Ob die innerhalb der Einrichtung weit reichenden Ordnungsmaßnahmen, die das neue Gesetz vorsieht, hilfreich und rechtmäßig sind, kann bezweifelt werden. Denn die Einschränkungen, die nun möglich gemacht werden sollen – sei es bei den Bewegungs- oder den Besuchsmöglichkeiten, bei der Nutzung von Mobiltelefonen oder beim Surfen im Internet –, erinnern doch stark an die Disziplinarmaßnahmen, wie wir sie aus der Justizvollzugsanstalt kennen.
Die Einrichtungsleitung erhält ungeahnt weit reichende Befugnisse zur Bestrafung der Untergebrachten, die eben keine Häftlinge sind.
Ich halte also fest: In der UfA Büren sind der Landesregierung die Zügel hoffnungslos aus der Hand geglitten. Nun legen Sie einen Gesetzentwurf vor, der einerseits die kritischen Zustände in der Einrichtung legitimieren soll und andererseits ein hilfloser Versuch ist, durch einen besseren Informationsfluss gefährliche Personen früher zu erkennen.
Auch wir wollen, dass in der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige des Landes sowohl die Beschäftigten als auch die Untergebrachten menschenwürdige, sichere Verhältnisse vorfinden. Ob das vorliegende Gesetz ausreicht, um die Ziele zu erreichen, sei einmal dahingestellt.
Wir müssen im Fachausschuss prüfen, ob es nicht nur ein Notpflästerchen ist, um die Unfähigkeit der Landesregierung zu verdecken, und wir müssen prüfen, ob alle vorgesehenen Änderungen so überhaupt zulässig sind. Vor diesem Hintergrund wird die weitere Fachdiskussion erfolgen.
Ich bin mir sicher, dass wir eine Anhörung von Expertinnen und Experten zu diesem Gesetzentwurf beantragen werden.
Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die NRW-Koalition steht für eine Politik, die in Fragen von Migration und Integration auf klare Regeln und mehr Verbindlichkeit setzt. So ist es auch nicht verwunderlich, dass für uns ein Einwanderungsgesetz dazugehört, mit dem wir die Einwanderung von Fachkräften steuern und erleichtern möchten.
Ebenso gilt für uns weiterhin, politisch und anders Verfolgten sowie Opfern von Krieg, Bürgerkrieg und staatlicher Willkür Schutz zu bieten.
Genauso wollen wir den Menschen eine Perspektive in unserem Land geben, die bereits seit mehreren Jahren hier leben, sich gut integriert haben, einer Arbeit nachgehen oder sich selbständig gemacht haben.
Auf der anderen Seite gilt es aber – auch das ist wichtig – klarzustellen, dass Menschen, die nicht schutzbedürftig sind, die sich nicht in unsere Gesellschaft integrieren wollen, unser Land wieder verlassen müssen. Deshalb wollen wir die Ausreisepflicht für
Daher ist dieser Gesetzentwurf nicht verwunderlich. Es ist ein konsequenter Schritt, diese Änderung auf den Weg zu bringen. Denn – Minister Stamp hat es schon ausgeführt – für uns hat die Rückführung von Straftätern und Gefährdern höchste Priorität.
Die Landesregierung hat auch in dieser Frage schon einiges auf den Weg gebracht, um die Verfahren effektiver zu gestalten, zum Beispiel die Einrichtung der Zentralen Ausländerbehörden. Aber ein genauso wichtiger Baustein ist, die entsprechende Abschiebungshaft auf den Weg zu bringen, gerade für die Personen, wo ein Untertauchen zu befürchten ist, wo wir also sonst gar keine Möglichkeit hätten, eine Abschiebung durchzuführen.
Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, die praktischen Erfahrungen im bisherigen Abschiebungshaftvollzugsgesetz haben doch gezeigt, dass gesetzliche Anpassungen notwendig sind. Ich glaube, das geht schon in Richtung von Kollegin Stock.
Wer Vorfälle in der UfA Büren wie Angriffe auf Beschäftigte oder Entweichungen kritisiert und daraus irgendwelche Vorwürfe an die jetzige Regierung oder auch an unser Ministerium ableiten möchte, der sollte vielleicht erkennen, dass zur Wahrheit auch gehört, dass wir jetzt erst einmal in dieser Einrichtung wieder klare Regeln schaffen müssen. Denn bei diesen Fehlverhalten, bei denen es zum Beispiel keine Möglichkeit für spürbare Sanktionen gab, muss man doch mal fragen, warum es so gekommen ist.
Wir haben jetzt 2018. Ich gehe gleich gerne darauf ein, dass Sie sich auf einen Redner aus unserer Fraktion im Jahr 2015 bezogen haben. Ich muss kurz daran erinnern: Wer hat denn eigentlich die Sicherungsmaßnahmen abgebaut? Wer hat das ganze Thema vernachlässigt? Das war eine rot-grüne Landesregierung, die mehr darauf geachtet hatte, dass das Ganze eben keinen Haftcharakter hat. Aber jetzt muss man doch erkennen, dass Korrekturen unumgänglich sind. Denn welches Klientel haben wir jetzt in der UfA Büren und welches hatten wir 2015?
Wir haben doch jetzt zum großen Teil auch Gewalttäter, Drogensüchtige und islamistische Gefährder. Das sind doch ganz andere Personenkreise, wo doch davon auszugehen ist, dass die sich nicht so ohne Probleme mal eben in das ganze Gefüge der jetzigen Situation entsprechend einbringen lassen und man nicht ohne Probleme nach den alten Standards vorgehen kann.
gefährlich eingeschätzten Personen. Wir müssen Bewegungsfreiheit von Mobiltelefonen und den freien Zugang zum Internet da einschränken, wo es die Gefahrenabwehr erforderlich macht.
Minister Stamp hat es schon ausgeführt. Wir werden daneben auch den Informationsaustausch mit den Ausländerbehörden, mit der Polizei, mit dem Justizvollzug verbessern, gerade bei dem Thema der sicherheitsrelevanten Aspekte. Wir brauchen eine verbindliche Hausordnung, die bei einem erheblichen Fehlverhalten auch Sanktionen vorsieht.
Ich glaube, niemand kann bestreiten, dass es nun einmal diesen steigenden Bedarf bei den Abschiebehaftplätzen gibt. Dafür gibt es mehrere Gründe wie die zunehmende Zahl der Ausreisepflichtigen, verbesserte Möglichkeiten zur Rückführung nach Nordafrika, veränderte Maßstäbe bei den Gefährdern.
Da ist es konsequent, dass die NRW-Koalition frühzeitig mit dem Ausbau der Kapazitäten der UfA Büren begonnen hat. Wir haben auch schon mit dem Landeshaushaltsentwurf 2018 entsprechende Beschlüsse gefasst. So ist es auch richtig, dass wir angesichts der zusätzlichen Kapazitäten auch zusätzliches qualifiziertes Vollzugspersonal benötigen. Mit klaren Regelungen und Sanktionen können wir die Arbeit und die Sicherheit der Beschäftigten verbessern, entsprechend erhöhen und erleichtern. So wollen wir auch die Möglichkeit schaffen, dass Vollzugsbeamte aus Polizei und Justiz im Ruhestand für fünf Jahre in der Abschiebungshaft eingesetzt werden können.
Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Es ist manchmal etwas heuchlerisch, das zu kritisieren und eine Situation aus dem Jahr 2015 mit der im Jahre 2018 zu vergleichen. Wer bestreitet, die damalige Belegung der UfA Büren wäre mit der heutigen vergleichbar, der war wohl schon länger nicht mehr da.
So halte ich fest: Die NRW-Koalition handelt konsequent in der Sache. Wir greifen die Probleme auf und schaffen jetzt klare Regelungen für einen praktikablen und sicheren Vollzug. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Lenzen. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Aymaz.
Lieber Herr Lenzen, die Abschiebehaftanstalt Büren ist in den letzten Monaten tatsächlich mal wieder in
die Schlagzeilen geraten. Mal waren es Ausbrüche, Fluchtversuche, dann Berichte über Randale und Gewalt und schließlich auch die traurige Meldung über den Suizid eines Insassen.
Ich persönlich war mehrmals vor Ort, habe mir ein genaues Bild von der Einrichtung gemacht – übrigens die größte bundesweit – und habe viele Gespräche mit der Leitung, dem Personal, aber auch mit den Insassen vor Ort geführt. Es sind ungefähr 140 Menschen dort untergebracht, ausschließlich Männer im Alter von 18 bis 35 Jahren. Sie kommen aus Algerien, Marokko, Tunesien, Afghanistan, Indien, aus den unterschiedlichsten Ländern. Diese Menschen, meine Damen und Herren, sind nicht in der Bürener Einrichtung, weil sie Straftäter sind, sie sind dort, weil sie kein Bleiberecht in Deutschland haben und ausreisepflichtig sind.
An die Kollegen von CDU und FDP: Ich finde es schon sehr traurig, dass man hier immer wieder darauf hinweisen muss, dass die Abschiebehaftanstalt keine Justizvollzugsanstalt im klassischen Sinne ist, sondern sie ist lediglich ein Zwangsinstrument zur Durchsetzung einer Verhaltenspflicht, in diesem Fall der Ausreisepflicht.
Diese Unterscheidung ist wichtig, die kommt nicht von Ungefähr. Denn der Europäische Gerichtshof hat klargemacht, dass Menschen in Abschiebehaft daher nicht annähernd wie Straftäter behandelt und auch untergebracht werden dürfen.
Lieber Herr Lenzen, hier noch einmal der Hinweis: Das ist der Grund, warum Rot-Grün seinerzeit ganz genau darauf geachtet hat, dass es eben keinen Haftcharakter hat.
An dieses europäische Grundsatzurteil von 2014 müssen wir uns auch heute noch halten, also auch in Zeiten, in denen Menschen, die keine Bleibeperspektive haben, vielleicht von dem einen oder anderen schnell mal wie Kriminelle betrachtet werden.
Wir sehen aber auch, dass mit der neuen schwarzgelben Landesregierung ein deutlicher Kurswechsel im Bereich der Abschiebungshaft im Gange ist. Der Ausbau der Haftplätze geht einher mit einer spürbaren Verschärfung der Unterbringungsbedingungen für die Insassen. Diese Verschärfungen sollen jetzt mit der Änderung des Gesetzes noch einmal zementiert werden.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle deutlich machen: Ja, es gibt auch Probleme in der Einrichtung, und diese dürfen keineswegs unter den Teppich gekehrt werden. Doch ich bezweifle, dass der vorliegende Gesetzentwurf der richtige Ansatz zur Lösung der Probleme in der Einrichtung ist.
Bezeichnend ist auch, dass bereits die Problembeschreibung eine Schieflage darlegt. Während zum Beispiel Frustration, Perspektivlosigkeit, psychische Erkrankungen, Drogenabhängigkeit, Traumata, langjährige Gewalterfahrung der Insassen kaum Berücksichtigung finden, steht die angeblich gestiegene Anzahl von sogenannten Gefährdern im Vordergrund. Das wurde auch mehrmals von den Vorrednern der CDU und der FDP, aber auch vom Herrn Minister noch einmal ganz klar in den Vordergrund gerückt. Mit dieser Feststellung soll nun auch die Verschärfung begründet werden.
Die Einrichtungsleitung soll mit einem neu eingeführten Zugangsverfahren das Recht bekommen, darüber zu entscheiden, wer als Gefährder eingestuft werden kann oder nicht, um dann die als Gefährder Eingestuften unter gesonderten Bedingungen unterbringen zu können. Unabhängig davon, dass allein schon dieser Begutachtungsprozess höchst problematisch ist und zahlreiche Fragen aufwirft, bezweifle ich, dass das mit dem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2017 vereinbar ist. Denn die Abschiebungshaft soll nun einmal ausschließlich der Sicherstellung der zwangsweisen Durchsetzung der Ausreisepflicht dienen und nicht der allgemeinen Gefahrenabwehr.
Ein weiterer, höchst problematischer Punkt im Gesetzentwurf ist das Vorhaben, die Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf bis zu 16 Stunden auszuweiten. Na ja, ob auch dieser Punkt den Maßgaben der EU-Richtlinien standhalten kann, ziehe ich in Zweifel, meine Damen und Herren.
Ja, vor diesem Hintergrund, aber auch wegen vielen, vielen anderen Fragen werden wir eine Anhörung beantragen, bei der wir genau hinschauen werden, ob international verankerte Menschenrechte sowie EURichtlinien hier eingehalten werden.
Die geplanten Verschärfungen gehören daher intensiv auf den Prüfstand. Denn wie schnell ein Abrücken von rechtsstaatlichen Prinzipien bei dieser Landesregierung vonstattengehen kann, haben wir kürzlich leider alle bei der rechtswidrigen Abschiebung …