Gülle und Wirtschaftsdünger dürfen Nordrhein-Westfalen nur noch dann erreichen, wenn verbindlich geklärt ist, wohin die Lieferung geht und wer sie erhält. Unsere Umweltministerin hat dankenswerterweise sofort die Initiative ergriffen, hat neue Gespräche mit den Niederländern über einen neuen Kontrollmechanismus geführt, wie auch immer wir das machen wollen. Das wird sicherlich nicht einfach. Aber wir packen das Problem jetzt zumindest an, und wir werden es lösen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Korth und Herr Diekhoff, die Schuldzuweisungen an die rot-grüne Vorgängerregierung zeugen in meinen Augen von Realitätsferne und Hilflosigkeit.
Ich frage mich bis heute – auch dazu haben wir hier im Plenum schon eine Runde gehabt –, wie dieser Satz den Weg in Ihre Koalitionsverhandlungen gefunden hat: Es wird keinerlei Länderverschärfung geben. – Wir werden ganz genau hinschauen, wenn Sie die Düngeverordnung auf den Weg bringen, wenn Ihnen das Thema, so, wie Sie es gerade vorgetragen haben, wirklich so am Herzen liegt.
Nun zu dem Antrag: Der liest sich ja so, als ob Sie Ihrer Landesregierung jetzt einen Arbeitsauftrag mitgeben müssen. Schnellstmöglich sollen unerlaubte Gülleimporte in NRW gestoppt werden, und es müssen noch in diesem Jahr Maßnahmen eingeleitet werden. Und weiter: Die Bürgerinnen und Bürger erwarten ein zügiges, ein konsequentes Handeln der nordrhein-westfälischen Landesregierung.
So weit, so gut. Wenn allerdings im Antrag behauptet wird, dass wir, die rot-grüne Vorgängerregierung, für diesen Missstand verantwortlich sind, dann kann ich da nur widersprechen.
(Beifall von SPD und den GRÜNEN Unter Minister Remmel sind die grenzüberschreiten- den Gespräche mit den Niederlanden doch erst in- tensiviert worden. (Henning Höne [FDP]: Außer Spesen nichts gewesen!)
2015 wurde durch die rot-grüne Regierung das Memorandum auf den Weg gebracht, damit die Kontrollen gezielter und effektiver erfolgen konnten.
Auch die Kolleginnen und Kollegen, die länger dabei sind, wissen: Wir beschäftigen uns schon die ganzen Jahre mit diesem Thema. Seit 2005 bin ich dabei.
Ich kann heute feststellen: Die sinnvolle Überprüfung und Dokumentation des Verbleibs von sogenanntem Wirtschaftsdünger ist doch überhaupt erst durch RotGrün möglich geworden.
Mit der Einführung der Wirtschaftsdüngernachweisverordnung, wie das gute Ding heißt, haben wir es überhaupt erst ermöglicht, dass eine weitere, auch länderübergreifende Kontrolle stattfinden kann. Deswegen hat ja die Landwirtschaftskammer als zuständige Überwachungsbehörde seit 2016 ganze 20 neue Stellen geschaffen, die für diese Überwachung zuständig sind. Wir konnten auch den Ausführungen der Ministerin entnehmen, dass genau diese Kontrollen heute dazu führen, dass wir erste Ergebnisse haben.
Letztendlich ist es doch ein Zusammenspiel: Wir haben das LANUV, wir haben die Landwirtschaftskammer, wir haben die Bezirksregierung und als Kreisordnungsbehörde auch den Kreis mit drin.
Wenn ich jetzt mal Ihren Antrag lese, tun sich Fragen auf. Sie haben da jetzt so herumgeschwurbelt. Wie genau soll denn die lückenlose Kontrolle importierter Güllelieferungen erfolgen? Wie soll das denn gehen? Wie viele Stellen sollen denn in welchen Bereichen geschaffen werden? 20 Stellen haben wir schon. Soll jetzt auch die Kreisbehörde mehr bekommen? Ich weiß es nicht.
Interessant in dem Bericht der Ministerin war doch, dass direkte Transportkontrollen von Gülle-Lkw ganz schwierig und wenig effektiv sind, da die Transporte sehr häufig nachts stattfinden. Wir sehen diese Trucks auf der Autobahn. Natürlich können die Kontrollstellen umfahren werden, wenn man weiß, wo sie sind.
Die Landesregierung präferiert in ihrem Bericht die Kontrollen der aufnehmenden Betriebe. Es hat sich erwiesen, dass das sinnvoll ist. Wie wollen Sie das ändern?
Es bleiben weitere Fragen. Soll etwa die Ausbringungszeit analog den Niederlanden auch hier in Nordrhein-Westfalen weiter eingeschränkt werden? Dazu hätte ich auch gerne mal eine Antwort.
Wir begrüßen, dass Frau Ministerin Heinen-Esser den vom damaligen Minister Remmel eingeschlagenen Kurs weiter verfolgt, beispielsweise zu Gesprächen in die Niederlande fährt und die Maßnahmen gegen den illegalen Gülletransport abstimmt. Die Verzahnung der niederländischen Datenbank mit denen der anderen Bundesländern, aber neuerdings auch nach Belgien begrüßen wir dabei ausdrücklich.
Die Forderung, die illegalen Gülletransporte effektiv und schnell zu bekämpfen, ist berechtigt. Wir haben dies in der Zeit unserer Regierungsverantwortung gemacht und werden dieses Anliegen auch zukünftig unterstützen.
Auch die Schuldzuweisung an die rot-grüne Vorgängerregierung zeugt, wie ich eben sagte, von einer gewissen Realitätsferne und Hilflosigkeit. Deshalb können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. – Herzlichen Dank.
Landtag. Ich glaube, es gibt kein Thema, das mich in den ganzen Jahren so beschäftigt hat wie die Frage einer bedarfsgerechten Düngung, des Gülleanfalls und der Gülleverwendung hier in Nordrhein-Westfalen. Wir sind eine Hochburg der Veredelung. Das will ich an der Stelle noch mal deutlich ansprechen.
Dieser Antrag tut ja jetzt fast so, als ob wir nur mit der niederländischen Gülle ein Problem hätten, die ungefähr 6 bis 7 % der Gesamtmenge ausmacht, die in Nordrhein-Westfalen anfällt. Nein, das Thema ist schon ein bisschen größer zu sehen. Diese Importe sind ein Aspekt eines großen Problems, das wir angehen müssen.
Seit 30 Jahren diskutieren wir insgesamt agrarpolitisch über diese Frage. Es gab den Bericht „Umweltprobleme in der Landwirtschaft“ des Sachverständigenrates für Umweltfragen, der schon vor 30 Jahren aufgezeigt hat, welche Probleme diese Intensivierung der Stickstoffdüngung, um die es vor allem geht, mit sich gebracht hat, welche Umweltfolgen sie für Wasser, für Boden und für die Natur insgesamt hat. 30 Jahre lang ist eigentlich nicht viel passiert.
Trotz aller Bemühungen und Verschärfungen, die wir gehabt haben, ist es das Ziel, mit dem Stickstoffsaldo, also dem Überschuss an Stickstoff, auf 50 kg runterzukommen. Wir liegen derzeit bei 100 kg. Von dem Ziel sind wir noch weit, weit weg. Wir müssen also noch viel mehr tun als das, was Sie in Ihrem Antrag schreiben.
Sie haben – das klang eben ein bisschen bei Herrn Diekhoff vorhin an – uns Vorwürfe gemacht, wir hätten immer mehr Vorschriften gemacht und dies und das. Dafür haben Sie uns auch immer kritisiert. Daran kann ich mich gut erinnern. Wir aus NRW heraus haben immer gedrängt, dass bei der Düngeverordnung deutlich mehr passieren muss. Das haben Sie immer kritisiert. Ich glaube, es war genau der richtige Weg, damit wir endlich die Nährstoffe deutlich besser kontrollieren können.
2012 war ja ein wichtiges Jahr. 2012 kam der Herbsterlass. 2012 gab es die Gespräche mit der damaligen Ministerin der Niederlande, Frau Dijksma hieß sie, glaube ich. Das hat alles Minister Remmel gemacht. Wenn Sie heute sagen, das sei falsch gelaufen, dann stelle ich mal eine Gegenfrage: Ist denn der Minister für die Kontrolle dieser Gülleströme zuständig oder die Landwirtschaftskammer? Müssen wir nicht auch mal in Richtung Landwirtschaftskammer fragen: Was habt ihr denn eigentlich mit den 10 Mitarbeitern, die es zuerst waren, und den dann 20 Mitarbeitern gemacht? Vielleicht hätte da auch schon eher und schneller etwas an der Stelle passieren müssen.
Darüber hinaus sind natürlich auch die Behörden der Kreise zuständig. Es ist ja insbesondere ein Problem bestimmter Kreise. Es ist der Kreis Kleve. Er ist ganz klar hauptbetroffen. Es ist der Kreis Heinsberg. Und es ist zum Beispiel nicht Ostwestfalen-Lippe. Da muss man natürlich auch fragen, ob dann nicht auch diese Kreise ihre Untersuchungen noch mal intensivieren müssen und auf ihrer Ebene mehr tun müssen.
Ich finde, wir müssen uns auch noch mal über die Mengen unterhalten. Aus den Niederlanden kommen jährlich ungefähr 13.000 t reiner Stickstoff. In Nordrhein-Westfalen werden in unserer Tierhaltung ungefähr 200.000 t Stickstoff erzeugt. Darin sind 17.000 t aus Biogasgärresten eingeschlossen. Dann sind wir bei 185.000 t aus der Tierhaltung. Interessant ist, dass Ausbringungsverluste von 30 % angerechnet werden können. Das heißt, in den Bedarfsrechnungen der Landwirte tauchen 50.000 t dieser 185.000 t überhaupt nicht mehr auf. Die sind nämlich weg.
Das kritisiere ich seit Jahren. Diese 50.000 t, also das Vierfache der Menge, die wir aus den Niederlanden bekommen, verschwinden. Sie werden aus den Kaminen der Ställe herausgeblasen. Sie sind nicht mehr da. Aber natürlich sind sie noch da; denn sie regnen halt 10 km später wieder ab. Sie sind natürlich auf dem Boden.
Im Münsterland haben wir dadurch zum Beispiel eine Vorbelastung von 50 kg Stickstoff pro Hektar. Warum werden die in der Düngeplanung nicht mit eingerechnet? Solange wir das nicht tun, werden wir weiterhin erhebliche Probleme an der Stelle haben.
Deswegen sage ich noch einmal: Es reicht nicht aus, diesen Antrag hier zu stellen und zu sagen: Wir haben nur ein Problem mit niederländischer Gülle. – Das kann man machen, aber da ist meine Meinung: Das Handwerkszeug ist gegeben, die Stellen der Kammer sind da.
Bei dem Ergebnis, das jetzt bekannt wurde, das die bestehenden Fehler offenlegt, muss man sich auch fragen, ob diese tatsächlich nur bei den Importen aus den Niederlanden auftreten oder ob wir die Probleme auch bei Gülle haben, die innerhalb von NordrheinWestfalen von Betrieb zu Betrieb transportiert wird. Sind denn da die Dokumente alle einwandfrei? Können wir das alles kontrollieren? Wissen wir denn, wenn ein Bauer zum Beispiel aus dem Münsterland eine Fläche im Sauerland pachtet – da ist es ja ein bisschen billiger –, ob die Gülle tatsächlich aus dem Kreis Borken wirklich bis ins Sauerland kommt? Passiert das immer? – Das wissen wir doch genauso wenig.
Wenn Sie dann die GPS-Sender an die niederländischen Transporter hängen wollen, müssen Sie sie dann in der Konsequenz nicht auch an jedes Güllefass hängen? Ich frage mich, wie das dann am Ende funktionieren soll. Ich halte das für höchst schwierig.
Ich denke, der Weg, der damals beschrieben wurde, ist der richtige, indem der Empfängerbetrieb genau nachweisen muss, was er mit der Gülle macht. Das ist der richtige Weg. Den haben wir eingeleitet, den gilt es jetzt weiter zu verfolgen.
Ihr Antrag ist da keine Verbesserung. Er ist ein „Wir müssen mal ein Antrag stellen“-Antrag. Wir werden ihn deshalb ablehnen. – Vielen Dank.