dass angemessener und bezahlbarer Wohnraum für alle Menschen vorhanden ist – unabhängig vom Einkommen.
Um das zu gewährleisten, brauchen wir Wohnungsneubau, der in allen Preisklassen für neue Wohnungen sorgt. Hierfür ist das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum von elementarer Bedeutung.
Diese Ergänzung ist ein guter und notwendiger Schritt. Denn sie schließt eine bisherige Gesetzeslücke, stellt also Rechtssicherheit für Bewilligungsbehörden und Investoren her.
Die Klarstellung und die Vereinheitlichung bei Regeln zur Auswirkung von Aus- und Umbauten für geförderte Wohnbauten auf die Zweckbindung sind gut. Das begrüßen wir. Aber ohne Haken ist diese Änderung nicht, wie wir aus der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände klar entnehmen konnten. Wir müssen dringend die Kommunen unterstützen und die Höhe der angemessenen Verwaltungskostenbeiträge anpassen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Außerdem möchte ich die Gelegenheit nutzen, der Landesregierung, die nicht hier ist, mit auf den Weg zu geben, dass sie gut daran täte, ihre Wohnungspolitik in Gänze zu überdenken. Seitdem Sie die Landesregierung stellen, gibt es deutliche Rückgänge im Neubau. Sie fahren den Mieterschutz aktiv zurück, während Sie an anderer Stelle Bedingungen für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft deutlich verbessern. Sie planen an der Bedarfslage vorbei.
hat für Verunsicherung, Investitionszurückhaltung bei Kommunen, Wohnwirtschaft, Investoren und Bauherren gesorgt.
Gegenüber dem Jahr 2016 sind auch deshalb deutliche Einbrüche zu verzeichnen. Diese betrugen allein in allen Fördersegmenten 14,5 % und im Bereich des mietpreisgebundenen Wohnungsbaus sogar 17,2 %. Das soll nur ein Beispiel von vielen sein.
Klar ist für uns: Sie betreiben eine bewusste Politik gegen die 10,1 Millionen Mieter in den 4,5 Millionen Mietwohnungen in Nordrhein-Westfalen.
Sie kommen Ihrer Verantwortung nicht nach, sondern verschärfen die Wohnungsnot in unseren Städten und die Kluft zwischen Arm und Reich in unserem Land. Sie sorgen dafür, dass sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt immer weiter verschärfen wird.
Deshalb fordern wir: Werden Sie aktiv. Machen Sie die Augen auf. Fangen Sie an, Ihre Wohnungspolitik
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nein, lieber Herr Kollege Baran: In der Tradition der rot-grünen Wohnungsbaupolitik machen wir nicht weiter, denn Sie haben ein beispielloses Elend mit vielen angespannten Wohnungsmärkten in Nordrhein-Westfalen in allen Regionen und Tausende, Hunderttausende verzweifelte Wohnungssuchende hinterlassen. Das ist die Bilanz Ihrer Wohnungsbaupolitik. Da machen wir mit Sicherheit nicht weiter, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Unsere neue öffentliche Wohnraumförderung hilft dabei, diese große gesellschaftliche Herausforderung anzupacken, denn ein Zuhause gewährt Sicherheit, ermöglicht, sich zurückziehen zu können – wichtig in der heutigen Zeit –, und gibt Raum zur persönlichen Entfaltung.
Deswegen stehen wir Freien Demokraten auch dazu, das Wohnen in Nordrhein-Westfalen auch mit Steuermitteln zu fördern, denn wir reden ja hier über Subventionen.
Wir erleichtern damit Privatleuten und gewerblichen Investoren, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, Wohnraum zu erhalten und bedarfsgerecht umzugestalten.
Jährlich 1,1 Milliarden Euro stellt das Land Nordrhein-Westfalen dafür zur Verfügung, garantiert für die nächsten Jahre bis 2022 für die Förderung von Mietwohnungen, Wohneigentum und für studentisches Wohnen.
Es ist aber nicht das Geld allein, auch der rechtliche Rahmen, über den wir hier heute zu befinden haben, ist wichtig für jeden, der neu baut, der modernisiert und der erhalten will: vor allem eine nicht sprunghafte, sondern eine verlässliche Bau- und Wohnungspolitik, wie wir sie jetzt einleiten, eine Politik, die Rechtssicherheit schafft. Diese Rechtssicherheit ist es, die allen Beteiligten hilft: demjenigen, der baut und öffentliche Förderung in Anspruch nimmt, wie auch jenem, der dann in diesem Wohnraum wohnt.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung hilft in unseren Augen, noch bestehende rechtliche Unsicherheiten bezüglich der Nachwirkungsfrist der Sozialbindungen aus dem Felde zu räumen.
Durch die Klarstellung, dass die Bescheidung der Bewilligungsbehörden über das Ende der Sozialbindung des Wohnraums auch das tatsächliche Ende der Bindung meint, schaffen wir Rechtssicherheit.
Vertrauen in unsere Behörden und Verlässlichkeit schaffen dann die redaktionellen Änderungen des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW.
Das hilft auch ein kleines Stück heute, dass immer mehr Menschen in Nordrhein-Westfalen ihr Zuhause finden, dort leben, wo sie es möchten, und so wohnen, wie sie es wünschen.
Vielen Dank, Herr Kollege Paul. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Klocke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich spreche kurz und dann auch zum vorliegenden Gesetzentwurf, nämlich zum Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen.
Obwohl ich sonst gerne und leidenschaftlich debattiere und mich in der Wohnungspolitik gerne zu Wort melde, erspare ich mir sämtliche Ausführungen zur allgemeinen Wohnungspolitik der jetzigen Landesregierung im Vergleich zur vorherigen.
Ich will auch nicht gleich wieder den Kollegen Paul kritisieren, dass wir nur Leid und Elend im Land haben und jetzt endlich die Retter da sind. – Gut, wir lassen das einfach mal alles so stehen.
Wir haben seit dem Jahr 2010 die Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen auf gesetzlicher Grundlage des Landes. Früher war es eine Bundesregelung. Das OVG Münster hat eine Regelungslücke ausgemacht, die sich aus dem bisherigen Bundesrecht ergab.
Deshalb ist es jetzt notwendig, für die Altfälle bei den festgelegten Zweckbindungen eine Verlängerung oder einen vorzeitigen Wegfall von Förderbedarfen zu verhindern.
Was die Landesregierung dazu vorgelegt hat, ist sinnvoll. Deswegen unterstützen wir das auch. Die neue Fassung enthält eine redaktionelle Klarstellung und auch eine Anpassung an die aktuelle Förderdynamik. Das macht Sinn. Deswegen trägt auch meine Fraktion das mit.
Ansonsten werden wir sicherlich noch genügend Gelegenheiten haben bei den diversen Anlässen in der nächsten Zeit, über die Situation auf dem Wohnungsmarkt, die Höhe der Wohnraumförderung, die Umsetzung im Land etc. zu diskutieren und zu debattieren.
An der Stelle finde ich es jetzt nicht unbedingt nötig. Deswegen Zustimmung von der grünen Fraktion. Das waren meine Ausführungen. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Ich schließe mich den Ausführungen von Herrn Klocke von den Grünen uneingeschränkt an. Bitte sagen Sie es nicht weiter. – Danke.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! In der praktischen Anwendung des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen haben sich schlicht Anpassungserfordernisse ergeben; verschiedene Redner haben darauf bereits hingewiesen.
Mit dem vorliegenden Änderungsgesetz werden verschiedene Regelungen überarbeitet, um eine rechtssichere und landeseinheitliche Anwendung zu erreichen. Das betrifft zum einen Regelungen zur Zweckbestimmung von gefördertem Wohnraum, bei denen Hinweise aus der aktuellen Rechtsprechung aufgegriffen werden.
Zum anderen wird der mit Modernisierungsmitteln geförderte Wohnraum in die üblichen Kontrollen der Sozialbindung einbezogen, denn nach aktueller Förderpraxis ist auch die Modernisierungsförderung mit Sozialbindungen von 20 oder 25 Jahren schlicht verknüpft.
Insofern haben wir Ihnen ein schlankes Gesetz vorgelegt. Ich glaube, wir bekommen heute eine breite Zustimmung, um die Rechtsanpassungen vorzunehmen.
Wenn Sie mit den Rückgängen bei den Baugenehmigungszahlen hantieren, sehr geehrter Herr Abgeordneter, dann sollten Sie zumindest die Aufrichtigkeit besitzen, die Wohnungen, die im Zusammenhang mit der Asylzuwanderung der Jahre 2015/16 die Genehmigungszahlen besonders nach oben getrieben haben, herauszurechnen. Dann würden Sie nämlich feststellen, dass der ganz normale Mietwohnungsgeschossbau sich absolut nur um ein paar kleine Zahlen nach unten verändert hat.