Die Entschädigungszahlungen werden an die Betreiber der Anlagen ausgezahlt, die im Rahmen des Einspeisemanagements abgeschaltet wurden. Die Kosten für die Entschädigungszahlungen werden auf die Netzentgelte in der jeweiligen Regelzone umgelegt. Die Netzentgelte sind Bestandteil des Strompreises.
Folglich steigen durch Einspeisemanagementmaßnahmen die Kosten für die Stromverbraucher in der betroffenen Regelzone. – So viel zu dem Sachverhalt aus Sicht der Landesregierung.
Vielen Dank, Herr Minister Prof. Pinkwart. – Nun hat sich für eine erste Nachfrage Frau Abgeordnete Düker gemeldet. Bitte schön, Frau Düker.
Die Aussage bzw. die Unterstellung von Herrn Kollegen Lindner bezog sich darauf, dass es Windkraftanlagen in NRW gibt, die – jetzt zitiere ich aus seinem Statement – „nicht mal ans Stromnetz angeschlossen“ waren.
Sie haben gerade über deutschlandweite Zahlen geredet, wo eine Abregelung erfolgt ist. Das ist, mit Verlaub, etwas anderes. Deswegen noch einmal die Nachfrage: Welche Anlagen waren, wie von Herrn Lindner behauptet, nicht ans Stromnetz angeschlossen oder sind es immer noch nicht?
Ganz herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Sie haben ein Zitat vorgelegt. Ich habe das Zitat sachlich bewertet und versucht, es zu erschließen. Wenn Sie den Sachzusammenhang und das Dargelegte nehmen, so beziehen sich diese Ausführungen aus meiner Sicht auf die Abregelungen.
Der Kollege Lindner führt ja tatsächlich genau die Umstände aus, die in dem Fall zutreffen: Das natürliche Gleichgewicht ist dann gefährdet – das ist die Pointe, so führt er es aus –, wenn die Anlagen nicht
mal ans Netz angeschlossen sind, sprich: wenn sie abgeregelt sind, ist die Stromzufuhr ins Netz abgetrennt. – Das wird ja auch bewusst gemacht, damit die Netze eben nicht überfordert werden. Dann führt er aus: „… konnte nicht gespeichert werden …“
Die Alternative wäre ja entweder – und damit sehen Sie die Interpretation –, wenn der Wind kräftig weht, der erste Schritt: „Ich gebe es ins Netz“ – das wäre der natürliche Zusammenhang – oder der zweite Schritt: Das Netz kann es nicht auffangen. – Dann könnte man ja versuchen, es zu speichern. Das lassen Windkraftanlagen nicht zu, weil man keinen Speicher in die Windkraftanlage eingebaut hat.
Wie wir wissen, gibt es überhaupt zu wenig Speicherkapazität, im Moment jedenfalls. Es gibt auch keine Anreize für Speicher, weshalb wir in der Koalitionsvereinbarung geschrieben haben, dass wir den Regelkreis bei Windkraft herstellen müssen, damit es auch Möglichkeiten gibt, dann, wenn der Wind besonders stark weht, diese Windenergie in Speichern zu binden oder sie sehr energieintensiven Unternehmen zuzuführen. Die Chance haben wir aber zurzeit nicht. Zum Teil sind die Netze nicht stabil genug, zum Teil oder ganz überwiegend haben wir leider auch keine hinreichenden Speichermöglichkeiten.
Deswegen bezieht sich der Sachverhalt aus dem Zitat auf das Abregeln. Dazu habe ich Ihnen ausgeführt: Das Abregeln ist ein Phänomen, das wir auch in Nordrhein-Westfalen beobachten. Ich habe Ihnen dargelegt, welche Konsequenzen das hat, auch für den Verbraucher.
Vielen Dank, Herr Minister. – Nun hat sich Frau Abgeordnete Beer für eine Nachfrage gemeldet. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Danke schön, Frau Präsidentin. – Herr Minister Pinkwart, wie viele Windenergieanlagen haben denn in NRW eine Vergütung erhalten, obwohl sie noch nicht ans Stromnetz angeschlossen waren? Können Sie das für den Standort NRW genau beziffern?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Beer, ich hatte ausgeführt, wie ich dieses Zitat sehe, worauf es sich bezieht.
Daraufhin habe ich Ihnen die Antwort gegeben. Es sind im Jahr 26 GWh in Nordrhein-Westfalen abgeregelt worden. Damit ist die Frage aus meiner Sicht hinreichend beantwortet.
Herr Minister, vielen Dank. – Nun hat der Abgeordnete Klocke die Gelegenheit zu einer Nachfrage. Bitte schön, Herr Abgeordneter Klocke.
Danke, Frau Präsidentin. – Herr Minister, habe ich Sie richtig verstanden, dass es nach Ihrem Kenntnisstand in Nordrhein-Westfalen dann keine Windkraftanlagen gibt, die nicht ans Netz angeschlossen sind?
Wir beziehen uns jetzt auf die Veranstaltung in Berlin. Ich erinnere mich an ein Studiointerview des Kollegen Lindner im Landesmagazin „WESTPOL“ des WDR vor drei Wochen, in dem er exakt behauptet hat, dass es in Nordrhein-Westfalen zahlreiche Anlagen gibt, insbesondere im Sauerland, die dort implementiert, aufgestellt worden sind, aber nicht ans Netz angeschlossen sind und auch keinen Strom liefern.
Herr Minister, meine Frage an Sie lautet: Gibt es nach Ihrem Kenntnisstand solche Anlagen, oder gibt es sie nicht? Bisher habe ich Sie so verstanden: Es gibt sie nicht. – Aber das würde ich gerne von Ihnen noch einmal beantwortet haben.
Ich kann Ihnen darstellen, wie sich der Ausbau der Windenergieanlagen im Wald gestaltet hat. Da ergibt sich laut Angaben des Landesbetriebs Wald und Holz zum Stand 1. März 2017 folgende Lage:
Insgesamt ist der Anteil von Windenergieanlagen im Wald mit weniger als 2 % in Relation zu mehr als 3.100 Windkraftanlagen in NRW gering. Aktuell sind 58 Anlagen auf Waldflächen in Betrieb und eine Anlage im Bau. Weitere 29 Anlagen in neuen Projekten sind genehmigt. Des Weiteren sind 58 Anlagen in 14 Projekten in laufenden Genehmigungsverfahren. Für 24 Windkraftanlagen in sechs Projekten wurde die Planung ausgesetzt.
Dieses relativ ernüchternde Bild liegt auch daran, dass die rot-grüne Landesregierung in den Jahren, in denen sie Verantwortung trug, nach unserer Beobachtung zwar viel in Bezug auf die Windenergienutzung im Wald angekündigt hat, aber bei vielen
Kommunen und Kreisen, insbesondere im Sauerland, die Akzeptanz fehlte und dies in der kommunalen Planungshoheit nicht umgesetzt wurde. Auch der Versuch, die Windenergie über die Regionalplanung in den Wald zu bekommen, ist im Regionalrat in Südwestfalen stecken geblieben.
Die neue Landesregierung hat sich vorgenommen, entsprechende Vorgaben an die Regionalplanung aus dem LEP zu nehmen, damit auch wir den Bedenken der Bürgerinnen und Bürger in diesen Regionen Rechnung tragen können. – So viel zur Frage: Was ist am Netz, und was ist nicht am Netz?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Minister! Ich würde gern noch einmal auf die Ausgangsfrage zurückkommen. Sie haben in Ihrem Vortrag für Nordrhein-Westfalen absolute Zahlen genannt. Die Bundesnetzagentur kommt in ihrem Quartalsbericht zu Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen im vierten Quartal 2016 zu der Ausführung, dass in 2016 in NordrheinWestfalen nur 0,4 % – ich wiederhole: nur 0,4 % – aller bundesweiten Abregelungsmaßnahmen stattgefunden haben.
Stimmt die Zahl 0,4 % mit Ihrer absoluten Zahl überein, und können Sie diese Zahl der Bundesnetzagentur und damit auch die Problembeschreibung für Nordrhein-Westfalen bestätigen?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Remmel. – Nun hat Herr Minister Pinkwart die Gelegenheit zur Beantwortung. Bitte schön, Herr Minister.
Ganz herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Ich kann Ihnen das jetzt nicht auf die Zehntelstelle hinter dem Komma bestätigen, aber wenn mein Dreisatz noch einigermaßen funktioniert, würde ich aus den von mir absolut dargestellten Zahlen durchaus eine Relation zu Ihren Prozentangaben herstellen können.
Insofern haben wir, glaube ich, keine divergenten Auffassungen vom Sachverhalt. Auch das bestätigt ja, was ich ausgeführt habe, dass es Abregelungen gegeben hat und insoweit die aus meiner Sicht hier gegebene Interpretation des Zitats inhaltlich voll zutreffend ist.
Herzlichen Dank. – Herr Minister, Sie haben zwar eben auf die Frage von Herrn Klocke mit einem Beitrag zum Wald geantwortet, aber wir haben das Zitat anders verstanden.
Unsere Frage, die jetzt mehrfach von Herrn Klocke und anderen gestellt worden ist, lautet: Gibt es nach Ihrer Kenntnis Anlagen in Nordrhein-Westfalen, die nie ans Netz gegangen sind, also nicht solche, die ans Netz gegangen und dann abgeregelt worden sind, sondern solche, die überhaupt nicht ans Netz gegangen sind? Denn genau so verstehen wir das Zitat des Kollegen Lindner.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Steffens. – Nun hat Herr Minister Pinkwart die Gelegenheit zur Beantwortung. Bitte schön, Herr Minister.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Frau Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Ich hatte Ihnen dargelegt, wie wir das interpretiert haben. Daraufhin habe ich Ihnen meine Antwort gegeben. Ich kann auch nicht sehen, inwieweit hier eine Statistik von Anlagen vorliegen sollte, die sich in irgendeiner Weise – nach Ihrer Interpretation – nicht ans Netz anschließen ließen, sondern ich habe Ihnen dargelegt, dass es sicherlich Anlagen gibt, die vielleicht schon fertiggestellt, aber sozusagen noch nicht in Betrieb sind. So etwas kennen wir ja.
Dass man eine fertige Anlage, die in Betrieb gehen könnte, nicht ans Netz angebunden bekäme, würde auf technische Unzulänglichkeiten hinweisen, die ich keinem unterstellen möchte. Erst recht würde ich dem Abgeordneten Christian Lindner nicht unterstellen, dass er so etwas annehmen würde. Ich glaube vielmehr, dass er intellektuell doch nachweislich im Stande ist, hinreichend sachlich zu differenzieren, und deswegen sicherlich nicht den Tatbestand gemeint haben könnte, den Sie adressieren.