Protokoll der Sitzung vom 14.11.2018

Sie sagen – das haben Sie eben gesagt, und es steht auch in der Überschrift –, dass Sie die Versteigerung der 5G-Frequenzen stoppen wollen. Wir brauchen aber gerade keinen Stopp, sondern viel mehr Tempo. Wir brauchen keine Bremsklötze, sondern müssen auf die Überholspur beim Thema „5G“. Wir brauchen keine endlosen Diskussionen, sondern schnelle Entscheidungen und eine schnelle Umsetzung.

(Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE])

Auch wir halten die Ausschreibung in einzelnen Punkten für verbesserungsbedürftig. Dazu gab es gerade schon Anmerkungen von diversen Kolleginnen und Kollegen. Auch wir hätten eigene Ideen für die Ausschreibung gehabt und uns schon für den ersten Schritt größere Ambitionen gewünscht. So

kontrovers man über die konkreten Bedingungen und Auflagen der 5G-Frequenzversteigerung streiten kann, ist es jedoch schlichtweg unverantwortlich, einen Abbruch des Prozesses zu fordern.

(Beifall von der FDP)

Wir müssen jetzt für ein schnelles 5G-Netz Tempo machen, bevor wir international abgehängt werden. Das wollen wir und lehnen deswegen Ihren Antrag ab.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Matheisen. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Tritschler das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Von der fünften Generation des Mobilfunks zu sprechen, wenn weite Teile des Landes noch von einer anständigen 4G-Versorgung träumen müssen, entbehrt natürlich nicht einer gewissen Ironie.

Warum sind wir aber bei der mobilen Breitbandversorgung schon heute so schwach aufgestellt? Eine der Hauptursachen – da sind sich die Experten einig; und das sieht der Antragsteller auch richtig – ist und war die mangelnde Regulierung.

Im Jahr 2000 hat die rot-grüne Bundesregierung für gewaltige 100 Milliarden D-Mark die Lizenzen für den damaligen 3G-Standard versteigert. Umgerechnet waren das etwa 620 Euro pro Bundesbürger – im Vergleich zu Italien mit 200 Euro, den Niederlanden mit 160 Euro oder Österreich mit 100 Euro ein gewaltiger Betrag.

Das waren gewaltige Lasten, die dazu geführt haben, dass einige Anbieter sich derart übernommen haben, dass sie gleich gar kein Netz mehr aufbauen konnten, weil die Mittel gefehlt haben. Auch ist E-Plus inzwischen vom Markt verschwunden, weil durch die hohen Lizenzerlöse ebenfalls die Mittel für einen weiteren Netzausbau fehlten.

2010 und 2015 wurden überwiegend für den Nachfolgestandard LTE oder eben für 4G weitere Lizenzen vergeben. Wieder hat man die Fehler wiederholt und hauptsächlich Milliardenbeiträge erlöst.

Doch natürlich müssen die Anbieter die gewaltigen Erlöse an anderer Stelle refinanzieren. Während man in anderen Staaten strenge Auflagen hinsichtlich Netzqualität und Netzausbau machte und macht, waren diese Ziele in Deutschland noch nie sonderlich ambitioniert und nebenbei auch noch unverbindlich.

Das merkt man dann eben auch: Außerhalb der Ballungsräume ist die Netzqualität bis heute schlecht.

Ganze Landstriche müssen sich heute mit Mobilfunk im Schneckentempo begnügen.

So unterdurchschnittlich der Netzausbau, so überdurchschnittlich sind die Preise: Für eine echte LTEDatenflat zahlt der deutsche Mobilfunkkunde ca. 80 Euro, in den meisten EU-Ländern ist es etwa die Hälfte, im nicht gerade dicht besiedelten Finnland sind es sogar nur 30 Euro.

Es hat sich also herausgestellt, dass das Geld, das die Finanzminister aus Frequenzversteigerungen erlösen, keineswegs herbeigezaubert wird. Es ist de facto eine Technologiesteuer, die am Ende der Verbraucher tragen muss, und die sich negativ auf den Standard auswirkt.

Die fünfte Generation des Mobilfunks wird aber besonders hohe Investitionen erfordern, denn das Netz muss hier viel engmaschiger ausgebaut werden. Es reicht nicht, bisherige Senderstandorte aufzurüsten, wie das bisher geschah; die Anbieter müssen außerdem viele neue Standorte schaffen und mit Glasfaserleitungen verknüpfen.

Wenn man nun die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen möchte, sollte man den Anbietern kein Kapital entziehen, das hinterher beim teuren Netzausbau fehlt, sondern ihnen vielmehr Auflagen für einen möglichst flächendeckenden Ausbau machen.

(Beifall von Christian Loose [AfD])

Frankeich lässt die Anbieter beispielsweise nicht um den Preis konkurrieren, sondern legt diesen vorher fest, und die Anbieter konkurrieren bei einem sogenannten Schönheitswettbewerb um die besten Ausbaupläne, die hinterher auch überprüft werden – ein Verfahren, das sich angesichts der Netzabdeckung in Frankreich offensichtlich bewährt.

Es sieht aber nach allem, was wir wissen, nun leider danach aus, als würde Deutschland hier keine wirklichen Fortschritte machen. Auch diesmal soll für die Regulierungsbehörde wieder der Erlös im Mittelpunkt stehen. Im Gegenzug soll es wieder keine verbindlichen Ausbauauflagen geben.

Wir halten das, ähnlich wie die Grünen im vorliegenden Antrag, für einen Irrweg. Die Netzanbieter werden sich, wenn es dabei bleibt, auf die lukrativen Ballungsräume konzentrieren, während der dünn besiedelte ländliche Raum vermutlich lange darauf warten kann, bis man ein engmaschiges Netz bei ihm ausbaut.

Die Forderung der Grünen nach einem Stopp und einer Neuausrichtung der Lizenzvergabe ist daher richtig, und wir unterstützen den Antrag, auch wenn an der einen oder anderen Stelle Zweifel erlaubt sind.

So sollte ein gemeinsames Netz der verbleibenden Mobilfunkanbieter allenfalls ein Übergangsstadium sein, denn de facto entstünde damit ein Monopolist.

Wünschenswert ist aber auf lange Sicht ein Wettbewerb auch um die beste Netzversorgung.

Dem Netzausbau wäre übrigens sicher auch dann geholfen, wenn nicht jeder Grünen-Ortsverband wegen angeblicher Strahlengefahr auf Kriegsfuß mit den Sendemasten wäre.

Wie dem auch sei, die Stoßrichtung des Antrags ist richtig, und die AfD-Fraktion wird ihn daher auch unterstützen.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Tritschler. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung in Vertretung für Herrn Minister Pinkwart Herr Minister Reul das Wort. Bitte schön.

Meine Damen und Herren! Der bedarfsgerechte Ausbau der kommenden 5G-Mobilfunknetzversorgung liegt der Landesregierung, wie Sie wissen, sehr am Herzen. Daneben wird die Landesregierung die flächendeckende Versorgung der bestehenden Netze weiter vorantreiben.

Die 5G-Frequenzen sind Grundvoraussetzung für den Erfolg von Industrie 4.0, für autonomes und vernetztes Fahren, das Internet der Dinge sowie M2M. Die Entwicklung der Netze zu 5G wird hierbei von ganz besonderer strategischer Bedeutung sein.

Das Land hat daher auf der Beiratssitzung am 24. September die Vergaberegeln der Bundesnetzagentur für die 5G-Frequenzen im Bereich 2 GHz bis 3,6 GHz begrüßt und unterstützt die Benehmensherstellung im Beirat am 26. November 2018, damit die Frequenzversteigerung noch im Frühjahr des nächsten Jahres erfolgen kann.

Den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hält die Landesregierung für nicht zielführend, da die anstehende Versteigerung der Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,4 bis 3,7 GHz nicht für die 98-%ige Versorgung der Fläche geeignet ist. Das wäre nur unter Rückgriff auf Flächenfrequenzen unterhalb 1 GHz umsetzbar, die nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens sind.

Die Forderung nach einer Dienstanbieterverpflichtung wird ebenfalls nicht von uns unterstützt, da dies in die Eigentumsrechte der Frequenznehmer eingreifen würde.

Gleichwohl beabsichtigt die Bundesnetzagentur, den Wettbewerb auf der Dienstebene durch ein Diskriminierungsverbot gegenüber den Mobilfunknetzbetreibern über 2020 hinaus zu erhalten und zu fördern.

Die Bundesnetzagentur leitet aus dem Diskriminierungsverbot für die Netzbetreiber ein Verhandlungsgebot ab. Danach soll die Bundesnetzagentur die Befugnis erhalten, in Fällen von Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot zum Schutz des Wettbewerbs einzugreifen und somit eine sogenannte Schiedsrichterrolle auszuüben.

Die Landesregierung erachtet ein verpflichtendes nationales Roaming darüber hinaus nicht für zielführend, da im Rahmen des Infrastruktur-Sharings die Mobilfunknetzbetreiber in unterschiedlicher Weise kooperieren können, zum Beispiel durch Frequenzpooling, um gemeinsam Netzelemente auszubauen.

Eine Kooperationsverpflichtung oder ein nationales Roaming würden den Wettbewerb beim Infrastrukturausbau behindern und dazu führen, dass die Anbieter, die nicht in die Infrastruktur investieren, profitieren würden.

Entsprechend wurde auch im Mobilfunkpakt, den die Landesregierung mit drei Netzbetreibern geschlossen hat, ein verpflichtendes National Roaming als erhebliches Hindernis für einen schnellen, leistungsfähigen und wettbewerblichen Ausbau in der Fläche bewertet. Allerdings sollten für nicht versorgte, kommerziell nicht erschließbare Gebiete Möglichkeiten einer freiwilligen gemeinsamen Versorgung durch die Mobilfunknetzbetreiber gefunden werden.

Hinsichtlich der Forderung nach Ausweitung des Prüf- und Messwesens der Bundesnetzagentur stellt die Landesregierung wiederum fest, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Bundesnetzagentur beauftragt hat, die bereits vorhandene App zur Breitbandmessung zu erweitern.

Auf diese Weise erhalten die Bürger die Möglichkeit, Lücken in der Mobilfunkabdeckung zu melden. Die Bundesnetzagentur wird diese Informationen veröffentlichen, sobald genügend Daten vorliegen.

Des Weiteren haben sich die drei großen Netzbetreiber in dem im Juni geschlossenen Mobilfunkpakt verpflichtet, eine Beschwerdestelle in Nordrhein-Westfalen einzurichten, die die Anliegen der Bürger zeitnah beantwortet.

Ein abrupter Stopp oder gar eine komplette Neuausrichtung der Frequenzvergabe würde das Ziel des 5G-Mobilfunkausbaus bis 2022 gefährden und die zügige Einführung von 5G-Anwendungen für die Industrie 4.0 oder autonomes Fahren behindern.

Eine weitere Verschärfung der Frequenzauflagen, wie sie der vorliegende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorsieht, steht in keinem angemessenen Verhältnis zum wirtschaftlichen Wert der Frequenzen und beinhaltet zudem das Risiko, dass die Mobilfunkunternehmen gegen die Auflagen klagen, was wiederum zu weiteren Verzögerungen führen würde.

Deshalb ist die Landesregierung mit diesem Entwurf nicht einverstanden.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Reul.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Antrag nicht vor, sodass ich nun, da die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen direkte Abstimmung beantragt hat, über den Inhalt des Antrags mit der Drucksachennummer 17/4111 abstimmen lasse.

Wer also dem Inhalt des Antrags Drucksache 17/4111 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Die Abgeordneten der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP sowie der fraktionslose Abgeordnete Langguth stimmen dagegen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist bei den Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der SPD der Fall. Weitere darüber hinaus sehe ich nicht.