Protokoll der Sitzung vom 29.09.2018

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Sie begründen Ihre Lager mit einer angeblich spürbaren Entlastung der Kommunen. Ich bin gerade

kurz darauf eingegangen. Ich will aber auch noch einmal das Thema der spürbaren Entlastung bei der finanziellen Frage ansprechen.

Wenn Sie die Kommunen entlasten wollen, dann halten Sie Ihre Versprechen ein, die Sie den Kommunen gegeben haben. Sie haben im Landtagswahlkampf sehr deutlich gesagt, dass Sie die Kommunen mit der Integrationspauschale voll umfänglich ausstatten wollen. Sie wollten alles das, was von Berlin kommt, weitergeben. Das haben Sie als CDU, FDP im Wahlkampf versprochen. Dann wurden Sie zur Mitterechts-Koalition, und auf einmal hat das Geld an Ihren Fingern geklebt – schneller, als Sekundenkleber klebt. Das ging ganz schnell. Sie haben das Geld behalten. Von den 436 Millionen Euro – das werden Sie gleich wieder sagen – geben wir den Kommunen 100 Millionen Euro; weniger als ein Viertel geben Sie ab.

(Matthias Kerkhoff [CDU]: Was haben Sie denn abgegeben? Was ist da angekommen? Das ist lächerlich!)

Das hilft an der Stelle nicht. Das ist zu wenig. Ich gehe davon aus, dass diese Mitte-rechts-Koalition – wenn Berlin jetzt beschließt, dass mehr Mittel in die Kommunen gegeben werden – dann dieses Geld komplett an die Kommunen weitergeben. Denn die Kommunen sind diejenigen, die die Integrationsarbeit an der Stelle für uns stemmen müssen. Deswegen halten Sie sich wenigstens daran, dass die Kommunen ihr Geld bekommen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Yetim. – Für die FDP-Fraktion spricht Kollege Terhaag.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Freien Demokraten stehen für eine geordnete Einwanderungspolitik mit klaren Regeln. Dabei müssen wir unterscheiden zwischen der humanitären Verantwortung für individuell politisch Verfolgte und Kriegsflüchtlinge sowie dauerhaften Einwanderern.

Die Frage, die wir uns stellen, lautet: Wen wollen wir in unser Land einladen, auf unserem Arbeitsmarkt dauerhaft Fuß zu fassen? Wer benötigt dauerhaft oder nur vorübergehend Schutz? Und wer erfüllt keines dieser Kriterien für einen Aufenthalt in Deutschland? Das bedeutet letztlich auch, dass Menschen unser Land sobald wie möglich wieder verlassen müssen, die nicht schutzbedürftig sind

(Beifall von der FDP und der CDU)

oder die nicht so qualifiziert sind, um als Fachkraft einwandern zu können.

Wir wollen deshalb die Ausreisepflicht von Menschen, die kein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, zügiger und konsequenter durchsetzen. Eine geordnete Politik muss neben einem Eingang auch einen Ausgang kennen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Politik unterscheidet sich damit deutlich von der Politik jener, die Deutschland abschotten wollen und die vorrangig auf Abschreckung und Abschiebung setzen und dadurch Fremdenfeindlichkeit propagieren. Wir unterscheiden uns aber auch von den Grünen, nach deren Intention praktisch jeder Mensch, der es schafft, Deutschland zu erreichen, auch hier bleiben soll.

(Berivan Aymaz [GRÜNE]: Stimmt doch gar nicht! Jetzt hören Sie doch auf, diese Legen- den zu verbreiten! Sie wissen, wer diese Le- genden verbreitet!)

Dieser Geist der Grünen findet sich auch in dem uns vorliegenden Antrag. Sie wollen alle Asylsuchenden schnellstens auf die Kommunen verteilen und so möglichst umgehend in Gemeinschaften und Strukturen vor Ort einbeziehen. Dabei wissen Sie doch ganz genau, dass es damit kaum noch möglich sein wird, selbst die Menschen später einmal zurückzuführen, die kein Bleiberecht bekommen können.

Wir stehen stattdessen für eine differenzierte Politik. Wir unterscheiden zwischen Asylsuchenden mit geringer Bleibeperspektive, die möglichst bis zum Abschluss des Verfahrens in den Landeseinrichtungen bleiben sollen, und denjenigen Menschen mit Bleibeperspektive, bei denen wir auf eine schnelle Integration in den Kommunen und damit in unsere Gesellschaft setzen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Dazu gehört auch, dass Asylbewerber und Flüchtlinge innerhalb kurzer Zeit wissen sollten, ob sie eine Bleibeberechtigung haben oder nicht. Wir wollen auch, dass abgelehnte Bewerber dann nach Möglichkeit direkt aus den Landeseinrichtungen zurückgeführt werden. Dafür brauchen wir schnelle Entscheidungen und die Verpflichtung zum Aufenthalt in zentralen Einrichtungen.

Dabei hat für uns die Abschiebung der Personen allerhöchste Priorität, die sich gar nicht integrieren wollen. Das gilt insbesondere für Straftäter oder Gefährder. Erst dann können wir großzügiger bei den Regelungen für diejenigen sein, die sich gut integrieren wollen und den Lebensunterhalt für sich und ihre Familien weitestgehend selbst leisten können. Das sind die zentralen Begründungen für den Stufenplan der Landesregierung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein weiterer Gesichtspunkt spielt dabei auch noch eine wesentliche Rolle. Wir wollen die Kommunen spürbar entlasten,

damit sie sich grundsätzlich auf die Integration der Menschen mit Bleiberecht konzentrieren können. Da ist das Verhalten der Grünen in dem uns vorliegenden Antrag schon recht fragwürdig.

(Zuruf von den Grünen)

Erst einmal zuhören!

Auf der einen Seite beklagen Sie die Belastungen der Kommunen durch die Kosten für die Versorgung und Integration von Geduldeten. Auf der anderen Seite werden Sie mit der von Ihnen geforderten schnellen Zuweisung im Ergebnis aber nur höhere Zahlen von Geduldeten bewirken, die von den Kommunen zu finanzieren sind.

Oder wollen Sie etwa Geduldete als eigentlich vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer in ein Regelsystem mit dauerhaftem Aufenthalt und Finanzierung durch das Land überführen? Wir wollen das nicht. Wir wollen die Zahl der Geduldeten deutlich reduzieren, die ohne Perspektive von den Kommunen versorgt werden müssen.

Der Stufenplan der Landesregierung setzt dabei auf verschiedene Maßnahmen, die wir in NordrheinWestfalen schrittweise umsetzen werden. So haben wir das beschleunigte Asylverfahren über eine Vereinbarung mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingeführt.

Die Grünen kritisieren in Ihrem Antrag zum Beispiel auch, dass wir neben den sicheren Herkunftsländern auch Georgien in diese Vereinbarung einbeziehen. Dabei wissen die Grünen doch ganz genau, dass bereits vor der gesetzlichen Verankerung des beschleunigten Verfahrens in § 30a Asylgesetz ein Bund-Länder-Beschluss die Verkürzung von Asylverfahren für Asylbewerber aus Ländern mit einer relativ hohen Anzahl von Asylsuchenden bei zugleich niedriger Schutzquote geregelt hat. In dieses Verfahren war neben den Westbalkanländern eben auch Georgien einbezogen.

Wir wollen erreichen, dass für Asylbewerber aus Georgien ein vergleichbarer Standard erhalten bleibt und es nicht wieder zu einer Verlängerung der Verfahren kommt.

Es sind doch gerade die Grünen, die sich einer Ausweitung der sicheren Herkunftsländer mit der erforderlichen Zustimmung im Bundesrat bisher verweigern. Für Staaten mit geringer Schutzquote wie etwa Tunesien, Algerien, Marokko, aber auch Georgien ist dieser Schritt überfällig.

Doch aus Angst vor dem grünen Koalitionspartner in den Ländern setzt selbst die Große Koalition im Bundestag eine Abstimmung über entsprechende Anträge ab.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die NRW-Koalition wird den Stufenplan weiter umsetzen. Eine landes

rechtliche Regelung zur Verlängerung der Aufenthaltszeit in Landeseinrichtungen auf bis zu 24 Monate auf der Grundlage von § 47 Abs. 1b Asylgesetz beraten wir derzeit im Integrationsausschuss.

Wir werden Zentrale Ausländerbehörden in allen fünf Regierungsbezirken einrichten. Coesfeld befindet sich im Personalaufbau. Eine weitere Ausländerbehörde wird folgen. Die NRW-Koalition ist damit auf dem richtigen Weg zu einer Neuordnung bei der Aufnahme von Asylsuchenden. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Terhaag. – Für die AfD-Fraktion spricht Frau Kollegin Walger-Demolsky.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist also aus dem vielbeschworenen Asylkonsens geworden: Kasernierung, Inhaftierung, Isolation und Lagerbildung. – Erstaunlich!

Wir erfahren aus dem Antrag der Grünen sehr viel über die Ergebnisse einer Kurzstudie zu Ankerzentren, die im Auftrag des „Mediendienstes Integration“ erstellt wurde. Leider verzichten die Antragsteller auf einen ausführlichen Quellenhinweis, aber dass davon hier nicht viel gehalten oder verstanden wird, haben wir gestern schon im Zusammenhang mit dem Antrag der AfD-Fraktion zur Digitalisierung in Schulen erfahren. Der „Mediendienst Integration“ ist ein Projekt des Rats für Migration e. V., der in der Hauptsache von der Freudenberg Stiftung gefördert wird, wie auch die Amadeu Antonio Stiftung.

Im Ergebnis spricht die Kurzstudie vor allem von Zweifeln und von Annahmen. Als Gipfel wird behauptet, dass eine Zentralisierung der Unterbringung die deutsche Flüchtlingspolitik um Jahre zurückwirft. Gesucht wird tatsächlich die Quadratur des Kreises, aber gefunden wird sie auch diesmal nicht.

Asylantragsteller, insbesondere die mit geringer Bleibeperspektive, sollen möglichst kurze Wartezeiten bis zu einer endgültigen Entscheidung haben. Das bedingt aber die Mitarbeit des Antragstellers, kurze Wege und die Einhaltung aller Termine. Wo, wenn nicht in einer zentralen Einrichtung soll das am besten gewährleistet werden? Der Taxidienst, durch den in vielen Städten versucht wurde, dies zu gewährleisten, war dabei sicherlich nicht richtungsweisend.

An dieser Stelle meldet die Kurzstudie dennoch Zweifel an. Belegen kann sie diese Zweifel nicht. Das wäre auch nach so kurzer Laufzeit des Ankerzentren-Programms von Herrn Seehofer kaum zu erwarten.

Kritisiert wird auch der geringe Kontakt zur Stadtgesellschaft, was auch immer damit gemeint ist. In

Unna oder Ratingen gibt es auch Stadtgesellschaften. In Oerlinghausen unterliegen tatsächlich die dort Untergebrachten den gleichen Defiziten wie die dort lebende Bevölkerung, was zum Beispiel das kulturelle Angebot angeht. Dafür profitieren sie von natürlicher Umgebung und geringer Schadstoffbelastung.

(Zuruf von der FDP: Das sind doch keine De- fizite! Wovon reden Sie denn?)

Das ist eigentlich ein Grund für viele Städter, aufs Land zu ziehen. Welche Angebote werden aber von den Menschen, die noch nicht sicher hier sind oder die noch nicht wissen, ob sie bleiben können, tatsächlich genutzt? Welche Studien zur Nutzung des kostenlosen Eintritts zum Beispiel in Museen des LWL gibt es denn für diese Nutzergruppe? – Sicher ist die intensive Nutzung von Freifunk, insbesondere um den Kontakt in die Heimat aufrechtzuerhalten. Solche Angebote sind gerade in zentralen Unterbringungen problemlos zu realisieren.

Jetzt sind Ankerzentren in NRW gar nicht in gleichem Maße in Planung, auch wenn viele Parallelen der zentralen Einrichtungen zu Ankerzentren natürlich erkennbar sind.

Das Verbot zur Aufnahme von Arbeit und die Verhinderung von Ausbildung werden beklagt. Wir erinnern uns noch einmal: Es geht um Menschen mit geringer Bleibeperspektive. – Wer Potenziale der zu uns Kommenden realistisch nutzen will, der muss das geringe Angebot, was der Markt zur Verfügung stellt, denen offerieren, deren Aufenthaltsstatus geklärt ist und deren längerfristiger Verbleib in Deutschland heute schon feststeht.

Wir stimmen in der Kritik bezüglich geregelter fehlender Beschulung der Kinder überein. Es gibt ein paar Angebote per Erlass, aber das ist längst nicht das, was wir uns darunter vorstellen. Diese Kritik üben wir aber schon seit Jahren, und sie ist Bestandteil unseres Wahlprogramms. Das macht deutlich, dass dieses eklatante Versäumnis schon in Ihrer Regierungszeit gegeben war.

(Beifall von der AfD)

Herr Terhaag, eines zu dem Unterschied: Wir haben viele gleiche Ansichten, was sich darin zeigt, dass wir zwischen Zuwanderung, Asylrecht und einem Aufenthalt aus anderen Gründen oder einem unberechtigten Aufenthalt trennen müssen. Bis dahin sind wir uns, glaube ich, einig.