§ 27 Abs. 6 des Gesetzentwurfs ordnet ausdrücklich an, dass der Verfassungsgerichtshof bei besonderer Dringlichkeit eine einstweilige Anordnung erlassen kann, wenn der Präsident oder der Vizepräsident und mindestens zwei weitere Mitglieder mitwirken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, schließlich möchte ich noch kurz auf den von der NRW-Koalition gemeinsam mit der Fraktion der SPD und der Fraktion der Grünen eingebrachten Änderungsantrag eingehen. Wir freuen uns sehr, dass nun endlich auch die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte die Strukturzulage erhalten. Dies ist nur gerecht. War es doch bei den Gerichtsvollziehern in dessen Laufbahn genauso, so muss es auch für die Beamtinnen und Beamten des Amtsanwaltsdienstes gelten. – Vielen Dank und Glück auf!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne mit dem Positiven. Ich freue mich sehr, dass es interfraktionell gelungen ist, einen Änderungsantrag von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen ins Verfahren zu bringen, um die von Ihnen, Herr Mangen, erwähnte Strukturzulage für die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte jetzt hier einbringen und beschließen zu können. Vielen Dank dafür!
Nach der Rede von Herrn Dr. Geerlings von der CDU-Fraktion muss ich jedoch Wasser in den Wein gießen. Er hat gesagt, heute werde Rechtsgeschichte geschrieben, man werde heute einen Meilenstein erleben. Ich finde es ärgerlich, dass die CDU sich hier heute so verhält.
Ich möchte ein bisschen zurückschauen. Wir hatten schon in der Verfassungskommission das Thema „Individualverfassungsbeschwerde“. Letztendlich ist es im politischen Korb – das haben wir hier schon mehrfach erwähnt – nicht zu einer Einigung gekommen. Aus dem Abschlussbericht der Verfassungskommission möchte ich gern die Passage zur Individualverfassungsbeschwerde zitieren. Da heißt es nämlich:
„Eine Verständigung zwischen den Fraktionen konnte nicht gefunden werden, weil dieser Punkt mit den politischen Punkten Quoren, Wahlrecht, direkte Demokratie und der Schuldenbremse verknüpft war und insoweit keine Gesamtlösung gefunden werden konnte.“
Die Wahrheit ist: Bezüglich der direkten Demokratie waren wir uns einig. Kollege Körfges und ich waren Obleute und wissen, worüber wir reden. Bei der Schuldenbremse waren wir uns mit Lutz Lienenkämper eigentlich einig.
Wir waren durch. Bei den Quoren hatten wir schon einen festen Kompromiss zwischen allen Fraktionen. Beim Wahlrecht geht es ja nur darum: Erlauben wir Menschen ab 16 Jahren, richtig an unserer Demokratie partizipieren zu können, oder nicht? Senken wir das Wahlalter für dieses Parlament auf 16 Jahre?
Als wir damals in der Runde der Fraktionsvorsitzenden verhandelt haben, hat Christian Lindner signalisiert, er ist inhaltlich nicht überzeugt, würde es im Sinne des Kompromisses aber mittragen. Die einzige, die dagegen war und ein Veto eingelegt hat, war die CDU-Fraktion, weil sie nicht bereit war, das Wahlrecht für 16-Jährige einzuführen. Deswegen gibt es diesen politischen Korb nicht. Und deswegen haben wir damals die Individualverfassungsbeschwerde nicht bekommen. Das ist mein Punkt hier in der Debatte. Die hätten wir in der letzten Legislaturperiode schon längst haben können. Das war der erste Punkt.
Zweiter Punkt. Was ist danach passiert? – Danach ist Folgendes passiert: Direkt im Anschluss an die Verfassungskommission gegen Ende der Legislaturperiode hat die FDP-Fraktion im November 2016 einen Gesetzentwurf zur einfachgesetzlichen Einführung einer Individualverfassungsbeschwerde eingebracht.
Ich zitiere jetzt mal den Kollegen Kamieth, der am 10. November 2016 für die CDU-Fraktion Folgendes zu Protokoll gegeben hat – Plenarprotokoll 16/127 –:
dern möglich … Neben Nordrhein-Westfalen verzichten derzeit auch Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein auf die Möglichkeit der Individualverfassungsbeschwerde.“
Die CDU-Fraktion hat uns hier vor knapp zwei Jahren noch erzählt, es bestehe überhaupt kein Bedarf für die Einführung einer Individualverfassungsbe
„Ihre Einführung auf Landesebene ist nicht zwingend erforderlich, um den Einwohnern von Nordrhein-Westfalen einen angemessenen Rechtsschutz zu gewähren, da Gegenstand der Verfassungsbeschwerde beim Bund nicht nur Bundes-, sondern auch Landesrecht sein kann.“
Dann wird das noch von der CDU-Fraktion getoppt, Herr Dr. Geerlings. Herr Kamieth hat uns hier im Plenum erklärt:
„Wenn uns allerdings daran gelegen ist, die Landesverfassung zu stärken, ist fraglich, ob eine so essenzielle Ausweitung der Rechte der Bürger und eine essenzielle und grundlegende Erweiterung des Aufgabenbereichs des Verfassungsgerichtshofs durch ein einfaches Gesetz vorgenommen werden darf oder ob nicht die Verfassungsänderung in diesem Fall ein Muss ist.“
Sie haben doch infrage gestellt, dass diese einfachgesetzliche Regelung, für die Sie sich hier heute abfeiern lassen wollen, überhaupt der richtige Weg ist. Der richtige Weg wäre eigentlich – das haben wir gestern diskutiert –, wie im Grundgesetz auch und wie es übrigens – das habe ich gestern noch nicht erwähnt – … In elf Bundesländern haben wir die Individualverfassungsbeschwerde. In neun von 16 Bundesländern, die dieses Instrument haben, steht die Individualverfassungsbeschwerde in der Verfassung. Natürlich! Im Grundgesetz steht sie doch auch.
Ihr Hilfsargument, das Sie auch heute genannt haben, ist doch absurd. Sie haben immer gesagt: Ja, aber im Grundgesetz war das auch nicht so. Damals, im Nachkriegsdeutschland, hat man zuerst mal eine einfachgesetzliche Regelung geschaffen und dann hat man es erst ins Grundgesetz geschrieben. – Kennen Sie eigentlich den Grund, warum man es damals ins Grundgesetz aufgenommen hat? Das war genau das Argument, das ich gestern genannt habe und weshalb wir alle sagen, warum es eigentlich direkt in die Verfassung gehört: Dadurch, dass es in der Verfassung steht, kann es nur mit einer Zweidrittelmehrheit verändert werden. Wenn man es mit den Bürgerrechten ernst meint, dann überlässt man das keiner einfachgesetzlichen Regelung, weil diese jederzeit wieder geändert oder abgeschafft werden kann.
Meine Redezeit ist leider vorbei. Ich könnte jetzt noch ein paar Sachen sagen. Ich finde es auch ein bisschen ärgerlich, dass wir diese beiden Verfahren nicht zusammengebracht haben. Da bin ich übrigens anderer Meinung als Sie, Herr Justizminister.
Ich habe die Signale gestern gehört und freue mich auf die weitere Debatte. Wir stimmen dem Antrag aber trotzdem zu. – Vielen Dank.
Die Redezeit ist um. Die Zwischenfrage ist damit abgearbeitet. Sonst kommen wir sehr in Verzug. Vielen Dank, Herr Engstfeld, für Ihre etwas zu lange Rede. – Für die AfD-Fraktion spricht nun Herr Röckemann.
„Wenn keiner ja sagt, sollt ihr es sagen, wenn keiner nein sagt, sagt doch nein, wenn alle zweifeln, wagt zu glauben, wenn alle mittun, steht allein.“
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Auszug aus dem Gedicht von Lothar Zenetti hat an Aktualität nichts verloren. Ja, auch die AfD will die Individualverfassungsbeschwerde für Nordrhein-Westfalen. Ja, wir wollen die Bürger- und Verbraucherrechte stärken. Trotzdem ist der Gesetzentwurf der Landesregierung nicht nur unvollständig, er steht zudem auf tönernen Füßen.
Unvollständig ist er deshalb, weil die Verankerung von Verfassungsrechten – Sie haben das heute schon mehrfach gehört – natürlich in die Verfassung gehört. Wohin auch sonst!
Nun aber bringt die Landesregierung diese wichtige Bestimmung als einfaches Landesgesetz ein und dies wider besseres Wissen. Einen anderen Schluss lässt der Verlauf dieser Debatte und der gestrigen Debatte zum Änderungsantrag der AfD, der von Rot-Grün plagiiert wurde, gar nicht zu.
Die Argumentation, dass die Verfassungsbeschwerde auf Bundesebene zunächst ebenfalls nur einfachgesetzlich eingeführt wurde, dient doch nur dem Schein. Tatsächlich haben Sie nicht nur Angst vor Ihrer eigenen Courage, sondern auch davor, mit Ihrer gerade einmal Einstimmenmehrheit in einer
wichtigen Angelegenheit zu unterliegen. Hier werfen sicherlich die Wahlen in Bayern und Hessen große Schatten voraus. Sonst sind Sie mit Ihren Blockadepartnern von Rot-Grün doch regelmäßig eins.
Weiter: Nach den Anhörungen im Ausschuss dürfte inzwischen auch dem Letzten klar sein, dass die Arbeitsbelastung des Verfassungsgerichtshofs durch die neue Individualverfassungsbeschwerde zunehmen wird. Eine erhöhte Anzahl von Richterstellen wäre eine Möglichkeit, dem entgegenzuwirken. Dies wurde im Rechtsausschuss auch ausgiebig beraten. Wie viele Richterstellen sind eigentlich dafür eingeplant?
Sie wissen schon, dass die Verfassungsrichter richtige Richter sind, die richtige Richterstellen innehaben und die bislang lediglich für das Verfassungsgericht freigestellt wurden? Eine Richterschwemme in Nordrhein-Westfalen ist uns nicht bekannt, auch nicht, dass die Richter in Nordrhein-Westfalen über eine zu geringe Arbeitsbelastung klagen. Es fehlen immer noch etliche Richterstellen an den ordentlichen und an den Fachgerichten Nordrhein-Westfalens. Woher wollen Sie diese Leute nehmen? Wo ist die Verankerung dieser Posten im Haushalt? Wir vermissen hier ein tragfähiges Konzept.
Eine Alternative für die Richterarmut könnte die Erhöhung der Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter sein. Und niemand Geringeres als die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes regte dies an.
Haben Sie hier entsprechende Stellen vorrätig? – Soweit ich mich entsinnen kann, ist das nicht der Fall, und es gibt auch im Haushalt keine entsprechende Verankerung dafür. Wo ist Ihr Konzept?
Nicht nur die Personalfrage ist unbeantwortet. Zurzeit tagt der Verfassungsgerichtshof in den Räumlichkeiten des Oberverwaltungsgerichts in Münster. Dies wird jedoch nicht mehr ausreichend sein, wenn der Gerichtshof infolge der zunehmenden Fallzahl vergrößert werden muss. Halten Sie entsprechende repräsentative Liegenschaften vor, um dem Anspruch gerecht zu werden? Schließlich handelt es sich um das Landesverfassungsgericht und nicht um das Amtsgericht Posemuckel.
Sie sehen: Das vorliegende Gesetz ist ein Schnellschuss, dessen Auswirkungen nicht bis zum Ende durchgedacht wurden. Aber dabei befinden Sie sich in illustrer Gesellschaft. Wir denken mit Grausen an die Fehlleistung Ihrer Frau Bundeskanzlerin im Rahmen ihrer „Wir schaffen das“-Idiotie. Über 100.000 nicht erledigte Fälle offensichtlichen Asylmissbrauchs, die zurzeit die Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen lahmlegen, müssten Mahnung genug sein.
Setzen Sie deshalb nicht bereits zu Anfang auf das Prinzip Hoffnung nach den Grundsätzen des „Es wird
schon irgendwie gutgehen“. Das ist unseriös gegenüber den Bürgern. Die erwarten nämlich von einem Verfassungsgericht zeitnahe Entscheidungen und kein Herum-Merkeln.
Wir werden uns daher heute der Stimme enthalten, wohlwissend, dass die Individualverfassungsbeschwerde einfachgesetzlich sowieso auf den Weg gebracht wird.
Der Verlauf der Debatten hat nämlich gezeigt, dass das Ende der Fahnenstange nicht erreicht ist und ein breiter Konsens besteht, die Individualverfassungsbeschwerde in der Landesverfassung zu verankern. Das wird seine Zeit dauern. Bis dahin hat die Landesregierung Zeit, die Voraussetzungen und die Möglichkeiten zu schaffen, um einen geordneten Gerichtsbetrieb zu garantieren. Dann können Sie unserer Zustimmung auch gewiss sein.
Zum Änderungsantrag der Blockadegemeinschaft aus CDU, SPD und FDP ist anzumerken, dass dieser handwerklich schlecht gemacht ist. Wir als AfD werden uns für die Neustrukturierung des Landesbesoldungsgesetzes einsetzen, um die bestehenden Ungerechtigkeiten zu beheben. Der Änderungsantrag der SPD ist nett gemeint, doch nur kopiert und nicht eins zu eins umsetzbar. Wir werden uns daher bei den Abstimmungen über die Anträge enthalten. – Glück auf und Gottes Segen!