Die Neugestaltung muss administrierbar sein. Insbesondere die Werte, auf die Grundsteuervorschriften angewendet werden, müssen umgesetzt werden können und dürfen unsere Finanzverwaltung nicht vor Riesenprobleme stellen.
Insofern sollten wir sachgerecht, an Ergebnissen orientiert unterwegs sein und nicht ein Tempo an den Tag legen, das diese Möglichkeiten gefährdet.
Ich wollte vielmehr noch auf unseren Antrag eingehen, bin aber aufgrund Ihrer fehlenden Sachlichkeit
zu der Einschätzung gekommen, dass wir mit unserem Antrag sachgerecht unterwegs sind. Ich vermute, die Kolleginnen und Kollegen
haben die Pausen, die durch die namentlichen Abstimmungen entstanden sind, ausgiebig genutzt, sich mit dem Antrag von CDU und FDP zu beschäftigen, sodass ich hier nicht weiter ausführen muss. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und werbe für unseren Entschließungsantrag.
Ich habe die Geschäftsordnung nicht so auswendig drauf, aber ich glaube, ich bekomme jetzt die Redezeit, die Herr Krückel nicht genutzt hat, gutgeschrieben?
Basis der Grundsteuer in Ihrer aktuellen und in Jahrzehnten geübten Form sind völlig veraltete Einheitswerte für Grundbesitz. Die Regelung lässt unberücksichtigt, dass Grundstücks- und Immobilienpreise zwischenzeitlich deutlich gestiegen sind. Damit sieht das Bundesverfassungsgericht den Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz verletzt.
NRW-Kommunen partizipieren mit 3,6 Milliarden € pro Jahr an dem Grundsteuergesamtaufkommen von bundesweit 14 Milliarden €. Die Grundsteuer stellt damit eine der bedeutendsten Einnahmequellen der Kommunen dar.
Im Bundesrat haben auch mit Stimme von NordrheinWestfalen insgesamt 14 Bundesländer den Reformvorschlag eines sogenannten Kostenwertmodells verabschiedet. Das Modell sieht vor, neben dem Wert des Bodens auch den pauschalisierten Wert des darauf errichteten Gebäudes in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Dieser Vorschlag erscheint zum jetzigen Zeitpunkt nicht völlig ungeeignet.
Ein weiterer Vorschlag der Bundesländer Hamburg und Bayern hingegen löst nicht nur bei den kommunalen Spitzenverbänden deutliche Kritik aus. Er sieht ein Flächenmodell vor, nach dem die Grundsteuer
wertunabhängig nach der Größe der Grundstücke und der Gebäudeflächen bemessen würde. Es gibt zumindest berechtigte Zweifel, ob das gerecht wäre.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat zudem vor wenigen Tagen in die Debatte eingebracht, dass zukünftig gegebenenfalls die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf Mieter nicht mehr zwingend gegeben sein müsste. Auch dieser Debattenbeitrag ist zu berücksichtigen.
Für uns Sozialdemokraten steht fest, dass wir mit äußerster Sorgfalt darauf achten werden, dass keine Lösung umgesetzt wird, die Mieterinnen und Mieter unverhältnismäßig belastet.
Der heute von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Antrag geht leider überhaupt nicht auf mögliche Modelle ein.
Dennoch sind die im Antrag verfassten Feststellungen und Beschlussvorschläge richtig, und zwar aus unserer Sicht mit einer Ausnahme: Dass der Landtag jetzt beschließen soll, Einnahmen aus der Grundsteuer im Falle ihres potenziellen Wegfalls zu kompensieren, erscheint geeignet, damit ein strategisch falsches Signal an den Bund zu senden.
Besser ist es aus unserer Sicht, die Kräfte darauf zu konzentrieren, dass die Einnahmen als solche den Kommunen erhalten bleiben, nicht aber ohne Not ihre Kompensation durch das Land anzukündigen.
Zum Entschließungsantrag von CDU und FDP: Viel anderes als bei den Grünen steht da auch nicht drin. Aber auch Sie lassen einen Lösungsansatz vermissen. Zudem ist Ihnen ein offensichtlicher
Formulierungsfehler unterlaufen, den ich jetzt mal ganz sachlich darstellen will, denn ich halte den für nicht ganz unproblematisch:
Auf Seite 2 im letzten Absatz beantragen Sie, der Landtag möge die Landesregierung damit beauftragen – ich zitiere –, „sich gegen Mehrbelastungen für die Gesamtheit der Mieter und Eigentümer … einzusetzen“.
„Gesamtheit“ ist das Problem. Wenn man das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in einem Satz zusammenfassen wollte, müsste man es so bezeichnen: Die einen zahlen derzeit zu viel, die anderen zahlen derzeit zu wenig.
Wenn „Gesamtheit“ in Ihrem Antrag „alle“ bedeutet – und ich wüsste nicht, was „Gesamtheit“ sonst bedeuten soll –, dann wollen Sie hier gleich beschließen – ich glaube, das war nicht Ihre Absicht –, dass Sie für alle Mieter und alle Eigentümer Mehrbelastungen
Exakt das Gegenteil fordert nämlich das Bundesverfassungsgericht. Noch einmal: Das Urteil sagt: Die einen zahlen zu viel, die anderen zu wenig. – Es ist unlogisch, heute festzustellen, dass Sie ausschließen, dass in Zukunft niemand mehr und niemand weniger bezahlen wird. Das wird aus meiner Sicht nicht funktionieren.
Es funktioniert nur dann, wenn Sie tatsächlich zu der Auffassung gekommen sind, dass Sie das sicherstellen wollen. Dann müssen Sie es aus dem Bundeshaushalt oder aber aus dem Landeshaushalt kompensieren.
Da das noch nicht einmal gerechnet ist, bin ich wirklich mal gespannt, ob Sie das jetzt gleich hier noch abräumen. Sollten Sie das nämlich nicht tun, glaube ich, dass Sie mit Ihrer Feststellung, Sie würden ausschließen, dass irgendwer hier in Zukunft aufgrund einer Neuregelung mehr bezahlt, zumindest die Aufmerksamkeit der Fachpresse haben werden.
Ich gucke mal nach rechts: Der Finanzminister ist noch entspannt, aber ich könnte mir vorstellen, dass in der entsprechenden Fachabteilung, sollten Sie bei der Aussage bleiben, kurz vor dem Urlaub doch noch ein bisschen Aufregung produziert wird. – Haben Sie vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Grundsteuerreform ist zweifellos ein Thema von großer Bedeutung für die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen. Das gilt insbesondere auch in Nordrhein-Westfalen mit einem Aufkommen von knapp 4 Milliarden €.
Das wichtigste Anliegen aus kommunaler Sicht ist daher eine rechtssichere neue Erhebungsgrundlage, denn ab dem 1. Januar 2025 besteht bekanntlich sonst keine Erhebungsberechtigung mehr.
Wenn diese verfassungskonforme Modellentscheidung aber getroffen ist, haben Kommunen unabhängig von den konkreten Variablen über die Hebesatzfestlegung kein Problem mehr, ihren bisherigen Steuerertrag zu sichern.
Daher spricht außerordentlich viel für eine bürokratiearme, rechtlich nicht angreifbare Berechnungsgrundlage. Wir brauchen ausdrücklich kein neues Bürokratiemonster.
Befürchtungen sind berechtigt, dass bei dem von der abgewählten Links-links-Regierung präferierten Bewertungsmodell genau diese einfache und rechtssichere Lösung nicht gegeben ist.
35 Millionen Liegenschaften sind dann in dem rotgrünen Modell konfliktträchtig neu zu bewerten, und das kann etliche Jahre dauern und zu langem Rechtsstreit führen.
Der heutige Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat das bisherige rot-grüne Modell daher auch abgelehnt,