Protokoll der Sitzung vom 10.10.2018

(Zuruf von der SPD)

Ja, das gibt es, dass Leute mit falscher Identität ins Gefängnis gehen. Es gibt ganz unterschiedliche Hintergründe, warum so etwas passiert.

Genau deshalb ist Anfang des Jahres ein Pilotprojekt begonnen und im Frühjahr des Jahres vorangetrieben worden, bei dem wir sicherstellen können, dass in Zukunft auch beim Eintritt in die Justizvollzugsanstalt noch einmal gecheckt wird, geprüft wird: Ist das die richtige Identität? Dafür braucht es Technologie, dafür braucht es einen Zugang zu den Polizeidaten. Deshalb ist das nicht so ganz einfach.

Es gibt übrigens nicht nur die Fälle, dass Polizisten Haftbefehle vollstrecken oder wo man jemanden wie in Kleve auf der Straße trifft und dann irrtümlich ein Haftbefehl vollstreckt wird. In den allermeisten Fällen geht jemand, der einen Haftbefehl hat und in die Justizvollzugsanstalt gehen muss, selbst zur Justizvollzugsanstalt und meldet sich. In allen drei Fällen brauchen wir eine höhere Sicherheit bei der Identitätsfeststellung. Ich wiederhole: Deshalb wurde im Frühjahr dieses Jahres mit dem Pilotprojekt begonnen, und wir gehen davon aus, dass das um die Jahreswende dann auch fertig ist – die Geräte sind schon angeschafft, bei der Technologie ist es ein bisschen komplizierter –, sodass man in Zukunft sicherstellen kann, dass so etwas nicht mehr passiert.

Vielen Dank, Herr Minister Reul. Das war quasi eine Art Vorwort zu dem, was jetzt noch kommt. Ich habe das so verstanden.

(Minister Herbert Reul: Danke schön!)

Ich glaube, das kann man im Zuge der Aufklärung dem Hohen Hause auch entsprechend so anbieten. Danke dafür.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 27

der Frau Kollegin Kapteinat von der Fraktion der SPD auf:

In Folge eines Brandes am 17.09.2018 in einem Haftraum der Justizvollzugsanstalt Kleve ist ein 26-jähriger Syrer am 29.09.2018 seinen Verletzungen erlegen und verstorben. Wie mittlerweile feststeht, saß der Syrer zu Unrecht in der JVA ein. Die Frage, warum der Syrer über 2 Monate zu Unrecht in Haft saß und ob es Fehler bei der Aufklärung der Brandursachen gibt, ist auch nach der

gemeinsamen Sondersitzung von Rechts- und Innenausschuss vom 05.10.2018 ungeklärt.

1. Was tut die Landesregierung, um ähnlich gelagerte Fälle aufzudecken bzw. organisatorisch auszuschließen?

2. Welche Fehler sind im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz in diesem Fall geschehen?

Es antwortet für die Landesregierung zunächst Herr Minister Biesenbach. Bitte schön.

Der gestorbene junge Syrer wurde aufgrund einer Personalverwechslung bei der Polizei festgenommen und aufgrund von Vollstreckungshaftbefehlen der Staatsanwaltschaft Hamburg in der Justizvollzugsanstalt Geldern aufgenommen. Ein paar Tage später wurde er von dort in die Justizvollzugsanstalt Kleve verlegt.

Bei einem Vollstreckungshaftbefehl ist eine Vorführung vor einem Haftrichter nicht vorgesehen, da ein bereits bestehendes Urteil vollstreckt wird. Die gesuchten Personen werden daher von der Polizei direkt dem Justizvollzug zugeführt.

Der Justizvollzug hat keinen Zugriff auf die Fahndungsdaten der Polizei, anhand derer im vorliegenden Fall die Fehlzuordnung der Personalien zu den offenen Vollstreckungshaftbefehlen der Staatsanwaltschaft Hamburg erfolgt ist. Er konnte vor allem nicht die Lichtbilder abrufen, mit dem die offenkundige Abweichung zwischen der gesuchten Person und der festgenommenen Person ins Auge gesprungen wäre.

Dennoch gab es Anhaltspunkte, die Zuordnung durch die Polizei Kleve und die Staatsanwaltschaft Hamburg infrage zu stellen. Der Geburtsort und das Geburtsdatum waren nicht identisch. Auch die polizeilichen Führungspersonalien wichen voneinander ab. Wochen nach der Inhaftierung hat der Verstorbene außerdem die Psychologin der Justizvollzugsanstalt Kleve darauf hingewiesen, er sei der Falsche. Der von der Psychologin verfasste Vermerk über das Gespräch hat schließlich dem Leiter der Justizvollzugsanstalt vorgelegen. Auch er hat keinen Anlass gesehen, diesen Nachweisen nachzugehen – eine Fehleinschätzung, wie sich im Nachhinein herausgestellt hat.

In Anbetracht dieser Fakten muss sich die Justiz zu Recht fragen lassen, ob alle Beteiligten in den Justizvollzugsanstalten richtig reagiert haben. Wäre den Abweichungen bei den Personaldaten und den Hinweisen des Gefangenen konsequent nachgegangen worden, hätte rückblickend auch der Justizvollzug zur Aufklärung der Personenverwechslung beitragen können.

Deshalb sage ich heute klar: Auch der Justizvollzug trägt Verantwortung, Verantwortung in dem Sinne, alles ihm Mögliche zu unternehmen, um künftig derartige Geschehnisse zu verhindern. Auch ist es mir an dieser Stelle wichtig zu betonen, dass in unseren Anstalten des Landes, die hervorragende Arbeit leisten, nach bestem Wissen und Gewissen tagtäglich Ermessensentscheidungen getroffen werden müssen und getroffen werden.

Die Rekonstruktion des Aufenthalts des Syrers in unseren Gefängnissen ist noch nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, hat aber bisher gegen Bedienstete des Justizvollzugs keinen Anfangsverdacht gesehen.

Auch wenn daher eine abschließende Bewertung erst nach dem Abschluss aller Ermittlungen möglich ist, ist für den Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen klar, dass wir zukünftig anders reagieren und nach Polizei und Staatsanwaltschaft eine dritte Sicherheitsstufe bei der Prüfung der Personalien im Justizvollzug entwickeln müssen. Von daher werte ich auch das Ergebnis der Situation in Gelsenkirchen, bei der heute Morgen in der Anstalt festgestellt wurde, dass sich der Falsche in Strafhaft begeben wollte, als einen ersten Schritt dazu. Es macht jedenfalls klar: Es wird intensiv geprüft. – Wir werden das auch intensiver fortsetzen.

Ein Lösungsansatz für diese dritte Sicherheitsstufe wird als gemeinsames Projekt von Justiz und Polizei entwickelt werden. Der Innenminister und ich haben bereits vor Wochen darüber gesprochen, dass wir ein solches Projekt vertiefen müssen, weil auch uns das Risiko bekannt ist. Es ist nicht neu, sondern besteht schon seit Langem.

Der Justizvollzug ist aber weder Vollstreckungsbehörde noch Polizei und hat dementsprechend nicht die gleichen Erkenntnis- und Aufklärungsmöglichkeiten. Dennoch sind Hinweise auf Personenverwechselungen von jeder staatlichen Stelle ernst zu nehmen. Auch die Justizvollzugsanstalt hat eine verantwortliche Überprüfung der Personalien nochmals anzustoßen, wenn es Ungereimtheiten gibt.

Ganz konkret heißt das für den Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen:

Erstens. Bei der Aufnahme von Gefangenen müssen künftig Widersprüche offen angesprochen und ausgeräumt werden. Sie dürfen nicht im Raum stehen bleiben.

Wir wollen für die Prüfung durch die Bediensteten Kriterien entwickeln, die nicht allein an den positiven Abgleich eines Fingerabdrucks anknüpfen. Anhand strukturierter und für die Bediensteten verständlicher Vorgaben soll ein Warnsystem entwickelt werden, das einer fehlerhaften Zuordnung von Straftaten zu Gefangenen durch Polizei oder Staatsanwaltschaft

entgegenwirkt. So darf beispielsweise die Übereinstimmung bei den Aliaspersonalien nicht als ausreichend akzeptiert werden, wenn die polizeilichen Führungspersonalien nicht identisch sind. Anhand dieses Warnsystems können die Bestandsfälle noch nacherfasst und geprüft werden.

Welche Daten schon bei der Aufnahme eines Gefangenen besondere Beachtung finden müssen und wie dies im Justizvollzug praktisch gehandhabt werden kann, soll in dem bereits erwähnten Projekt geklärt werden. So sollen Risiken einer Personenverwechslung, auch wenn sie bei einer anderen Behörde verursacht worden ist, vermieden oder erfolgte Verwechslungen aufgedeckt werden.

Zweitens. Alle Hinweise auf Personenverwechslungen, die im Laufe des Vollzugs auftreten, müssen aktenkundig gemacht und von den Bediensteten verantwortlich geprüft werden. Dies gilt vor allem für Hinweise, die von den Gefangenen selbst kommen. Ein solcher selbstkritischer Umgang mit Gefangenendaten ist ein wichtiger Baustein zur Eigen- und Fremdkontrolle bei der Vollstreckung und im Vollzug.

Zur Umsetzung dieser Ansätze sind die Justizvollzugsanstalten mit Erlass vom 9. Oktober für einen sorgsamen Umgang mit Identitätsdaten sensibilisiert worden. Sie haben künftig auf die Erfassung eindeutiger Führungspersonalien – erforderlichenfalls auch durch Nachfragen bei der Polizei und den Einweisungsbehörden – hinzuwirken.

Im Rahmen einer gemeinsamen Erörterung mit den Justizvollzugsanstalten des Landes, die für den 25. Oktober angesetzt worden ist, soll den Justizvollzugsanstalten konkrete Hilfestellung zur Erkennung von Zweifelsfällen an die Hand gegeben werden. Nur so können die alltägliche Nutzung von Aliaspersonalien auf der einen Seite und kritische Hinweise auf eine abweichende Identität auf der anderen Seite zuverlässig voneinander abgegrenzt werden. Auch die Staatsanwaltschaften des Landes Nordrhein-Westfalen werden wir in geeigneter Weise ergänzend sensibilisieren.

Bestehen begründete Zweifel an der Identität eines Inhaftierten, muss dies sofort geklärt werden, also nicht allein auf dem Schriftwege, den die Vollstreckungsbehörde in Hamburg gewählt hat, sondern direkt per Telefon. Das werde ich deutlich machen. Das haben die Anstalten auch zwischenzeitlich verstanden.

Weitere Maßnahmen werden wir nach Abschluss der Arbeiten der Projektgruppe ergreifen, die insbesondere im Formular- und Erfassungswesen neue Akzente setzen sollen.

Was die staatsanwaltschaftliche Sachbehandlung zur Aufklärung des Brandgeschehens anbelangt, wollte ich den Gang der Ermittlungen eigentlich bei

der Beantwortung der Frage von Frau Aymaz erklären. Da diese aber darauf verzichtet hat, stellen Sie die Frage bitte gleich, wenn Sie das noch interessiert.

Lassen Sie mich nur noch eben zu dem von einigen angesprochenen Zeitpunkt der Hinzuziehung eines Brandsachverständigen durch die Staatsanwaltschaft Folgendes ergänzen: Die Frage der Beauftragung eines Sachverständigen in einem Ermittlungsverfahren hat grundsätzlich die sachleitende Staatsanwaltschaft unter Berücksichtigung der Umstände des konkreten Einzelfalls zu entscheiden. Gemäß Nummer 69 Satz 1 der bundesweit einheitlich geltenden Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren soll ein Sachverständiger dabei nur zugezogen werden, wenn sein Gutachten für die vollständige Aufklärung des Sachverhalts unentbehrlich ist.

In der Brandsache, über die wir heute erneut sprechen, hat dies die Staatsanwaltschaft Kleve zunächst verneint. Der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf hat das geprüft und berichtet, dass er hiergegen keine Bedenken habe. Zu derselben Einschätzung gelangen auf der Grundlage des derzeitigen Erkenntnisstandes auch die Strafrechtsexperten meines Hauses.

Jetzt müssen wir sehen, ob der externe Brandsachverständige und die im Übrigen noch andauernden Ermittlungen die vorläufige Annahme einer Brandstiftung durch den Hauptgeschädigten selbst bestätigen oder nicht. Voreilige Bewertungen dieser Ermittlungen durch Außenstehende will ich heute nicht vornehmen.

Wenn Sie also zum Brandgeschehen weitere Fragen haben, stellen Sie sie. Dann gibt es die ausführliche Antwort.

Vielen Dank, Herr Minister Biesenbach. – Die erste Frage stellt Herr Engstfeld. Bitte schön, Herr Engstfeld.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Es geht an beide Minister. Innenminister Reul hat ja nur Vorbemerkungen gemacht. Ich möchte das nur kurz kommentieren. Ich glaube, diese Möglichkeit muss bei diesem etwas ungewöhnlichen Verfahren da sein.

Vielen Dank für die Information, Herr Innenminister. Aber diese beiden Fälle sind überhaupt nicht miteinander vergleichbar.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Wir haben es in dem Fall, den wir untersuchen und aufklären, mit einem wirklich eklatanten Behördenversagen zu tun, bei dem die Behörden unseres Landes nicht in der Lage waren, einen Schwarzafrikaner aus Mali von einem Araber aus Syrien zu unterschei

den, der unschuldig inhaftiert wurde. Der entscheidende Unterschied ist: Dieser Mann ist jetzt tot. – Das wollte ich auch einmal kommentieren. Das kann man nicht vergleichen.

Jede Maßnahme, mit der verhindert wird, dass jemand unschuldig in diesem Land inhaftiert wird, ist natürlich zu begrüßen. Das wäre auch meine Frage an den Justizminister: Sie haben ja von Projektgruppen, von Kriterien, die Sie entwickeln wollen, gesprochen. Aber letztendlich müssen wir nach diesem Vorfall doch alles dafür tun, um sehr schnell auszuschließen, dass es weitere unschuldig Inhaftierte in unseren Justizvollzugsanstalten gibt. Denn wenn ich davon ausgehe – das sagte ich ja –, dass man einen schwarzafrikanischen Staatsbürger aus Mali nicht von einem Araber aus Syrien unterscheiden kann, frage ich mich, wie es sich verhält, wenn die Fälle komplizierter sind.

Deswegen interessiert es mich, was Sie als Sofortmaßnahmen bei der Überprüfung der jetzt bei uns in Nordrhein-Westfalen Inhaftierten zu tun gedenken. Denken Sie an eine Überprüfung von Identitäten bei allen Gefangenen oder bei ausgewählten Fällen oder bei denen Aliasnamen verwandt wurden? – Es müsste doch auch Ihr Interesse sein, schnellstmöglich sicherzustellen, dass wir nicht weitere solche Fälle bei uns in den Justizvollzugsanstalten sitzen haben.

Herr Engstfeld, Sie rennen offene Türen ein. Das Phänomen, das leider hier zu dem tragischen Tod geführt hat, ist seit Jahren bekannt. Darum hat auch die Vorgängerregierung angefangen

(Zurufe von der SPD: Oh!)