Protokoll der Sitzung vom 10.10.2018

MSO auch in Zukunft voranbringen und fördern. Dies entspricht dem Ansinnen des ursprünglichen Antrags. Wir haben seit Beginn des Verfahrens dazu eingeladen, und es haben nun am Ende diejenigen dazu zusammengefunden, bei denen ein Konsens besteht.

Die Freude darüber ist ernst gemeint und es ist schön, wenn es nicht nur heraufbeschworen, sondern auch gelebt wird. Es ist wichtig und bleibt das Ansinnen, die MSO hinsichtlich der Qualifizierung und Professionalisierung voranzubringen.

Eine hohe Qualität der Projektarbeit braucht geeignete Strukturen. Von einem kleinen Verein können wir beispielsweise nicht erwarten, dass er eine Geschäftsstelle mit hauptamtlichen Mitarbeitern einrichtet. Dies wäre auch bei einer deutlichen Ausweitung der Förderung nicht zu leisten.

Die Fachberatung des Paritätischen spielt daher eine wichtige Rolle für die MigrantInnenselbsthilfe, weshalb diese schon seit 2000 unterstützt wird. Insbesondere die MSO sind beim Thema „Qualifizierung und Vernetzung“ – insbesondere der kleinen Vereine – ein wichtiger Ansprechpartner, um das weiter im Blick behalten zu können.

Die Arbeit der Fachberatung wollen wir evaluieren und verbessern; sie sollte noch besser auf die strukturellen Bedürfnisse der MSO ausgerichtet werden.

Ein erster wichtiger Schritt, den wir gegangen sind, war die Weiterentwicklung der Fachberatung – dort finanziert das Land ab dem Haushaltsjahr 2018 eine zweite Referentenstelle. Das ist ein klares Signal vonseiten der Landesregierung. Dafür auch von meiner Seite und vonseiten der NRW-Koalition meinen Dank.

Frau Präsidentin, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, für die bessere Vernetzung der MSO setzen wir aber auch auf die Kommunalen Integrationszentren. Diese könnten künftig eine Koordinierungsfunktion vor Ort übernehmen. Die Landesregierung – das habe ich heute bereits an anderer Stelle ausgeführt – hat die Arbeit bis 2022 finanziell abgesichert. Wir werden die Strukturen weiterentwickeln. So können wir gemeinsam mit den MSO einen wichtigen Beitrag zur Integration vor Ort leisten. Den vielfach geäußerten Wunsch nach einem jährlichen Gipfeltreffen der Migrantenselbstorganisationen wollen wir gerne umsetzen. Das war ja ein Ergebnis der Anhörung.

Am Ende ist es schön, dass jetzt ein gemeinsamer Änderungsantrag von CDU, SPD, FDP und Grünen vorliegt. Dann leben wir an dieser Stelle den Integrationskonsens. Lassen Sie uns gemeinsam an einer vielfältigen Gesellschaft mit fairen Teilhabechancen arbeiten. – In diesem Sinne: vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Lenzen. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Aymaz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Es ist noch nicht so lange her, dass Migrantenselbstorganisationen mit ihrer thematischen Vielfalt als wichtige Akteure der gesellschaftlichen Teilhabe wahrgenommen werden. Viel zu lange wurden sie als folkloristische Hinterhofvereinigungen und als herkunftsorientierte Organisationen betrachtet, die im besten Fall bei Straßenfesten als nette musikalische und kulinarische Begleiterscheinungen auftauchten. Heute hingegen werden Migrantenselbstorganisationen als Ausdruck kultureller Selbstbestimmung und Teil unserer pluralistischen Gesellschaft breit anerkannt, und das ist auch gut so.

Damit das bunte und vielfältige Zusammenleben auch hier in NRW weiter gelingen kann, brauchen wir eine nachhaltige Förderung und Stärkung der politischen und gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen unterschiedlicher Herkunft. Dabei können Migrantenselbstorganisationen eine zentrale Aufgabe in einer teilhabeorientierten Gesellschaftspolitik übernehmen.

Aus meiner langjährigen Arbeit in und mit Migrantenselbstorganisationen weiß ich, dass das Engagement in den Migrantenselbstorganisationen einen entscheidenden Impuls für gesamtgesellschaftliches Engagement geben kann. Nicht wenige Menschen mit Migrationshintergrund, die heute mit ihrem gesellschaftlichen Engagement öffentlich sichtbar sind, haben ihre ersten Erfahrungen der Partizipation in Migrantenselbstorganisationen gesammelt.

Aus der erkenntnisreichen Anhörung, die wir im Zuge des vorliegenden Antrags hatten, ist sehr deutlich geworden, dass – erstens – Migrantenselbstorganisationen in ihrer Zielrichtung, im Handlungsfeld und der Klientel, die sie vertreten, sehr unterschiedlich und vielfältig sind, sich – zweitens – diese Eigenschaft je nach Ablauf von gesellschaftlichem Wandel und Integrationsprozessen verändern kann, drittens immer mehr neue Migrantenorganisationen insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Zuwanderungsbewegungen entstehen und abschließend – viertens – wir leider kaum wissenschaftliche Erkenntnisse über diese so dynamische Landschaft der Migrantenselbstorganisationen haben.

Daher freue ich mich, dass wir, wenn auch in letzter Minute, heute einen gemeinsamen Änderungsantrag einbringen können, der genau diese Punkte, die für uns Grüne so wichtig sind, berücksichtigt, die Erstellung einer wissenschaftlichen Studie zur Untersuchung der vielfältigen Landschaft der MSO vorsieht und eben nicht nur, wie im ursprünglichen Antrag vorgesehen, auf die Evaluation abstellt. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Aymaz. – Für die AfD-Fraktion spricht Frau Kollegin Walger-Demolsky.

Vielen Dank. – Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin! Immerhin, zu Beginn des Antrags gibt es etwas Neues. Darauf kann man sich super vorbereiten. Aber es ist eigentlich nur ein Zusammenfügen dessen, was wir im CDU-Antrag gesehen haben, und der Änderungsantrag der SPD ist eingeflossen. An manchen Punkten ist auch gar nichts zu kritisieren.

„Integration strukturiert gestalten“ – wer kann dazu schon nein sagen? „Qualifizierung und Professionalisierung von Migrantenselbstorganisationen weiterentwickeln“ klingt gut. Der Titel lässt viel erwarten, der Auftrag an die Landesregierung fiel aber besonders im CDU-Antrag extrem dünn aus. Aber auf anderthalb Seiten kann man auch nicht mehr erwarten.

Was fehlt? – Es fehlt die valide Grundlage in Form einer Evaluation über die Arbeit und die Erfolge aus der Arbeit der bis jetzt geförderten MSO. Dem ist selbstverständlich zuzustimmen.

Was aber ebenso fehlt, sind definierte Ziele, die über Ihre Allgemeinplätze hinausgehen. Die Ausgestaltung dessen, was nicht neu ist und nach Ihrem Willen auch gar nicht grundlegend erneuert, sondern nur weitergeführt werden soll, ist Ihr Auftrag an die Landesregierung. Da muss ich mich wundern, denn dazu hätte es wohl keinen Auftrag gebraucht.

Aber jetzt kommt ja etwas dazu. Jetzt soll den neu Zugewanderten ein niederschwelliger Zugang in Selbstorganisationen ermöglicht werden, und der Fokus soll auf Qualifizierungsmaßnahmen, auf die Neubildung von Selbstorganisationen gelegt werden. Das ist genau die Stelle, die wir im Augenblick nicht für sinnvoll halten. Die neu Zugewanderten haben ganz andere Probleme, Frau Aymaz. Neu Zugewanderte sollten erst einmal versuchen, sich die deutsche Sprache anzueignen. Die sind zusammen in Sprachkursen. Sie sind also nicht alleine. Sie bekommen ja keinen Einzelunterricht. Und wenn sie das beherrschen und eine längerfristige Bleibeperspektive in unserem Land haben, dann wird es sich von selbst ergeben, dass auch diese neueren Mitbürger Migrantenselbstorganisationen gründen werden.

Aber warum Sie das jetzt zu diesem Zeitpunkt forcieren wollen, wo wir wissen – die Datenbasis dafür gibt es –, dass beispielsweise die sprachliche Ausbildung absolut unzureichend ist, dass die Hälfte die Sprachkurse nicht durchführt, das verstehe ich nicht. Die gehen dann in Migrantenselbstorganisationen? Sie organisieren sich dann selbst? Das ist hervorragend, klingt für mich aber nicht nach gelungener Integration. Es ist einfach der falsche Zeitpunkt.

Den CDU-Antrag hätten wir nicht abgelehnt, den finden wir zwar dünn, hätten uns aber enthalten. Aber Ihren gemeinsamen Antrag lehnen wir selbstverständlich ab.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Walger-Demolsky. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Dr. Stamp.

Frau Präsidentin! Vielen Dank auch an den Sitzungsdienst für den Service. Ich denke, es geht auch so ganz gut.

Meine Damen und Herren! Im gemeinsamen Koalitionsvertrag der NRW-Koalition haben wir betont, dass wir die Migrantenselbstorganisationen besonders fördern wollen. Ich möchte das hier noch einmal ausdrücklich unterstreichen. Bürgerschaftliches Engagement hat für uns einen besonderen Stellenwert. Die Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit haben, wie Max Frisch es so schön ausgedrückt hat, sich in die eigenen Angelegenheiten einzumischen.

Das macht eine lebendige Demokratie aus, und das gilt ganz selbstverständlich auch für die Bürgerinnen und Bürger mit Einwanderungsgeschichte. Die Migrantenselbstorganisationen sind ganz in diesem Sinne wesentliche Akteure, die wir brauchen, um unsere integrationspolitischen Ziele auch umzusetzen.

Deshalb begrüße ich diesen Antrag, der bereits im Integrationsausschuss behandelt wurde und auch die Zustimmung der Sachverständigen in der Anhörung im Juni gefunden hat, ganz ausdrücklich. Ich freue mich, dass er jetzt auch auf eine breite Basis gestellt worden ist.

Es ist uns allen bewusst, dass die Anforderungen und Erwartungen, die an MSO gestellt werden, sehr hoch sind. Die Arbeit, das Selbstverständnis, die Ziele und Bedarfe von MSO sind ausgesprochen vielfältig. Viele MSO arbeiten ausschließlich ehrenamtlich; andere haben sich bereits zu professionellen Akteuren der Integrationsarbeit weiterentwickelt.

Daher muss die Förderung von MSO mit einem gezielten und bedarfsorientierten Beratungs- und Qualifizierungsangebot einhergehen. Nur so können MSO bei ihrer Professionalisierung auch unterstützt werden.

Ich freue mich deshalb sehr, dass die Projektförderung für die Fachberatung für Migrantenselbsthilfe beim Paritätischen Wohlfahrtsverband zu Beginn des Jahres im Vollzug um mehr als 40 % von 151.000 Euro auf 215.000 Euro erhöht wurde und dort eine zweite Vollzeitstelle eingerichtet werden konnte. Durch die Personalaufstockung ist eine Wei

terentwicklung der Kapazitäten, Aktivitäten und Konzepte der Fachberatung für Migrantenselbsthilfe angestoßen worden. Diesen Prozess wird mein Ministerium eng begleiten. Eine Überprüfung der Arbeit sollte erfolgen, sobald neue Arbeitsergebnisse und entsprechende Berichte vorliegen.

Die Migrantenselbstorganisationen zu qualifizieren und ausgehend von ihrem Entwicklungsstand zu fördern und zu professionalisieren, ist außerdem ein wesentliches Ziel des MSO-Förderprogramms. Über dieses Programm können neben der Förderung von Einzelprojekten neue, unerfahrene MSO relativ unkompliziert eine Anschubförderung erhalten, um Vereinsstrukturen aufzubauen.

Ein weiterer Baustein des Programms ist die Förderung von erfahrenen und professionell arbeitenden MSO, die andere Organisationen bei ihrer Vereinsarbeit und bei ihrem Weg in die Professionalität in Form einer Partner-Projektförderung unterstützen. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Weg. Die für diese Förderung zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel wurden erst im vergangenen Jahr massiv erhöht.

Darüber hinaus werden wir uns dafür einsetzen, dass sich die Akteure, die MSO beraten und qualifizieren, in Zukunft noch besser vernetzen und ihre Angebote aufeinander abstimmen, sodass Synergien optimal genutzt werden können.

Dass diese Ansätze gut und richtig sind, meine Damen und Herren, belegen die Ergebnisse der beiden Sitzungen im Integrationsausschuss und natürlich auch die positiven Stellungnahmen bei der Expertenanhörung. Aktuelle Entwicklungen, die Gründung neuer Dachverbände und das Entstehen neuer kleiner Initiativen wurden von uns in der aktuellen Überarbeitung der MSO-Richtlinie bereits mit bedacht.

Ich freue mich, dass es jetzt hier eine Verständigung gegeben hat, das Thema auf eine breite Grundlage zu stellen. Wir können dazu auch Untersuchungen machen, die darüber hinausgehen. Ich kann Ihnen aber auf der anderen Seite auch versichern, dass wir mit Professor El-Mafaalani auch den entsprechenden Sachverstand bei uns ins Ministerium geholt haben. Von daher sehe ich das nicht als zwingend notwendig an. Aber wenn es vom Parlament gewünscht ist, werden wir uns dem natürlich nicht verweigern. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließe ich an dieser Stelle die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 13.

Wir kommen zur Abstimmung, und zwar erstens über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/3873. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen

möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die antragstellenden Fraktionen CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD-Fraktion. – Der fraktionslose Abgeordnete Neppe enthält sich. Dann ist mit dem eben festgestellten Abstimmungsergebnis der Änderungsantrag Drucksache 17/3873 angenommen.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Antrag von CDU und FDP Drucksache 17/2157. Wir stimmen sogleich über die soeben geänderte Fassung dieses Antrags ab. Der Integrationsausschuss empfiehlt in Drucksache 17/3822, den Antrag Drucksache 17/2157 anzunehmen – wie gesagt, in der soeben geänderten Fassung. Über die soeben geänderte Fassung lasse ich abstimmen und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer also dem soeben geänderten Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen. Die Gegenstimmen – sind auch hier bei der AfD-Fraktion. Die Enthaltung ist auch an dieser Stelle bei dem fraktionslosen Abgeordneten Neppe. Damit ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Antrag Drucksache 17/2157 in der geänderten Fassung angenommen.

Ich rufe auf:

14 Elftes Gesetz zur Änderung der gesetzlichen

Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums des Innern

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/3699

erste Lesung

Herr Minister Reul hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (s. Anlage 1). Eine weitere Aussprache ist nicht vorgesehen.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss. Wenn niemand der Überweisung widersprechen möchte – das ist der Fall – und niemand sich enthalten möchte – das ist auch der Fall –, dann haben wir den Antrag so überwiesen.