an diesem Problem zu arbeiten, und versucht – das werden wir jetzt fortsetzen –, im Justizvollzug jeden, der kommt, über Fingerabdrücke einzeln zu erfassen. Das ist im Augenblick noch alles in der Umsetzung, weil es technisch schwierig ist. Es hätte aber hier nicht geholfen – ich komme gleich auf Ihre Frage zurück –; denn hier wurde jemand in die Anstalt eingeliefert, dessen Fingerabdrücke bekannt waren und von dem klar war: Es wäre immer derselbe Fingerabdruck aufgetaucht, egal wie viele wir angesehen hätten. Warum? – Weil die Anforderung aus Hamburg bei der Untersuchung durch die Polizei diesen Fall aus dem Computer aufwarf.
Das heißt, es ist der Fehler gemacht worden – und der Innenminister hat auch gar nicht drum herum geredet –, dass bei der Erfassung und bei der Festnahme die Bilder nicht verglichen worden sind. Für den Justizvollzug, und ich will ihn damit überhaupt
nicht entschuldigen, gab es keinen Anlass, hier nachzufragen, weil er erstens keine Bilder hat und es zweitens nicht den Gedanken gab, es könnte eine Verwechslung vorliegen, weil die Polizei gesagt hatte: Das ist der, der in Hamburg gesucht wird; wir haben den Fingerabdruck festgestellt.
Alle Überlegungen, die wir bisher hatten, auch mit den nachträglichen Identifizierungen, hätten hier leider nicht geholfen, weil die Fingerabdrücke gerade nicht fehlerhaft waren. Wir müssen dafür sorgen – und daran hat auch bisher noch niemand gedacht, weil wir einen ähnlichen Fall noch nicht hatten –, dass bei der Einlieferung alle Daten, die kommen, akribisch noch einmal geprüft werden.
Hier hätte auffallen können, dass wir bei den Haftbefehlen und bei dem Einlieferungsschein unterschiedliche Personalien haben. Wir wollen sicherstellen, dass beim nächsten Mal die Führungspersonalien, die bei der erstmaligen Erfassung in Deutschland erstellt werden, immer und überall verfolgt werden und gleich sind. Das wäre ein erstes Signal. Zweitens hätten wir natürlich erwarten können – das werden wir noch prüfen und hören –, wie intensiv er denn beim Gespräch Monate nach der Einlieferung bei der Psychologin deutlich gemacht hat: Ich bin es nicht.
Jetzt werden Sie weiter fragen. Werden wir nachträglich versuchen, alle zu erfassen? – Ja. Ich kann Ihnen nur nicht sagen, wie schnell das gehen wird. Das ist mühsam. Das muss einzeln händisch erfolgen.
Nächste Situation: Ich erwarte, dass wir gar nicht eine so große Anzahl an Fällen haben, da ich mir nicht vorstellen kann, dass jemand, der unschuldig im Gefängnis sitzt, darauf nicht irgendwann hinweist. Also werden wir jetzt bitten, alle zu überprüfen, die darauf hinweisen, unschuldig in einer Anstalt zu sitzen. Machen Sie sich aber auch da keine Hoffnung. Das wird auch eine Menge Arbeit werden, da die meisten natürlich behaupten, unschuldig zu sein. Das ist auch ein bekanntes Phänomen, das das alles nicht entschuldigen soll. Sie haben aber recht mit dem Wunsch, dass das eigentlich nicht passieren darf. Da sind wir uns einig. Wir werden versuchen, dem auch nachzugehen, und werden das Mögliche tun, dass das nicht wieder vorkommt.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich muss noch einen Schritt zurückgehen. Ein Mensch ist tot. Dieser junge Mann hat in Deutschland Schutz gesucht und ihn nicht erhalten. Das ist das maßlos Verwerfliche an dieser ganzen Sache. Er ist in seinem Haftraum verbrannt. Das müssen wir uns immer wieder vor Augen führen.
Doch anstatt politische Verantwortung zu übernehmen, hören wir auch heute von Ihnen keine Entschuldigung, die an die Familie des Opfers gerichtet ist. Das möchte ich hier ganz klar erwähnen.
Die SPD-Fraktion hat zu dem Haftraum-Brand vom 17. September einen Bericht für die Vollzugskommission beantragt. Das Justizministerium hat zu diesem Zeitpunkt nur sehr dürftig informiert. Insofern mussten wir eine Aktuelle Viertelstunde für den Rechtsausschuss am 26. September beantragen. Dazu meine konkrete Frage: Warum haben Sie in der Sitzung des Rechtsausschusses am 26. September verschwiegen, dass der zu Unrecht inhaftierte Amed A. bereits bei seiner Einlieferung in die JVA Geldern am 6. Juli 2018 akute Suizidgedanken geäußert hat?
In dieser Sondersitzung ging es um die politische Bewertung des Brandes. Über denjenigen, der dort inzwischen leider verstorben ist, und über all die anderen Umstände gab es auch von der SPD-Fraktion keine Nachfrage. Hätten Sie die Nachfrage gestellt, hätten wir uns natürlich um all diese Informationen bemüht.
Wie intensiv beide Ministerien um Transparenz bemüht sind, sehen Sie daran, dass wir Ihnen heute um 14 Uhr umfangreich all die Antworten auf die Fragen, die Sie gestellt haben, zugeliefert haben.
Herr Präsident, vielen Dank. – Herr Minister, deswegen sind wir ja sehr dankbar, dass Fragen beantwortet werden, die wir gar nicht gestellt haben, wie zu dem ersten Fall, wozu Herr Engstfeld schon genügend kommentiert hat.
Es war jetzt die Frage, inwieweit Sie dem Rechtsausschuss nicht berichtet bzw. ihm in der ersten Sitzung verschwiegen haben, dass er nicht nur in der Justizvollzugsanstalt Geldern, sondern ebenfalls bei der Verlegung in die Justizvollzugsanstalt Kleve akute Suizidgedanken geäußert hat.
Auch hier habe ich eine ganz konkrete Frage. Sie haben uns jetzt noch umfangreiche Unterlagen zukommen lassen. Aus der Gesundheitsakte ergibt sich
sehr deutlich, dass bei der Aufnahmeuntersuchung Dinge hineingeschrieben worden sind, die hindeuten auf: Alkoholkonsum, THC-Abhängigkeit, Persönlichkeitsstörung, Anpassungsstörungen, Schnittverletzungen, die entweder auf Borderline-Persönlichkeitsstörung oder suizidale Absichten hindeuten. Es handelt sich also um einen Menschen, der anscheinend suchtkrank ist, der anscheinend auch psychisch krank ist und in seiner Persönlichkeit deutlich instabil ist.
Eine Verwechslung der Person ist das eine, das andere ist, wie mit dieser Person vor Ort umgegangen worden ist. Warum wurde das nicht ernst genommen?
Ob man die Frage stellt oder nicht – ich glaube, in diesem Zusammenhang ist es eine Selbstverständlichkeit, dass nicht nur wir, sondern auch die Öffentlichkeit darüber frühzeitig informiert wird.
Herr Bialas, auch diesbezüglich sind Sie so frühzeitig wie möglich informiert worden. Diejenigen, die mit Interesse an einer Sachaufklärung an den bisherigen …
Ja, ja. – Diejenigen, die mit Interesse an einer Sachaufklärung an den bisherigen Sitzungen teilgenommen haben, haben sicher mitbekommen, dass ich bereits in der ersten Sitzung gesagt habe, dass die Gefangenenakte – dazu gehört auch die Gesundheitsakte – vom Amtsgericht unmittelbar nach dem Brand beschlagnahmt worden ist, weil die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren veranlasst hatte.
Die Gefangenen-Gesundheitsakte ist gestern, am 9. Oktober, freigegeben worden. Wir haben sie sofort ausgewertet, und Sie finden das, was wir in der Akte gefunden haben, heute in den Antworten zu Ihren Fragen. Wir haben also nicht einmal einen Tag gebraucht, um Ihnen heute mitzuteilen, was wir gestern erfahren haben. Am 26. war diese Akte von der Staatsanwaltschaft noch beschlagnahmt. – Schneller geht es nicht.
gerne noch einmal auf die Situation bei der Aufnahme in die Justizvollzugsanstalt in Geldern zurückkommen.
Aus dem heute von Ihnen, Herr Minister Biesenbach, vorgelegten Nachbericht kann ich entnehmen, dass am 9. Juli eine sehr umfassende Besprechung stattfand, hochkarätig besetzt: Psychologin, Anstaltsarzt, Anstaltsleiter. Es ging schwerpunktmäßig um die Frage, wie suizidgefährdet der Betroffene war.
Dort soll der Mann bereits darauf hingewiesen haben, dass er tatsächlich aus Syrien und nicht aus Mali stamme. Können Sie mir sagen, warum diesem Hinweis nicht nachgegangen wurde?
Ich kann es nur vermuten, Herr Wolf, denn ich war bei dem Gespräch nicht dabei. Die Aufnahme erfolgt durch die Vollzugsgeschäftsstelle. Die Vorstellung beim Arzt bedingt nicht mehr, dass der Arzt sich darüber Gedanken macht, wenn er keinen Hinweis bekommt.
Wenn der Gefangene ihm gesagt hätte, „Ich bin das nicht“, hätte der Arzt wahrscheinlich den Hinweis gegeben. Der Arzt nimmt auf und stellt seine Untersuchungen an, die aber nicht die Untersuchung von Identitäten umfassen.
Falls Sie gelesen haben, dass der Arzt Zusatzuntersuchungen anstellt: Dabei werden neben einer körperlichen Untersuchung auch anamnestische Daten abgefragt. – Das ist es, was der Arzt macht; er fragt nichts zur Identität oder zur Person.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Gegenüber der Presse soll die Landesregierung die Auskunft gegeben haben, dass die Auffindesituation von Amed A. – so heißt nämlich der Syrer – auf einen Selbstmord habe schließen lassen.
In Ihrem heutigen Nachbericht führen Sie aber auf Seite 12 aus, dass der Gefangene nach dem Öffnen der Tür aus dem Haftraum getaumelt sei. Wie lässt sich das mit den Auskünften und Ausführungen gegenüber der Presse in Einklang bringen?
Das kann ich Ihnen gegenwärtig nicht erklären. Auch die Informationen, die wir Ihnen heute mitgeteilt haben, haben wir alle durch Berichte erhalten.