Protokoll der Sitzung vom 15.11.2018

Natürlich will ich den Einsatz vieler Bürgerinnen und Bürger nicht unerwähnt lassen, die sich für geflüchtete Menschen einsetzen und ihnen mit ihren Beziehungen und ihrem Wissen helfen, die Integration in den Arbeitsmarkt zu schaffen.

Vor diesem Hintergrund ist „Vernetzung“ ein gutes Stichwort für die vor uns liegende Mammutaufgabe. Es gibt viele gute Projekte vor Ort, von denen man lernen kann. Ich will hier auch erwähnen, dass wir die Maßnahmen, die die alte Landesregierung ergriffen hat, als die Menschen zu uns gekommen sind, weiterführen werden, weil sie schlicht und ergreifend vernünftig sind.

Das gilt zum Beispiel für die Landesaktion „NRW. Das machen WIR! Integration von Geflüchteten in Arbeit und Ausbildung“. Solche Aktionen führen wir zusammen mit dem Integrationsministerium weiter.

Schauen Sie sich die über 150 Beispiele aus der Praxis auf der Landkarte der guten Ideen auf der Internetseite der G.I.B. an. Dann werden Sie ein Gefühl dafür bekommen, wie vielfältig das Engagement in unserem Land ist, diese Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, sie gleichzeitig aber auch in unsere Gesellschaft zu integrieren.

Der Landesregierung ist es ein Anliegen, dass die sogenannte 3+2-Regelung wirksam angewendet wird.

Arbeit und Ausbildung sind Schlüssel zur Integration. Wirtschaft und Handwerk sind zudem darauf angewiesen, das Potenzial der Flüchtlinge auszuschöpfen, gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der demografischen Entwicklung in unserem Land.

Eines sollten wir dabei nicht vergessen: In den nächsten Jahren gehen in Nordrhein-Westfalen rund 450.000 Menschen mit der Qualifikation eines erfahrenen Facharbeiters oder Gesellen im Handwerk in Rente, und dem stehen Entlassjahrgänge mit wenigen Absolventen gegenüber. Deswegen täten wir alle gut daran – und dies gilt gerade in der dualen Ausbildung –, die Potenziale der Flüchtlinge zu nutzen, ihnen eine Lehrstelle zu geben und sie zu einem Facharbeiterbrief bzw. Gesellenbrief zu führen. Deswegen ist es auch richtig, dass in Nordrhein-Westfalen klar geregelt worden ist, dass etwa Helferausbildungen in der Pflege unter die 3+2-Regelung fallen. Ich finde, das ist gut so.

Wenn wir uns das Anforderungsniveau der Geflüchteten ansehen, müssen wir zugeben, dass 70 % zum Helferbereich gehören. Ein nennenswerter Teil der Integrationen erfolgt also in Helferberufe. Für eine nachhaltige Integration in Arbeit muss es deshalb noch stärker gelingen, mehr Menschen mit Fluchtgeschichte erfolgreich beruflich zu qualifizieren.

Für die jungen Menschen ist daher ein Ausbildungsbeginn die Voraussetzung dafür, qualifiziert in diesem Arbeitsmarkt anzukommen. Deswegen ist es nicht nur wichtig, dass für die Dauer der Ausbildung der Aufenthaltsstatus geklärt ist, sondern es bedarf auch begleitender Unterstützung, um den Ausbildungserfolg sicherzustellen.

Wir haben eine Vielzahl von Maßnahmen und Aktivitäten ergriffen. Wir wollen wegkommen vom bloßen Aktionismus und hin zu klaren Programmlinien. Hierfür möchte ich einige Beispiele nennen.

Wir bringen das „Ausbildungsprogramm NRW“ für benachteiligte Jugendliche und junge Menschen mit Startschwierigkeiten auf den Weg; das wendet sich natürlich auch an Geflüchtete. Ich finde es generell wichtig, dass nicht nur Menschen, die schon länger in unserer Gesellschaft leben – egal, mit welchem Pass in der Tasche oder mit welchem kulturellen oder religiösen Hintergrund –, sondern auch Geflüchtete gleichermaßen von unseren Ausbildungsprogrammen profitieren können. Daher haben wir 2018 erhebliche Fördermittel für zusätzliche Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus steht das Instrument „Kein Abschluss ohne Anschluss“, womit wir uns an Schülerinnen und Schüler in der Berufsorientierung wenden, natürlich auch geflüchteten Schülerinnen und Schülern genauso zur Verfügung wie den anderen. Auch das finde ich gut.

Dieses Instrument wollen wir dahin gehend schärfen, dass man sich bei der Orientierung insbesondere um diejenigen kümmert, die erst zu einem späteren Zeitpunkt in unser Schulsystem eingestiegen sind. Denn ich glaube, dass Menschen, die erst seit zwei oder drei Jahren in unserem Schulsystem sind, bei der Berufsfindung andere – stärker auf sie zugeschnittene – Orientierungshilfen brauchen als diejenigen, die hier das gesamte Schulsystem neun bis zwölf Jahre durchlaufen haben. Deswegen war es auch richtig, dass 2016/2017 „KAoA-kompakt“ eingeführt worden ist, um die Grundlage für das zu schaffen, was ich gerade beschrieben habe.

Seit Februar 2017 gibt es die einjährige Vorbereitungsmaßnahme „Fit für mehr“, in der eine sprachliche, mathematische, kulturelle und politisch-gesellschaftliche Vorbereitung für den weiteren Bildungsweg erfolgt. Das Angebot steht 16- bis 25-jährigen neu Zugewanderten unabhängig vom Aufenthaltsstatus offen.

Auch wenn der Bereich Werkstattjahr/Produktionsschule kritisiert worden ist: Nehmen Sie einfach zur Kenntnis, dass wir die guten Elemente der Produktionsschule, beispielsweise die produktionsorientierte Organisation, mit den guten Elementen des Werkstattjahres, beispielsweise den Praktikumsanteilen, verbunden haben.

(Zuruf von Heike Gebhard [SPD])

Insofern haben wir kein Modell abgeschafft, sondern wir haben ein Modell der Realität angepasst. Ich will nicht, dass es in diesem Land Maßnahmen gibt, in denen überhaupt kein Kontakt zum ersten Ausbildungsmarkt oder ersten Arbeitsmarkt besteht.

(Beifall von der CDU – Zuruf von Heike Geb- hard [SPD])

Schließlich wissen wir alle, dass das nicht die Lebenswirklichkeit unserer Arbeitswelt widerspiegeln kann. Deswegen wollte ich den Ansatz mit den Praktika in den normalen Betrieben.

(Nadja Lüders [SPD]: Und verbauen es für die 18- bis 25-Jährigen!)

Es gibt viele Instrumente, die von der Bundesagentur für Arbeit und von den Jobcentern genutzt werden. Als Beispiele nenne ich „KomPAS“ – das steht für Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb – oder „KomBer“; das steht für Kombination berufsbezogener Sprachförderung mit Arbeitsförderung. All das sind Maßnahmen, die in den letzten Jahren entwickelt worden sind, und bei denen Spracherwerb, Potenzialermittlung und arbeitsmarktliche Anteile Hand in Hand gehen. Und da, wo das noch nicht so weit ist, müssen wir uns darum kümmern, dass das Ganze Hand in Hand geht.

Lassen Sie mich noch auf die Forderung des Antrags eingehen, faire Rahmenbedingungen für Geflüchtete

bei Prüfungen in der Berufsausbildung zu ermöglichen. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, dass ich mir hier manchmal mehr Einfühlungsvermögen und mehr Flexibilität der Kammern wünschen würde. Es ist doch ganz klar, dass sich ein geflüchteter Mensch, der im Rahmen seiner Ausbildung nach anderthalb Jahren in die Zwischenprüfung muss, viel schwerer tut, die in deutscher Sprache gestellten Fragen zu lesen und zu beantworten, und dass er, um zu verstehen, was er liest, vielleicht auch ein bisschen mehr Zeit braucht als jemand, der in dieser Sprache groß geworden ist. Das wäre ein Punkt, den ich gerne gelöst sähe.

Ein weiterer Punkt wäre, dass bei bestimmten Prüfungsteilen Fragen in der Heimatsprache gestellt werden könnten. Bei der Führerscheinprüfung ist das auch möglich. Deswegen bin ich der Meinung, dass man diesbezüglich mehr auf die Menschen zugehen sollte. Es darf nicht sein, dass das theoretische Wissen eigentlich vorhanden ist, die Prüflinge aber wegen der Sprachdefizite nicht die Prüfungsergebnisse erzielen, die sie aufgrund ihrer Kenntnisse eigentlich erzielen könnten.

Vor Kurzem habe ich von einer Innung, die etwas mit dem Bau zu tun hat, das Argument gehört: Na ja, es muss unbedingt Deutsch gesprochen werden, um zum Beispiel die Arbeitssicherheit herzustellen. – Da kann ich Ihnen nur sagen: Ich kenne viele Baustellen in Nordrhein-Westfalen, da werden viele Sprachen gesprochen, und die deutsche Sprache taucht am wenigsten auf. Deswegen finde ich, dass auch hier eine höhere Flexibilität notwendig ist.

Ich glaube auch – da gibt es Forderungen an mein Ministerium –, dass wir in der Frage der Berufsanerkennung und dessen, was die jungen Menschen, die zu uns gekommen sind, an Kenntnissen mitbringen, besser werden müssen. Dort müssen wir kundenorientierter arbeiten. Die Verfahren dürfen nicht so lange dauern, und man muss auch in den Behörden den Menschen behilflich sein, die dafür notwendigen Unterlagen beizubringen.

Allzu oft geht es im Gesundheitsbereich noch so vonstatten, dass man unseren Behörden, die die Verfahren bearbeiten, nicht anmerkt, dass sie sich darüber freuen, wenn ein Mensch gekommen ist, der im Gesundheitswesen unseres Landes arbeiten will. Deswegen möchte ich, dass wir die Strukturen so verändern, dass man einfach mehr auf die Leute zugeht. Wir müssen eine Kultur schaffen, in der man die Leute merken lässt: Wir sind ganz froh, dass du dich für einen Gesundheitsberuf interessierst, und wir unterstützen dich dabei, dass du mit den Kenntnissen, die du bereits hast, in dieses Gesundheitssystem einmünden kannst.

Daher war es mir zum Beispiel ein großes Anliegen, dass wir auch in unseren Pflegeschulen Kurse anbieten, in denen wir Menschen, die zu uns gekommen

sind, die im Ausland Pflegeberufe gelernt haben, durch Nachschulungen helfen, unsere Kenntnisprüfungen zu bestehen. Alle diese Strukturen gab es bis vor einem Jahr noch gar nicht. Da haben wir uns in diesen Fragen der Realität angepasst und gehen auf diese Menschen zu.

Wir werden auch die Arbeits- und Sozialministerkonferenz am 5. und 6. Dezember in Münster nutzen, in Gemeinsamkeit mit den anderen Bundesländern aus Sicht der Länder wichtige Forderungen,

(Das Ende der Redezeit wird angezeigt.)

die wir in Ergänzung der Angebote des Bundes haben, gemeinsam zu formulieren und gemeinsam gegenüber dem Bund vorzutragen. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Als weiterer Redner für die Fraktion der CDU hat nun Herr Kollege Schmitz das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Oppositionsparteien, Sie haben heute Morgen unserem Minister Reul gesagt, er würde an einem Antrag vorbeireden. Da würde ich gerne wissen, was Sie hier gemacht haben.

Herr Yüksel, ganz kurz sind Sie auf den Antrag zu sprechen gekommen, haben dann aber deutlich gesagt: Ich möchte nur auf die Produktionsschulen eingehen. – Ich kann nachvollziehen, dass Sie denen immer noch hinterhertrauern. Aber der Minister hat es gerade auch noch einmal gesagt: Wir haben die Elemente aus den Produktionsschulen aufgenommen und ins Werkstattjahr übernommen, damit gewährleistet ist, dass die Dinge, die gut gelaufen sind, auch weiter genutzt werden. Diesen produktionsorientierten Ansatz haben wir drin.

Wir haben 1.600 Plätze. Ja, wir haben das Alter reduziert, weil wir gesagt haben: Das ist die Zielgruppe, die wir dafür nutzen wollen. Die restlichen werden aus dem Regelsystem der Bundesagentur für Arbeit übernommen.

Frau Aymaz, auch zu Ihnen muss ich etwas sagen: Das war jetzt kein Antrag, der sich mit dem Bleiberecht beschäftigt, sondern es geht bei unserem Antrag um Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt, in Ausbildung und in den Arbeitsmarkt. Sie sprechen davon, dass die NRW-Koalition eine Trennung zwischen denjenigen mache, die ein dauerhaftes Bleiberecht, eine gute Bleibeperspektive hätten, bei denen wir früh anfangen müssten, die wir sofort integrieren müssten, damit wir die Möglichkeit hätten,

diese Leute in unserer Gesellschaft durch Arbeit zu sozialisieren.

Das hat aber nichts damit zu tun, dass wir bei denjenigen, die kein dauerhaftes Bleiberecht haben, sagen, wir geben sie nicht in die Kommunen und fangen da nicht mit der Integration an, weil wir uns um die kümmern müssen, die hierbleiben sollen.

Herr Dr. Vincentz, auch zu Ihnen noch: Mit Romantik hat unser Antrag rein gar nichts zu tun. In unserem Antrag geht es darum – das ist das Gleiche, was ich gerade auch schon zu Frau Aymaz gesagt habe –, dass wir die Menschen, die hier sind, die ein dauerhaftes Bleiberecht haben, integrieren wollen. Vielleicht mag die AfD das nicht so sehen und uns als Fehler vorwerfen, dass die Leute gar nicht da sein sollten.

Sie haben auch gesagt, wir hätten uns vom Faktischen überrennen lassen. Nein, wir haben uns nicht überrennen lassen, vielmehr wollen wir jetzt mit Menschlichkeit damit umgehen, dass die Leute, die dauernd hierbleiben, auch arbeiten. Wir wollen vermeiden, dass sie in unsere Sozialsysteme gehen. Das ist das, was wir fordern.

Wir sagen: Ihr müsst in Arbeit kommen, ihr müsst euch bemühen! Kümmert euch darum, dass ihr euer Geld selber verdient, dass ihr eure Miete selber bezahlt! Das ist die Intention dieses Antrages: Die Leute, die ein dauerhaftes Bleiberecht haben, sollten hierbleiben und müssen dann aber auch arbeiten.

(Dr. Martin Vincentz [AfD]: Das ist sehr gut! Sie differenzieren das in dem Antrag gar nicht so!)

Doch, das steht in diesem Antrag sehr wohl drin. Wir sagen: Diejenigen, die ein dauerhaftes Bleiberecht haben, müssen frühzeitig in Arbeit gebracht werden. Da geht es darum, dass sie die Sprache lernen, da geht es darum, dass die Berufsanerkennung funktioniert. Es geht darum, dass wir mithilfe von Unterstützungsmaßnahmen – sei es die 3+2-Regelung oder Ähnliches – diese Menschen in Arbeit bekommen, damit sie nicht in die Sozialsysteme geraten, sondern auf dem freien Arbeitsmarkt arbeiten können.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich für die vielen Kooperationspartner bedanken, ohne die das Ganze nicht möglich gewesen wäre. Das ist natürlich die Bundesagentur. Das sind die Jobcenter. Das sind die Sozialpartner im Handwerk, in der Industrie, in den Kirchen; das sind die Sozialverbände. Ohne sie könnten wir das Ganze nicht umsetzen.

In diesem Sinne würde ich mich freuen, wenn Sie unseren Antrag unterstützen. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und bedanke mich für Ihr Zuhören.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Schmitz. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Kollege Bischoff das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt haben wir eine breite Debatte. Es ist vieles gesagt worden, es ist viel Richtiges gesagt worden, auch vieles, was zu hinterfragen ist. Das Thema ist wichtig; das ist gar keine Frage. Ich möchte nur auf drei, vier Punkte eingehen.