Einer dieser zentralen Kritikpunkte ist eben – und das ist eine sehr spannende Frage; ich freue mich da ernsthaft auf die weiteren Diskussionen –, inwiefern eigentlich die gleiche Behandlung, die genau gleichen Regelungen, die wir in Stadt- und Gemeinderäten haben, in Kreisen überhaupt sinnvoll und vor allem auch sachgerecht sind. Es gibt eben sehr zentrale Unterschiede bei den Aufgaben, bei der Struktur, in der Verfasstheit von Städten und Gemeinden auf der einen Seite und den Landkreisen auf der anderen Seite. Daher ist es schon sachgerecht, differenziert vorzugehen.
Erstens möchte ich die Rolle des kommunalen Ehrenamtes noch einmal hervorheben. Das kommunale Ehrenamt, die Kommunalpolitik ist die Basis unserer Demokratie, und darum ist die Stärkung des kommunalen Ehrenamtes auch immer eine Stärkung unserer Demokratie.
Eine solche Stärkung sollte mit der Regelung der Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende vorgenommen werden. Wir müssen aber feststellen, dass das in einer nennenswerten Anzahl von Kommunen zu deutlicher Kritik geführt hat. Unser Vorschlag, darauf einzugehen, ist, an dieser Stelle mehr Verantwortung, mehr Flexibilität in die kommunale Ebene zu geben, weil wir als NRW-Koalition es unseren Kommunalpolitikern zutrauen, das sachgerecht und fair zu klären.
Zweiter Punkt – da hatte ich mich eigentlich, lieber Christian Dahm, auf das zweite Lob von Ihnen gefreut – ist die Weiterentwicklung der direktdemokratischen Elemente, die wir hier vornehmen, die Regelung einer Vorprüfung – optional –, die wir hier vorschlagen, wie wir sie aus anderen Bundesländern schon kennen, wie sie sich in anderen Bundesländern übrigens auch bewährt hat.
Uns geht es dabei darum, dass denjenigen Bürgerinnen und Bürgern, die sich in Bürgerinitiativen einbringen, die sich auf eine andere Art und Weise um ihr Umfeld kümmern und sich da einmischen, sich einbringen wollen, eine rechtssichere und vor allem planungssichere Möglichkeit gegeben wird, sich einzubringen, damit nicht am Ende Frust bleibt, wenn man schon angefangen hat, Unterschriften zu sammeln, und am Ende all das an einem kleinen Formfehler scheitert. Hätte man das doch nur ein paar Wochen vorher gewusst! Wir unterbreiten hier also ein Serviceangebot, und das ist eine Stärkung der direktdemokratischen Elemente in unserer Kommunalpolitik.
Einen dritten Aspekt muss ich noch kurz ansprechen – auch da muss ich auf den Kollegen Dahm eingehen, der gerade noch einmal die Zersplitterung der Räte angesprochen hat –: Ich empfehle an dieser Stelle noch einmal die Lektüre des Urteils des Verfassungsgerichtshofs zur Sperrklausel. Da ging es ja insbesondere um die vermeintliche Zersplitterung der kommunalen Räte. Läge diese vor – übrigens hat hierzu auch die FDP-Fraktion in der letzten Legislaturperiode sehr differenziert argumentiert –, müsste man ganz anders über eine kommunale Sperrklausel sprechen. Aber, lieber Christian Dahm, in der Gerichtsverhandlung wurde klar: Dem VGH reichte die Argumentations- und die Datengrundlage nicht, um eine solche Zersplitterung festzustellen.
Es ist richtig, dass diejenigen, die in der Kommunalpolitik tätig sind, auch die Möglichkeit haben, sich in Fraktionen zu organisieren, ihre Arbeit zu organisieren, weil sich diese zwei, drei oder vier Menschen ja nicht zum Selbstzweck in einer Fraktion zusammenschließen, sondern es darum geht, dass sie ihre Wählerinnen und Wähler auch wirklich sauber vertreten und ihnen eine starke Stimme verleihen können.
Es gibt viele weitere Aspekte in diesem Gesetzentwurf. Darüber diskutieren wir in aller Ausführlichkeit im Ausschuss. Ich freue mich darauf und wünsche Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine schöne Sommerpause. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Höne. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Mostofizadeh.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Plenardebatten führen ja manchmal dazu, dass man manch merkwürdige Vorgänge im Vorfeld eines Gesetzgebungsverfahrens deutlich besser versteht.
Der Kollege Hoppe-Biermeyer hat heute allen Ernstes noch einmal den Gesetzentwurf dafür gelobt, dass er die Option biete, Integrationsausschüsse einzuführen, ohne zu merken, dass diese Option gar nicht mehr im Gesetzentwurf steht. Herzlichen Glückwunsch, Herr Hoppe-Biermeyer!
Aber warum sage ich das? – Letzte Woche Dienstag guckte ich in mein Mailfach, um zu sehen, welche Anträge und Gesetzentwürfe für das Plenum vorgesehen sind, und entdeckte, dass ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu einem Gesetzentwurf vorgesehen ist, den das Kabinett noch gar nicht beschlossen hat.
Erstens ist das ein etwas merkwürdiger Umgang mit dem Parlament, wenn offensichtlich Dinge schon in den Fraktionen verteilt wurden, die die anderen Fraktionen noch gar nicht kennen.
Zweitens, liebe Kolleginnen und Kollegen, hört man sich üblicherweise erst die Meinung der Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss an, dann die der Sachverständigen, und nach Abwägung der Argumente trifft man eine Entscheidung. Bei Ihnen ist das genau andersherum.
Also herzlichen Glückwunsch, was das weitere Beratungsverfahren betrifft! Ein merkwürdiges Parlamentsverständnis legen CDU und FDP hier an den Tag.
Ich möchte aber auch noch auf zwei inhaltliche Punkte eingehen. Herr Kollege Dahm, viele Aspekte, die Sie genannt haben, kann ich absolut unterstreichen. Ich möchte jedoch noch einmal an den letzten Punkt anknüpfen, den Herr Höne erwähnt hat. Herr Kollege Höne, Sie haben diesem Gesetz ausdrücklich zugestimmt.
Was dabei differenziert gewesen ist und was Sie nicht gemacht haben, kann ich, ehrlich gesagt, nicht erkennen. Dann hätte ich heute an Ihrer Stelle lieber gesagt, warum Sie es anders machen.
Ich sage Ihnen jetzt wahrscheinlich als Erster, warum wir es für richtig halten, was da steht. Die Wahl von Beigeordneten in den Kreistagen bedeutet eine klare Stärkung der Kreistagsmitglieder gegenüber dem Landrat und der Landrätin, und das ist ein Gewinn an Demokratie, und deswegen ist es auch eine Stärkung der Kreistage. Deswegen war das Gesetz auch vom Namen her richtig, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zur Eilzuständigkeit: 90 % der Aufgaben der Kreistage sind gesetzliche Pflichtaufgaben mit relativ geringem Gestaltungsspielraum. Wenn die Kreistage vor diesem Hintergrund die Möglichkeit bekommen, in Bereichen mitzuwirken, in denen sie gestalten können – wer sich in den Stadträten auskennt, der weiß, wie oft das passiert; das ist nämlich relativ überschaubar –, und an entscheidenden Stellen in Dinge einzugreifen und zu sagen: „Nein, wir wollen eine andere Richtung; wir wollen noch einmal eine neue Vorlage“, dann ist das doch ein Gewinn an Demokratie und keine Schwäche. Das ist doch albern, was Herr Hoppe-Biermeyer gesagt hat.
Frau Ministerin, ich hatte damit gerechnet, dass das eine oder andere geändert wird. Mir ist schon klar, dass die CDU die Partei der Landrätinnen und Landräte ist und deshalb ein bisschen nachsteuern muss. Deshalb hatte ich ein bisschen auf die FDP gesetzt und gedacht, dass sie steuernd eingreift. Das ist aber schon beim Polizeigesetz nicht gelungen, und auch hier ist es offensichtlich nicht gelungen. Ich hatte darauf gesetzt, …
… dass Sie, Frau Ministerin, die wahren Probleme angehen. Aber offensichtlich ist nicht vorgesehen, differenziert vorzugehen. Vielmehr kippen Sie das bestehende Gesetz weg, frei nach dem Fußballphilosophen Rolf Rüssmann, der sinngemäß sagte: Wenn wir selber schon nicht gestalten können, treten wir den anderen wenigstens den Rasen kaputt. – Das ist eine ganz merkwürdige Vorgehensweise, liebe Kolleginnen und Kollegen von FDP und CDU, die Sie an den Tagen legen.
Frau Ministerin, ich habe ein paar Vorschläge zu Dingen, um die Sie sich wirklich kümmern könnten. In dem Zusammenhang fallen mir zum Beispiel Themen wie die Grundsteuer aus der heutigen Debatte oder das Thema der Altschulden oder das Thema der Gemeindefinanzen oder das Thema der Integrationspauschale ein. Da tauchen Sie überall ab, aber hier steigen Sie ein und sagen: Das Gesetz von SPD und Grünen von damals war nicht in Ordnung; das müssen wir wegkippen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ganz kleines Regierungshandeln. Das finden wir hochgradig albern.
Ich will aber auch ausdrücklich sagen, dass ich die anderen Punkte, die im Entwurf stehen und mit Bürgerbegehren zu tun haben, sehr gut finde. Dazu werden wir uns fachlich ausdrücklich einbringen. Ich lobe Sie auch ganz besonders dafür, Herr Höne, wenn Sie einen Beitrag dazu geleistet haben.
Ich finde es auf jeden Fall in der Sache richtig, den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen des Bürgerbegehrens mehr Rechtssicherheit zu geben. Wir werden noch weitere Vorschläge dazu machen und uns im Ausschuss noch ausdrücklich darüber unterhalten.
Aber das, was hier heute aufgetischt worden ist, ist ganz kleine Suppe, und ich finde das einigermaßen merkwürdig. – Ich wünsche Ihnen trotzdem gute Ferien.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung enthält eine Reihe sinnvoller Vorhaben, die wir als AfD-Kommunalpolitiker ausdrücklich begrüßen. Ich weiß, die meisten haben schon die Badehose an, deswegen greife ich jetzt nur zwei heraus.
Erstens. Die Schaffung von mehr Rechtssicherheit bei Bürgerbegehren nach § 26 der Gemeindeordnung begrüßen wir ausdrücklich. Wir fordern seit unserer Gründung eine Stärkung und Ausweitung direkter Demokratie auf allen Ebenen, und wir durften in den letzten Jahren auch viel Erfahrung mit dem Sammeln von Unterschriften machen. Wir haben deshalb großes Verständnis für die Initiatoren von Bürgerbegehren, die vor Beginn einer Unterschriftensammlung wissen wollen, ob ihr Antrag zulässig ist. Auch wenn es hier noch einige offene Rechtsfragen gibt, halten wir dieses Vorhaben für richtig und wichtig und hoffen auf die Klärung der Fragen im Ausschuss.
Zweitens. Wir begrüßen ausdrücklich die Rücknahme der Anhebung von Fraktionsmindestgrößen. Demokratie lebt vom Wandel, neue Parteien tauchen auf und alte verschwinden, wenn der Souverän es wünscht. Neue Parteien fangen meistens eben nicht groß an. Wir waren einmal klein, die Grünen waren einmal klein, die FDP ist immer mal wieder klein, und die SPD wird gerade klein.
Einer kleinen Partei sollten ihre demokratischen Mitwirkungsrechte nicht beschnitten werden. Herr Dahm, vielleicht profitieren Sie bald davon. So viel Demokratie muss ein Kreistag oder ein Stadtrat eben aushalten.