Protokoll der Sitzung vom 13.07.2018

Im Moment nicht, bitte.

(Thomas Kutschaty [SPD]: Haben Sie den Ge- setzentwurf gelesen? Er hat sich geändert!)

Zusätzlich steuert die Landesregierung eine Verbesserung der haushaltsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften an. Sie schafft das Anhörungsverfahren zur Genehmigung der Umlagesätze der Kreis-, Landschafts- und Verbandsumlage ab, da diese Anhörungsverfahren zu Verzögerungen führten und von den Kommunen kaum genutzt wurden.

(Christian Dahm [SPD]: Da ist eine Truppe zu- sammen!)

Darüber hinaus geben wir den Kommunen mehr Spielraum und Flexibilität bei der Festlegung der zusätzlichen Aufwandsentschädigung für die Vorsitzenden der Ausschüsse. Nach der Kommunalwahl 2020 kann die Aufwandsentschädigung als monatliche Pauschale oder auch als Sitzungsgeld gewährt werden.

Ferner wird ausdrücklich klargestellt, dass die Kommunen nicht nur einzelne, sondern auch sämtliche Ausschüsse von der Gewährung der zusätzlichen Aufwandsentschädigung ausnehmen können.

Ich freue mich auf die weitere Diskussion im Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Dahm.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen

und Kollegen! In der gebotenen Kürze zum letzten Tagesordnungspunkt „Kreisordnung“.

Wir alle wissen, dass die Regelungen der Kreisordnung, die geregelten Einflussmöglichkeiten von Kreistagsmitgliedern, deutlich hinter denen der Mitglieder unserer Stadt- und Gemeinderäte zurückbleiben.

Deshalb hat in der vergangenen Legislaturperiode die SPD-Fraktion gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diesen Gesetzentwurf eingebracht und beschlossen. Er wurde – im Dezember 2016 – auch gemeinsam mit der FDP beschlossen. Darauf will ich an dieser Stelle noch einmal hinweisen.

Das seinerzeit beschlossene Gesetz zur Stärkung des Kreistages – diese Bezeichnung ist auch richtig – fördert die Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten der Kreistage und wertet das ehrenamtliche Engagement in unseren Vertretungskörperschaften deutlich auf. Damit wurde die kommunale Selbstverwaltung in den Kreisen insgesamt aufgewertet und deutlich gestärkt.

Die Rückabwicklung, die Sie hier derzeit vornehmen, meine Damen und Herren von FDP und CDU, ist rein ideologisch geprägt. Ich habe bisher nicht verstanden – eine Antwort sind Sie, Herr Hoppe-Biermeyer, aber auch die Frau Ministerin hier schuldig geblieben –, warum Sie das tun; denn eine Begründung habe ich in diesem Gesetzentwurf nicht gefunden.

(Beifall von der SPD)

Es gab heute keine sachlichen Argumente, die das untermauert hätten.

Ich habe gesagt, die FDP hat seinerzeit diesem Gesetz zugestimmt. Dieses Umfallen der FDP ist schon mehr als verwunderlich.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Der jetzige Gesetzentwurf führt automatisch wieder zu einer Entmachtung der Kreistage. Damit wird die kommunale Demokratie deutlich geschwächt und fällt grundlegend in den alten Zustand zurück. Das ursprüngliche Gesetz hätte die Stellung der Volksvertreterinnen und -vertreter in den Kreistagen gegenüber dem Landrat und seiner Verwaltung deutlich gestärkt. Sie drehen alles zurück; Sie stellen das komplette Gesetz wieder auf null.

Ich will auf die einzelnen Punkte nicht eingehen. Lassen Sie mich einen Hinweis geben: Ich hätte mir gewünscht, dass Sie die Option der Beibehaltung von Beigeordneten drinlassen. Ich will an dieser Stelle zitieren, was der geschätzte Kollege Nückel in seiner Plenarrede im Dezember 2016 gesagt hat:

„Das setzt auch Anreize für Experten aus der Wirtschaft, als Quereinsteiger in die Verwaltungsspitze gewählt werden zu können.“

(Beifall von der SPD)

Hört, hört! Herr Nückel, ich hätte gerne gehört, wie Sie das begründen. Dieser Anreiz würde mit der Abschaffung des Gesetzes wieder entfallen. Die FDPFraktion würde sich damit in Widerspruch zu sich selbst setzen.

(Beifall von der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, zusammen mit einer Änderung der Kreisordnung planen Sie auch eine Änderung der Aufhebung der Mindestfraktionsgrößen. Auch das kann ich nicht nachvollziehen; das sage ich an dieser Stelle ganz deutlich. Ich kenne das Minderheitsvotum der FDP dazu, aber das ist im Parlament mehrheitlich beschlossen als Stärkung aus der Ehrenamtskommission.

(Zuruf von Christof Rasche [FDP])

Ich halte das für elementar, gerade vor dem Hintergrund der Zersplitterung der Räte und gerade vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Sperrklausel in Zukunft keine Wirkung entfalten wird.

(Beifall von der SPD)

Die Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfs lässt überhaupt nicht erkennen, was die jetzige Landesregierung dazu bewegen mag, von der Meinung der CDU-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen im Jahre 2016 wieder abzurücken.

Jedenfalls sprach sich in der damaligen Legislaturperiode insbesondere die Kollegin aus Aachen, Frau Thönnissen, die ich hier einmal zitieren möchte, dafür aus. Ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin aus dem Plenarprotokoll 16/127:

„Die CDU-Fraktion begrüßt ebenso wie die Mehrheit der Sachverständigen die nun vorliegenden Änderungen des Gesetzes, die in großen Teilen auf der Arbeit der Ehrenamtskommission fußen.“

Hört, hört, meine Damen und Herren! Rätsel über Rätsel geben Sie uns heute, am letzten Plenartag auf.

An einer Stelle möchte ich Sie jedoch ausdrücklich loben: Von der geplanten Änderung des § 27 GO haben Sie Abstand genommen. Deswegen bin ich völlig irritiert, Herr Hoppe-Biermeyer, dass Sie das heute Nachmittag hier zitieren:

(Beifall von der SPD und Mehrdad Mostofiza- deh [GRÜNE])

die Entbindung der Kommunen von der Pflicht zur Einrichtung von Integrationsräten. – Ich empfehle Ihnen, den Gesetzentwurf und nicht nur den Referentenentwurf zu lesen.

(Beifall von der SPD)

Die Integrationsräte leisten in unseren Städten und Gemeinden einen hervorragenden Beitrag zur Beteiligung sowie zur Partizipation vor Ort und sind wahrlich, meine Damen und Herren, keine Kaffeekränzchen, wie es Staatssekretärin Güler an der einen oder anderen Stelle in den Medien behauptet hat.

(Beifall von der SPD und Mehrdad Mostofiza- deh [GRÜNE])

Auf Bürgerbegehren oder Haushaltsführungsentschädigung will ich an dieser Stelle nicht eingehen; dazu haben wir noch im Ausschuss Gelegenheit. Ich will nur einen Satz sagen:

Die lange schon geplante Umstellung der Haushaltsführung beim Landesverband Lippe ist richtig, ist schon lange im Vorfeld geplant gewesen. Wir legen aber Wert darauf, dass der Landesverband Lippe dauerhaft kostenneutral entlastet wird, so, wie es eigentlich vorgesehen ist.

Die Redezeit.

Die weitere Beratung sollten wir dann im Ausschuss vornehmen. Ich freue mich auf die spannende Auseinandersetzung mit Ihnen im Ausschuss. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und Mehrdad Mostofiza- deh [GRÜNE] – Zuruf von der SPD: Mehr De- mokratie wagen!)

Vielen Dank, Herr Kollege Dahm. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Höne.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Koalitionsvertrag der NRWKoalition heißt es – ich zitiere –:

„Wir werden noch vor der Kommunalwahl 2020 dafür sorgen, dass eine Revision der Änderungen der Kreisordnung vorgenommen wird.“

Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf soll genau das getan werden.

Wir haben uns darauf geeinigt, weil der Gesetzentwurf zum damaligen Zeitpunkt einige Kritik erfahren hat – das ist gerade angesprochen worden. Lieber Christian Dahm, ich erinnere mich noch ganz gut an die Debatten dazu, die wir nämlich, weil es ja verschiedenste Maßnahmen waren, die damals ergriffen wurden, in der letzten Legislaturperiode sehr differenziert geführt haben. Es war eben nicht so, dass die Freien Demokraten mit wehenden Fragen gesagt hätten: „Wir gehen bei diesem Gesetzentwurf zu 100 % mit“, sondern das Gegenteil ist der Fall. Wir haben das schon sehr sauber abgewogen. Die zentralen Kritikpunkte, die wir damals vorgebracht

haben, haben wir auch in die Koalitionsverhandlungen eingebracht. Ich halte das für genau richtig.

Einer dieser zentralen Kritikpunkte ist eben – und das ist eine sehr spannende Frage; ich freue mich da ernsthaft auf die weiteren Diskussionen –, inwiefern eigentlich die gleiche Behandlung, die genau gleichen Regelungen, die wir in Stadt- und Gemeinderäten haben, in Kreisen überhaupt sinnvoll und vor allem auch sachgerecht sind. Es gibt eben sehr zentrale Unterschiede bei den Aufgaben, bei der Struktur, in der Verfasstheit von Städten und Gemeinden auf der einen Seite und den Landkreisen auf der anderen Seite. Daher ist es schon sachgerecht, differenziert vorzugehen.