Ellen Stock
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir fordern schon seit Langem die Umsetzung des Lenk-Gutachtens. Zuletzt haben wir kurz vor der Sommerpause hier über unseren Antrag diskutiert, dass die Kosten der Kommunen für die Flüchtlingsunterbringung endlich auskömmlich finanziert werden müssen.
Ich werde nicht müde, es zu betonen: Unsere Kommunen leisten hervorragende Arbeit bei der Unterbringung, Versorgung und Integration geflüchteter Menschen. Die Kosten hierfür müssen endlich erstattet werden.
Unser Antrag wurde im Sommer direkt abgestimmt und mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP, AfD sowie des fraktionslosen Abgeordneten Neppe gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und Grünen abgelehnt. Es war ein beschämendes Bild.
Die Situation der Kommunen hat sich seither nicht entscheidend verbessert. Sie benötigen immer noch eine dauerhafte Erhöhung der FlüAG-Pauschale. Wir hören aber, die Verhandlungen der Landesregierung mit den kommunalen Partnern sind entgegen der Aussagen meines Kollegen Herrn Blondin ins Stocken geraten. Woran liegt das? Gibt es etwa einen Dissens zwischen dem MKFFI und dem Finanzministerium? Möchte der Finanzminister etwa nicht die nötigen Mittel bereitstellen? Hier ist dringend der Ministerpräsident gefragt, eine Lösung zwischen den Ressorts zu finden. Die Kommunen werden es ihm sicher danken.
Seit 2018 liegt das sogenannte Lenk-Gutachten der Uni Leipzig vor, welches deutlich zeigt, dass die Pauschalen an die tatsächlichen Kosten angepasst werden müssen, da die Kommunen sonst im negativen Bereich wirtschaften. Derzeit erhalten sie pro Geflüchteten 10.400 Euro jährlich. Professor Lenk hat errechnet, dass es aber jährlich zwischen 10.500 und 11.000 Euro für kreisangehörige Kommunen sein müssen. Kreisfreie Städte benötigen sogar zwischen 13.500 und 16.000 Euro pro Jahr.
Im vorliegenden Gesetzentwurf wird folgerichtig eine Differenzierung der Pauschale vorgeschlagen. Neben einem festen Grundbetrag in Höhe von 6.400 Euro werden unterschiedliche Höhen der Mieten in den Städten und Gemeinden sowie höhere Kosten in den kreisfreien Städten berücksichtigt. Eine kreisangehörige Kommune in der geringsten Mietstufe bekäme demnach 11.650 Euro, eine kreisfreie Stadt in der höchsten Mietstufe erhielte 15.000 Euro pro Jahr und Flüchtling. Dies entspricht den Berechnungen im Lenk-Gutachten.
Diese Unterscheidung nach den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort ist dem aktuellen pauschalen System weit überlegen. Es bildet auch die regionalen Unterschiede ab, ist sinnvoll und gerecht.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Kostenpauschale für die Unterbringung und Versorgung von sogenannten geduldeten Personen. Sie ist derzeit für Kommunen nicht auskömmlich und wird nur für drei Monate gewährt, was sehr weit von der Realität entfernt ist. Hier ist die Einbindung des Personenkreises der Geduldeten in die FlüAG-Pauschale-Erstattung dringend überfällig. Die tatsächliche Aufenthaltsdauer und damit der Bezug von Leistungen von Kommunen überschreitet nämlich regelmäßig die drei Monate deutlich.
Wir hatten in unserem Antrag deshalb eine Verlängerung der Frist auf neun Monate vorgeschlagen. Dennoch können wir dem Vorschlag der Grünen, die
Befristung ganz abzuschaffen, ebenfalls etwas abgewinnen.
Insgesamt sind wir mit dem Gesetzentwurf zufrieden. Er greift die Einigung der betroffenen Spitzenverbände auf und setzt sie entsprechend um. Die Belastung der kommunalen Haushalte wird durch die Änderung deutlich verringert. Gerne stimmen wir der Überweisung zu. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich habe in den vergangenen Jahren schon viele unanständige und unzumutbare Anträge der AfD gesehen. Erst bei der vorigen Plenarsitzung hatte ich das zweifelhafte Vergnügen, mich über deren unmögliches Blendwerk zum Sprachunterricht zu äußern.
Üblicherweise bin ich nicht auf den Mund gefallen und kann mich durchaus qualifiziert zu meinem Fachgebiet äußern, aber heute sehen Sie mich beinah sprachlos. Ich soll mich mit einem Antrag auseinandersetzen, in dem der Begriff „Flüchtlinge“ jedes Mal in Anführungszeichen gesetzt ist – vermutlich, um zu verdeutlichen, dass die AfD diese Menschen für Betrüger und nicht für schützenswert hält.
Mit dem Wort „Verdrängung“ soll wohl bereits in der Überschrift Xenophobie geschürt werden.
Ich soll zu einem Antrag reden, in dem ernsthaft gefordert wird – ich zitiere –, „die freiwillige Selbstverpflichtung einiger Städte, zum Beispiel durch eine Deklarierung als ,sicherer Hafenʻ, mangels Zuständigkeit unberücksichtigt zu lassen“. – Hier soll durch eine Hintertür die humanistische Initiative vieler Städte und Gemeinden umgangen werden.
Dieser unerträgliche Antrag wurde im Ausschuss bereits besprochen, also machen wir es kurz. Ziel ist hier offensichtlich nicht, die Wohnungsleerstände im ländlichen Bereich zu beheben. Hier soll wieder einmal Stimmung auf dem Rücken der Schwachen gemacht werden.
Die zwischen den Zeilen transportierte Grundbehauptung, dass Wohnungsmangel in den Städten und Hotspots auf Asylbewerber zurückgehe, ist nachweislich falsch. Auch wer im Antrag als Ausländer bezeichnet wird, erschließt sich nicht.
Der Nachfragedruck in den Städten ergibt sich tatsächlich aus mehreren Trends: dem Langzeittrend zu mehr Singlehaushalten, dem Flächenbedarf beim Wohnraum, dem Schwarmverhalten – denn in der Stadt zu wohnen ist in – und auch, aber eben nicht nur, der EU-Zuwanderung und weltweiten Zuwanderung aus Krisengebieten und Kriegsgebieten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag ist perfide und irreführend. Wir lehnen ihn entschieden ab. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Was für ein Antrag! Gespickt mit seitenlangen zweifelhaften Forderungen versucht er, einen Eindruck von Seriosität und Tatkraft zu vermitteln – vergebens.
Oberflächlich scheinen einige der Forderungen sogar sinnvoll. Bei näherer Betrachtung kommen indes erhebliche Zweifel auf. Wir bemerken im Prosateil zwei Dinge:
Erstens geht es im Kern wieder einmal darum, geflohene Menschen zu degradieren und deren berechtigte Interessen zu negieren. Gemessen wird der Mensch im Antragstext nur an seinem Wert für ökonomisches Wachstum und als Quelle des Wohlstands. Als Alibi müssen qualifizierte Fachkräfte herhalten.
Wir aber möchten, wollen und können den Menschen nicht am materiellen Wert und Nutzen für unsere Gesellschaft ausrechnen und dabei jegliche humanitären Gesichtspunkte außer Acht lassen.
Der Antrag unterstellt, die Landesregierung betreibe mit ihrer – ich zitiere – „Flüchtlingspolitik eine Politik der unqualifizierten Zuwanderung“. Sogar wir als Opposition müssen dazu sagen: Das ist infam.
Wir können und wollen Schutzsuchende nicht mit qualifizierten Fachkräften, die ja sogar dringend
benötigt werden, vergleichen oder gar durch diese verdrängen. Im Antrag aber werden beide Themenfelder vermischt und gegeneinander ausgespielt.
Zweitens geht es in dem Antrag letztlich darum, Einwanderung nach Deutschland auch für qualifizierte Kräfte quasi unmöglich zu machen.
Wir bemerken beim Lesen der Einleitung sehr bald: So dringend möchte die AfD die Fachkräfte eigentlich gar nicht haben. Warum sonst schraubt sie die Anforderungen für die Deutschkenntnisse in eine derart aberwitzige Höhe?
Im Antrag heißt es nämlich stets, dass ein Sprachniveau von mindestens C1 erreicht werden müsse. „Mindestens C1“ – das ist eine Stufe unter „annähernd Muttersprache“.
Es ist uns durchaus klar, dass eine Fachkraft im technischen Bereich viele Fachausdrücke kennen muss. Allerdings wird in diesen Jobs regelmäßig auch die englische Sprache genutzt, mit der man durchaus regulär arbeiten kann.
Wenn wir aber in den Pflege- oder in den Baubereich schauen, dann stellen wir fest, dass dort ein gravierender Fachkräftemängel besteht. Es ist uns klar, dass ein Niveau von B2 oder vielleicht sogar B1 – was kein geringes Sprachniveau darstellt – durchaus ausreichend ist. B1 kommt dem, was wir im Alltag verwenden, sehr nahe. Die Fachbegriffe, die beispielsweise in der Pflege benötigt werden, lernt man in den entsprechenden Sprachfachkursen.
Wozu fordern Sie für Zuwanderer also ein höheres Niveau, als wir selbst es im täglichen Umgang nutzen? Ich sage es Ihnen: Sie wollen gar keine Zuwanderung – auch nicht von qualifizierten Fachkräften. Alles, was Sie hier veranstalten, um einen gewissen Eindruck zu erwecken, sind versteckte Versuche, Zuwanderung zu verhindern.
Sonst würden Sie nämlich auch nicht vorschlagen, dass Fachkräfte abends und am Wochenende Sprachkurse besuchen. Gerade in den Berufen, in denen Fachkräfte am dringendsten benötigt werden, wird häufig im Schichtdienst gearbeitet. Wie soll zum Beispiel eine Krankenschwester Abend- und Wochenendkurse schaffen?
Der Antrag bemängelt, das Niveau der Sprachkurse in den Integrationskursen des BAMF sei mit B1 zu niedrig. Gleichzeitig wird beklagt, die Orientierungskurse „Leben in Deutschland“ seien zu komplex. Der Antrag fordert, dass Inhalte wie deutsche Rechtsordnung, Geschichte, Kultur, Werte und vieles mehr in Eigenleistung erworben werden.
Ich fasse zusammen: Die Partei, die tagein, tagaus in den schwärzesten Farben die schrecklichen Aus
wirkungen der Migration auf unser schönes Deutschland beschreibt, findet jetzt Kurse überflüssig, in denen unser Rechtssystem und unsere Werte angesprochen werden. In dem Gebaren sehe ich einen Widerspruch.
Was für ein Antrag! Oder lieber: was für ein überflüssiger und unsinniger Antrag!
Wir weigern uns, die Maßnahmen zum Anwerben von qualifizierten Fachkräften mit dem Recht auf Asyl und den dazugehörenden Maßnahmen aufzurechnen oder zu vermischen.
Es ist müßig, zu erwähnen, dass die Integrations- und Sprachkurse hauptsächlich in der Verantwortung des Bundes liegen. Damit wird das Land relativ wenig Einfluss auf die gewünschten Änderungen haben.
Dass es bereits ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz gibt, in dem die Sprachförderung vor der Einreise geregelt ist, sollte allen hier bekannt sein. Das dort geforderte Sprachniveau ist im Übrigen B1.
Wir müssen Deutschland attraktiver für Fachkräfte aus dem Ausland machen und nicht durch unmögliche Sprachanforderungen noch unattraktiver. Deutschland hat es bei dem im Antrag erwähnten „Wettstreit um hochqualifizierte Spezialisten“ schwer; denn qualifizierte Kräfte kommen nicht gerne in ein gesellschaftliches Klima von Hass und Hetze, wie es die AfD seit Jahren systematisch im Land verbreitet. Das zeigen auch Erhebungen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erschließungsbeiträge haben im Gegensatz zu Straßenausbaugebühren durchaus ihre Berechtigung. Wenn Sie ein Haus in einem Neubaugebiet bauen wollen, dann machen Sie vorher eine Kalkulation. Darin sind allerhand Posten enthalten, ganz sicher unter anderem auch die Kosten für die Erschließung des Baugrundstücks – zahlbar an die Kommunen. Sie planen das ein und wissen: Es kommt auf Sie zu. Das hat so absolut seine Richtigkeit, denn schließlich möchten Sie eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur rund um ihr Haus nutzen. Die Anlieger tragen rund 90 % der Erschließungskosten.
Wenn Sie aber ein Haus mit einem Grundstück kaufen, das zum Beispiel 1970 gebaut wurde, und es für Ihre Familie aufwendig sanieren und modernisieren, dann haben Sie mit ziemlich hoher Sicherheit in Ihrer Kalkulation keine Erschließungskosten eingeplant. Warum auch? – Die Wohnumgebungslage ist lange gewachsen und ausgiebig genutzt. Dennoch kann es Ihnen passieren, dass die Kommune für Ihr Grundstück plötzlich hohe Erschließungskosten verlangt. Dann stehen Sie womöglich finanziell vor dem Abgrund.
Immer wieder kommt es vor, dass Kommunen Jahrzehnte nach der eigentlichen Erschließung noch Beiträge verlangen. Genau hier setzt unser Antrag an. Denn in Nordrhein-Westfalen gibt es keine zeitliche Begrenzung für die Erhebung dieser Kosten, obwohl die Länder seit November 1994 die Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Erschließungsbeitragsrechts besitzen. So gelten die Regelungen des Baugesetzbuchs in Nordrhein-Westfalen weiterhin, und das Baugesetzbuch beinhaltet keine Verjährungsregeln.
Wir fordern deshalb das Land Nordrhein-Westfalen dazu auf, seine Gesetzgebungskompetenz zu nutzen und zeitnah eine Verjährungsregelung vorzulegen, nach der Erschließungsbeiträge nur noch innerhalb von höchstens 20 Jahren nach dem Eintritt der Vorteilslage erhoben werden dürfen.
Zudem fordern wir einen Ausschluss von Erschließungsbeiträgen für vorhandene Erschließungsanlagen, die für eine Beitragspflicht noch nicht entstanden sind – und zwar dann, wenn seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung der Erschließungsanlage mindestens 25 Jahre vergangen sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für die Sachverständigen in der Anhörung war zu dem Thema klar, dass wir in Nordrhein-Westfalen dringend Rechtssicherheit auf diesem Gebiet benötigen. Denn selbst wenn es nach dem kommunalen Abgaberecht für die Erschließungsbeiträge eine Verjährung von vier Jahren gibt, so kommt diese häufig genug nicht zum Tragen, da die Voraussetzungen für die Festsetzung des Erschließungsbeitrages fehlen.
Auch das oft erwähnte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster von 2017, dass eine Frist von mehr als 30 Jahren gegen Treu und Glauben verstoße, wenn es die Vorteilslage durch technische Fertigstellung der Straße bereits verwirklicht hat, bietet keine Lösung.
Auch noch ausstehende Urteile anderer Instanzen sind in dieser Frage kein Grund zur Untätigkeit. Wir von der SPD-Fraktion sind der Ansicht, dass es durchaus eine Frage der Haltung ist, dieses Thema jetzt endlich aufzugreifen und es analog zu anderen Ländern auf Landesebene zu regeln.
Herr Dr. Nolten, Sie haben einiges zu unserem Antrag gesagt, aber ich habe bis jetzt von Ihnen nur Fragen und keine zupackenden Antworten gehört, was Sie jetzt tun wollen. Anders gesagt: Hier ist die Landesregierung gefordert, Ungerechtigkeiten und Missstände zu erkennen und das zu ändern. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf den ersten Blick erscheint die Einführung eines digitalen Familienportals sehr verlockend. Das Onlinezugangsgesetz eröffnet uns Bürgerinnen und Bürgern völlig neue Perspektiven im Umgang mit Behördengängen.
So wäre es natürlich bei familienbezogenen Leistungen eine große Erleichterung, nicht für jeden Antrag stundenlang auf dem Amt sitzen zu müssen. Auf den zweiten Blick ergeben sich indes viele Fragen zum Antrag der regierungstragenden Fraktionen.
Wenn man solch ein Portal aufsetzt, dann muss man das von A bis Z durchdenken, planen und finanzieren. Das bedeutet konkret, dass es nicht nur bei A für die Bürgerinnen und Bürger nach außen hübsch aussieht und einfach zu bedienen ist, sondern es muss auch bei Z für die Bearbeitung, für die Verwaltung vor Ort in den Kommunen bzw. den Ämtern durchdacht sein.
Kurz gesagt: Es bringt gar nichts, wenn der Antrag einer Familie digital im Kreis oder Rathaus ankommt, nur um dort ausgedruckt und anschließend analog weiterbearbeitet zu werden. Wenn man also solch ein Portal aufsetzt, dann müssen auch die Schnittstellen bis in die Fachbereiche, bis zur Sachbearbeitung hin geklärt und eingerichtet sein. Die Kräfte in der Verwaltung müssen die Möglichkeit haben, einen Antrag digital zu bearbeiten, weiterzuleiten oder herauszuschicken.
Daran hapert es leider oft. Man hat ein Portal, das nach außen hin hübsch und höchstmodern, digital aussieht, aber dahinter geht es analog weiter. Daher müssen auch die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den Kommunen auf dem Weg mitgenommen werden. Sie müssen gezielt in der neuen Arbeitsweise geschult werden und Kompetenzen im Bereich „digitales Arbeiten“ aufbauen. Denn die Digitalisierung der Kommunen und Ämter gelingt nicht im Landtag, indem man schöne Portale schafft, sondern vor Ort durch die Kräfte in den Kommunen, egal ob in Düsseldorf, in Bad Salzuflen oder in Köln.
Das hinzubekommen, wird die Königsdisziplin werden, vor allem wenn die Digitalisierung endlich erfolgreich in die Breite gehen soll. Wir benötigen in den Kommunen Schulungen, und die kosten Geld, genauso wie die Administration solcher Techniken. Größere Kommunen haben eigene Rechenzentren, kleinere müssen sich Partner wie ein kommunales Rechenzentrum suchen.
Bereits die Anhörung zum E-Government-Gesetz hat gezeigt, dass es bei der E-Government-Strategie der Landesregierung an Geld, Fortbildung der Beschäftigten und personeller Ausstattung hapert.
Es gibt in unserer digitalen Landschaft in NordrheinWestfalen schon viele Leuchttürme und Modellkommunen. Stets werden die dringenden Aufgaben des OZG zunächst auf kleinerem Terrain getestet. Das braucht Zeit und verlangsamt den Prozess.
Es wird höchste Zeit, die Digitalisierung in den Rathäusern mit viel mehr Unterstützung des Landes voranzubringen. Denn solange Klimaschutzbeauftragte mit viel Aufwand händisch Tabellen und Listen führen oder in Hochbauämtern vergilbte Pläne aus dem Kriechkeller hervorgekramt werden müssen, um auf dieser Grundlage beispielsweise eine energetische Sanierung eines städtischen Gebäudes zu planen, helfen schöne Portale nichts. Wir benötigen dringend eine Art Stärkungspakt für die Digitalisierung der Kommunen mit gesicherter Finanzierung des Landes.
Wenn das Familienportal kommen soll, dann muss man es umfassend in allen Bereichen durchplanen und auch in den Kommunen die Voraussetzungen dafür schaffen. Sonst ist das nur eine hübsch aussehende Mogelpackung.
Wir lehnen Ihren Antrag daher ab. Wir sind der Ansicht, dass hier dringend nachgebessert werden muss. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Kommunen sind tragende Säulen bei der Unterbringung, Versorgung und Integration geflüchteter Menschen und leisten dabei hervorragende Arbeit.
Sie übernehmen ungemein wichtige Aufgaben, für die ihnen eigentlich eine kostendeckende Erstattung zusteht. Aber diese berechtigten Ansprüche werden den Städten, Gemeinden und Kreisen in NordrheinWestfalen bisher vom Land vorenthalten, obwohl mindestens seit Herbst 2018 ein entsprechendes Gutachten vorliegt, das ermittelt hat, welche Kosten den Kommunen tatsächlich entstehen, und die Landesregierung vollmundige Versprechen dazu abgegeben hat. Bisher wurden diese Versprechungen nicht eingehalten.
Dabei gibt es drei zentrale Punkte, die auch von den kommunalen Spitzenverbänden gefordert werden.
Der erste Punkt betrifft die Weitergabe der Mittel des Bundes an die Kommunen. Eines der vollmundigen Versprechen aus dem Wahlprogramm der CDU vom 1. April 2017 heißt: Die durch den Bund dem Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellte Integrationspauschale werden wir künftig zwingend und ohne Umwege oder Kürzungen an die Kommunen weiterleiten. – Doch was ist bisher passiert?
Im Jahr 2018 wurde ein Teil der Flüchtlingspauschale weitergeleitet. Ausschließlich im Jahr 2019 ging der vollständige Betrag an die Kommunen. Jetzt, in 2020, werden wiederum keinerlei Mittel vom Land von der mittlerweile in Migrationspauschale umbenannten Pauschale weitergegeben. Und das, obwohl der Bund in 2020 mindestens 151,2 Millionen Euro an Nordrhein-Westfalen zahlt. War das Versprechen im Wahlprogramm vor drei Jahren etwa ein Aprilscherz? Sämtliche Versprechen, diese berechtigte Anpassung endlich durchzuführen, verliefen seitens der Landesregierung leider im Sande.
Zuletzt hatte das Land Anfang dieses Jahres versprochen, innerhalb der ersten Jahreshälfte zu handeln und die FlüAG-Pauschale endlich an die realen Gegebenheiten anzupassen. Und das sollte rückwirkend zum 1. Januar 2018 geschehen, aber leider: Still ruht der See.
Der dritte und letzte Punkt betrifft die Kostenpauschale für die Unterbringung und Versorgung von sogenannten geduldeten Personen. Sie ist für die Kommunen nicht auskömmlich. Sie wird nur für drei Monate gewährt, was sehr weit von der Realität entfernt ist. Hier ist die Einbeziehung des Personenkreises
der Geduldeten in die FlüAG-Erstattung dringend und längst überfällig.
Zusammengefasst kann man sagen: Die Kommunen leiden finanziell weiter.
Wir fordern deshalb in unserem Antrag die Landesregierung dazu auf, die FlüAG-Pauschale endlich auf die wirklichen Kosten anzuheben, die Finanzierung von geduldeten Menschen an die reale Verweilzeit anzupassen und die Mittel des Bundes gemäß dem Wahlversprechen der CDU ungekürzt an die Kommunen weiterzuleiten.
Halten Sie endlich Ihre Versprechen und lassen Sie unsere Kommunen nicht weiterhin eiskalt im Regen stehen. Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu. Sie wissen alle, wie es bei uns vor Ort aussieht. Die Kommunen brauchen unsere Hilfe. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag zur Digitalisierung von Einbürgerungsverfahren liest sich im Prinzip sehr vielversprechend. Die Idee, ein Onlineserviceportal einzurichten, um den Einbürgerungsantrag zu erleichtern und die Verwaltung zu entlasten, finde ich ausgesprochen gut und richtig.
Diesen Schritt im Zuge der Digitalisierung der Landesverwaltung mitzuplanen, ist logisch und auch berechtigt. Die Vereinfachung der Verfahren ist zweckmäßig und pragmatisch. Ich gehe aber davon aus, dass die finanziellen Mittel dann hoffentlich auch aus dem Digitalisierungsbereich kommen und nicht bei den Integrationsmitteln angerechnet werden.
Denn – und jetzt kommt meine Kritik – als Integrationsinstrument nutzt das Onlineeinbürgerungsportal voraussichtlich nicht viel.
Das Ziel der Landesregierung, die Einbürgerungsquote zu erhöhen und allen, die hier dauerhaft gut integriert leben, auch staatsbürgerliche Rechte zu gewähren, unterstützen wir durchaus. Wir wissen aber, dass die Entscheidung für die deutsche Staatsbürgerschaft eine sehr emotionale Angelegenheit ist. Es ist offenkundig, dass es den Betroffenen häufig schwerfällt, die ursprüngliche Staatsbürgerschaft abzulegen. Aber es ist auch belegt: Einbürgerung fördert die Integration nachhaltig. Deshalb muss die Integrationspolitik intensiv für die Einbürgerung werben.
Doch gerade bei einer derart emotionalen Frage kann ein Onlineportal sicherlich keine große Hilfe leisten. Es ist äußerst fraglich, ob die vorherrschenden Hindernisse für eine Einbürgerung durch ein Onlineverfahren beseitigt werden können und es dadurch vermehrt zu Einbürgerungen kommt.
Ich habe mir einmal die Einbürgerungszahlen in Sachsen-Anhalt angesehen, wo bereits ein Einbürgerungsportal existiert. Da kann man ablesen, dass bestenfalls eine minimale, kaum bemerkenswerte Steigerung vorliegt. Der persönliche Beratungsbedarf liegt bei einer solch einschneidenden Entscheidung wie bei der Einbürgerung viel höher als bei anderen verwaltungstechnischen Fragen. Daher darf das Verfahren nicht auf einem rein onlinebasierten System beruhen.
Die Werbung der Landesregierung für eine Einbürgerung muss vielmehr auf politischer und emotionaler Ebene erfolgen. Dafür sollten Mittel aufgewendet werden. Dabei sollten die Regierungsfraktionen dringend noch einmal ihre Einstellung zur doppelten Staatsbürgerschaft überdenken. Wir plädieren nach wie vor für eine doppelte Staatsbürgerschaft, die sicherlich vielen die Entscheidung für eine Einbürgerung bei Beibehaltung der ursprünglichen Staatszugehörigkeit erleichtern würde.
Alles in allem halten wir generell, aus rein praktischer Sicht, ein Onlineportal für eine sehr gute Idee. Wir bezweifeln aber den Nutzen für die Steigerung der Einbürgerungsquote. Vielmehr sind wir der Ansicht, dass die finanziellen Mittel in anderen Maßnahmen effektiver eingesetzt werden können.
Insbesondere sollte die Landesregierung über sinnvollere politische Steuerungsmöglichkeiten zur Förderung von Einbürgerung nachdenken. Wir haben uns deshalb entschieden, uns bei diesem Antrag zu enthalten. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ehrenamtliche unter dauerhafter Beobachtung in einem Internet, das nicht vergisst – ist dies eine zu hohe Belastung für das Ehrenamt oder mittlerweile ein Erfordernis, das dem Gebot der Transparenz geschuldet ist?
Der hier vorliegende Antrag sieht vor, Beratungen von Räten und Kreistagen digital zu veröffentlichen, also alle öffentlichen Sitzungen live im Internet zu streamen und diesen Stream ein Jahr lang abrufbar zur Verfügung zu stellen. Hier stoßen wir auf mehrere Problematiken.
In den Räten der Städte und Gemeinden sitzen ehrenamtliche Politikerinnen und Politiker. Die meisten von ihnen sind keine Medienprofis. Die Angst, etwas Falsches zu sagen, sich mit einem Versprecher zu blamieren oder auf irgendeine Art und Weise bloßgestellt zu werden, hat mit hoher Wahrscheinlichkeit einen negativen Einfluss auf die Diskussionskultur in unseren Räten und Kreistagen.
Es muss aber ganz deutlich zwischen hauptamtlichen Abgeordneten und ehrenamtlichen Kommunalpolitikern unterschieden werden. Noch einmal ganz deutlich: Ehrenamtliche sind keine Medienprofis. Hier geht es also nicht nur um die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen. Sicherheit und Persönlichkeitsrechte müssen für die Ehrenamtlichen auch im Internet gewahrt werden.
Schon jetzt äußern ehrenamtliche Kommunalpolitiker ihren Unmut über die gestiegenen Belastungen durch das Ehrenamt. Die fachlichen Herausforderungen steigen, die Kommunikationserwartungen der Bürgerschaft ebenso. Gleichzeitig sinkt der Respekt vor der von den Ehrenamtlichen geopferten Freizeit, und die Kritik an den getroffenen Entscheidungen wird teilweise mit harten Bandagen vorgetragen. Auch sogenannte Shitstorms nehmen zu.
Ehrenamtliche Kommunalpolitiker zu zwingen, sich und ihre Aussagen einer weltweiten Öffentlichkeit auszusetzen, birgt die Gefahr, dass die Bereitschaft sinkt, sich für ein Ehrenamt zur Verfügung zu stellen. Menschen in kommunalen Gremien sind nicht alle rhetorisch geschult. Sie dem potenziellen Spott der Internetöffentlichkeit per Gesetz auszusetzen, halten wir für falsch.
Mehrere Städte in Nordrhein-Westfalen übertragen ihre Ratssitzungen bereits im Internet. Dies bedeutet, dass die Kommunen eine Übertragung zulassen und somit möglich machen. Hier machen die Kommunen von ihrem hohen Gut der kommunalen Selbstverwaltung Gebrauch. Für die SPD gibt es keinen Grund, warum man den Kommunen mit einem Landesgesetz einen Streaming-Zwang auferlegen sollte.
Hier geht es nicht nur um die Frage der kommunalen Selbstverwaltung, sondern auch um eine konnexitätsrelevante Regelung. Das Land müsste für die Installierung und die Wartung der Technik finanziell aufkommen. Die Beschneidung der kommunalen Selbstverwaltung und der enorme Kostenaufwand
für das Land bestärken uns in der Ablehnung dieses Vorhabens.
Sitzungen von Räten und Kreistagen sind grundsätzlich öffentlich. Jeder, der an der Debatte ein Interesse hat, kann dieser beiwohnen. Auch Protokolle über die abgehaltenen Sitzungen sind wahrscheinlich öffentlich einsehbar. Hier lässt sich wahrlich nicht von einer Intransparenz sprechen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die SPD steht dafür, dass Politik verständlich, nachvollziehbar und transparent sein muss.
Wir sind der Meinung, dass wir mit der derzeitigen Regelung, dass jede Kommune selbst darüber entscheiden kann, ob sie ihre Sitzungen live im Internet zeigen möchte, alle Möglichkeiten der Transparenz und öffentlichen Teilhabe selbstständig und ohne Bevormundung von oben sicherstellen. Öffentliche Rats- und Kreistagssitzungen sind keine nebulösen Hinterzimmerveranstaltungen. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat stets die Möglichkeit, am politischen Geschehen seiner Kommune live und in Person teilzunehmen.
Wenn darüber hinaus eine Transparenz in Form eines Internetstreams gewünscht wird, dann muss das im Einvernehmen der Beteiligten in den jeweiligen Kommunen erfolgen und nicht über eine verpflichtende Regelung aus Düsseldorf. Für die SPD besteht hier kein Regelungsbedarf. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie heißt es doch so schön: „Was lange währt, wird endlich wahr“. Aber: Sollte man immer meckern? – Nein, und deshalb möchte ich meine heutige Rede einmal mit einem großen Lob beginnen.
Die Kreise, Städte und Gemeinden in NordrheinWestfalen leisten hervorragende Arbeit bei der Integration von Migranten und Migrantinnen.
Durch meine Arbeit im Integrationsausschuss komme ich viel herum und sehe, was die Kommunen für Anstrengungen unternehmen, um den Menschen, die neu bei uns ankommen, einen guten Start zu ermöglichen. Auch in meiner Heimat Lippe werden wunderbare Projekte zur Integration auf die Beine gestellt.
Die nun geplante Unterstützung hat die kommunale Ebene dringend nötig und zu Recht verdient. Im Oktober vergangenen Jahres haben wir hier noch diskutiert, dass die Landesregierung nur 100 Millionen Euro der Bundesmittel an die Kommunen weiterleitete.
Ich musste meine Kolleginnen und Kollegen von der CDU an ihr Wahlversprechen erinnern, die durch den Bund dem Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellte Integrationspauschale zwingend und ohne Umwege oder Kürzungen an die Kommunen weiterzuleiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es hat etwas gedauert, bis dieses Wahlversprechen eingelöst wurde, aber jetzt ist es endlich so weit: Das Geld vom Bund wird komplett an die Kommunen weitergeleitet.
Davon gehen 94 Millionen Euro direkt an die Kitas – gut für die Kinder. Aber während unserer Regierungszeit haben Sie damals in der Opposition diese Art der Zweckbindung auf das Schärfste kritisiert.
So weit, so gut. Ich sagte ja eingangs, man darf nicht immer nur meckern.
Dennoch muss ich einen Punkt anführen, der uns negativ aufgefallen ist. Die Verwendungsmöglichkeiten für die Mittel aus der Integrationspauschale wurden erweitert. Das klingt zunächst einmal sehr großzügig.
Bei genauerer Betrachtung erweist sich dies aber als Mogelpackung. Nun können die Kommunen auch steigende Kosten infolge der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von nach § 60a Aufenthaltsgesetz geduldeten Personen, die nicht über die FlüAGPauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz gedeckt werden, über die Integrationspauschale bestreiten.
Das soll fiskalische Handlungsspielräume auch für andere, in ihrer Planungshoheit liegende gesellschaftliche und soziale Aufgaben schaffen. Damit soll eine kurzfristige Entlastung der Gemeinden bei der Kostensituation für die Personengruppe der Geduldeten erreichen.
Indes sind wir genauso wie die Verbände, die Städte, Kreise und Gemeinden der Ansicht, dass dies maximal der viel zitierte Tropfen auf den heißen Stein ist.
Es gilt jetzt, das FlüAG zu reformieren und Geduldete sowie Ausreisepflichtige darin aufzunehmen.
Der hier vorliegende Gesetzentwurf ist in der jetzigen Form noch immer nicht zufriedenstellend. Wir brauchen im FlüAG auch eine langfristige Lösung für die Finanzierung von Geduldeten und Ausreisepflichtigen. Allerdings sehen wir auch, dass das vorhandene Geld so schnell wie möglich vor Ort ankommen muss.
Deshalb enthalten wir uns gleich bei der Abstimmung. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der AfD bezieht sich auf zwei Zeitungsartikel, die einen Erlass des MKFFI ankündigen. Darin soll stehen, dass geduldete Personen in Nordrhein-Westfalen einen unbefristeten Aufenthaltsstatus auf Probe erhalten, sofern sie drei Jahre in Nordrhein-Westfalen leben, auf dem Arbeitsmarkt Fuß gefasst haben, die deutsche Sprache lernen und straffrei geblieben sind. Dieser Aufenthaltsstatus auf Probe kann nach weiteren zwei Jahren in einen unbefristeten Aufenthaltsstatus münden und die Einbürgerung ermöglichen.
Der Erlass befindet sich offenbar in letzter Abstimmung und wird in naher Zukunft von Minister Stamp vorgestellt. Wohlgemerkt: in naher Zukunft. Wir reden hier also über ungelegte Eier, wie man so schön sagt.
Damit erübrigt sich bezüglich dieses Erlasses eigentlich auch jegliche Diskussion über die inhaltliche Ausgestaltung und die rechtliche Einschätzung. Lassen Sie mich trotzdem einige Worte dazu sagen.
Sowohl aus humanitärer als auch aus volkswirtschaftlicher Sicht ist der Plan von Minister Stamp durchaus begrüßenswert. Auf dem deutschen Arbeitsmarkt werden Auszubildende, Fachkräfte und sogar ungelernte Kräfte dringend benötigt. Der geplante Erlass ist einerseits eine Möglichkeit, integrierte Arbeitskräfte abzusichern und für unsere Volkswirtschaft zu erhalten. Andererseits bietet der Erlass eine Perspektive aus rein menschlicher Sicht; denn jahrelange Duldung ohne die Aussicht auf ein normales Leben und in der ständigen Angst, von heute auf morgen aus der Wohnung herausgerissen zu werden, bedeutet für die Betroffenen eine Riesenbelastung.
In Nordrhein-Westfalen leben rund 70.000 ausreisepflichtige Ausländer, davon 55.000 mit einer Duldung. Mehr als 10.000 Geduldete leben länger als acht Jahre in Nordrhein-Westfalen.
Es gibt viele Gründe, warum Menschen mit geringer Bleibeperspektive nicht abgeschoben werden können. Darunter fallen fehlende Kooperation, fehlende Bereitschaft der Herkunftsländer zur Ausstellung von Passersatzpapieren oder gesundheitliche Probleme.
Diese Menschen erhalten Kettenduldungen, die ihnen die Integration in den Arbeitsmarkt und damit in die Gesellschaft äußerst erschweren. Sie sind zu
dem von Integrations- und Fördermaßnahmen ausgeschlossen. Dennoch schaffen es viele, in geregelte Arbeitsverhältnisse zu kommen und für ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen.
Für den größten Teil der Geduldeten ist eine Rückkehr in ihre Herkunftsländer nicht absehbar. Daher ist es folgerichtig, dass diesen Menschen in Deutschland wie auch in Nordrhein-Westfalen eine humanitäre und wirtschaftliche Perspektive gegeben wird.
Dass die AfD sich gegen diesen geplanten Erlass stellt, ist nicht weiter verwunderlich. Sie begründet dies mit der Fortführung ihrer altbekannten Argumente: offene Grenzen; alle Flüchtlinge wollen nach Deutschland; der Erlass bietet noch mehr Anreize, nach Deutschland zu kommen; Dublin III wird nicht umgesetzt; Nordrhein-Westfalen soll die Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und des Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung der Bundesregierung abwarten; usw. usf.
Bemerkenswert ist allerdings, dass hier nur aufgrund von Medienberichterstattung parlamentarische Initiativen gestartet werden. Da hätte man besser einmal abwarten sollen, bis der Erlass vorliegt, um die Pläne dann richtig einordnen zu können.
Aber was heißt „fachliche Beurteilung“ schon bei der AfD! Es geht Ihnen hier nicht um volkswirtschaftlichen Nutzen oder humanitäre Gründe. Nein, wie so oft versuchen Sie, Angst zu schüren, alte Ressentiments zu bedienen und Stimmung zu machen.
Den genauen Wortlaut des Erlasses kennen wir noch nicht. Aber die Ankündigungen von Minister Stamp klingen vernünftig und aus sozialdemokratischer Perspektive erwägenswert, wenngleich eine bundesweite Regelung dringend erforderlich ist.
Den unsachlichen, zur Unzeit kommenden und mit unerträglichen Stereotypen gespickten Antrag der AfD lehnen wir jedoch mit Entschiedenheit ab. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Als wir im September 2018 hier bei der ersten Lesung dieses Änderungsgesetz debattiert haben, habe ich zwei Punkte besonders deutlich gemacht.
Erstens. Abschiebehaft ist keine Strafhaft. Die Untergebrachten dürfen demnach auch nicht wie Straftäter behandelt werden. Abschiebehaft stellt das allerletzte Mittel zur Sicherung der Ausreisepflicht dar.
Zweitens. Wir müssen den Gesetzentwurf in einer Sachverständigenanhörung noch genauer unter die Lupe nehmen und viele Stellen auf ihre rechtliche Belastbarkeit hin prüfen.
Mittlerweile haben wir eine umfangreiche Anhörung von Sachverständigen durchgeführt. Zusammenfassend kann man sagen: Das Urteil der Sachverständigen über den Gesetzentwurf ist nicht positiv ausgefallen.
Zu viele Punkte sind strittig und so nicht tragbar.
Kommen wir aber zunächst zu den positiven Aspekten des Gesetzentwurfs.
Generell ist zu begrüßen, dass im Änderungsantrag der Regierungsfraktionen noch einmal am Beschwerdemanagement nachgebessert wird. Trotzdem bleibt dieser Punkt immer noch unzureichend; denn die Sorgen und Nöte der Untergebrachten sollen nicht nur ausschließlich dem Einrichtungsleiter und dem Beirat zugetragen werden.
Außerdem begrüßen wir, dass das geplante Zugangsverfahren – aufgrund dessen nicht nur eine Gefährdungseinschätzung stattfindet, sondern auch Maßnahmen für das Erkennen von persönlichen Bedarfen ergriffen werden – und die besondere Schutzwürdigkeit von Untergebrachten einen höheren Stellenwert erfahren sollen. Allerdings können die vorgesehenen Verfahrenszeiten von bis zu einer Woche bei den Menschen, die separiert werden, doch Probleme aufwerfen. Hier müssen wir im Zweifel den Einzelfall prüfen.
Insgesamt kommen jedoch viele der angehörten Sachverständigen zu dem Schluss, dass der Gesetzentwurf deutliche Fragen zur Rechtssicherheit aufwirft. An vielen Stellen sind geltendes Recht und geltende Richtlinien dem entgegengestellt. Der Entwurf betont stark den Wunsch nach Sicherheit und Ordnung, versäumt aber an vielen Stellen, die Rechte der Betroffenen zu sichern.
Insbesondere die vorgesehenen Ordnungsmaßnahmen sehen wir kritisch, zumal uns immer noch keine Details darüber vorliegen, wie sie im Einzelfall ausgestaltet sein sollen.
Darüber hinaus können neben Gewalttätern auch weitere Personen von Ordnungsmaßnahmen betroffen sein. Das ist ebenfalls nicht kritiklos hinzunehmen. Denn generell sollten Disziplinar- und Ordnungsmaßnahmen ausschließlich in extremen Fällen zum Einsatz kommen. Diese eingeschränkten Ordnungsmaßnahmen müssen in jedem Einzelfall notwendig und verhältnismäßig sein.
Auch verunsichern die fehlende klare Strategie und die fehlende sachliche Aufklärung über die anzuwendenden Ordnungsmaßnahmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung. Es fehlt die Handlungssicherheit für die Bediensteten.
Die Intention, die Gefahrenabwehr zu stärken, können wir zwar nachvollziehen. Dennoch muss sie auf dem Boden geltender Bestimmungen geschehen und darf sich nicht zum Nachteil eines Großteils der Betroffenen auswirken. Und ob dieses Gesetz überhaupt der richtige Ort für die angestrebte verbesserte Gefahrenabwehr ist, sei dahingestellt.
Wir behalten uns vor, die Verfassungsmäßigkeit der geplanten Gesetzesänderung prüfen zu lassen, und lehnen den Gesetzentwurf sowie den Änderungsantrag ab. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben bereits im Ausschuss mehrmals über die Änderung des Gesetzes geredet und dazu auch eine informative Anhörung mit betroffenen Verbänden durchgeführt.
In der Anhörung machten die Sachverständigen deutlich, dass sie den Anteil der weitergeleiteten Mittel für viel zu gering halten; denn die Landesregierung leitet lediglich 100 Millionen Euro an die Kommunen weiter. Das ist aber nur ein Bruchteil dessen, was die Fraktionen der Mitte-rechts-Koalition ursprünglich selbst gefordert haben. Es geht hier immerhin um 434 Millionen Euro, welche der Bund dem Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stellt.
Die Landesregierung enthält den Kommunen damit einen ihnen zustehenden Anteil vor.
Dabei waren die Versprechen vor der Wahl im vergangenen Jahr noch ganz andere. Am 1. April 2017 hatte die CDU ihr Wahlprogramm für den damaligen Wahlkampf beschlossen. Darin ist auf Seite 98 zu lesen – ich zitiere –:
„Die durch den Bund dem Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellte Integrationspauschale werden wir künftig zwingend und ohne Umwege oder Kürzungen an die Kommunen weiterleiten.“
Vor diesem Hintergrund ist die Enttäuschung der kommunalen Spitzenverbände natürlich allzu verständlich; denn sie haben sich vor der Wahl auf dieses Versprechen verlassen. Oder sollten wir lieber sagen: „Auf dieses Versprechen sind sie reingefallen“?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht dass Sie mich falsch verstehen: Wir sind absolut dafür, dass die Kommunen bei ihrer Integrationsarbeit unterstützt
werden. Sie sollen zudem gestärkt werden. Die Aufgaben, die vor Ort übernommen werden, sind von unschätzbarem Wert.
Zu diesen wichtigen Integrationsaufgaben gehört neben den Leistungen der Kommunen auch die Arbeit des Landesintegrationsrates. Der Landesintegrationsrat hat in der Anhörung darauf hingewiesen, dass in § 10 des Gesetzes die Vertreter auf Landesebene geregelt seien. Derzeit heißt es in Absatz 1:
„Das Land fördert die Arbeit der von den kommunalen Integrationsräten und Integrationsausschüssen gebildeten Vertretung der Menschen mit Migrationshintergrund auf Landesebene durch finanzielle Zuwendungen.“
Aus unserer Sicht wäre es logisch und sinnvoll, wenn auch der Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen namentlich im Gesetz vorkommen würde. Sie sehen: Es gibt einige Punkte, die an dem Gesetzentwurf nicht stimmig sind.
In Richtung der Landesregierung kann ich nur Folgendes sagen: Wir messen Sie an dem, was Sie gefordert haben. Vor diesem Hintergrund liefern Sie eindeutig zu wenig. Die SPD-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf der Landesregierung deswegen ab. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auftrag der Politik ist es, die Welt menschlicher zu machen, nicht unmenschlicher. – Diese Worte stammen von Johannes Rau, dem ehemaligen Bundespräsidenten und langjährigen Ministerpräsidenten unseres Landes.
Dass wir als Politik den Auftrag haben, die Welt menschlicher zu machen, ist ein wunderbarer, nachvollziehbarer und wichtiger Anspruch, den ich mir bereits lange zu einem der Maßstäbe meiner Arbeit erkoren habe. Aber werden wir diesem Anspruch auch gerecht?
Das Thema, über das wir heute reden, zeigt, wie leicht es sein kann, hohe Ansprüche an die eigene Menschlichkeit zu vergessen. Wie menschlich oder, um den Begriff aus dem vorliegenden Antrag zu nehmen, wie menschenwürdig ist es, Geflüchtete immer länger und länger ohne Perspektive und ohne eine Minimum an Teilhabemöglichkeiten in sogenannten Einrichtungen unterzubringen – Orte, an denen viele Menschen gemeinsam auf beengtem Raum leben, vorübergehend und ohne jegliche Ähnlichkeit mit einem Zuhause?
Wie menschlich ist, Kindern kein Zuhause zu ermöglichen, ihnen auf unbestimmte Zeit die Sicherheit, den Schutz und die Behaglichkeit eines Elternhauses vorzuenthalten? Wir müssen auch annehmen, dass diese Kinder, je nachdem, woher sie kommen, be
reits unglaublich viel Schreckliches erlebt haben. Kinder sind die verletzlichsten, die unschuldigsten Opfer von Flucht und Krieg. Sie leiden am stärksten unter Gewalt, Hunger, dem Fehlen von vertrauten Strukturen, Sicherheit und einem Zuhause. Vielleicht haben sie bereits Eltern, Geschwister oder Freunde verloren.
Wie menschenwürdig ist es, den Kindern teilweise über Jahre ihr Menschenrecht auf Bildung oder eine Lebensperspektive zu verweigern? Wir reden ja nicht von einem kurzen Aufenthalt unter beengten Bedingungen, der nach ein paar Wochen vorüber ist. Das wünscht man sich so, aber die Realität funktioniert anders. Das wissen wir aus dem Antrag und vielen weiteren Quellen.
Leider wissen wir auch, dass es mit der persönlichen Sicherheit in den Einrichtungen nicht immer zum Besten bestellt ist. Auch wird den Kindern und Jugendlichen kaum Raum zum Spielen und zum Lernen angeboten. Ein Ausschluss von der Regelschule widerspricht aber der UN-Kinderrechtskonvention, welche ein Recht auf Bildung vorsieht. Zudem ist es im Hinblick auf eine mögliche spätere Integration eine fatale Entwicklung.
Das Leben in sogenannten Zentren zementiert die Isolation und die Ausgrenzung vom anderen Leben außerhalb der Einrichtung. Das ist das Gegenteil von Integration.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, den vorliegenden Antrag der Grünen begrüßen wir generell sehr. Wir können den Forderungen in fast allen Bereichen zustimmen.
Richtig ist: Das Land muss Verantwortung übernehmen.
Es muss in finanzieller Hinsicht eine Entlastung der Kommunen sicherstellen. Die Landesregierung muss endlich ihr Versprechen einhalten und die Integrationspauschale des Bundes in voller Höhe an die Kommunen weiterleiten.
Richtig ist auch: Wer keine Bleibeperspektive hat, muss schnell in seine Heimat zurückgeführt werden. – Trotzdem oder gerade deswegen möchte ich vor allem an unsere Menschlichkeit appellieren. Kasernierung ist keine Lösung!
Wir stimmen der Überweisung zu und freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Hohe Haus hat in der vergangenen Wahlperiode – genauer gesagt: von September bis Dezember 2015 – intensiv, ausgewogen und mit Bedacht über die Einführung des Abschiebehaftvollzugsgesetzes diskutiert. Einbezogen in diesen intensiven Dialog wurden die kommunalen Spitzenverbände, die Ausländerbehörden und die Hilfsorganisationen. Damals war sich die FDP mit uns Sozialdemokraten darüber einig, dass eine Abschiebehaft immer nur die Ultima Ratio sein kann, das allerletzte Mittel, wenn gar nichts anderes mehr geht.
Ich erlaube mir, hier aus einer Plenarrede des damaligen Sprechers der FDP, Dirk Wedel, zu zitieren:
„Die FDP hält die aufgrund einer richterlichen Haftanordnung zur Sicherung der gerichtlich festgestellten Ausreisepflicht angeordnete Abschiebehaft an sich jedenfalls als Ultima Ratio – siehe § 62 Abs. 1 Satz 1 Aufenthaltsgesetz – für erforderlich. Anders als für die CDU, die sehr strenge Vollzugsregeln fordert, stehen für die FDP beispielsweise der Grundsatz der Einzelunterbringung sowie die vorgesehenen Beschäftigungsmöglichkeiten außer Frage.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, da kann ich nur fragen: Woher kommt der völlige Sinneswandel der Freien Demokraten, die hier auf einmal die strenge Law-and-Order-Linie ausgeben, die sie zuvor der CDU vorgeworfen haben? Wo sind die Bedenken geblieben, die es vorher noch gab?
Dazu kann ich Ihnen eine Antwort geben. In der UfA Büren lief es in der vergangenen Zeit wirklich nicht rund. Herr Minister Stamp musste mit allen Mitteln den Eindruck abwenden, er sei mit der Aufsicht über diese Einrichtung völlig überfordert. Denn im laufenden Jahr mehrten sich wiederholt die Eindrücke und Erkenntnisse, dass in der UfA die Lage eskaliert.
Ich selbst habe in mehreren Anfragen an die Landesregierung die Zustände und auch die Rechtmäßigkeit einiger Maßnahmen in Büren hinterfragt. In einer Antwort wurde mir konkret mitgeteilt, dass das derzeitige Abschiebehaftgesetz keine Sanktionsmaßnahmen vorsehe.
Trotzdem häufen sich Berichte über Unregelmäßigkeiten und Sanktionen. Nun bringt also die Landesregierung unter Federführung eines FDP-Ministers eine Gesetzesänderung ein, die viele dieser Zustände ändern oder auf den Boden von Gesetz und Recht stellen soll.
Einige der geplanten Änderungen finde ich durchaus nachvollziehbar: Der Ausbau der Einrichtung, die Erweiterung der Kapazität sowie mehr Personal sind mehr als notwendig.
Ob allerdings die nun anvisierte Mehrfachbelegung der Räume zielführend ist, sei einmal dahingestellt. Gerade der Grundsatz der Einzelunterbringung war der FDP noch in der vergangenen Legislaturperiode sehr wichtig.
Und ist die Übermittlung vollzugsrelevanter Informationen an die UfA, zum Beispiel, ob ein Untergebrachter als gefährlich oder gewalttätig einzuordnen ist, wirklich zielführend? Die Untergebrachten sind schließlich dort, um abgeschoben zu werden.
Eines dürfen wir bei aller Aufregung allerdings nicht aus dem Blick verlieren: Die Abschiebehaft ist keine Strafhaft. Abschiebehaft dient einzig der Sicherstellung der Rückführung und ist – das gilt auch heute noch – die Ultima Ratio. Sie soll sich deshalb in wesentlichen Elementen vom Strafvollzug unterscheiden.
Ob die innerhalb der Einrichtung weit reichenden Ordnungsmaßnahmen, die das neue Gesetz vorsieht, hilfreich und rechtmäßig sind, kann bezweifelt werden. Denn die Einschränkungen, die nun möglich gemacht werden sollen – sei es bei den Bewegungs- oder den Besuchsmöglichkeiten, bei der Nutzung von Mobiltelefonen oder beim Surfen im Internet –, erinnern doch stark an die Disziplinarmaßnahmen, wie wir sie aus der Justizvollzugsanstalt kennen.
Die Einrichtungsleitung erhält ungeahnt weit reichende Befugnisse zur Bestrafung der Untergebrachten, die eben keine Häftlinge sind.
Ich halte also fest: In der UfA Büren sind der Landesregierung die Zügel hoffnungslos aus der Hand geglitten. Nun legen Sie einen Gesetzentwurf vor, der einerseits die kritischen Zustände in der Einrichtung legitimieren soll und andererseits ein hilfloser Versuch ist, durch einen besseren Informationsfluss gefährliche Personen früher zu erkennen.
Auch wir wollen, dass in der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige des Landes sowohl die Beschäftigten als auch die Untergebrachten menschenwürdige, sichere Verhältnisse vorfinden. Ob das vorliegende Gesetz ausreicht, um die Ziele zu erreichen, sei einmal dahingestellt.
Wir müssen im Fachausschuss prüfen, ob es nicht nur ein Notpflästerchen ist, um die Unfähigkeit der Landesregierung zu verdecken, und wir müssen prüfen, ob alle vorgesehenen Änderungen so überhaupt zulässig sind. Vor diesem Hintergrund wird die weitere Fachdiskussion erfolgen.
Ich bin mir sicher, dass wir eine Anhörung von Expertinnen und Experten zu diesem Gesetzentwurf beantragen werden.
Der Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal haben wir es mit einem AfD-Antrag zu tun, der strotzend vor Selbstmitleid am Thema und am Ziel vorbeiläuft.
Ihr Antrag ist nicht nur redundant, sondern auch fehladressiert. Ein bundespolitisches Thema, welches seit Tagen intensiv auf der Bundesebene diskutiert wird, wird an den Landtag gerichtet. Und zu welchem Zweck? – Sie wollen mit diesem Antrag nur Stimmung machen. Ihre Fraktion beklagt tagaus tagein, wir würden Sie nicht ernst nehmen und Ihre Anträge nicht mit dem gebührenden Respekt behandeln.
Wie sollen wir das denn auch? Es kommt vor, dass die Antragsteller bei der Debatte selbst nicht einmal anwesend sind. Das zeigt doch, welchen Stellenwert Sie den eigenen Anträgen zubilligen. Und Sie bringen darüber hinaus Anträge ein, die völlig überflüssig und eine reine Stimmungsmache sind, wie zum Beispiel der vorliegende.
Nein, ich möchte in einem Rutsch vortragen.
Wir stellen immer wieder fest: Sie haben gar kein Interesse an einer sachlichen politischen Auseinandersetzung.
Sie möchten sich als Opfer inszenieren.
Sie möchten die anderen Parteien und unser etabliertes System mit allen Mitteln in Verruf bringen.
Für Ihre gezielte gespielte Empörung und Ihre Skandale ist Ihnen jedes Mittel recht und kein Thema heilig.
Und was noch viel schlimmer ist: Ich kann bei Ihnen kein echtes Interesse an den Menschen und ihren Sorgen erkennen.
Sie haben kein Interesse daran, hier politisch zu gestalten. Ihre Rhetorik und Ihre Programmatik zeigen Verachtung für die kleinen Leute und keinerlei wahres Interesse an ihrem Wohlergehen.
Das im vorliegenden Antrag vorgeschobene Mitgefühl für angeblich – ich zitiere – „von der Politik im Stich gelassene Mitarbeiter des BAMF“ mit dem gleichzeitigen fadenscheinigen Angriff auf die anderen Parteien ist doch das beste Beispiel dafür.
Sie sind nicht solidarisch. Sie benutzen Schicksale von anderen Menschen, um zu spalten.
Die Menschen sind Ihnen doch völlig egal. Sie schreiben, dass Sie Ihren Antrag zurückziehen wollen, wenn eine andere Partei die Mitarbeiter des BAMF unterstütze.
Damit verhöhnen Sie die Betroffenen auch noch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir Sozialdemokraten stehen selbstverständlich solidarisch an der Seite der Beschäftigten,
die im Rahmen einer einzigartigen Situation unter starkem Druck arbeiten mussten. Sie haben auch unseren Respekt verdient für die Leistung, die sie erbracht haben. Ebenso respektieren wir die Bedeutung und die Arbeit der Personalvertretung im öffentlichen Dienst und in den Betrieben. Dies infrage zu stellen, insbesondere einer Partei wie der SPD gegenüber, deren einzigartige Historie überhaupt erst Mitbestimmung und Arbeitnehmerrechte möglich gemacht hat,
ist eine Unverfrorenheit.
Ich stelle also fest: Die Diskussion gehört nicht hierher.
Sie wird sicher in den entsprechenden Gremien im Bundestag geführt werden. Eine Befassung hier im Landtag halten wir eigentlich für überflüssig, dennoch stimmen wir aus guter parlamentarischer Tradition dieser Überweisung zu.
Vielen Dank.