Protokoll der Sitzung vom 12.07.2017

(Beifall von der CDU und der FDP – Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE])

Hören Sie lieber zu. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir setzen vielmehr darauf, dass Fortschritt im Gewässerschutz auch abseits von Ordnungsrecht möglich ist, dass effizienter Gewässerschutz im Wege der Kooperation der Beteiligten möglich ist, dass freiwillige Vereinbarungen schneller zum Ziel führen als bürokratische Kontrollen und Monster, dass ehrlicher Dialog besser ist als Bevormundung von oben herab.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Wir werden beim Gewässerschutz beide Wege gehen. Es wird die zwingend erforderliche Landesverordnung geben. Dazu sind wir verpflichtet. Diese werden wir so zielgerichtet wie möglich umsetzen, und zwar so, dass sie wirkt und nicht gängelt.

Wir werden weiter gehende Maßnahmen für eine gezieltere Düngung mit der Landwirtschaft vereinbaren. Wir werden mehr machen – aber nicht im Ordnungsrecht. Wir setzen auf den kooperativen Weg – mit Beratung, mit Anreizen, mit Förderung. Das funktioniert. Das werden wir nutzen. Die Landwirte sind dazu bereit. Wir werden dabei ein gutes Messstellennetz als Grundlage benötigen.

Meine Damen und Herren, dass Kooperation besser ist als Ordnungsrecht, ist kein Wunschdenken. Dafür haben wir in Nordrhein-Westfalen gerade beim Gewässerschutz den besten Beleg: die Kooperationen zwischen Trinkwasserversorgern und Landwirten in den Trinkwasserschutzgebieten. Es gibt auch einige im Münsterland, Herr Rüße.

Das sind exakt die Gebiete, in denen wir auch Verbesserungen beim Gewässerschutz feststellen können, in denen die Nitratwerte überwiegend sinken – nicht über Nacht; aber es funktioniert.

Frau Ministerin …

Ich würde jetzt gern zum Schluss kommen. – Genau diesen Ansatz wollen wir aufgreifen und in den Belastungsregionen flächendeckend umsetzen.

Liebe Frau Watermann-Krass, Sie fragten eingangs: Für wen macht diese Landesregierung Politik? – Für die Menschen in unserem Land, ohne dabei die Landwirte an den Pranger zu stellen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Frau Ministerin, der Abgeordnete Dahm von der Fraktion der SPD wollte Ihnen eine Zwischenfrage stellen. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, um die Frage noch zu beantworten: Frau Ministerin hat sich entschieden, die Zwischenfrage nicht zuzulassen. Das ist hier so gesehen worden.

Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen mir nicht vor. Ich schaue einmal in die Runde. – Das bleibt auch so. Dann sind wir am Schluss der Aussprache angelangt, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der SPD hat die Überweisung des Antrages Drucksache 17/80 an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Naturschutz und Verbraucherschutz beantragt. Dort soll in öffentlicher Sitzung auch die abschließende Abstimmung erfolgen. Wer der Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit Zustimmung aller Fraktionen einstimmig an den genannten Ausschuss überwiesen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zu:

12 Fragestunde

Drucksache 17/90

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 1

des Abgeordneten Arndt Klocke von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf:

Viel Wind um Nichts?

Sachverhalt:

Die schwarz-gelbe Koalition in Nordrhein-Westfalen hat sich laut ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, den Ausbau der Windenergie in NRW stark zu beschränken, z. B. durch die Einführung einer Abstandsregelung von 1.500 m zu reinen

und allgemeinen Wohngebieten, die Abschaffung der Privilegierung der Windenergie im Wald sowie im Bundesbaugesetzbuch.

„[…] Nordrhein-Westfalen sollte Windland Nummer 1 werden. Und es sind breite asphaltierte Straßen in den Wald gebaut worde;, da sind Windkraftanlagen entstanden, die das natürliche Gleichgewicht gefährdet haben. Und jetzt kommt die Pointe: Die Anlagen waren nicht mal ans Stromnetz angeschlossen, die Energie konnte nicht gespeichert werden, und trotzdem musste bezahlt werden. Das kann ich nicht für ökologisch halten, sondern das zeigt nur, dass die Energiewende in NordrheinWestfalen schlecht gemanagt wurde.“

Die Bundesnetzagentur hat zudem in ihrem Bericht „Quartalsbericht zu Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen. Viertes Quartal und Gesamtjahr 2016“ ausgeführt, dass in 2016 auf NRW nur 0,4 % aller bundesweiten EinsMan-Maßnahmen (die Abregelung der Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien Anlagen, wenn einzelne Abschnitte des Übertragungsnetzes oder Verteil- netzes überlastet sind und ein Engpass droht) entfallen sind.

Wie viele Fälle sind dem Ministerium bekannt, bei denen Windenergieanlagen in NRW zwar fertiggestellt, aber überhaupt nicht ans Stromnetz angebunden wurden, und wo befinden sich diese?

Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass Herr Minister Prof. Dr. Andreas Pinkwart antworten wird. Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben das Wort zur Beantwortung.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihre Anfrage, sehr geehrter Herr Abgeordneter Klocke, bezieht sich, wenn wir das richtig recherchieren konnten, auf eine Gesprächsrunde, in der sich Christian Lindner und Cem Özdemir unter Moderation von Herrn Marco Seiffert anlässlich des BDEW-Kongresses im Juni dieses Jahres in Berlin zu energiepolitischen Themen ausgetauscht haben.

Diese Podiumsdiskussion stand unter dem Motto „Zum Glück gezwungen oder vom Geschäft getrieben? Energiewende zwischen Markt und Staat“.

Wer diese sehr lebhafte Debatte in freier Rede verfolgt hat, dem wird aufgefallen sein, dass es hier um große Linien und die grundsätzliche Ausrichtung der Energiepolitik ging.

Von meinem Verständnis als Regierung her ist es nicht unsere Aufgabe, Reden und Statements von Mitgliedern des Parlamentes hier zu beurteilen, dazu Stellung zu nehmen oder sie gar zu interpretieren.

Aber Sie haben uns die Frage gestellt. Wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf: Im Falle von Christian Lindner ist das für mich auch persönlich eine große Freude, weil ich seine Ausführungen immer sehr schätze. Das gilt auch hier in dem Falle. Da diese Frage auch als zulässig erklärt worden ist, darf ich sie in dem Kontext mit Freude beantworten.

Nordrhein-Westfalen – so möchte ich gern auf Ihre Fragestellung antworten – hat die Schlüsselstellung im Energiesystem Deutschlands. Umso wichtiger ist eine auf Stabilität und Nachhaltigkeit ausgerichtete Energiepolitik.

Dabei setzt die Landesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien fort. Er muss aber wirtschaftlich effizient, umweltgerecht und sozial nachhaltig gestaltet werden und nicht um jeden Preis und gegen jede ökonomische Vernunft.

Ich komme auf zwei Aspekte zu sprechen, die Herr Lindner in seinen Grundsatzausführungen anlässlich der BDEW-Podiumsdiskussion, wie ich meine, sehr berechtigt angesprochen hat:

Zum einen muss die Akzeptanz für die Nutzung der Windenergie erhalten werden. Im bevölkerungsreichsten und am dichtesten besiedelten aller Bundesländer müssen wir uns dazu am Möglichen orientieren. Daher sollen beim weiteren Ausbau der Windenergie Änderungen vorgenommen werden, die insbesondere auch auf einen angemessenen Anwohner-, Landschafts- und Naturschutz hinauslaufen.

Zum anderen entsteht wegen der unzureichenden Synchronisation zwischen dem weiter wachsenden Ausbau der Erneuerbaren und dem Netzausbau neben der EEG-Umlage derzeit ein weiterer großer Kostenblock. Das sind die Kosten für systemstabilisierende Maßnahmen seitens der Übertragungsnetzbetreiber. Diese Kosten werden über die Netzentgelte von den Letztverbrauchern getragen. Es handelt sich hier um Kosten durch sogenannte Mehrarbeit. Darauf sehe ich den Hinweis von Herrn Lindner gerichtet, der ausführte, dass Anlagen nicht ans Netz angeschlossen sind, da sie abgeregelt werden.

Die Situation im deutschen Übertragungsnetz insgesamt ist bereits heute schwierig genug. So weist der Monitoringbericht der Bundesnetzagentur 2016 zum Einspeisemanagement …

(Arndt Klocke [GRÜNE]: Die Beantwortung der Frage!)

Ich bin dabei, sie zu beantworten; ich versuche es zumindest. – … folgende wichtige...

(Zurufe von den GRÜNEN)

Darf ich noch fortführen, Frau Präsidentin, oder nicht?

Das Wort hat in der Tat die Landesregierung und hier ganz besonders Herr Minister Prof. Pinkwart. Bitte schön, Herr Minister.

Ganz herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Ich wollte ausführen, dass wir erhebliche Kosten für systemstabilisierende Maßnahmen haben. Diese Kosten werden über die Netzentgelte von den Letztverbrauchern getragen. Ich hatte ausgeführt, dass die sogenannte Mehrarbeit durch das Abregeln von Anlagen entsteht.

Die heutige Situation im deutschen Übertragungsnetz insgesamt ist schwierig. So weist der Monitoringbericht zum Einspeisemanagement folgende wichtige und eher unerfreuliche Daten aus: Die Menge der Ausfallarbeit – also das Abregeln von Windenergieanlagen, das Abkoppeln vom Netz – durch sogenannte Einspeisemanagementmaßnahmen ist im Jahr 2015 deutlich auf 4.722 GWh gestiegen und war somit fast dreimal so hoch wie im Vorjahr; im Jahre 2014 waren es noch 1.581 GWh.

Zum Vergleich: 2010 betrug die Ausfallarbeit gerade einmal 127 GWh. Damit beläuft sich der Anteil der Ausfallarbeit, gemessen an der gesamten Erzeugungsmenge von EEG-Anlagen, auf 2,6 %. Im Jahre 2014 war es gerade einmal 1 %. Die Summe der dadurch bedingt ausgezahlten Entschädigungen hat sich mit 315 Millionen € gegenüber 2014 fast vervierfacht. Im Jahre 2014 waren es 83 Millionen €.

Insgesamt entstanden im Jahr 2015 geschätzte Entschädigungsansprüche von Anlagenbetreibern in Höhe von 478 Millionen €. Wie in den Vorjahren waren auch 2015 Windkraftanlagen – mit einem Anteil von 87,3 % an der gesamten Ausfallarbeit – am stärksten von Einspeisemanagementmaßnahmen betroffen.

97 % dieser Ausfallarbeit entstanden – wie Sie es auch in Ihrer Frage angesprochen haben – durch Einspeisemanagementmaßnahmen, sogenannte

EinsMan-Maßnahmen, in den nördlichen Bundesländern, insbesondere in Schleswig-Holstein. Nordrhein-Westfalen lag trotz seines sehr gut ausgebauten Netzes in 2015 mit 26 GWh Ausfallarbeit im Ländervergleich auf dem siebten Platz.

Die Entschädigungszahlungen werden an die Betreiber der Anlagen ausgezahlt, die im Rahmen des Einspeisemanagements abgeschaltet wurden. Die Kosten für die Entschädigungszahlungen werden auf die Netzentgelte in der jeweiligen Regelzone umgelegt. Die Netzentgelte sind Bestandteil des Strompreises.