern zu können.

Die CDU ist die Familienpartei, die in besonderer Weise am alltäglichen Leben der Menschen in unserem Bundesland teilnimmt. Dazu gehört für uns eine Politik, die in Gesundheit und Pflege den Menschen größtmögliche Qualität und Wahlfreiheit sichert, und zwar unabhängig von ihrem Wohnort oder ihrem Einkommen, ambulant genauso wie stationär.

In dem Ziel, lieber Kollege Mostofizadeh, die bestmögliche Pflege erreichen zu wollen, sind wir uns doch einig. Wie wir dorthin kommen, dafür finden wir hoffentlich noch gemeinsame Wege. Deshalb freue ich mich auf die weitere Diskussion im Ausschuss. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Stullich. – Nun spricht für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Altenkamp.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal: Anders, als andere Kollegen das eingeschätzt haben, halte ich das für einen guten Antrag, einfach deshalb, weil eine

Fraktion versucht hat, über alle Themenfelder hinweg eine eigene Konzeption darzustellen. Das, Frau Oellers, kann ich erst einmal nicht kritisieren. Ich muss da vielmehr sagen: Okay, die sind schon richtig weit.

Als stellvertretendes Mitglied habe ich in der Enquetekommission „Pflege“ gesessen. Vieles von dem, was wir damals gemeinsam an Erkenntnissen gewonnen haben, ist offensichtlich in der Grünenfraktion weiterentwickelt worden. Das finde ich sehr interessant, obwohl ich nicht bei allen Punkten zu den gleichen Schlüssen komme.

Ich nenne diesen Antrag immer das „Wölter-Vermächtnis“, weil es tatsächlich so ist, dass Harald schon ewig lange an diesem Thema hier im Haus arbeitet und sich richtig viele Gedanken darüber gemacht hat. Ich habe es ihm vorhin auch schon gesagt.

(Beifall von Monika Düker [GRÜNE])

Dieser Entwurf, der vorliegt, ist einer, mit dem man sich beschäftigen muss, weil er viele, viele Fragestellungen aufgreift, vor denen wir alle stehen, auf die man aber unterschiedliche Antworten geben kann, andere vielleicht, als sie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat.

Wie gesagt: Es gibt viele Aspekte in dem Antrag, die von uns Sozialdemokratinnen und -demokraten geteilt werden. Natürlich ist der Mensch mit seinen Bedürfnissen in den Mittelpunkt zu stellen. Ich denke, das ist allen klar. Darüber wurde hier gerade so hinweggeredet, aber ich finde, in dieser Textpassage wird deutlich, dass bei den Sozialgesetzbüchern, insbesondere SGB XI und SGB XII, nicht alles so reibungslos funktioniert und insofern ganz sicher auf Bundesebene nachjustiert werden muss. Warum sollte man das nicht anstoßen, indem man auf Landesebene versucht, dieser Diskussion eine konstruktive Richtung zu geben?

Lebensumfeldorientierung. – Auch da sind wir uns meines Erachtens alle einig, dass das im Grunde State of the Art in der Diskussion ist.

Reha vor Pflege. – Dazu habe ich hier noch nichts gehört. Da das aber in diesem Antrag steht, muss man sich dazu auch verhalten und sich überlegen, wie das in Zukunft organisiert werden muss.

All diese Fragen unterliegen zunächst nicht per se politischer Ideologie, sondern sollten mit gesundem Menschenverstand und nah bei den Bedürfnissen der Menschen konstruktiv diskutiert werden.

Das Überleitungsmanagement zur Vermeidung von Heimunterbringung – auch das ist ein Thema, über das wir uns schon lange unterhalten. Auch da gibt es Ansätze, bei denen wir konstruktiv miteinander überlegen sollten, wie das in Nordrhein-Westfalen im Sinne der Menschen besser gelöst werden kann.

Das sind alles richtig gute Ansätze, die von unserer Seite befürwortet werden. Alle Fragen, die mit Pflege, Pflegeausbildung und dergleichen zu tun haben, hat die Kollegin Angela Lück nun wirklich bestens dargestellt. Insofern brauche ich dazu nichts mehr zu sagen.

Ich komme also zu dem Thema „ambulant vor stationär“. Zunächst müssen wir feststellen, dass es sich hierbei um einen im SGB XI fixierten bundesgesetzlichen Grundsatz handelt. Ob man das jetzt gut findet oder nicht, ändert nichts daran, dass er dort niedergeschrieben ist: ambulant vor stationär.

(Zustimmung von Minister Karl-Josef Laumann)

Ich denke, alle Beteiligten in Nordrhein-Westfalen, die in dem System agieren, handeln auch danach.