Protokoll der Sitzung vom 10.10.2018

Ich kann Ihnen unser Abstimmungsverhalten im Ausschuss sehr klar erklären. Natürlich sind 100 Millionen Euro besser als 0 Euro. Natürlich stimmen wir dann nicht dagegen, wenn es eine Verbesserung gibt. Das wäre ja auch albern. Aber dass wir das richtig finden – deswegen können wir dem auch nicht zustimmen –, können wir alles andere als konstatieren.

Der Grund – das will ich wiederholen, ich habe es vorher in meinen Reden auch immer gesagt – ist folgender: Ich empfinde es schon als Betrug am Wähler, wenn man vor der Wahl sagt: „Wir leiten jeden Cent weiter“ und bei 1,6 Milliarden Euro Minderausgaben nach der Wahl das Gegenteil tut. Das ist nicht in Ordnung. Das kritisieren wir an diesem Gesetzentwurf sehr klar, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Meine Bitte ist, weil wir das nicht mehr werden ändern können – die Schlachten sind für den heutigen Tag geschlagen –: Wenn Sie es mit der Integration ernst meinen und wenn Sie das Verhältnis zwischen Kommune und Land ernst nehmen, dann müssen wir das Thema – davon gehe ich aus – neu anpacken, und zwar umfassend; Sie haben es eben angesprochen.

Bei einem Thema ist das schon angelegt. Bei den Kosten für den einzelnen Fall wird es nach den Gesprächen mit Sicherheit einen Vorschlag der Regierung geben. Aber auch was den gesamten Umgang mit der Integration angeht, wird es nicht nur fachlich, sondern auch finanzpolitisch eine Neuaufstellung geben müssen.

Das, was wir aus Berlin hören, ist alles andere als erfreulich. Nach der ersten Vermutung, dass es mehr Geld geben muss, hat der Finanzminister sofort Alarm geschlagen: Nein, es stimmt gar nicht, was in der „Süddeutschen Zeitung“ steht. Das haben wir in der Großen Koalition nicht vereinbart.

Ich kann es nicht beurteilen, ich kann nur Zeitung lesen. Ich muss davon ausgehen, da bis heute nichts Regierungsamtliches vorliegt, dass der schlechte Fall bis jetzt Stand der Dinge ist.

Ich kann nur sagen: Es ist gut, dass 100 Millionen Euro statt wie vorgesehen 0 Euro rüberkommen. Aber eines ist auch klar: Sie geben nicht 100 Millionen Euro mehr für die Integration in den Städten aus, sondern mindestens 1,5 Milliarden Euro weniger. Das ist das Fazit, das ich nach zwei Jahren Regierungsarbeit ziehen muss. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die AfD erteile ich der Abgeordneten Frau Walger-Demolsky das Wort. Bitte schön.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Was man hier heute erleben konnte, war natürlich eine Steilvorlage für uns als Opposition. Die einen schimpfen: „Es ist nicht genug“ und haben selbst gar nichts ausgeschüttet. Die anderen versprechen im

Wahlkampf, 100 % auszuschütten, und schütten jetzt immerhin ein Drittel aus. Das ist besser als null.

Der Bürger kann sich selbst ein Urteil darüber bilden, was ein Wahlkampfversprechen wert ist und was die Oppositionsarbeit der SPD und der Grünen wert ist – im Verhältnis zu dem, was sie früher selbst getan haben.

(Beifall von der AfD)

Gesetz zur Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes klingt umfassend. Tatsächlich geht es aber nur um die Verteilung der Mittel, nämlich die vom Bund für Integrationsmaßnahmen sowie die, die im Zusammenhang mit dem Familiennachzug zur Verfügung gestellt werden.

Leider wird die Beschulung von Kindern in Landeseinrichtungen immer noch nicht neu geregelt. Für diese Kinder, deren Entwicklung massiv behindert wird, ist eine Änderung mindestens genauso zeitkritisch wie für die Haushalte unserer Kommunen. Wenn Sie zur Umsetzung noch Tipps brauchen, lesen Sie in unseren Anträgen oder auch im Landeswahlprogramm der AfD NRW nach.

(Beifall von der AfD – Zuruf von der AfD: Ma- chen die ja nicht!)

Die SPD bemängelt, dass nicht die gesamte Summe in Höhe von 434 Millionen Euro an die Kommunen weitergeleitet wird, sondern nur 100 Millionen Euro. Vergessen wird dabei, dass sich das Land und die Kommunen die Integrationsaufgaben ebenfalls teilen. Prinzipiell kommt das Geld also doch vor Ort an, nämlich insbesondere bei denjenigen mit einer längerfristigen Bleibeperspektive. Ob da jede Maßnahme sinnvoll ist, sei dahingestellt. Aber Integrationsaufgaben sind auf Länder und Kommunen verteilt, nicht nur auf die Kommunen.

Der Landesintegrationsrat mag Ihre Ablehnung verstehen, sehr geehrte Damen und Herren von der SPD. Die Kämmerer der Städte und Gemeinden sollten aber ganz genau hinsehen. Denn ein Nein des Plenums würde billigend in Kauf nehmen, dass dringend benötigte Gelder gar nicht bei den Kommunen ankommen. Für einen Änderungsantrag war Ihnen die Sache offensichtlich nicht wichtig genug.

(Beifall von der AfD)

Sowohl die Größenordnung der geplanten Auszahlungen an die Kommunen wie auch die Bedingungen, die an die Kommunen zur Zuweisung gestellt werden, wurden von den beteiligten Sachverständigen, unter anderem auch von Vertretern der Städte und Kreise, in der Anhörung als angemessen beurteilt. Dem ist also nichts hinzuzufügen. Wir stimmen dem Entwurf zu. – Danke schön.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Dr. Stamp das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Integration findet vor Ort in den Städten und Gemeinden unseres Landes statt. Um in der Lage zu sein, das erfolgreich umzusetzen, brauchen die Kommunen die finanzielle Unterstützung des Landes. Für diese notwendige finanzielle Unterstützung werden wir sorgen, und zwar noch in diesem Jahr.

Die rot-grüne Landesregierung hat die Integrationspauschale des Bundes Jahr für Jahr komplett selbst verbraucht und auch in der Mittelfristigen Finanzplanung keine Mittel vorgesehen.

Jetzt, im ersten Haushaltsjahr der NRW-Koalition, werden endlich auch die Kommunen von der Integrationspauschale profitieren. Das haben wir versprochen, und dieses Versprechen halten wir auch.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes schaffen wir die Voraussetzungen für eine Entlastung der Kommunen in Höhe von 100 Millionen Euro für Integrationsmaßnahmen. Alle 396 Städte und Gemeinden werden einen Anteil an diesen 100 Millionen Euro erhalten.

(Zuruf von der SPD: Abzüglich GFG!)

Wir werden dafür Sorge tragen, die Bescheide zeitnah zum Gesetzgebungsverfahren zu erteilen, um die von den Kommunen dringend benötigten Mittel auch zügig auszahlen zu können.

Meine Damen und Herren, im Rahmen der Anhörung am 10. Juli haben die Sachverständigen die Zielsetzung des Gesetzentwurfs und seine inhaltlichen Regelungen, insbesondere den gewählten Verteilungsschlüssel, als gelungen bewertet. Das hat mich sehr gefreut. Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es darum, die Kommunen in 2018 zu entlasten. Insoweit handelt es sich also ausschließlich um eine fiskalische Neuregelung.

Eine Gesamtnovellierung – das ist eben schon mal angesprochen worden – des Teilhabe- und Integrationsgesetzes mit Blick auf die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen in der Integrationspolitik ist für das Jahr 2020 geplant. Wichtig dafür werden auch die Impulse aus dem Integrationsbeirat sein, der seine Arbeit am 17. September aufgenommen hat und mit dem wir sehr fruchtbare Diskussionen geführt haben.

Das Expertengremium und die Landesregierung werden die Integrationsstrategie 2030 gemeinsam erarbeiten. Ich würde mich freuen, wenn wir dann zu

einer sehr breiten Beschlussfassung kämen. Diesem Prozess sehe ich sehr gespannt und auch sehr zuversichtlich entgegen.

Im Parlament werden wir dann die inhaltlichen Fragestellungen zum Teilhabe- und Integrationsgesetz angehen. Dazu gehört auch – es ist eben angesprochen worden – die Frage der Benennung und Förderung des Landesintegrationsrates.

Meine Damen und Herren, Zuweisungen für Integrationsmaßnahmen ab 2019 bedürfen einer erneuten Änderung des Gesetzes. Vorsorglich haben wir bereits bei dieser Gesetzesänderung die gesetzlichen Grundlagen für die angekündigte Weiterleitung von Mitteln aus dem europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds vom Bund an die Kommunen geschaffen. Höhe und Zeitpunkt der Auszahlung für den Familiennachzug von Syrern aus der Türkei stehen noch nicht fest. Unter Umständen wird dieses Verfahren erst 2019 realisiert werden können.

Lieber Herr Kollege Mostofizadeh, Sie haben zu Recht das Problem angesprochen, dass wir nicht wissen, wie sich die finanzielle Entwicklung seitens des Bundes gestalten wird.

Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen: Es stellt für uns ein ernsthaftes Problem dar, wenn wir bei wesentlichen Herausforderungen, bei Defiziten in der Integrationspolitik, die nicht nur Angelegenheiten der Kommunen sind – es geht schließlich auch darum, dass das Land Dinge steuert, beispielsweise was die Frage der Ausbildungsfähigkeit von nicht schulpflichtigen jungen Geflüchteten betrifft –, an Grenzen stoßen, weil wir keine Programme auflegen können, weil immer nur von Jahr zu Jahr ein Finanzpaket auf den Weg gebracht wird. Wenn wir immer nur einen Batzen für ein Jahr bekommen, dann bleibt es bei einem Strohfeuer, das nicht in dauerhafte und nachhaltige Programme umgesetzt werden kann. Hierüber sind wir auch mit dem Bund im Gespräch. Wir werden das weiterhin einfordern.

Wenn wir die große Herausforderung des enormen Zuzuges von 2015/2016 in einer Weise bewältigen wollen, dass diejenigen, die zu uns gekommen sind, wirklich am Arbeitsmarkt Fuß fassen können, sind eine nachhaltige Finanzierung und eine nachhaltige Unterstützung des Bundes notwendig. Dementsprechend werden wir uns auch weiter gegenüber dem Bund dafür einsetzen und entsprechend verhalten. – Ich danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit und freue mich, wenn Sie dem Gesetz zustimmen. Danke schön.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir haben somit den Schluss der Aussprache erreicht und kommen zur Abstimmung.

Der Integrationsausschuss empfiehlt in Drucksache 17/3823, den Gesetzentwurf Drucksache 17/2659 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2659 und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, FDP und AfD. Wer ist dagegen? – Das ist die SPD. Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die Grünen. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/2659 mehrheitlich angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet.

Ich rufe auf:

11 Mobilität für Landesbeschäftigte in NRW

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/3794

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Grünen Herrn Klocke das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir wollen von grüner Seite einen weiteren Vorschlag in die Runde einbringen, wie wir mehr Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen durchsetzen können. Wir hatten heute Morgen bereits eine intensive Debatte zum Klimaschutz und zur Energiewende. In unserem Antrag machen wir zwei konkrete Vorschläge, wie man den Klimaschutz und die Energiewende im Konkreten umsetzen kann.

Sie alle wissen – wir haben es bereits intensiv debattiert –, dass im Verkehrsbereich bei den klimaschädlichen Emissionen bislang noch nicht ansatzweise die Einsparungen erbracht worden sind, die notwendig wären. Im Gegenteil, seit 1990 hat es hier Zuwächse gegeben. Bis 2030 müssen wir jedoch den Ausstoß klimaschädlicher Gase im Verkehrsbereich um 30 % senken. Wie kann das auf den Weg gebracht werden? Auch das haben wir schon intensiv diskutiert. Die Antwort lautet: natürlich über den Umstieg auf alternative Verkehrsträger, auf mehr ÖPNV sowie über mehr Radverkehr.

Wir Grüne wollen, dass hier das Land NordrheinWestfalen als Arbeitgeber einen wichtigen Schritt nach vorne geht. In Nordrhein-Westfalen gibt es gut 440.000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst, zum Großteil Landesbeamte. Was kann ein Arbeitgeber tun? Er kann den Beschäftigten Angebote zur verstärkten Nutzung von ÖPNV und Radverkehr unterbreiten.

Es gibt zwei Beispiele aus anderen Bundesländern: In Hessen wird seit dem 01.01.2018 allen Landesbe