Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben als Landesregierung versprochen, verstärkt Straftäter und Gefährder abzuschieben. Genau das tun wir auch. Deshalb brauchen wir in diesem Zusammenhang auch mehr Plätze in unserer Abschiebehaftanstalt in Büren und auch eine Änderung des Abschiebungshaftvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen, um die Sicherheit in der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige, der UfA, zu verbessern.
Meine Damen und Herren, wir reagieren damit auch auf die zunehmende Zahl an Ausreisepflichtigen insgesamt, verbesserte Rückführungsmöglichkeiten bei
bisherigen Problemstaaten und die 2017 in der Bundesgesetzgebung neu geschaffene Möglichkeit, besonders gefährliche Ausreisepflichtige einfacher und länger in Abschiebehaft zu nehmen.
Nicht zuletzt haben aber auch praktische Erfahrungen mit dem derzeitigen Abschiebungshaftvollzugsgesetz gezeigt, dass insbesondere zur Sicherstellung der Sicherheit in der Einrichtung sowie zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Betriebs an einigen Stellen gesetzliche Anpassungen notwendig sind. Wir müssen also erhöhte Anforderungen an präventive Maßnahmen für mehr Sicherheit erfüllen.
Deshalb werden wir die Informationsübermittlung zwischen den Behörden zukünftig verbessern. Informationen etwa zu Vorstrafen, Drogenabhängigkeit oder bereits früher gezeigter Gewaltbereitschaft sollen von den zuständigen Behörden eingefordert werden können. Ein neues Zugangsverfahren soll eine bessere Erkenntnislage zu den Bedürfnissen und Problemen der Untergebrachten bringen. Alle neu aufgenommenen Personen werden deshalb zunächst bis zu einer Woche in einer Zugangsabteilung im Rahmen eines Aufnahmescreenings beobachtet.
Wir werden besondere Präventivmaßnahmen bei gefährlichen Personen ergreifen. Um gefährliche Personen sicher unterzubringen, sollen für diesen Personenkreis etwa die Kommunikation mit anderen Untergebrachten oder die Außenkommunikation durch Mobiltelefone und Internet eingeschränkt werden können.
Um hier möglichen Zwischenfragen vorzubeugen: Es wird dann ein Ersatztelefon zur Verfügung gestellt, auf das die SIM-Karte übertragen werden kann. Also wird denjenigen nicht grundsätzlich die Möglichkeit des Telefonierens vorenthalten. Es geht nur darum, dass mit Bildmaterial kein Schindluder getrieben wird.
Zudem sollen die zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung erforderlichen Verhaltenspflichten insgesamt besser durchgesetzt werden, indem auch die Möglichkeiten verbessert werden, auf Fehlverhalten angemessen reagieren zu können. Dazu wird auch dort die Kompetenz für das Personal erweitert.
Weiterhin hat sich gezeigt, dass bestehende gesetzliche Regelungen nicht praktikabel sind und deshalb angepasst werden müssen. Dies betrifft zum Beispiel die Durchsuchung von Hafträumen. Um Untersuchungsmethoden nicht offenlegen zu müssen, finden Durchsuchungen zukünftig nicht mehr in Anwesenheit der Betroffenen statt.
Im Übrigen: Nicht sinnvoll und auch nicht nötig ist der Eigenbesitz von Bargeld. Um die Gefahr des Missbrauchs etwa zum Drogenhandel so gering wie möglich zu halten, wird deshalb künftig der Eigenbesitz
von Bargeld ausgeschlossen. Er ist auch nicht erforderlich, weil in der Einrichtung bargeldlos eingekauft werden kann.
Als wegen Missbrauchsgefahr nicht vertretbar hat sich auch der Besitz von eigenen Mobiltelefonen mit Kamerafunktion herausgestellt. Sowohl das Personal als auch die anderen Untergebrachten müssen vor unbefugtem Fotografieren oder Filmen geschützt werden.
Auch die externe Übermittlung von Fotos über Sicherheitsvorkehrungen in der Einrichtung muss unterbunden werden.
Meine Damen und Herren, der Bedarf an Haftplätzen nimmt ständig zu und erfordert einen weiteren Ausbau der Unterbringungskapazität. Die Aufnahmekapazität der Unterbringungseinrichtung wird deshalb auch durch mehr Möglichkeiten für eine vorübergehende Mehrfachbelegung etwa bei Unterbringungsengpässen variabler gestaltet.
Mehr Spielräume für einen effizienteren Personaleinsatz gibt es zudem bei der Anordnung von Ruhezeiten, die zukünftig flexibler ausgestaltet werden.
Außerdem wird der befristete Einsatz pensionierter Polizei- und Justizvollzugsbediensteter im Vollzugsdienst ermöglicht.
Ganz wichtig ist mir Folgendes – das ist der rechtsstaatliche Grundsatz, den es auch dauerhaft einzuhalten gilt und der für uns selbstverständlich weiter Maßstab bleiben wird; das ist europarechtlich auch so eingefordert –: Es wird selbstverständlich bei allen Anpassungen in der Praxis dabei bleiben, dass sich die Bedingungen im Abschiebungshaftvollzug deutlich vom Strafvollzug unterscheiden.
Ich freue mich auf die Beratungen und hoffe, dass wir hier gemeinsam ein gutes Gesetz auf den Weg bringen können. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in Nordrhein-Westfalen eine von bundesweit fünf Unterbringungseinrichtungen für Ausreisepflichtige, kurz UfA, und zwar in Büren im Kreis Paderborn. Für die UfA hat der Landtag am 17. Dezember 2015 ein Gesetz über den Vollzug der Abschiebungshaft in Nordrhein-Westfalen erlassen.
Es gibt jetzt eine ganze Reihe von Gründen, warum dieses Gesetz schon nach so kurzer Zeit umfangreich geändert werden muss. Zu berücksichtigen
sind bei der Anpassung unter anderem das Bundesgesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht vom 20. Juli 2017 und die seit Ende Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung. In die Anpassung einfließen müssen aber auch die Erfahrungen, die in den letzten drei Jahren in Büren gesammelt wurden.
Ich habe die UfA ein halbes Dutzend Mal besucht. Völlig klar ist: Abschiebungshaft ist keine Strafhaft. Entsprechend viele Freiheiten bietet das aktuell geltende Abschiebungshaftvollzugsgesetz.
Zur Wahrheit gehört aber auch: Der Anschlag vom Breitscheidplatz hatte massive Auswirkungen auf die Arbeit in der UfA in Büren. Bis dahin kam nach Büren, wer sich lediglich der Verpflichtung zur Ausreise entzogen hatte. Wer heute in Büren auf seine Ausreise wartet, hat meist zudem eine kriminelle Vergangenheit. Diese neue Situation bildet das aktuelle Abschiebungshaftvollzugsgesetz nicht ab.
Ziel des Gesetzentwurfes ist es deshalb, die UfA in Büren in ihren Möglichkeiten zu stärken. Ich mache das hier an einigen Beispielen klar.
Bisher erhält die UfA bei der Überstellung von Ausreisepflichtigen keine weiteren oder nur sehr wenige Informationen, zum Beispiel auch nicht dazu, ob die Person als Gefährder eingestuft wird. In Zukunft wird die UfA bei der Aufnahme der Ausreisepflichtigen über sicherheitsrelevante Aspekte informiert, zum Beispiel über strafrechtliche Verurteilungen oder über einen vorangegangenen Strafvollzug. Im Gegenzug werden die Polizeibehörden über die Haftentlassung von gefährlichen Personen unterrichtet.
Diese Informationen ermöglichen es der UfA, wenn von einem neu aufgenommenen Ausreisepflichtigen potenziell ein Risiko für andere untergebrachte Personen oder auch für das Personal in der UfA ausgeht, diesen zunächst bis zu eine Woche lang zu beobachten.
Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass Ausreisepflichtige bei Feststellung eines Gefahrenrisikos dauerhaft in einem besonders gesicherten Gewahrsamsbereich untergebracht werden können.
Neu geregelt wird ferner der Umgang mit Bargeld und Mobiltelefonen. Leider wurden in der Vergangenheit oft Drogen bei Ausreisepflichtigen gefunden. Um einen Drogenhandel in der UfA zu erschweren, sollen die Ausreisepflichtigen nicht mehr über Bargeld verfügen dürfen.
Geändert wird auch die Praxis bei der Durchsuchung der Hafträume. In der Vergangenheit waren die inhaftierten Personen bei der Durchsuchung dabei. Das hatte zur Folge, dass sich unter den Ausreisepflichtigen herumsprach, wo und wie gesucht wird. Um eine effektive Durchsuchung zu ermöglichen, wird die Durchsuchung künftig unter Ausschluss des betroffenen Untergebrachten durchgeführt.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, den Ausreisepflichtigen nicht mehr zu erlauben, Mobiltelefone mit Kamerafunktion zu nutzen, weil zuletzt verstärkt Fotos und Videos aus der UfA im Internet kursierten.
Wer nicht über ein Mobiltelefon ohne Kamerafunktion verfügt, dem wird von der UfA kostenlos ein solches Telefon zur Verfügung gestellt.
Damit werden die Personenrechte sowohl der Ausreisepflichtigen als auch der UfA-Bediensteten besser geschützt.
Sanktionen wie etwa Einschränkungen bei der Nutzung von Telefon und Internet oder auch beim Besuchsrecht sah das Gesetz bisher nicht vor. Der neue Entwurf bietet die Möglichkeit, Sanktionsmaßnahmen anzuordnen, etwa bei Verstößen gegen die Hausordnung.
Die Landesregierung legt heute einen Gesetzentwurf vor, der die erkannten Probleme nicht nur aufzeigt, sondern auch effektiv löst. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Hohe Haus hat in der vergangenen Wahlperiode – genauer gesagt: von September bis Dezember 2015 – intensiv, ausgewogen und mit Bedacht über die Einführung des Abschiebehaftvollzugsgesetzes diskutiert. Einbezogen in diesen intensiven Dialog wurden die kommunalen Spitzenverbände, die Ausländerbehörden und die Hilfsorganisationen. Damals war sich die FDP mit uns Sozialdemokraten darüber einig, dass eine Abschiebehaft immer nur die Ultima Ratio sein kann, das allerletzte Mittel, wenn gar nichts anderes mehr geht.
Ich erlaube mir, hier aus einer Plenarrede des damaligen Sprechers der FDP, Dirk Wedel, zu zitieren:
„Die FDP hält die aufgrund einer richterlichen Haftanordnung zur Sicherung der gerichtlich festgestellten Ausreisepflicht angeordnete Abschiebehaft an sich jedenfalls als Ultima Ratio – siehe § 62 Abs. 1 Satz 1 Aufenthaltsgesetz – für erforderlich. Anders als für die CDU, die sehr strenge Vollzugsregeln fordert, stehen für die FDP beispielsweise der Grundsatz der Einzelunterbringung sowie die vorgesehenen Beschäftigungsmöglichkeiten außer Frage.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, da kann ich nur fragen: Woher kommt der völlige Sinneswandel der Freien Demokraten, die hier auf einmal die strenge Law-and-Order-Linie ausgeben, die sie zuvor der CDU vorgeworfen haben? Wo sind die Bedenken geblieben, die es vorher noch gab?
Dazu kann ich Ihnen eine Antwort geben. In der UfA Büren lief es in der vergangenen Zeit wirklich nicht rund. Herr Minister Stamp musste mit allen Mitteln den Eindruck abwenden, er sei mit der Aufsicht über diese Einrichtung völlig überfordert. Denn im laufenden Jahr mehrten sich wiederholt die Eindrücke und Erkenntnisse, dass in der UfA die Lage eskaliert.
Ich selbst habe in mehreren Anfragen an die Landesregierung die Zustände und auch die Rechtmäßigkeit einiger Maßnahmen in Büren hinterfragt. In einer Antwort wurde mir konkret mitgeteilt, dass das derzeitige Abschiebehaftgesetz keine Sanktionsmaßnahmen vorsehe.
Trotzdem häufen sich Berichte über Unregelmäßigkeiten und Sanktionen. Nun bringt also die Landesregierung unter Federführung eines FDP-Ministers eine Gesetzesänderung ein, die viele dieser Zustände ändern oder auf den Boden von Gesetz und Recht stellen soll.
Einige der geplanten Änderungen finde ich durchaus nachvollziehbar: Der Ausbau der Einrichtung, die Erweiterung der Kapazität sowie mehr Personal sind mehr als notwendig.
Ob allerdings die nun anvisierte Mehrfachbelegung der Räume zielführend ist, sei einmal dahingestellt. Gerade der Grundsatz der Einzelunterbringung war der FDP noch in der vergangenen Legislaturperiode sehr wichtig.
Und ist die Übermittlung vollzugsrelevanter Informationen an die UfA, zum Beispiel, ob ein Untergebrachter als gefährlich oder gewalttätig einzuordnen ist, wirklich zielführend? Die Untergebrachten sind schließlich dort, um abgeschoben zu werden.
Eines dürfen wir bei aller Aufregung allerdings nicht aus dem Blick verlieren: Die Abschiebehaft ist keine Strafhaft. Abschiebehaft dient einzig der Sicherstellung der Rückführung und ist – das gilt auch heute noch – die Ultima Ratio. Sie soll sich deshalb in wesentlichen Elementen vom Strafvollzug unterscheiden.
Ob die innerhalb der Einrichtung weit reichenden Ordnungsmaßnahmen, die das neue Gesetz vorsieht, hilfreich und rechtmäßig sind, kann bezweifelt werden. Denn die Einschränkungen, die nun möglich gemacht werden sollen – sei es bei den Bewegungs- oder den Besuchsmöglichkeiten, bei der Nutzung von Mobiltelefonen oder beim Surfen im Internet –, erinnern doch stark an die Disziplinarmaßnahmen, wie wir sie aus der Justizvollzugsanstalt kennen.