Ich hoffe, Herr Minister, das bleibt Düsseldorf auch erhalten, denn die Kameras wirken nur in dieser Kombination mit einer erhöhten Präsenz von Polizei, und genau das sagen uns auch die Altstadtwirte: Wichtiger als die Kameras sind uns die Polizisten vor Ort.
In dieser Kombination – zu bestimmten Zeiten mit sehr kurzen Einsatzreaktionszeiten – kann das ein Mittel sein, Kriminalitätsbrennpunkte zu entschärfen. Videobeobachtung ist also bedingt – nicht allumfassend und immer – geeignet, an einzelnen Orten Kriminalitätsbrennpunkte abzumildern.
Wofür Videobeobachtung aber nicht geeignet ist – das steht im Entwurf Ihres neuen Polizeigesetzes –: dass der Anwendungsbereich der Videobeobachtung ausgeweitet wird und sie nicht mehr nur an die konkreten Straftaten, die begangen werden, geknüpft wird, sondern auch an Orten stattfinden kann, an denen Straftaten verabredet oder vorbereitet werden – wie immer man das messen will. Wie wollen Sie das denn messen?
Straftaten können Sie messen, aber wie wollen Sie solche Orte identifizieren? Es ist also im Grunde eine Ausweitung.
Straftaten – das finde ich in Ihrem neuen Polizeigesetz besonders verhängnisvoll – müssen nicht mehr an die Beschaffenheit des Ortes gekoppelt sein. Was heißt das übersetzt? Dass hier Verdrängungseffekte entstehen können, und genau das ist mit dem Gesetz, so wie es jetzt vorliegt – wir werden die Frist um ein halbes Jahr verlängern und dem zustimmen –, nicht beabsichtigt gewesen.
Denn niemandem ist geholfen, wenn wir Kriminalität nur an andere Orte verschieben und sie nicht wirksam an einem Ort bekämpfen.
Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu und hoffen, dass das neue Polizeigesetz nicht nur in diesem Punkt deutlich nachgebessert wird. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will es nicht allzu sehr in die Länge ziehen, aber einige Kleinigkeiten möchte ich doch noch sagen.
Ich denke, spätestens nach der Anhörung im Innenausschuss war klar, dass Ihr Gesetzentwurf zum Polizeigesetz so nicht haltbar sein wird. Es war Ihnen klar, dass Sie diesen Gesetzentwurf im Juni/Juli nicht werden verabschieden können, sondern dass das frühestens im September möglich sein würde.
Aber so klar scheint Ihnen das doch nicht gewesen zu sein, denn sonst hätten wir uns nicht in dieser Woche in einem außergewöhnlichen Verfahren darauf einlassen müssen, die Verfristung bei der Videobeobachtung zu verhindern und die Videobeobachtung zu verlängern.
Das ist zumindest aus Sicht der AfD-Fraktion ein wichtiger Punkt. Denn in der letzten Innenausschusssitzung hat die Evaluierung aus unserer Sicht ergeben, dass die Vorteile der Videoüberwachung die Nachteile deutlich überwiegen und dass es natürlich so ist, dass Videoüberwachung mit einer verstärkten Polizeipräsenz, mit einer schnelleren Anwesenheit von Polizei und Rettungskräften und Ähnlichem einhergehen muss.
Die Verlängerung ist der erste richtige Schritt. Damit ist es allerdings noch nicht getan. Ihre Arbeit wird darin liegen, Videoüberwachung mit Präsenz von Polizei und Rettungskräften zu koppeln, und zwar in einer angemessenen Zeit.
Es nützt herzlich wenig, wenn wir irgendwo auf dem Land Videoüberwachung haben und die Polizei teilweise 20 Minuten braucht, um einzutreffen. Dementsprechend sollten Sie sich dem auch weiter annehmen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Erstens ist das Polizeigesetz nicht zurückgezogen; es wird im Herbst verabschiedet. Wir erlauben uns nur, kluge Anregun
gen, die von Fachleuten vorgetragen werden, zu berücksichtigen, und nicht einfach irgendetwas durchzupeitschen.
Jeder wählt sein Verfahren. Wir haben uns dafür entschieden, die Bedenken und Hinweise aufzunehmen, zu prüfen und das, was notwendig ist, auch einzubeziehen.
Zweitens war natürlich klar, dass die bestehende Videobeobachtung zum 31. Juli verlängert werden muss, wenn das Polizeigesetz nicht im Juli verabschiedet wird. Wir haben auch einen klaren Vorschlag gehabt, wenn Sie sich erinnern, das nämlich an ein anderes Artikelgesetz anzuhängen.
Nur weil eine andere Fraktion der Meinung war, das ginge nicht und es würden dann mögliche Rechtsprobleme auftreten, sind wir auf Nummer sicher gegangen und haben dieses Verfahren gewählt, was uns jetzt in diese drei Lesungen bringt. Das gehört zur Wahrheit auch dazu.
(Beifall von der CDU und der FDP – Christian Dahm [SPD]: Trotzdem handwerklich schlecht gemacht! – Weitere Zurufe von Josefine Paul [GRÜNE] und Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])
Passen Sie einmal auf: Fahren Sie in die Ferien, regen Sie sich ab, dann reden wir in der Sache weiter.
Wahr ist – das ist der dritte Punkt –, dass die unabhängige wissenschaftliche Evaluierung durchgeführt wurde. Die liegt erstens seit Mitte Juni vor und ist zweitens im Innenausschuss debattiert worden. Das Ergebnis ist relativ klar: Videobeobachtung leistet einen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit in unseren Städten und Gemeinden.
Über die Frage, ob das ausreichend ist oder ob man das verändern muss, werden wir beim Polizeigesetz wieder streiten. Dazu gibt es verschiedene Meinungen; wir werden sehen.
Im Übrigen, Frau Kollegin Düker, hatte die Evaluierung nicht die Aufgabe, einzelne Standorte zu bewerten, sondern es ging um die Gesamtwirkung der Videobeobachtung. Es ein klares positives Ergebnis; an dem ist nicht zu deuteln. Eigentlich hätte man sogar die ganze Ermächtigung aufheben, total entfristen können.
Wir schlagen aber jetzt vor – und das ist auch richtig –, das Gesetz nur bis Ende dieses Jahres zu verlängern, weil wir Handlungssicherheit haben wollen. Keiner will, dass in der Zwischenzeit – weil eben Sommerferien sind und wir dem Polizeigesetz den letzten Schliff geben – die Videobeobachtung außer Kraft gesetzt wird. Dazu dient dieses Verfahren; das ist eigentlich alles.
Danke schön, Herr Minister Reul. – Damit sind wir am Ende der Aussprache zur zweiten Lesung des Gesetzentwurfes. Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/3064. Wer diesem Gesetzentwurf in zweiter Lesung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, die AfD und die drei fraktionslosen Abgeordneten. Vielen Dank. Stimmt jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/3064 in zweiter Lesung einstimmig angenommen und verabschiedet worden.
So wie wir das eben miteinander verabredet haben, rufe ich unmittelbar zur dritten Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/3064 – Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristung in § 15a Abs. 5 Satz 1 des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen – auf.
Falls jemand das Wort in der dritten Lesung wünscht, würde ich jetzt die Aussprache eröffnen. – Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir sofort zur Schlussabstimmung in dritter Lesung gemäß § 78 Abs. 3 Satz 1 unserer Geschäftsordnung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/3064.
Wer diesem Gesetzentwurf in dritter Lesung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, die AfD und die drei fraktionslosen Abgeordneten. Vielen Dank. Stimmt jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist der in Rede stehende Gesetzentwurf Drucksache 17/3064 in dritter Lesung einstimmig angenommen und verabschiedet worden. Vielen Dank.
Bevor ich den Tagesordnungspunkt 10 aufrufe, muss ich auf die gestrige Sitzung des Parlaments zurückkommen. In der gestrigen Plenarsitzung hat der Abgeordnete Christian Dahm während der Rede des Abgeordneten Dr. Christian Blex zu Tagesordnungspunkt 7 einen Zwischenruf getätigt, der im vorläufigen Protokoll erfasst ist und den wir auf Wunsch von Herrn Dr. Blex selbstverständlich haben überprüfen lassen.
Die Überprüfung ist zu dem Ergebnis gekommen, dass ich Herrn Kollegen Christian Dahm für diesen Zwischenruf eine nichtförmliche Rüge auszusprechen habe, was ich hiermit tue.
Ich bitte Sie, Herr Kollege Dahm, im Rahmen der kollegialen Zusammenarbeit sich selbst noch einmal anzuschauen, was Sie da gesagt haben und Ihre Konsequenzen daraus zu ziehen.
(Unruhe – Rainer Schmeltzer [SPD]: Die FDP stellt sich an die Seite der AfD! Herr Rasche, das war ein Armutszeugnis!)