Barbara Steffens
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vorab: Heute ist Weltwassertag. Ich glaube, es kann keinen passenderen Tag geben, um einen solchen Antrag zu beraten. Andererseits, Frau Ministerin, finde ich es natürlich schade, dass wir den Antrag überhaupt stellen mussten und ihn heute hier beraten müssen, weil ich denke, dass wir in der letzten Ausschussdiskussion sehr wohl einen Weg hätten finden können, wie in Nordrhein-Westfalen die Verantwortung für das, was wir an neuer Faktenlage und an Problemen haben, hätte übernommen werden können. Aber die Haltung des Ministeriums, wir fangen damit 2019 an, ist eine, die wir für die Menschen in diesem Land nicht hinnehmen können.
Worum geht es? Es geht darum, dass im Februar 2018 eine Recherche vom NDR für Panorama öffentlich gemacht wurde. Im Rahmen dieser Recherche haben die Redakteure an zwölf Stellen Wasserproben bei unterschiedlichen Gewässern entnommen. Diese Wasserproben haben sie auf die sogenannten multiresistenten Erreger untersuchen lassen, und zwar von Wissenschaftlern der Uni Dresden. Heraus
kam, dass in allen zwölf Proben multiresistente Erreger nachgewiesen wurden.
Von dieser Dimension des Ergebnisses der Untersuchung sind die Experten überrascht, verwundert und entsetzt gewesen, weil bisher keinem diese Dimension bewusst war. Es hatte auch keiner damit gerechnet. Deswegen gibt es auch kein Nach-hintenSehen. Es ist nicht versäumt worden, diese Untersuchungen schon in diesem Jahr zu machen, sondern es ist eine neue Faktenlage.
Klar ist: Wir haben in der Vergangenheit eine Strategie gehabt, die auch weiter fortgesetzt wird, dass der Verbrauch von Antibiotika minimiert werden muss, und zwar sowohl in der Humanmedizin wie auch im Veterinärbereich. Wir wissen auch, dass schon viel stattgefunden hat und viel reduziert worden ist. In der Tiermast ist der Einsatz von Antibiotika verringert worden. Trotzdem sind auch im Jahre 2016 von deutschen Tierärzten noch fast 69 Tonnen Colistin – das ist das sogenannte Reserveantibiotikum, das als eines der letzten greifen kann – verordnet worden. Wir sind also noch nicht am Ziel und müssen weiter versuchen, mit dieser Antibiotikastrategie eine Minimierung zu erreichen.
Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass wir weiterhin eine Minimierung der Einleitung von Antibiotika und von Resistenten, die dann in unseren Gewässern entstehen, erreichen. Klar ist nämlich, dass es immer effektiver ist, etwas nicht in die Gewässer einzuleiten, als es hinterher herauszuholen. Aber das alleine reicht nicht, denn wir wissen spätestens seit diesem NDR-Bericht, dass unsere Gewässer einfach voll von diesen multiresistenten Erregern sind. Auch wenn wir nicht wissen, wie wir sie herausbekommen, ist es trotzdem wichtig, von dem Zustand der Gewässer Kenntnis zu haben.
Für einen fitten und gesunden Menschen geht davon zwar keine Gefahr aus, aber für Menschen die einen immunkomprimierten Zustand haben, für Menschen, die offene Wunden haben, für Menschen, die ein hohes gesundheitliches Risiko aufweisen, ist das eine Gefährdung. Es gibt aber eine noch sehr viel subtilere Gefahr, nämlich die, dass die darin enthaltenen ESBL oder die multiresistenten gramnegativen Erreger aus den Gewässern in Kliniken, Praxen und Pflegeheimen eingeschleppt werden können. Es ist also klar: Wir brauchen an der Stelle auch für die Menschen den klaren Hinweis, welche Gewässer wie hoch belastet sind.
Deswegen meine ich, dass es nicht reicht, bis 2019 abzuwarten und dann eine Sonderuntersuchung von Gewässern mit Entnahmen von Proben durchzuführen. Denn schon 2018 werden die Menschen in Nordrhein-Westfalen baden, auch wenn man sich das heute bei den Temperaturen noch nicht vorstellen kann.
Die Menschen werden dann diese multiresistenten Erreger aus den Gewässern mitnehmen und weitertragen können. Deswegen erwarten wir, dass die Landesregierung ab sofort und schnellstmöglich Untersuchungen durchführen lässt, auch wenn es heute noch keine einheitlichen bundesweiten Verfahren gibt, worauf man sich verständigt hat. Wir haben In Nordrhein-Westfalen genug Experten. Mit denen kann man eine solche Vereinheitlichung beraten. Man kann die Messungen durchführen, die Ergebnisse im Internet transparent machen und Warnhinweise geben.
Schauen wir uns aber auch an, was in anderen Bundesländern passiert. Bayern hat dazu eine Studie, Frankfurt hat schon 2017 eine Testung der Gewässer durchgeführt,
die so weit führt, dass Frankfurt sogar sagt: Bei dieser Bekeimung der Gewässer warnen sie davor, Obst- und Gemüsepflanzen damit zu bewässern. Auch Martin Exner von der Uni Bonn hat gesagt, es gäbe ähnliche Ergebnisse für NRW, für Baden-Württemberg und für Niedersachsen. Unsere nordrheinwestfälische Bevölkerung hat es verdient, davon zu wissen, welche Gefährdung von unseren Gewässern ausgeht. Das erwarte ich von einem Ministerium. Ich erwarte nicht, dass es die Gewässer keimfrei macht, weil das keine Ministerin kann, egal wer. Aber zu wissen, wie die Faktenlage ist, darauf haben die Menschen ein Recht. Das hat die Ministerin meines Erachtens umzusetzen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit über zehn Jahren wird vor Ort, aber auch hier im Parlament über die Rohrleitungen bzw. das Pipelinesystem für CO diskutiert.
Am Anfang ging es bei den Diskussionen eher um eine Propylenpipeline. Das war, wie ich finde, eine sehr unglückliche Geschichte. Es war klar, dass man eine solche Pipeline eigentlich schaffen wollte. Denn man sagte, dass das von der Umweltbilanz her ökologischer sei, statt auf die Straße zu gehen. Auch ging es um Sicherheit und Zuverlässigkeit für das Unternehmen. Alle Fraktionen, auch wir, haben dem 2006 ohne Debatten zugestimmt.
Wir haben aber leider schmerzhaft dazulernen müssen, dass es nicht um Propylen, sondern um eine reine CO-Pipeline, um eine Kohlenmonoxid-Pipeline, ging. Deswegen diskutieren wir bereits seit 2007 hier im Parlament wieder darüber, ob man das Gesetz, das 2006 beschlossen worden ist, nicht zurücknehmen sollte.
Denn vom Kohlenmonoxid geht eine unglaublich hohe Gefährdung für die Bevölkerung aus. Kohlenmonoxid ist giftig, es bindet sich viel schneller und stärker an das Hämoglobin im Sauerstoff. Das heißt, die Atmung wird unterbunden, der Körper wird nicht mit Sauerstoff versorgt, und man wird bewusstlos. Das führt zum Tod. Das Schlimme am Kohlenmonoxid ist: Es riecht nicht, man sieht es nicht, und die Ausbreitung findet unbemerkt statt. Egal, ob es ein großes oder ein kleines Leck geben wird: Die Ausbreitung wird dort stattfinden, wo sehr viele Menschen leben, wo sich Schulen und Kindergärten befinden.
Diese Pipeline, die von Dormagen bis nach KrefeldUerdingen geht, ist 67 km lang. Das ist eine lange Strecke. Die Leitung ist mit gelber Farbe gekennzeichnet. Das muss auch sein, damit sie beim Umgraben oder Umpflügen nicht unbemerkt kaputt gemacht wird und keine Leckagen geschlagen werden.
In Bad Berleburg ist genau das gerade passiert. Da können Sie lachen. Sie können sich auch noch den Artikel dazu im WDR anschauen. Da hat nämlich eine Fräsmaschine, um Glasfaserkabel zu verlegen, Fräsungen vorgenommen und dabei, obwohl die Leitungen markiert waren, eine große Leckage verursacht – zum Glück nicht in einer Kohlenmonoxidleitung; das hätte nämlich ganz andere Folgen gehabt. Aber auch da war es sehr problematisch.
Klar ist, vor Ort gibt es viele Bürgerinitiativen. Die Bürgerinitiativen sind gerne bereit, auch Ihnen, Herr Brockes, vorzuführen, wie man diese Leitungen, die auf einer Länge von 67 km gelegt sind, innerhalb kürzester Zeit mit handelsüblichen Bohrern zerstören bzw. Löcher in sie hineinschlagen kann. Wenn Sie sich die Sicherheitslage in Deutschland angucken, dann wissen Sie: Ein solches Risiko ist mittlerweile ein erhöhtes. Solche Leitungen, die so anfällig und so gefährlich sind, können wir uns hier nicht erlauben.
Aber abgesehen davon, dass Leckagen durch Hineinschlagen verursacht werden können: Wir haben gerade bei Shell gesehen, wie schnell Leitungen kaputtgehen. Bei der Druckprüfung in 2009 waren schon massive Mängel sichtbar. Also: falsch gebaut, schlecht gebaut – das Risiko ist hoch.
Für solche Vorfälle bräuchten wir Gefahrenabwehrpläne vor Ort. Die Feuerwehren und die Kommunen sagen, es ist weder leistbar noch zu finanzieren. Wir haben nicht die Druckkammern. Wir haben nicht die Rettungswagen. Die Kosten für eine solche Leitung sind nicht zu rechtfertigen, vor allen Dingen nicht, weil uns seit diesem Jahr ein bzw. zwei Gutachten vorliegen, die klar sagen: Eine solche Leitung ist nicht notwendig. Am Standort zu produzieren, ist sehr viel einfacher. – Von daher haben die Gutachten bewiesen, dass all das, was am Anfang die Grundlage für das Gesetz war, nämlich dass wir damit die Sicherheit erhöhen, dass es wirtschaftlicher ist, nicht gegeben ist.
Warum kommt der Antrag jetzt? Auch das wird gleich wieder eine Ihrer Fragen sein, nach dem Motto: Sie hätten das doch alles schon längst machen können. – Ja, natürlich hätten wir dieses Gesetz zurücknehmen können. Wir wollten es ja schon 2007 tun. Das OVG hat 2014 dann das Verfahren ausgesetzt. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht die Begründung zurückgewiesen. Das heißt, es hat nicht die
Verfassungsmäßigkeit festgestellt, sondern die Begründung zurückgewiesen. Es ist klar, dass der Abschluss des Planänderungsverfahrens im ersten Quartal 2018 ansteht.
Wir haben also eine neue Faktenlage. Ich kann Ihnen sagen: Wir hätten, wenn wir an der Regierung wären, mit Sicherheit die Auseinandersetzung mit der SPD, unserem damaligen Koalitionspartner, führen müssen, ob wir dieses Gesetz zurücknehmen oder nicht. Es gab keinen Konsens. Auch daraus will ich keinen Hehl machen. Deswegen haben wir gesagt: Evaluieren, Gutachten, Dialogverfahren. All das haben wir gemacht. Es gab den Entwurf einer Kabinettvorlage zur Aufhebung.
Aber all das führt nicht dazu, dass Sie sich Ihrer Verantwortung entziehen können. Wenn wir ein großes Loch in einer Justizvollzugsanstalt hätten, müssten Sie das schließen, damit niemand entkommen kann. Hier haben wir ein riesengroßes Loch, das ein riesengroßes Risiko für die Bevölkerung darstellt.
Sie haben die Verantwortung, das zu schließen.
Das können Sie, indem Sie das Gesetz zurücknehmen. Das halten wir für notwendig, und deswegen dieser Antrag.
Herzlichen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben gerade noch einmal die Weisungsungebundenheit bzw. -unabhängigkeit erwähnt und gesagt, natürlich werde, unabhängig von den Personen, völlig fach- und sachgerecht geprüft.
Gleichzeitig haben Sie als Ministerin eine Art Fürsorgepflicht für Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Stellen Sie sich einmal vor, die Prüfung Ihrer Fachabteilung hätte ergeben, dass die Betriebsführung des Familienbetriebes durch Ihren Mann nicht korrekt gewesen wäre.
Das heißt, die Fachabteilung hätte einen Bericht schreiben müssen, in dem steht …
Es ist ja laut Ministerin ergebnisoffen geprüft worden. Das hat sie ja auch gesagt. Bei einer Weisungsunabhängigkeit ist es wichtig, dass ergebnisoffen geprüft wird. Da habe ich so doch jetzt richtig verstanden.
Bei einer ergebnisoffenen Prüfung kann auch das Gegenteil herauskommen. Stellen Sie sich einmal vor, in welchem Loyalitätskonflikt die Mitarbeiter sind, wenn sie der Hausspitze vorlegen müssen, dass in Ihrem Familienbetrieb etwas falsch gelaufen ist. Ich verstehe das nicht; denn alleine aus Ihrer Fürsorgepflicht heraus müssten Sie das sehen und sagen: Ich entlasse und entbinde die Fachabteilung und lasse es extern machen. – Ich verstehe es einfach nicht, warum Sie das so nicht sehen.
Genau. Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, noch eine Frage, nachdem Sie die von eben nicht beantwortet haben. Die ist etwas einfacher, aber Sie können die Antwort auch schriftlich nachreichen, nämlich: Wann haben Sie Ihre Unterlagen an die Ministerehrenkommission zugestellt? Sie wissen, ich finde, die Ministerehrenkommission ist an der Stelle völlig korrekt. Ich halte das auch für das richtige Verfahren. Ich wüsste nur gerne: Wann haben Sie die Unterlagen eingereicht?
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Sie haben gerade noch einmal gesagt, dass die Stellungnahme bzw. die Bewertung aus Ihrem Haus weisungsunabhängig erfolgt sei.
Ich möchte Sie dennoch darum bitten, mir einmal den genauen Dienstweg dieser Vorlage zu beschreiben. Wann ist sie bei Ihnen auf dem Schreibtisch angekommen? Ist sie gar nicht bei Ihnen angekommen? Haben Sie diese Vorlage paraphiert?
Denn ich würde gerne im Detail wissen, wie das „weisungsunabhängig“ ausgesehen hat und wie Ihre Position im Prozess der Entstehung dieser Vorlage war.
Meine zentrale Frage war, ob Sie diese Vorlage als Ministerin paraphiert haben.
Herzlichen Dank. – Herr Minister, Sie haben zwar eben auf die Frage von Herrn Klocke mit einem Beitrag zum Wald geantwortet, aber wir haben das Zitat anders verstanden.
Unsere Frage, die jetzt mehrfach von Herrn Klocke und anderen gestellt worden ist, lautet: Gibt es nach Ihrer Kenntnis Anlagen in Nordrhein-Westfalen, die nie ans Netz gegangen sind, also nicht solche, die ans Netz gegangen und dann abgeregelt worden sind, sondern solche, die überhaupt nicht ans Netz gegangen sind? Denn genau so verstehen wir das Zitat des Kollegen Lindner.