Protokoll der Sitzung vom 15.11.2018

Wir möchten die Debatte gerne führen, um in dieser tierschutzrechtlich relevanten Frage in NordrheinWestfalen nach vorne zu kommen und wegweisend für unser Land und vielleicht auch für Europa zu sein. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Rüße. – Für die CDU-Fraktion spricht Frau Kollegin Winkelmann.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der uns vorliegende Antrag der Grünen greift ein ernstes und sehr wichtiges Thema auf.

Ich möchte Ihnen deshalb an dieser Stelle auch herzlich dafür danken, dass Sie diesen Antrag gestellt haben und uns damit die Möglichkeit geben, hier über dieses wichtige Thema zu diskutieren; denn jedes Lebewesen, das bei einem Stallbrand das Leben verliert, ist ein Lebewesen zu viel.

Die Kolleginnen und Kollegen der Grünen weisen in ihrem Antrag zu Recht auf die bestehende Rechtslage hin und nennen die Landesbauordnung, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und zu guter Letzt das Immissionsschutzrecht. Lassen Sie uns einmal einen Blick auf die Gesetzeslage werfen.

Nach Landesbauordnung müssen beispielsweise die Türen von Ställen nach außen aufgeschlagen werden, sodass die Tiere den Ausgang nicht versperren können. Zwischen eben jenen Türen dürfen maximal 40 m liegen. Egal, wo man steht, darf der Weg nach draußen nicht mehr als 35 m betragen.

Beim Blick in die Landesbauordnung findet man außerdem diverse Vorgaben für Wände, Pfeiler und Stützen sowie für Verkleidung und Dämmstoffe. Ab einer Stallgröße von 2.000 m2 ist eine Brandwand zwischen dem Wohnbereich und dem landwirtschaftlich genutzten Bereich notwendig.

Das waren ein paar Zahlen, Regelungen und Fakten, und diese Liste könnte man deutlich verlängern; denn bereits jetzt regelt eine Reihe von Vorgaben den Brandschutz in Ställen – egal ob für Hühner, Schweine, Rinder oder Pferde. Das sei der Vollständigkeit halber auch einmal gesagt.

In Ihrem Antrag gehen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, auf Brände der vergangenen Monate ein. Jeder dieser Fälle ist, wie eingangs beschrieben, bedauerlich, traurig und für den Landwirt existenzbedrohend und sollte nach Möglichkeit verhindert werden; Sie beschreiben das detailliert.

Allerdings ist es nicht so – und diesen Eindruck erweckt Ihr Antrag leider auch –, dass in NordrheinWestfalen jeden Tag irgendwo Ställe brennen und der Landwirt im Zweifel vielleicht selbst noch die Schuld daran trägt.

(Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE])

Sie nennen in Ihrem Antrag auch den Brand in Garrel – diese Stadt liegt übrigens in Niedersachsen und nicht in Nordrhein-Westfalen, das sei aber nur am Rande erwähnt. Dort verlor der betroffene Landwirt von einem Tag auf den anderen nicht nur seinen

Tierbestand und damit die Grundlage seiner Existenz, sondern er sah sich wenige Tage später auch noch mit einer Strafanzeige durch die Organisation PETA konfrontiert. Fraglich ist, ob die selbst ernannten Aktivisten den Stall überhaupt kannten und sich mit der Situation auseinandergesetzt haben.

Ich bin mir jedenfalls zu 100 % sicher, dass kein Landwirt leichtfertig den Tod unzähliger Tiere in Kauf nimmt:

(Beifall von der CDU)

zum einen aus wirtschaftlichen und finanziellen Gründen und zum anderen vor allem aus Verantwortungsbewusstsein.

(Norwich Rüße [GRÜNE]: Das ist doch selbst- verständlich!)

Natürlich.

Das muss die Grundlage für unsere Debatte sein.

(Norwich Rüße [GRÜNE]: Das ist doch klar!)

Wir befinden uns inmitten einer Diskussion um die Tierhaltung der Zukunft, und zu dieser Diskussion gehören vernünftige und umsetzbare Bauvorschriften und im Geiste Ihres Antrags auch angemessene Brandschutzmaßnahmen.

(Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE])

Bei alledem dürfen wir aber auch nicht aus den Augen verlieren, dass die Landwirtschaft eine Branche ist, die uns durch ihre Arbeit an sieben Tagen der Woche und 52 Wochen im Jahr tagtäglich mit gesunden und bezahlbaren Lebensmitteln versorgt.

Wir müssen ihr wieder als Partner zur Seite stehen. Das ist unser Anspruch als NRW-Koalition, und nur so werden wir eine tierschutzgerechtere Landschaft etablieren können.

Der Überweisung des Antrags in den Ausschuss stimmen wir selbstverständlich zu. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Winkelmann. – Für die SPD-Fraktion spricht Frau Kollegin Watermann-Krass.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, im zurückliegenden Jahr kam es zu mehreren Bränden in NRW. Alleine bei dem Großbrand in Rheine sind 8.000 Schweine verbrannt worden,

(Zurufe von der CDU – Rainer Deppe [CDU]: Verbrannt worden?)

die einen schrecklichen Tod starben.

(Rainer Deppe [CDU]: Warum sagen Sie „wor- den“?)

Gleichzeitig sind Schäden in Millionenhöhe entstanden.

Wir haben diesen Großschadensfall zum Anlass für Fragen im Fachausschuss genommen, und wir haben eine Antwort zum Großbrand im Schweinemastbetrieb in Rheine bekommen. Das Ministerium hat auch einen Überblick über den Sachstand gegeben, und ich würde darauf gerne noch einmal zurückkommen.

Seit 2015 wird die Baugenehmigung nach § 54 Bauordnung NRW nach der Fachempfehlung zum Brandschutz in Stallanlagen erteilt, die unter anderem strengere Regelungen zu Brandabschnitten enthält.

Diese Empfehlung wurde damals, wie es Herr Rüße jetzt auch einfordert, mit Sachverständigen sowie mit Vertretern der Feuerwehren, der Landwirtschaftskammer, der Bezirksregierungen sowie des Innen- und des Bauministeriums erarbeitet, und sie ist heute das Regelwerk, das zur Entscheidung herangezogen wird.

Viele der Regelungen für den Brandschutz in Ställen werden dort nach einzelnen Tierarten – das hatten Sie gerade aufgeführt – erläutert, und es werden wirksame Gegenmaßnahmen dargestellt. Außerdem werden die baulichen Anforderungen wie die Unterteilung in Bauabschnitte, offene Ställe, Löschwasserversorgung oder Rettungswege genau beschrieben.

Weiterhin gibt es für die Betreiber der Stallanlagen ein umfangreiches Beratungsangebot. Bei Umbauten oder Änderungen in den Ställen muss jedoch im Einzelfall geprüft werden, ob diese Fachempfehlung dann auch anzuwenden ist.

Den Ausführungen des Ministeriums konnten wir entnehmen, dass sich die Agrarministerkonferenz ebenfalls mit dem Thema befasst. Es gibt jetzt die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz, die prüft, ob weiterer Handlungsbedarf besteht. Letztlich wird auch dort über einen Verbesserungsbedarf beim Brandschutz von Tierhaltungsanlagen nachgedacht.

In dem vorliegenden Antrag der Grünen werden etliche Maßnahmen vorgeschlagen: Brandschutzkonzepte auch für kleinere Anlagen, Förderung von Offenställen, verpflichtende Installation von Sprinkleranlagen, Einrichtung von Brandschutzmauern und Verkürzung des Zeitraums zur Brandschau.

Der Antrag der Grünen legt einen großen Schwerpunkt auf das Tierwohl. Dagegen kann man wirklich nichts sagen. Allerdings gebe ich auch Folgendes zu bedenken: Die Ställe, von denen wir hier sprechen, stellen die Lebensgrundlage der Landwirte dar. Sie selbst haben ein vitales Interesse daran, ihre Anla

gen zu schützen. Deshalb können wir vernünftigerweise davon ausgehen, dass sich in der Mehrheit an die gesetzlichen Regelungen gehalten wird.

Abschließend möchte ich festhalten: Die Forderungen der Grünen sind dort nachvollziehbar, wo der Vollzug der geltenden Gesetze eingefordert wird. Allerdings ziehen die von den Grünen geforderten Maßnahmen natürlich auch Investitionen nach sich, die vor allem von kleineren Betrieben nicht unbedingt gestemmt werden können.

Wir müssen uns deshalb im Fachausschuss darüber unterhalten, was zur Verbesserung der Sicherheit von Mensch und Tier notwendig und machbar ist. Natürlich stimmen wir der Überweisung zu. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Watermann-Krass. – Für die FDPFraktion spricht Herr Kollege Diekhoff.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Brandschutz in Ställen ist ein wichtiges Thema, das nicht zu vernachlässigen ist. Das ist völlig richtig. Aus diesem Grund hat die Landesregierung im Rahmen der Nutztierhaltungsstrategie auch schon Konzepte entwickelt bzw. ist dabei.

Ich bin mir sehr sicher, dass unsere Landwirtschaftsministerin das Thema sehr ernst nimmt. Deshalb ist es falsch, dass dem Schutz von Tieren im Brandfall – wie Sie es in Ihrem Antrag formuliert haben – derzeit nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Das würde auch ein sehr schlechtes Licht auf Ihre Arbeit in den vergangenen sieben Jahren werfen, wenn die Situation so schlimm wäre.

Jeder weiß, spätestens seit dem Desaster um den Berliner Flughafen, dass der Brandschutz in Deutschland eigentlich ganz gut vertreten ist. In den meisten Fällen haben wir nicht zu wenig Brandschutz.

(Norwich Rüße [GRÜNE]: Was tun wir denn für vorbeugenden Brandschutz?)

In Ställen?