müssen wir über ein modernes Dienst- und Besoldungsrecht sprechen – ein Dienst- und Besoldungsrecht, das attraktiv für junge Menschen ist und der hervorragenden und wichtigen Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer in unserem Land gerecht wird.
(Jochen Ott [SPD]: Ein Schlag ins Gesicht der Lehrerinnen und Lehrer ist das! Ein Schlag ins Gesicht!)
Geld allein macht diesen Beruf nicht attraktiver. Lehrerinnen und Lehrer, meine Damen und Herren, tragen höchste Verantwortung in unserer Gesellschaft. Sie verdienen dafür höchste Wertschätzung
Einen Teil der Lehrkräfte gleich zu entlohnen, ohne nach Ausbildung und Leistung zu differenzieren, kann hier nicht die Lösung sein.
Und einen Teil der Lehrkräfte gar nicht in den Blick zu nehmen, führt wahrlich nicht zu mehr Gerechtigkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde den Hinweis von Herrn Optendrenk auf die Ferien gut, weil die Ferien Gelegenheit bieten, in sich zu gehen und sich mental zu stärken. Wenn Sie dann aus den Ferien zurückkommen, können Sie die Verantwortung vielleicht annehmen und sagen: Ja, wir regieren; wir müssen es jetzt tun.
Das ist wunderbar. Ich glaube, dass Sie diese Zeit brauchen. Vielleicht gelingt der Switch, wenn Sie sich jetzt etwas zurücklehnen und sagen: Tatsächlich; wir sind in Regierungsverantwortung.
Herr Lienenkämper wird den Rotwein zur Hand nehmen und sagen: Ja, ich habe dann auch 500 Milliarden € Steuereinnahmen mehr. Da können wir in der Tat seit dem Haushalt 2017 …
Ja, das ist doch wunderbar. – Dann können wir darüber nachdenken, und dann wird er sagen: Vielleicht war das mit dem Stufenplan, den die Grünen vorgeschlagen hatten, doch gar nicht so schlecht.
Ich weiß auch nicht, wie oft Herr Löttgen schon bedauert hat, dass Frau Korte es damals auf der Autobahn nicht bis zum VBE geschafft hat, weil er sich
dort zu einem Versprechen hat verleiten lassen. Herr Löttgen, es ist auch gut, dass Sie gesagt haben: Wir setzen die A13-Besoldung für die Grundschullehrkräfte um.
Was muss ich denn jetzt dem entnehmen, was Sie eben hier ausgeführt haben, Herr Optendrenk? Große Dienstrechtsreform? Prima! Wann kommt denn dann der Punkt, dass die Grundschullehrkräfte mit A13 dran sind? Wann kommen die anderen Fragen?
Ich bin ja durchaus Ihrer Meinung. Es ist in der Tat eine komplexe Angelegenheit, die Dinge neu zu regeln. Wie lange soll es denn dann dauern, wenn Sie darauf hinarbeiten wollen?
Wir würden das gerne begleiten. Wie gesagt, Sie hätten unserem Antrag zustimmen können, in dem stand: Bitte überlegen Sie sich einen Stufenplan. – Das wäre ein eindeutiges Signal gerade an die Grundschullehrkräfte gewesen, die dringend darauf warten.
Wir werden diesem Gesetzentwurf der SPD jetzt zustimmen, weil er das notwendige Signal an die Grundschullehrkräfte und die S-I-Lehrkräfte ist, und zwar an alle. An dieser Stelle hat Herr Ott recht. Da kann man keine Zweiklassengesellschaft einführen.
Ich habe aber noch ein anderes Anliegen und bitte den Finanzminister, das jetzt mitzunehmen. Wir haben eine sehr missliche Situation. Wir haben gemeinsam – das habe ich immer so wahrgenommen – gewollt, dass die Schulleitungen der Grundschulen höher dotiert werden. Das hat die alte Landesregierung mit den verantwortlichen Schulleitungen gemacht. Für die stellvertretenden Schulleitungen haben Sie das dann entsprechend nachbeschlossen – ein richtiger und wichtiger Schritt. Das war gut.
Einen Tag vor unserem Beschluss am 7. April 2017 hier im Landtag gab es ein Urteil, das den Grundschulleitungen, die rückwirkend zum 1. Januar 2017 in die höhere Besoldungsstufe kamen und jetzt in den Ruhestand gegangen sind, abverlangt, gegebenenfalls Rückzahlungen zu leisten, weil diese Beförderung einen Zeitraum von zwei Jahren braucht, um wirksam zu werden.
In dem Schreiben des Landesamtes für Besoldung und Versorgung, das jetzt genau den Schulleitungen zugegangen ist, die in den Ruhestand gegangen sind, wird verlangt, dass in bestimmten Bereichen im
Prinzip zurückgezahlt wird, bzw. sehr deutlich gesagt, dass diese Höhergruppierung rechtsunwirksam ist.
Das kann nicht in unserem Sinne sein. Das kann nicht die Wertschätzung sein, die wir genau diesen Personen entgegenbringen wollen.
Eine Rücknahme darf jedoch nicht erfolgen, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist.
Ich sage: Das bejahe ich hier. Ich bitte den Finanzminister und die Schulministerin, dafür Sorge zu tragen, dass die Kollegen und Kolleginnen, die in eine höhere Besoldungsgruppe gekommen sind, diese auch weiterhin haben. Das ist meine Bitte zur Sommerzeit. Nehmen Sie sich diese sechs Wochen Zeit, um das zu regeln.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im März dieses Jahres hatte mein Kollege Herr Seifen einleitend gesagt: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit wird hier als gesetzliche Forderung für einen Tatbestand erhoben, in dem es wenig Gleiches zu beobachten gibt.
Ich hatte klar und deutlich dargelegt, dass es wirtschaftsfremd ist, als Basis für die gleiche Bezahlung die gleiche Ausbildung heranzuziehen, auch wenn die Antragsteller das Grundgesetz, und zwar die Art. 3 und 33, strapazieren.
Nochmals: Es geht hier doch nicht um den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit. Dieser sollte nicht nur, sondern muss eine Selbstverständlichkeit sein.
Ich gebe Ihnen gerne ein leicht verständliches Beispiel. Wir hier im Landtag haben die gleichen Aufgaben und die gleiche Grundentschädigung. Also gleicher Lohn für gleiche Arbeit! Aber die gleiche Ausbildung? Da bestehen doch erhebliche Unterschiede, wie Sie wissen und auch gerne nachlesen können.
Unterschiede in den Bezügen müssen sein. Sie motivieren, belohnen und fördern durch Fordern. Nur so kommen wir voran – im Wettbewerb zu Höchstleistungen.
Wir hatten im Mai dieses Jahres eine nicht nur interessante, sondern auch aufschlussreiche Sachverständigenanhörung. Die Frage ist: Welche gleiche Arbeit? Und: Ist alle Arbeit gleich? Sicher nicht! Die Belastungen im Schulwesen haben zugenommen, zum Beispiel durch Inklusion und Migration. Was ist mit erfolgten und zukünftigen Beförderungen? Was ist mit der Ungleichheit bei Altfällen? Nicht alle Bundesländer haben die Lehrerausbildung vereinheitlicht. Was ist mit der Ungerechtigkeit zwischen der Besoldung von Sonderpädagogen und Schulleitern?
Die vorliegenden Stellungnahmen und die Antworten auf die gestellten Fragen sind allesamt sehr aufschlussreich.
Herr Professor Dr. Gusy von der Universität Bielefeld bezieht sich natürlich auch auf das Grundgesetz und stellt deutlich klar, dass es durchaus eine unterschiedliche Besoldung zulässt. Ebenso weist er auf die Möglichkeiten nach dem Laufbahnrecht hin und nennt als Differenzierungsgrund ausdrücklich die unterschiedlichen Anforderungen in den Ämtern. Er schreibt klar, Gleiches müsse gleichbehandelt werden, macht aber auch deutlich, dass das Grundgesetz und die Landesverfassung nicht gebieten würden, alles gleichzubehandeln.