Protokoll der Sitzung vom 13.07.2018

(Christian Dahm [SPD]: Ihr könnt ja wegblei- ben!)

Nachdem ich aber gelesen habe, dass der Kollege Kutschaty uns um 0:05 Uhr dann zu einem Fest der Demokratie einladen möchte, hat die AfD davon Abstand genommen, dem von CDU und FDP gestellten Antrag zu widersprechen.

(Zurufe)

Wir werden also die dritte Lesung direkt nach der zweiten Lesung stattfinden lassen. – Ich danke Ihnen.

Vielen Dank. – Da es keinen Widerspruch dagegen gibt, die dritte Lesung sofort und unmittelbar im Anschluss an die zweite Lesung durchzuführen, erübrigt sich eine Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag. Oder sieht jemand das anders? – Nein.

Dann kann ich an dieser Stelle die Aussprache eröffnen. Bevor ich Herrn Kollegen Kerkhoff für die Fraktion der CDU das Wort erteile, möchte ich für das Protokoll feststellen – dazu bin ich gerade noch einmal aufgefordert worden; das ist sicherlich formal völlig richtig –, dass wir uns jetzt in der zweiten Lesung befinden und dass am Ende der zweiten Lesung natürlich auch eine Abstimmung erfolgt.

Ich werde – so habe ich jetzt das große Einvernehmen im Haus, was den weiteren Prozess und die Verfahrenssteuerung angeht, wahrgenommen – unmittelbar danach die dritte Lesung aufrufen. Dann werden wir wahrscheinlich auf Redebeiträge verzichten können. Aber das können wir noch während der Debatte im Rahmen der zweiten Lesung bilateral klären. Wir werden dann natürlich die Abstimmung in dritter Lesung durchführen. – Auch dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

Herr Kollege Kerkhoff, jetzt haben Sie im Rahmen der zweiten Lesung das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Wir wollen die Regelungen, die wir zum Thema der Videoüberwachung haben, erhalten. Dazu ist es notwendig, heute eine kurze Verlängerung einer Befristung vorzunehmen, bevor das gesamte Thema dann im Rahmen der Novellierung des Polizeigesetzes ohnehin zu regeln ist. Dazu bitten wir heute alle anderen Fraktionen um Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Kerkhoff. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Ganzke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren hier in zweiter Lesung über den § 15a Polizeigesetz und damit die Videobeobachtung – und nicht die Videoüberwachung, wie immer wieder gesagt wird – in Nordrhein-Westfalen.

Seitens der SPD-Fraktion ist auf zwei Dinge hinzuweisen, und zwar erstens darauf, dass ich im Innenausschuss mit der Kollegin Schäffer schon einmal gewettet habe, was eigentlich passiert, wenn der Innenminister seinen Gesetzentwurf zurückzieht und die Frist 31. Juli 2018 möglicherweise nicht sieht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben schon darüber diskutiert und gesagt: Was passiert denn dann?

Der 31. Juli 2018 steht doch im § 15a des aktuellen Gesetzes und auch in der Evaluation, die wir in der letzten Innenausschusssitzung noch einmal diskutiert haben. Es hat uns dann schon verwundert, dass wir, nachdem der Entwurf des neuen Polizeigesetzes zurückgezogen wurde, nicht sofort die Information erhalten haben, dass dort etwas gemacht werden muss.

(Zuruf von Henning Höne [FDP])

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als SPDFraktion wollen aber – ich glaube, gemeinsam mit vielen Fraktionen hier – nicht nur die Sicherheit in Nordrhein-Westfalen, sondern auch das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen in Nordrhein-Westfalen unterstützen und werden deshalb hier in zweiter Lesung zustimmen. Und ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, dass wir auch in dritter Lesung zustimmen werden.

Ich will aber noch eines anmerken: Wir hoffen, dass der Entwurf des neuen Polizeigesetzes, den Sie aus guten Gründen zurückgezogen haben, mit der gebotenen Akribie und der gebotenen

(Christian Dahm [SPD]: Sorgfalt!)

Weitsicht überarbeitet wird, bevor er uns im Parlament wieder vorgelegt wird. Denn diese Schlampigkeit und Schludrigkeit, die beinahe dazu geführt hätte, dass die Videobeachtung nicht mehr möglich gewesen wäre, brauchen wir in Nordrhein-Westfalen nicht.

Wir werden dem hier vorliegenden Gesetzentwurf trotzdem zustimmen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Ganzke. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Lürbke.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Polizeiliche Videobeobachtung – Herr Ganzke hat gerade darauf hingewiesen:

(Hartmut Ganzke [SPD]: Genau, „Beobach- tung“!)

eben nicht -überwachung, sondern -beobachtung – nach klaren Regeln ist ein Baustein für mehr Sicherheit in Nordrhein-Westfalen.

Diesen Baustein – darin ist sich die Nordrhein-Westfalen-Koalition einig – wollen wir weiter erhalten, und wir haben dies auch in der Novelle des Polizeigesetzes verankert.

Das war auch Bestandteil der Anhörung. Wir haben immer gesagt, dass wir diese Anhörung nicht als Showveranstaltung sehen, sondern sie ernsthaft und gewissenhaft auswerten wollen.

Insofern ist es richtig, dass wir uns dafür die Zeit nehmen und das Polizeigesetz erst im Herbst verabschieden werden. Herr Kollege Ganzke, wir haben es nicht zurückgezogen – bitte auch auf die Feinheiten achten –, sondern es ist in den Herbst verschoben worden.

Das macht aber diesen rein technischen Vorgang der Fristverlängerung nötig, damit die bewährte polizeiliche Videobeobachtung auch im Übergang fortgeführt werden kann. Wir denken, alles andere wäre fahrlässig, und bitten um Zustimmung für den Gesetzentwurf. – Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Herr Kollege Lürbke. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Düker.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Videobeobachtung stellt einen Eingriff in Grundrechte dar: in das Recht auf informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf den Schutz der Privatsphäre. Dafür gelten in unserem Rechtsstaat der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Übermaßgebot. Der Gesetzgeber ist, bevor er so etwas verlängert, gut beraten, hierzu Stellung zu nehmen.

Herr Lürbke, wieder einmal haben Sie den Anspruch einer Bürgerrechtspartei verwirkt, indem Sie nicht einmal einen Satz zu dieser Abwägung gesagt haben.

(Zuruf von Marc Lürbke [FDP])

Das heißt nämlich: Maßnahmen, die in Grundrechte eingreifen, müssen erstens einen legitimen Zweck verfolgen, zweitens geeignet und erforderlich und drittens angemessen sein. Vom Gesetzgeber wird nun einmal verlangt, dass dazu eine sorgfältige Abwägung stattfindet.

(Marc Lürbke [FDP]: Das ist doch abgehoben!)

Genau deshalb haben wir diesen Paragrafen befristet und eine Evaluierungsklausel ins Gesetz geschrieben. Ich habe den Eindruck, dass wir die Einzigen sind, die den Evaluierungsbericht überhaupt gelesen haben,

(Zurufe von Marc Lürbke [FDP] und Bodo Lött- gen [CDU])

denn, Herr Kollege, schauen wir einmal auf die Zusammenfassung. Sie brauchen sich nur die letzten zwei Seiten durchzulesen. Das ist in dieser Debatte zumindest eine Erwähnung wert, denn in der Zusammenfassung steht auf Seite 54 – ich zitiere aus dem Bericht –:

„Der wissenschaftliche Nachweis eines allgemein kriminalitätsreduzierenden Effekts der Videoüberwachung konnte bisher allerdings nicht überzeugend geführt werden.“

Jetzt der letzte Satz:

„Einigkeit besteht unter Praktikern auch darin, dass die Einsatz- und Ermittlungsarbeit durch die Videobeobachtung wesentlich erleichtert wird.“

Also wäre es zumindest einen Satz wert gewesen, noch einmal zu bilanzieren: Was kann Videobeobachtung? Sie ist ein Mittel zur Gefahrenabwehr, nicht zur Strafverfolgung, also zur Verhinderung von Straftaten, und sie kann – dieses Wort ist bedeutungsvoll – Kriminalitätsbrennpunkte entschärfen.

Aber – auch dies ist noch einmal wichtig festzuhalten, und auch das sagt der Bericht – Kameras aufzuhängen allein reicht nicht. Die Abschreckungswirkung ist begrenzt. Es funktioniert nur, wenn die Einsatzreaktionszeiten tatsächlich gewährleistet sind, das heißt, wenn in weniger als einer Minute jemand da ist, um zu helfen, und wenn die Videobeobachtung in ein Gesamtkonzept mit den Kommunen eingebettet ist.

Der Evaluierungsbericht – auch das gehört dazu, es an dieser Stelle zu erwähnen – kommt zu dem Schluss, dass dieser Effekt, der erzielt werden sollte, nicht überall gelungen ist.

(Marc Lürbke [FDP]: Wie in Düsseldorf!)

In Aachen ergab sich im nicht videobeobachteten Bereich eine stärkere Reduktion der Straftaten als im beobachteten Bereich, und in Dortmund zeigte sich sogar ein Anstieg des Kriminalitätsaufkommens im beobachteten Bereich.

Alles in allem ist die Bilanz der Videobeobachtung auf Grundlage des § 15 a, sagen wir einmal, also sehr durchwachsen.

In Düsseldorf, meiner Heimatstadt, finde ich das eigentlich gut gelöst und dieses Mittel richtig eingesetzt, denn hier sind diese Differenziertheit und die Rahmenbedingungen gut ausformuliert: Der Einsatz

ist in Düsseldorf auf bestimmte Zeiten begrenzt. Die Altstadt hat nicht nur die Kameras, sondern auch eine erhöhte Präsenz von Einsatzhundertschaften.

(Henning Höne [FDP]: Nur durch Videobe- obachtung!)

Ich hoffe, Herr Minister, das bleibt Düsseldorf auch erhalten, denn die Kameras wirken nur in dieser Kombination mit einer erhöhten Präsenz von Polizei, und genau das sagen uns auch die Altstadtwirte: Wichtiger als die Kameras sind uns die Polizisten vor Ort.