Marco Schmitz
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Herr Präsident, ob Schmitz oder Schmidt: Das ist rheinischer Adel. Ich kann mit beidem leben. Kein Problem!
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Passend zum Antrag der SPD in der vergangenen Woche hat der Kollege Becker auch eine Pressemitteilung herausgegeben. In dieser sprechen Sie von einem starken Anstieg der Zahl von Wohngeldanträgen. Sie haben das eben in Ihrer Rede noch einmal aufgenommen.
Ich bin dankbar, dass Sie auch die Prozentzahlen in den einzelnen Kommunen genannt haben. In Düsseldorf waren es 35 % und in allen anderen knapp
über 30 %. Was soll ich sagen? Wenn Sie sich den heute vorliegenden Haushalt anschauen, sehen Sie, dass wir das Wohngeld um 106 Millionen Euro erhöht haben. Das ist ein Plus von 33 %.
Sie sehen also: Die NRW-Koalition ist für diesen Anstieg der Zahl der Wohngeldanträge bestens gewappnet.
Weiter schreiben Sie in Ihrer Pressemitteilung: „Durch Corona darf es nicht zum Wohnungsverlust kommen.“
Auch der Kollege Kutschaty – er ist jetzt leider nicht im Raum – hat vorhin in seiner Haushaltsrede angedeutet, dass es da momentan zu stärkeren Verlusten kommt. Statistisch kann man es noch nicht sehen.
Ich bin bei diesem Satz doch sehr erstaunt gewesen. Denn solche Aussagen helfen nicht bei einer konstruktiven Wohnungspolitik. Es klingt noch nicht einmal nach der üblichen Schwarzmalerei, die die SPD gern betreibt, sondern sieht eher nach düsteren Untergangsszenarien aus. Das bin ich eigentlich von Ihnen nicht gewohnt, sondern von anderen Kollegen aus diesem Haus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen, dass die Pandemie einen gemeinsamen Kraftakt von uns allen verlangen wird. Corona stellt unser Gesundheits-, Wirtschafts-, Bildungs- und Gesellschaftssystem, aber auch jeden Einzelnen von uns auf eine harte Probe. Umso wichtiger ist es, dass die Bürgerinnen und Bürger wissen: Uns steht ein starker und zuverlässiger Partner an der Seite.
Die NRW-Koalition hat diese Rolle bereits frühzeitig angenommen. Sie wird die Menschen im Land auch im weiteren Verlauf der Pandemie unterstützen. Die vom Landtag auf den Weg gebrachten finanziellen Hilfspakete aus dem Hause von Minister Lienenkämper untermauern dies klar und deutlich.
Wo wir gerade bei den Zahlen sind: Sie haben schon Zahlen genannt und das Institut der deutschen Wirtschaft zitiert. Ich möchte neben dem Ifo-Institut noch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hinzunehmen, das in dieser Woche eine dpa-Meldung veröffentlicht hat. Dessen Zahlen passen sehr gut zu Ihrem vorliegenden Antrag. Denn sie entkräften ihn; sie zeigen einfach, dass er obsolet ist.
Die Ergebnisse der Forscherinnen und Forscher belegen nämlich, dass sich die Coronapandemie zum jetzigen Zeitpunkt – das muss ich dazusagen; man kann es ja immer nur rückwirkend sehen – nicht als Treiber der Einkommensungleichheit auswirkt. Die teilweise erheblichen Einkommensverluste seien zudem weitgehend ausgeglichen worden. Außerdem sei es der Politik gelungen, die mittleren und unteren Einkommen zu stabilisieren.
Um es kurz und knapp zu sagen: Die NRW-Koalition hat ihre Hausaufgaben in diesem Bereich bereits gemacht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, natürlich machen sich die Menschen in diesen schwierigen Zeiten momentan Sorgen. Ich glaube, auch jeder von uns macht sich Sorgen. Das ist auch vollkommen normal. Alles andere wäre eine große Überraschung.
Aber Sie sollten es in Ihrer Rolle als Sprachrohr des DGB und des Deutschen Mieterbundes nicht übertreiben. Das Bild des Haifisch-Vermieters, der jetzt seine Mieterinnen und Mieter bei jeder sich bietenden Gelegenheit vor die Tür setzt, existiert nicht. Von den Vermietern kommen doch viele aus dem Privatbereich. Diese Menschen, die eine Wohnung oder zwei Wohnungen haben, haben ein Interesse daran, ihre Mieter zu halten und sie nicht rauszuwerfen. Noch viel weniger haben diejenigen, die Gewerbeimmobilien vermieten, ein Interesse daran, ihre Mieter rauszuwerfen. Sie bekommen ja gar keinen neuen Mieter. Es ist doch nicht so, dass momentan jeder einfach vor die Tür gesetzt würde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte es noch einmal ganz deutlich sagen: Die NRW-Koalition steht an der Seite der Bürgerinnen und Bürger. Wir werden niemanden, der von Wohnungsverlust betroffen ist, alleine lassen. Wir werden uns auch darum kümmern, dass die finanzielle Schieflage für alle Bürgerinnen und Bürger in dieser Coronapandemie abgefedert wird.
Daher hat die Landesregierung stets schnell und unbürokratisch dort geholfen, wo es dringend erforderlich war. Und wenn sich herausstellt, dass es doch noch Nachbesserungsbedarf gibt – wir haben in dieser pandemischen Lage ja erlebt, dass wir ständig nachbessern müssen –, wird die NRW-Koalition auch hier schnell und konsequent handeln.
Wir werden auch weiterhin alles daransetzen, dass die Menschen in Nordrhein-Westfalen gerade in Krisenzeiten wie in diesen weiterhin ihre Miete bezahlen können und sich auf die NRW-Koalition verlassen können. – Danke sehr.
Sehr geehrte Herren Präsidenten! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nicht weiter über Textilunternehmen sprechen, sondern mich jetzt um das Qualifizierungschancengesetz kümmern, für das wir in Nordrhein-Westfalen Werbung machen müssen.
Wir leben in einer Welt, die von ständigem Wandel geprägt ist. Strukturwandel und Digitalisierung sind dabei nur einige Schlagwörter, die diesen Wandel prägen. Für Beschäftigte bedeutet das, dass sich die Qualifikations- und Kompetenzanforderungen angesichts dieser Veränderungen weiterentwickeln.
Auch die Coronapandemie stellt uns vor neue Herausforderungen, die einen strukturellen Wandel mit sich bringen müssen. Aktuell zeigt sich auch: In dieser Phase besteht nach wie vor oder sogar noch viel stärker der Bedarf, Know-how und Wissen aufzufrischen bzw. neu zu erlernen.
Aktuell befinden sich leider viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Man kann diese Zeit aber auch nutzen, denn es besteht die Möglichkeit, während des Wegfalls der Beschäftigung Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen.
Das Qualifizierungschancengesetz bietet dafür die entsprechende Grundlage. Damit verbunden sind Chancen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und die Gesamtgesellschaft. Durch das Gesetz erhalten alle Personen, die sich in einem Arbeitsverhältnis befinden, Unterstützung bei ihrer beruflichen Qualifizierung. Dabei spielen Alter, Ausbildungsgrad und Betriebsgröße keine Rolle.
Man muss es einmal fragen: Warum nutzen Arbeitnehmer, die gerade in Kurzarbeit sind, die Zeit nicht, um sich fortzubilden, und das auch noch kostendeckend, weil es finanziert wird?
Kommen wir zu den finanziellen Vorteilen. Abhängig von der Unternehmensgröße gibt es Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten. Es gibt Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, wenn der Arbeitgeber seine Mitarbeiter während der Weiterbildung weiter bezahlt.
Geht es bei der Weiterbildung um den Erwerb eines Berufsabschlusses, kann der Zuschuss sogar bis 100 % des Entgelts betragen. Kleine und mittelständische Unternehmen erhalten somit besondere Anreize, in die Weiterbildung ihrer Angestellten zu investieren.
Die Maßnahmen bieten sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber relevante Vorteile. Die Mitarbeiter erwerben neue Kompetenzen, steigern ihre Qualifikation, bilden sich für das Unternehmen in den relevanten Bereichen weiter und liefern insbesondere während der aktuellen Situation einen großen Mehrwert.
Erfolgt die Weiterbildung während der Kurzarbeit, besteht für den Arbeitsausfall auch ein Anspruch auf
Kurzarbeitergeld. Man wird also weiterhin bezahlt, obwohl man die Weiterbildung macht. Entscheidend hierbei ist, dass die Weiterbildung überwiegend Kenntnisse oder Fähigkeiten vermittelt, die für den allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbar sind.
Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen müssen jederzeit in der Lage sein, die Qualifizierungsmaßnahmen an die aktuellen betrieblichen Anforderungen anzupassen.
Jetzt muss ich etwas technisch werden: Vom 1. Juli 2021 bis zum 31. Dezember 2021 werden für alle Betriebe, die bis Ende Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben, auch die Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Man sieht also: Der Staat kümmert sich darum, dass möglichst viele Menschen das in Anspruch nehmen.
Das Qualifizierungschancengesetz bietet die Möglichkeit, unsere Gesellschaft nicht nur fit für die aktuellen Herausforderungen zu machen, sondern Beschäftigte auch auf die Zukunft vorzubereiten.
Das Gesetz birgt hervorragende Möglichkeiten und einen hohen Mehrwert, insbesondere während der digitalen Transformation in Nordrhein-Westfalen.
Unterstützen wir die Menschen in unserem Bundesland, indem wir ihnen aufzeigen, welche beruflichen Chancen bestehen. Lassen Sie uns die Nutzung des Qualifizierungschancengesetzes vorantreiben, um besser und stärker durch alle Herausforderungen und Krisen zu kommen. Ich würde mich freuen, wenn Sie dem Antrag zustimmen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal: Ich möchte – ganz anders als der Kollege Neumann – mich beim Haus bedanken. Denn trotz Corona haben wir einen Haushalt, der im Ministerium das Gleiche umfasst wie in den letzten Jahren, und es ist nichts zugunsten von Corona abgebaut worden. Das ist, meine ich, auch mal ein großes Lob an das Ministerium wert.
Man muss natürlich sagen, dass gerade im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ein Großteil der Ausgaben festgelegt ist. Man hat hier nicht sehr viel Spielraum, sondern es sind viele gebundene Ausgaben mit dabei.
Nichtsdestotrotz möchte ich auf einige Punkte im Bereich Arbeit eingehen:
Nach wie vor werden wir 20 Millionen Euro für das Werkstattjahr und das Ausbildungsprogramm ausgeben. Hier geht es uns darum, benachteiligte Jugendliche zu unterstützen und uns darum zu kümmern, dass sie in Arbeit kommen.
Weiterhin: 14 Millionen Euro jährlich für „Kein Abschluss ohne Anschluss“. Auch hier kümmern wir uns um die Jüngsten und sagen: Wer schon mal mit Berufsausbildung in Kontakt gekommen ist, wer es schafft, eine Ausbildung zu machen, der wird auch vor Arbeitslosigkeit und damit vor Armut geschützt.
Es freut mich besonders, dass die Berufseinstiegsbegleitung – im letzten Jahr haben wir noch darüber geredet – jetzt mit 9,2 Millionen Euro aus Landesmitteln gefördert wird. Im letzten Jahr war ja nicht ganz klar, wie die Finanzierung funktionieren würde. Das MAGS hat das übernommen. Wir haben das ja auch unterstützt. Das werden aufbauende Mittel sein, und die ersten 6.000 Jugendlichen aus der ersten Kohorte werden jetzt auch schon davon profitieren.
Dann kommen wir zu einem Punkt, den Sie noch mal extra aufgerufen haben und zu dem Sie ja auch heute noch einen Antrag gestellt haben. Es geht um die Mittelvolumen für die Beratungsstellen Arbeit. Sie fordern jetzt weitere Millionen. Wir haben das beim letzten Plenum ausführlich diskutiert und im Ausschuss diskutiert, und ich werde jetzt nicht noch einmal in der Tiefe darauf eingehen.
Aber: Die NRW-Koalition setzt ein klares Ziel gegen ausbeuterische Arbeit. Wenn es in Nordrhein-Westfalen ausbeuterische Arbeit gibt, dann muss diese bekämpft werden. Dafür sind die Beratungsstellen Arbeit da. Wir werden weiterhin dafür kämpfen, dass sie dieser Aufgabe nachkommen können.
Sie haben eben gesagt, wir würden uns nicht um die Fachkräfte, den Fachkräftemangel und die Berufsanerkennung kümmern. Bei der Bezirksregierung Münster werden 48 weitere Stellen eingerichtet. Dort wird das ja jetzt auch zusammengefasst, sodass wir die Möglichkeit haben, die Berufsanerkennung schneller durchzuführen. Ein Zielkorridor von zwei Monaten ist vorgegeben worden, sodass also vor allem im Gesundheits- und Pflegebereich da auch mehr gemacht wird.
Sie sagen, Sie könnten nicht erkennen, wo der Arbeitsschutz ausgebaut wird. Wir werden weitere 100 Stellen bewilligen, sodass also auch zukünftig der Arbeitsschutz gewährleistet ist.
Wir haben das heute Morgen bei der Aktuellen Stunde zur Fleischindustrie schon einmal diskutiert: Natürlich wollen wir nicht, dass ein Betrieb nur alle 36 Jahre besucht wird. Genau deswegen bauen wir den Arbeitsschutz auch aus. Denn wir müssen uns darum kümmern, dass der Arbeitsschutz auch in den Betrieben weiterhin gewährleistet ist, die unter besonderer Beobachtung stehen. Das ist nicht nur die Fleischindustrie, sondern das betrifft natürlich auch alle anderen Bereiche, die Landwirtschaft, den Bau, die Paketzusteller. Darauf werden wir ein Augenmerk haben.
Sie sagen, dass es im Arbeitsministerium keine Digitalisierung gebe, Kollege Neumann. Sie hätten den Plan vielleicht richtig lesen müssen. Es gibt die Transformationsberatung. Da sind für das nächste Jahr weitere 3 Millionen eingestellt worden, sodass also auch der Bereich abgedeckt ist und Sie nicht sagen können, da würde nichts gemacht. Es ist natürlich eine dringende Herausforderung, die Digitalisierung der Arbeitswelt und die Transformation der Arbeitswelt hier im Blick zu haben.
Der letzte Punkt: Armut und soziale Ausgrenzung bekämpfen. Hier werden 9,53 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung gestellt. Das wird mit ESFMitteln aufgestockt.
Hier haben wir verschiedene Programme: „Zusammen im Quartier – Kinder stärken – Zukunft sichern“, „Alle Kinder essen mit“, „Hilfen in Wohnungsnotfällen“, „Endlich ein ZUHAUSE!“. Das sind alles verschiedene Projekte, die damit gefördert werden. Denn das ist auch ein Stück weit die Aufgabe des MAGS und der NRW-Koalition.
Zum Schluss möchte ich noch einmal feststellen: Die Arbeits- und Sozialpolitik der NRW-Koalition denkt an jeden und denkt auch an jede. Es ist unsere Aufgabe, dass wir den Menschen Chancen bieten – egal, wo sie herkommen – und dass sie hier in Nordrhein-Westfalen eine Zukunft haben. – Danke sehr.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Kapteinat, manchmal bin ich etwas erschüttert über Ihr Familienbild. Sie stellen sich immer als moderne und aufgeklärte Partei dar, sagen dann aber in Ihrer Rede, nur die Mütter wüssten, dass die Betreuung der Kinder im Homeoffice nicht funktioniert.
Mit Jörn Freynick, Matthi Bolte-Richter und mir – das ist das Schöne – haben Sie gleich drei junge Väter, die alle genau das erlebt haben. Daher sollten Sie noch einmal darüber nachdenken. Die Bandbreite ist doch etwas größer, und wir sind vielleicht doch etwas moderner.
Sie glauben immer noch, wir hätten ein falsches Familienbild. Das ist aber nicht so.
Bitte, natürlich.
Schmitz, zunächst freue ich mich, dass Sie mir offen
sichtlich zugehört haben, aber vielleicht nicht so genau. Haben Sie gehört, dass ich gesagt habe, ausschließlich die Mütter würden das kennen? Oder habe ich vielleicht „insbesondere die Mütter“ gesagt?
Das haben Sie in der Tat gesagt, aber selbst das finde ich erschreckend genug.
Das bezeugt doch schon, wie Sie darüber denken. Sie haben es eben nicht gleichberechtigt dargestellt. Genau das ist das Problem.
Aber das ist nicht schlimm. Sie werden das sicherlich gleich auch noch von den beiden anderen Kollegen hören.
Bevor ich inhaltlich auf das Thema eingehe, möchte ich noch eine zweite Vorbemerkung machen. Ich glaube nicht, dass es die Aufgabe des nordrheinwestfälischen Landtags ist, wenn sich Ihr Arbeitsminister in Berlin nicht durchsetzen kann, dafür zu sorgen, dass wir das Ganze hier kompensieren. Wenn Sie in Berlin Gesetze einbringen, die noch nicht einmal so weit sind, dass sie dem Kabinett vorgelegt werden – sie sind ja noch nicht einmal bis in den Bundestag gekommen, sie sind noch nicht einmal in die Ministerabstimmung oder in die Kabinettsabstimmung gegangen –, muss man sich überlegen, ob der nordrhein-westfälische Landtag das Gremium ist, welches das zu kompensieren hat. Auch an dieser Stelle sind meiner Meinung nach handwerkliche Fehler seitens Hubertus Heil gemacht worden.
Jetzt möchte ich inhaltlich auf das Thema eingehen: Hubertus Heil fordert ein Recht auf 24 Tage mobiles Arbeiten. Wir sagen ganz deutlich: Es kann keine gesetzliche Verpflichtung für ein Anrecht der Arbeitnehmerinnen auf diese Tage geben, sondern das muss in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag geregelt werden. Wir müssen den Sozialpartnern die Möglichkeit geben, miteinander abzustimmen, wann es richtig ist, Homeoffice oder mobiles Arbeiten – das ist rechtlich auch noch zu differenzieren – zu ermöglichen, wann die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, das einzufordern. Wir sind jedoch nicht der Meinung, dass es ein Anrecht darauf geben kann.
Selbstverständlich hat uns Corona gezeigt, dass geht, was gehen muss. Das haben Sie richtig gesagt. Wir haben uns alle kurzfristig umstellen müssen. In vielen Bereichen ging das auch. Aber das kann nicht zur Regel werden. Diese Pandemie hatte vielmehr zur Folge, dass wir reagieren mussten.
Dafür jetzt einen rechtlichen Rahmen zu setzen, ist vollkommen richtig. In dieser Hinsicht stimme ich
auch mit unserem Arbeitsminister überein. Wenn dieser rechtliche Rahmen gesetzt wird, dann muss es auch Antworten auf die Fragen geben: Wer bezahlt den Arbeitsplatz zu Hause? Wenn mich der Arbeitgeber nach Hause schickt, obwohl ich das gar nicht will, welche Möglichkeiten habe ich dann? Kann ich das Arbeiten zu Hause steuerlich absetzen, obwohl ich kein Arbeitszimmer habe?
Diese rechtlichen Fragen müssen wir sicherlich klären. Auf Bundesebene soll eine Möglichkeit geschaffen werden – so steht es auch im Koalitionsvertrag –, wie man das zukünftig umsetzen kann.
Wir werden Ihren Antrag ablehnen. Das habe ich bereits gesagt. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Ich habe gesehen, es gibt noch eine Kurzintervention vonseiten der SPD. Darauf bin ich sehr gespannt. – Danke sehr.
Herzlichen Dank, Frau Kollegin. Da sind wir gar nicht so weit auseinander. Ich habe nicht gesagt, dass nicht jede Frau, die genau diese Aufgabe hat, jede Mutter, die zu Hause gewesen ist – meine Frau und ich haben uns das geteilt –, im Homeoffice gearbeitet und sich um die Kinder gekümmert hat, darunter genauso gelitten hat.
Mir ging es nur darum, dass diese singuläre Sicht, dass Frauen davon noch viel mehr betroffen sind als Männer …
Es sind beide davon betroffen. Das war mir wichtig zu sagen. Sie haben nur den Blick auf die Frauen gerichtet.
Hauptsächlich. Deswegen wollte ich noch einmal deutlich machen, dass beide Geschlechter davon betroffen sind. Ich bin froh – genau wie Sie –, dass es viele Väter gibt, die sich der Kinderbetreuung angenommen haben und die sagen: Ich kümmere mich um die Familie, weil es mir wichtig ist, meine Kinder aufwachsen zu sehen, und deswegen übernehme ich auch die Verantwortung für diese Care-Arbeit zu Hause.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Neumann, ich bin immer ein bisschen skeptisch, wenn Sie mich von hier vorne loben. Dann muss ich immer überlegen, ob ich alles richtig oder etwas falsch gemacht habe.
Ja, das habe ich auch. Da bin ich auch der vollen Überzeugung. In dem Punkt habe ich alles richtig gemacht, und da sind wir nicht weit voneinander entfernt. Es zählt nun einmal zu den Traditionen der CDU und zur sozialen Marktwirtschaft, dass wir uns um die Menschen kümmern. Deswegen haben wir klar und deutlich gesagt: Wir werden diese Missstände in der Fleischindustrie beenden, und dazu stehen wir nach wie vor.
Ich habe auch gesagt – und dazu stehe ich nach wie vor –, dass ich ein bisschen enttäuscht von unserer Bundestagsfraktion war, dass dieses Thema noch einmal nach hinten geschoben worden ist. Wir müssen jetzt – und da gehe ich vollkommen konform mit Ihnen – Regeln zur Umsetzung finden. Ich habe mich mit den Kollegen in Berlin noch einmal ausgetauscht. Es bestanden Bedenken, dass in der Bandbreite, wie es jetzt geplant ist, noch Gespräche geführt werden müssen. Das ist aufgeschoben, aber das ist nicht aufgehoben. Wir werden dieses Gesetz sicherlich in einer Form verabschieden, mit der die Mitarbeiter, die Leiharbeiter und die Werkvertragsnehmer geschützt werden bzw. mit der es zukünftig gar nicht mehr möglich ist, sie einzusetzen.
Was wir dafür aber nicht brauchen – das möchte ich sehr deutlich sagen –, ist ein Antrag von Ihnen.
Sie haben unseren Arbeitsminister eben bereits angesprochen. Ich kenne Karl-Josef Laumann schon sehr lange, und als Kommunisten würde ich ihn nicht bezeichnen; denn ein guter Katholik ist in den seltensten Fällen Kommunist. Das muss man dazusagen.
Vielmehr ist er ein guter CDAler, und wir sind da einer Meinung.
Wir werden das also unterstützen. Die Landesregierung hat im letzten Jahr bereits mehrfach gezeigt, dass sie daran arbeitet. Wir haben den Arbeitsschutz gestärkt, und wir werden ihn in der Haushaltsdebatte im nächsten Jahr wieder stärken. Wir machen darauf aufmerksam, wo die Probleme in der Fleischindustrie sind. Wir arbeiten daran, und wir werden uns darum
kümmern, dass die Lücken in diesem Moloch – anders kann man es in der Fleischindustrie nicht nennen – geschlossen werden und dass es keine Möglichkeiten geben wird, sich über diese Regelungen hinwegzusetzen.
Die einzige Einschränkung, die ich machen möchte, ist diese Grenze von 50 Arbeitnehmern. Wir müssen dem Mittelständler, dem kleinen Fleischverarbeiter, der fleischveredelnden Industrie und dem Metzger vor Ort – oder von mir aus auch dem Großmetzger; ich rede nicht von Zerlegebetrieben – natürlich auch die Möglichkeit geben, weiterhin Bestand zu haben. Da müssen wir sehr genau hinschauen.
Aber im Grundsatz sind wir Ihrer Meinung. Dass wir das natürlich nicht unterstützen werden, ist auch klar, weil wir es nicht benötigen, weil wir daran seit Jahren arbeiten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat: Es funktioniert mit der Digitalisierung. Die Uhr läuft, und ich kann die Zeit herunterlaufen sehen.
In den insgesamt 26 Sitzungen und Anhörungen der Enquetekommission haben wir nicht nur das heutige Ziel, die Erarbeitung und Fertigstellung des Berichtes, erreicht, sondern wir haben uns auch – das freut mich besonders; Herr Kollege Bell hat schon darauf hingewiesen – fraktionsübergreifend auf insgesamt 120 Handlungsempfehlungen einigen können. Diese richten sich an Bund, Land, Sozialpartner und Unternehmen, also an alle, die an dem Arbeitsmarkt beteiligt sind.
Zwei aufschlussreiche Jahre, in denen zum Ende hin die gegenwärtige Coronapandemie natürlich weitreichenden Einfluss auf die Arbeitswelt hatte und immer noch hat, liegen jetzt hinter uns; zwei Jahre, in denen wir uns mit vielen Fragestellungen beschäftigen konnten: Wie wird die Arbeit der Zukunft aussehen? Wie kann eine humane, sozial ausgewogene und zukunftsfähige Gestaltung der Arbeitswelt gelingen? Wie funktioniert Soziale Marktwirtschaft in einer digitalen Welt?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Bundesland hat einiges zu bieten. Es hat wie jedes andere Bundesland im Hinblick auf das wirtschaftliche Profil spezifische Stärken und Schwächen. Bei uns in Nordrhein-Westfalen trifft eine stark ausgeprägte Dienstleistungsbranche auf ein produzierendes Gewerbe, welches noch einer stärkeren Zukunftsorientierung bedarf.
Die Arbeitswelt wird sich verändern. Daran können wir auch nichts ändern. Das hat sie im Verlaufe der Geschichte schon immer getan. Was wir machen können, ist, diese Veränderung zu begleiten.
Aktuell stehen wir vor einer Entwicklung, in der die Digitalisierung fast alle Arbeitsbereiche durchdringt. Für uns als NRW-Koalition, aber auch für das Haus insgesamt gilt es, die Chancen dieser Entwicklung zu erkennen und zielgerichtet für die Gestaltung der Arbeitswelt zu nutzen.
Die Enquetekommission hat im Hinblick auf die Arbeitsmarktpolitik einen Bedarf für die Anpassung der individuellen Bedürfnisse der Beschäftigten an die betriebliche Notwendigkeit erkannt. Hierbei spielt die Flexibilisierung der tariflichen Wochenarbeitszeit eine zentrale Rolle. Auch wenn die Förderung
mobilen Arbeitens grundsätzlich eine betriebliche Angelegenheit ist, so können wir doch vonseiten des Landes das Ganze durch Maßnahmen unterstützen, beispielsweise durch die Förderung von Coworking Spaces. Wir können auch andere zusätzliche Anreize schaffen.
Um die Vorteile, die der digitale Wandel mit sich bringt, zielorientiert zu nutzen, bedarf es unter anderem auch arbeitszeitpolitischer Neuerungen. Ich bin – genauso wie es der Kollege Bell eben auch schon beschrieben hat – sehr dankbar, dass wir es geschafft haben, uns im Rahmen der Enquetekommission auf eine Handlungsempfehlung zu einigen, mit der wir Experimentierräume schaffen wollen, mit der wir probieren, von der täglichen Höchstarbeitszeit auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umzusteigen, um den Unternehmen, aber auch den Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, sich zukunftsfähig an die Arbeitswelt anzupassen.
Die Digitalisierung hat auch große Auswirkungen auf die öffentliche Verwaltung. Ich nenne explizit die EGovernment-Lösungen. Im Bericht wurde sich mit den dafür erforderlichen Änderungsprozessen sowie den eingeleiteten landespolitischen Maßnahmen und rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandergesetzt. Im Hinblick auf das qualitative und quantitative Angebot ist Nordrhein-Westfalen bereits Vorreiter. Hier hat die NRW-Koalition in den ersten Jahren bereits geliefert.
Dennoch haben wir den noch existierenden Ausbaubedarf erkannt. Beim Ausbau von Open-Data-Angeboten ist die noch erforderliche Vertrauensbasis in die sachgemäße Verwertung der Daten in Wirtschaft und Gesellschaft nicht außer Acht zu lassen.
Der digitale Wandel der Arbeitswelt in NordrheinWestfalen bringt große Chancen für unser Land mit sich. Deshalb – auch das wurde eben beschrieben; am Anfang war es so – sollten wir uns nicht zu sehr von den Risiken leiten lassen. Nordrhein-Westfalen als Digitalstandort hat enormes Potenzial. Das haben auch die Beratungen in den letzten zwei Jahren gezeigt. Dieses Potenzial wurde von der NRW-Koalition in den letzten Jahren schon mit vielen Initiativen gefördert und steht auch weiterhin ganz oben auf unserer Prioritätenliste. Wir waren es daher auch, die das erste Digitalministerium und den ersten Digitalisierungsausschuss in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Vorsitzender, lieber Herr Bell, ich möchte mich auch ganz besonders bei Ihnen für die konstruktive Zusammenarbeit in den letzten zwei Jahren bedanken. Sie haben es mit Ihrer immer besonnenen und ausgleichenden Art geschafft, uns im Hinblick auf die Handlungsempfehlungen zum großen Teil zu einen. Wir haben nur ganz wenige Sondervoten in unserem Bericht. Das zeigt ja
auch, dass die Möglichkeit bestand, hier eine Einigung zu erzielen. Daher – ich glaube, das kann ich auch für den Rest des Hauses sagen – Ihnen einen ganz herzlichen Dank für die Arbeit als Vorsitzender.
Ebenso gilt mein Dank aber natürlich auch den Sachverständigen, die uns mit ihrer Expertise tatkräftig unterstützt haben, wie auch den jeweiligen Fraktionsreferenten, die auf Arbeitsebene viel, viel Arbeit geleistet haben, uns entlastet und vieles schon abgeräumt haben.
Zuletzt möchte ich mich aber auch bei Frau Meyer und ihrem Team bedanken. Wir konnten mit allen Fragen und Problemen auf Sie zukommen. Das hat immer funktioniert. Dafür ein herzliches Dankeschön.
Ich hoffe, dass wir mit diesem Bericht für unser Haus und unsere Landesregierung die notwendigen Empfehlungen erarbeitet haben, mit denen wir NordrheinWestfalen noch weiter fit für die Zukunft machen können. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr
Kutschaty und liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, ich bin schon erstaunt. Sie nehmen einen zweiseitigen Artikel in der „Bild“-Zeitung zum Anlass für einen einseitigen Antrag – zum Thema „Frauen“ haben Sie in dem zweiten Teil Ihres Antrags gar nichts gesagt – und führen eine Generaldebatte nach dem Motto: Alles, was ich als Sozialdemokrat schon einmal sagen wollte, haue ich heute raus.
Landtag
18.09.2020
Das ist für mich ein Stück weit sehr erstaunlich.
Ich möchte trotzdem kurz auf den Artikel eingehen, damit draußen in der Bevölkerung und hier im Hause klar wird, worauf Sie sich eigentlich beziehen. Der Artikel – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten – bezieht sich auf eine Studie in Amerika. Dort heißt es:
Das K-Modell bezieht sich auf die USA, wo die Regierung wenig getan hat, um Pleiten und Massenentlassungen zu verhindern. Der starke Sozialstaat Deutschland hat einige Härten der Pandemie abfedern können, sagt Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung.
Sie beginnen Ihren Antrag mit einer Studie, die sich auf Amerika und nicht auf Deutschland bezieht. Okay, das akzeptiere ich. Sie brauchten etwas, um heute etwas sagen zu können. Wo jedoch die Aktualität ist, habe ich noch nicht erkannt, weil das Problem schon vorher bekannt war.
Das mit der Inhaltlichkeit ist ja das, was von Herrn Kutschaty gerade kam.
Ich kann mich doch nur auf Ihre Aktuelle Stunde und auf das beziehen, was Sie schreiben.
Ich bin ja erstaunt, was für Sie Inhalte sind.
Lassen Sie mich weitermachen. – Sie gehen in dem Artikel weiterhin auf die Werkvertragsarbeitnehmer aus der Fleischindustrie ein, schreiben dazu, dass die noch viel stärker betroffen sind. Das Zitat in der „Bild“-Zeitung lautete aber: Der Coronaausbruch bei Tönnies zeigt: Schlachthofarbeiter tragen für wenig Lohn ein extremes Infektionsrisiko. Andererseits – das steht auch so darin –: Auch Hollywoodstars, Fußballnationalspieler und milliardenschwere Unternehmer wurden positiv getestet. Das Virus macht auch vor Villenmauern nicht Halt.
Also, wenn Sie zitieren, dann nehmen Sie auch die gesamte Bandbreite, und erzählen Sie nicht, es seien nur einzelne Berufsgruppen betroffen.
Frau Kapteinat, Sie haben gleich die Möglichkeit zur Erwiderung; Sie stehen ja auf der Redeliste. Ich bin mir sicher, Sie werden das tun.
Also noch einmal: Normalerweise bin ich von Ihnen durchaus Besseres gewohnt als Zitate aus der „Bild“Zeitung, und dann ist das auch noch die einzige Recherche.
Der von Ihnen schnell gestrickte Antrag erweckt eher den Anschein, dass Sie nicht mehr wissen, welches Klientel der Wählerinnen und Wähler sie denn bedienen sollen. Kümmern wir uns gerade um die Mitte der Gesellschaft, oder aber versuchen wir, am linken Rand zu sammeln? Sie schmeißen eben mal alle alten Ideen der linken Sozialdemokratie in einen Topf und schreiben sie auf einer Seite zu einem Antrag zusammen. Bevor wir hier ernsthaft eine Debatte über Chancengerechtigkeit führen, sollten Sie sich erst einmal selber bewusst werden, wo Ihr politischer Kompass momentan hinzeigt.
Die Debatte um die K-Frage ist nicht neu. Aber anstatt eine immer weiter auseinandergehende Schere zwischen Arm und Reich heraufzubeschwören, tun wir im Gegensatz zu Ihnen etwas dagegen. Wir sind uns der Verantwortung bewusst, sind aber im Gegensatz zu Ihnen auch dabei, konkrete Maßnahmen zur Abfederung der Härten der Pandemie umzusetzen. Einige reden halt, aber die NRW-Koalition setzt bereits um.
Wir haben mehrere Maßnahmen auf Landesebene verabschiedet, um Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Corona betroffen sind, schnell und effizient unter die Arme zu greifen. Damit ist uns ein wesentlicher Stabilisierungserfolg gelungen. Hinzu kamen die überregionalen Maßnahmen, die der Bund verabschiedet hat. Gerne möchte ich noch einmal einige Maßnahmen in Ihre Erinnerung rufen.
Es gab das Kurzarbeitergeld vom Bund. Es gab die Soforthilfen und Zuschussprogramme für SoloSelbstständige und Kleinstunternehmen. Wir haben Überbrückungshilfen des Bundes bekommen. Es gab, weil das nicht ausreichte, die Überbrückungshilfe Plus vom Land NRW. Es gab Anpassungen im Sozial- und Zivilrecht gerade in dem Bereich. Es hat eine Vereinfachung bei der Beantragung von Hartz IV gegeben, indem die Prüfung vereinfacht worden ist, damit die Menschen jetzt möglichst schnell und unproblematisch an ihr Geld kommen.
Ich möchte gerne noch auf einiges eingehen, die was nicht in Ihrem Antrag steht, was Sie aber eben in Ihrer Rede angesprochen haben, Herr Kutschaty.
Zum einen war ich doch erstaunt, dass Sie eben davon sprachen, dass das Dreiklassenwahlrecht wieder eingeführt werden soll oder dass es gefühlt
wieder eingeführt wird. – Wir leben in einer starken Demokratie. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern hat jeder hier die Möglichkeit, zu wählen bzw. von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Ich finde es schlimm, wenn Parlamentarier hier Verhältnisse wie in anderen Ländern heraufbeschwören, in denen nicht jeder die Möglichkeit hat, zu wählen. Da wäre ich mit der Wortwahl etwas vorsichtiger.
Dann noch etwas zum Mindestlohn. Ich glaube, mit Karl-Josef Laumann haben wir einen Arbeitsminister, von dem keiner behaupten würde, wir würden uns nicht um die Einhaltung des Arbeitsschutzes und die Zahlung des Mindestlohns kümmern. Wir haben zusätzliche Stellen für den Arbeitsschutz bereitgestellt. Wir kontrollieren regelmäßig. Was die Krise in der Fleischwirtschaft angeht, ist die Einhaltung der Vorschriften auch schon vor Corona kontrolliert worden.
Jetzt ist durchgesetzt worden, dass es in dem Bereich keine Werkvertragsarbeitnehmer mehr gibt.
Wir haben – Sie hätten sich vielleicht mit den Kollegen aus der Fraktion austauschen sollen – zum Thema „Mindestlohn in der Fleischbranche“ in der letzten oder vorletzten Woche eine Anhörung durchgeführt. Auch da wurde noch einmal deutlich, dass es eine Anhebung des Mindestlohns geben muss. Dem ist ja gerade Rechnung getragen worden. Dem widersetzen wir uns nicht. Aber die Sozialpartner haben schon ein Problem damit, wenn die Politik über den Lohn bestimmen möchte, was eigentlich Aufgabe der Sozialpartner ist. Also, da sollten wir gucken, dass wir denen nicht zu sehr in das Geschäft hineinpfuschen.
Ja, das tue ich ununterbrochen. Ich pfusche ununterbrochen hinein. Aber wir setzen es um. Das ist der große Unterschied. Wir gehen auf die Menschen zu, arbeiten mit ihnen und fragen sie, wo die Probleme sind. Wir halten keine Sonntagsreden, sondern wir setzen um.
Sie können ja die Leute im Land fragen, ob das eine Autosuggestion ist oder ob die Hilfen bei ihnen angekommen sind und sie eben nicht die Probleme gehabt haben.
Wir in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen sind so durch die Krise gekommen, dass wir keinen zurückgelassen haben. Da würde ich mir überlegen, was denn wichtiger ist, eine Sonntagsrede zu halten oder etwas umzusetzen. Das sollten Sie sich einmal überlegen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die NRWKoalition hat es sich zur Aufgabe gemacht, Maßnahmen, die durch das Land finanziert werden, regelmäßig zu prüfen, zu evaluieren und bei Bedarf den neuen Gegebenheiten anzupassen. Dazu zählen auch die Aufgaben der bisherigen Arbeitslosenzentren und der Erwerbslosenberatungsstellen. In der Folge gab es vonseiten der Landesregierung und der NRW-Koalition einen Aufruf zur Interessenbekundung „Beratungsstelle Arbeit“.
Diese Beratungsstellen, die zukünftig in allen 53 Kreisen unseres Landes angesiedelt werden, bündeln die Aufgaben, die bisher von den Erwerbslosenberatungsstellen und den Arbeitslosenzentren erbracht wurden.
Ich möchte betonen, und zwar sehr deutlich betonen, dass wir die gesamten Mittel von 6,8 Millionen Euro, die bisher für die Förderung verwendet wurden,
auch jetzt wieder für die gleiche Förderung verwenden. Für uns als NRW-Koalition bedeutet dies, nicht nur Menschen in Lohn und Brot zu bringen, sondern sie auch in gesellschaftlichen, psychosozialen und arbeitsrechtlichen Fragestellungen zu unterstützen.
Soziale Isolation, Verunsicherung und Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung der Alltagsstruktur stellen oftmals zusätzliche Hindernisse für langzeitarbeitslose Menschen dar. Arbeitsuchende und arbeitslose Menschen brauchen unsere Unterstützung. Der ausschließliche Fokus auf die Vermittlung der Personen in die Erwerbstätigkeit reicht dabei nicht aus.
Grundsätzlich ist es natürlich die Aufgabe der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter, der erste Ansprechpartner bei Jobverlust und den folgenden Problemen zu sein. Dies können Vermittlungshemmnisse und viele andere Dinge sein.
Mit dem Teilhabechancengesetz haben die Jobcenter seit Anfang letzten Jahres im Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit eine neue Fördermöglichkeit erhalten, die neben der reinen Reintegration in den Arbeitsmarkt auch den gesamten Menschen in den Blick nimmt. Dafür sind mit den Fördermöglichkeiten nach §§ 16e und 16i des Sozialgesetzbuchs II viele neue Möglichkeiten entstanden, den oftmals multiplen Vermittlungshemmnissen zu begegnen.
Die Förderung in diesem Bereich hat stark zugenommen. Die Evaluation bleibt abzuwarten. Sie wird zeigen, ob dieses Modell langfristig erfolgreich sein wird. Momentan zumindest deuten die Zahlen darauf hin.
Nichtsdestotrotz wollen wir auch eine Beratung unterstützen, an die sich die Menschen wenden können, wenn sie nicht zum Jobcenter oder zur Agentur für Arbeit gehen möchten. Derzeit gibt es 73 Träger von Erwerbslosenberatungsstellen mit 83,5 Vollzeitäquivalenten. Bei den neuen Beratungsstellen Arbeit werden wir dafür zukünftig 86 Vollzeitäquivalente finanzieren, die dann je nach Betroffenheit der Region verteilt werden.
Zielgröße für die Verteilung der Mitarbeiter sind unter anderem: Anzahl der Langzeitarbeitslosen, Niedriglohnbeschäftigte und prekäre Beschäftigung vor allem von Mitbürgerinnen und Mitbürgern aus Südosteuropa.
Die neuen Beratungsstellen sollen daher auch einen Schwerpunkt auf die Beratung zum Thema „Arbeitsausbeutung und prekäre Beschäftigung“ legen und insbesondere zur fairen Gestaltung der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU beraten.
Die Möglichkeiten der sozialen Begegnung bleiben selbstverständlich weiterhin erhalten. Auch die neuen Beratungsstellen haben die Möglichkeit, niedrigschwellige Angebote wie ein Arbeitslosenfrühstück oder ein informelles Treffen anzubieten.
So werden ab 2021 aktuell bestehende Doppelstrukturen abgeschafft. Wir fokussieren uns auf das bestmögliche Angebot und schließen keine bedürftige Zielgruppe aus, sondern erweitern stattdessen bestehende.
Aus den genannten Gründen sind Ihre Vorwürfe vollständig obsolet. Das bestehende Angebot wird erweitert und an vorhandene Bedürfnisse angepasst. Wie bereits im Ausschuss, lehnen wir auch hier Ihren Antrag ab. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Neumann, ich stimme Ihnen zu. Auch ich würde mich freuen, wenn auch mal zu den Themen „Arbeitsschutz“ und „Arbeitsplätze“ hier im Landtag so viel Stimmung wäre, denn es ist ein wichtiges Thema, das wir heute behandeln.
Die Ausnutzung der ausländischen Leiharbeitnehmer ist untragbar. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – gleich welcher Herkunft – haben die gleichen Rechte. Wir müssen dafür kämpfen, dass sie auch den gleichen Arbeitsschutz erfahren.
Was an der deutsch-niederländischen Grenze und leider auch an einigen anderen Orten passiert, ist ein massives Problem. Ich stelle deutlich klar: Die NRWKoalition und auch die Landesregierung dulden keine menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen und Unterbringungen. Wir werden dafür kämpfen, dass sich dies in der nahen Zukunft ändert.
Aber ist die Problematik, die Sie in dem Antrag beschreiben, neu? – Sie ist nicht neu, denn es war auch schon unter Ihrer rot-grünen Vorgängerregierung durchaus bekannt. Es ist leider kein Geheimnis, dass oftmals osteuropäische Arbeitskräfte in den Niederlanden arbeiten und in Nordrhein-Westfalen in Städten wie Viersen oder Kleve in Leiharbeiterwohnungen untergebracht werden. Der Kollege Günther Bergmann hat das einmal in einer Fraktionssitzung sehr eindrücklich geschildert. Daran müssen wir etwas ändern, denn die Wohnunterkünfte oder oftmals auch nur die Schlafplätze sind von katastrophaler Qualität und werden dann auch noch zu überteuerten Preisen an die Leiharbeiter vermietet.
In der aktuellen Situation aufgrund der Coronapandemie ist das Problem sehr prägnant in den medialen Fokus gerückt. Ich betone: Es ist in den medialen Fokus gerückt. – Seit ihrem Amtsantritt im Jahre 2017 hat sich die Landesregierung mit auf die Fahne geschrieben, dass Maßnahmen gegen diese Zustände ergriffen werden müssen. Bei einer Sache werden Sie mir sicherlich alle zustimmen: Wenn es einen
Arbeitsminister in Deutschland gibt, der sich auf die Fahne geschrieben hat, prekäre Arbeits- und Lebensverhältnisse zu bekämpfen, dann ist es unser Minister Karl-Josef Laumann.
Nichtsdestotrotz müssen wir noch stärker auf diesen Bereich schauen. Ich bin dankbar, dass es durch diese Krise in allen Parteien einen Sinneswandel gegeben hat, der es uns ermöglicht, hier deutlich aufzuräumen.
Aber ich möchte auch darauf hinweisen, was wir bisher umgesetzt haben. Die von Juli bis September 2019 durchgeführte und vom MAGS initiierte Überwachungsaktion „Faire Arbeit in der Fleischindustrie“ zielte darauf ab, die Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu untersuchen und gegen vorhandene Missstände vorzugehen. Die auf diesen Erkenntnissen basierenden Ansatzpunkte haben wir auch in die Arbeit aufgenommen, davon ausgehend entsprechende Maßnahmen geplant und diese auch – das ist Ihnen auch bekannt gewesen – im Ausschuss bereits besprochen.
Die Arbeitsschutzverwaltung NRW ist angesichts der COVID-19-Pandemie im Auftrag des MAGS intensiv in die landesweite Prüfung der Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in fleischverarbeitenden, landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betrieben involviert gewesen, wie Sie es der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage entnehmen können
Ich möchte an dieser Stelle auch nochmal auf das Schreiben des Staatssekretärs Heller – er ist gerade nicht da – an die Bezirksregierungen hinweisen, in denen er sehr deutlich gesagt hat, dass die Unterkünfte hier in Deutschland, die für in den Niederlanden arbeitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genutzt werden, ganz bewusst unter Zuhilfenahme aller Möglichkeiten des Infektionsschutzes geprüft werden sollen. Es ist auch klar gesagt worden, dass die Bauaufsichtsbehörden mit dazu genommen werden können, um die Möglichkeit zu haben, mit jeglicher rechtlichen Grundlage dagegen vorzugehen und die Lebensbedingungen für die Menschen zu verbessern, die dort wohnen.
Ihrer Forderung nach Aufstockung des Arbeitsschutzes ist die NRW-Koalition bereits mehrfach nachgekommen. Es ist ein offenes Geheimnis – der Minister hat es gestern im Ausschuss gesagt –: Arbeitsschutz ist nicht das sexyeste Thema, das es gibt. Aber wir werden sicherlich auch bei den nächsten Haushaltsberatungen schauen müssen, wie wir das umsetzen können und ob die Möglichkeit besteht, da noch mehr zu machen. Es hat ich jetzt in der Krise gezeigt, dass der Arbeitsschutz unterfinanziert ist. Wir haben dort zu wenige Stellen. Da werden wir rangehen müssen.
Wir stimmen der Überweisung natürlich zu. Ich freue mich auf den konstruktiven Austausch im Ausschuss.
Ich denke, wir werden in dieser Hinsicht für unser Land noch einiges erreichen können und werden dann sehen, wie wir weiter damit umgehen. – Ich danke Ihnen, und einen schönen Tag noch!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Immer wieder bekommen wir von ausländischen Delegationen gespiegelt, dass die Stärke unserer Wirtschaft und auch die hohe Professionalisierung unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der Qualität der dualen Ausbildung fußen. Diese duale Ausbildung ist das Rückgrat unserer heimischen Wirtschaft, vor allem der kleinen und mittelständischen Betriebe. Auf ihnen baut die wirtschaftliche Stärke unseres Landes auf.
Viele dieser Unternehmen und Betriebe sind momentan von der aktuellen Situation rund um die Coronapandemie betroffen. Natürlich macht diese auch nicht vor den Ausbildungsbetrieben und damit vor den Auszubildenden halt. Das kann der einzelne Schreinerlehrling bei einem kleinen Messebauer sein, der jetzt aufgrund wegbrechender Aufträge keine Praxiserfahrung mehr bekommt. Es trifft aber auch Auszubildende in großen Unternehmen, die für den Rest der Belegschaft Kurzarbeit angesetzt haben und in denen der Ausbilder die Lehrlinge aufgrund der Kurzarbeit nicht anlernen kann.
Bereits seit Beginn der Coronapandemie ist die Landesregierung daher mit den relevanten Akteuren noch stärker im Austausch, um Lösungsansätze für den Ausbildungsmarkt zu beraten. Hier verfolgen wir das klare Ziel, Maßnahmen zu entwickeln, um den Ausbildungsmarkt zu stabilisieren und auch Auszubildenden in den Betrieben die notwendige Unterstützung zu ermöglichen.
Dabei ging es in der ersten Phase primär darum, auf der einen Seite Unternehmen, die aufgrund der Krise in Schieflage geraten sind, finanziell zu unterstützen und auf der anderen Seite durch das Instrument des Kurzarbeitergeldes Entlassungen von Fachkräften zu verhindern und die Betriebe finanziell zu entlasten.
Nun aber treten wir in die zweite Phase ein und müssen uns auch verstärkt um den Ausbildungsmarkt kümmern. Was ist mit den Berufseinsteigern, mit denjenigen, die kurz davor stehen, ihre Ausbildung anzufangen oder gerade ihre Abschlussprüfung absolvieren und kurz vor der Übernahme durch den Ausbildungsbetrieb stehen? Was ist mit all jenen Unternehmen, die ihre Azubis gern übernehmen würden, dies jedoch aus unternehmerischen Gründen momentan nicht zusagen können?
Azubis, Betriebe, der Arbeitsmarkt, aber auch die Wirtschaft und die Gesellschaft als Ganzes würden die Konsequenzen zu spüren bekommen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir verhindern. Gerade die von der Pandemie besonders betroffenen Branchen Hotellerie, Gastronomie sowie Handel spielen eine maßgebliche Rolle als Ausbildungsbetriebe.
Glücklicherweise gibt es seit dieser Woche Regelungen auf Bundesebene. Bund, Länder, Wirtschaft, Gewerkschaften und die Bundesagentur für Arbeit haben vielfältige Maßnahmen ergriffen, um Auszubildende insolventer Firmen aufzufangen. Ab sofort sollen Betriebe, die Auszubildende von insolventen Firmen übernehmen, eine staatliche Prämie bekommen. Zudem soll die Beratung von Jugendlichen und Betrieben noch gezielter und in diesen Phasen auch mit mehr digitalen Formaten unterstützt werden.
Es muss unser aller Ziel sein, dass begonnene Ausbildungen zu Ende geführt und Abschluss- und Gesellenprüfungen durchgeführt werden können. Wenn die jungen Menschen erst einmal ihr Abschlusszeugnis oder ihren Gesellenbrief in der Hand halten, ist dies schon ein großer Schutz vor Arbeitslosigkeit und hilft bei einem Einstieg in das reguläre Berufsleben.
Ich möchte dafür vor allem allen ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfern bei den Kammern, die in der Pandemie und bei stark verdichteten Prüfungsterminen bereit sind, Prüfungen durchzuführen, meine größte Wertschätzung ausdrücken.
Sie sind ebenso von der Pandemie betroffen und nehmen sich trotzdem die Zeit, unsere Auszubildenden zum Abschluss zu begleiten. Das verdient unser aller Dank.
Wir haben in NRW bereits das große Glück, auf eine erfahrungsgemäß gute und beständige Zusammenarbeit mit den Kammern, Sozialpartnern, der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen und Betrieben zurückgreifen zu können. Aufbauend auf dieser Zusammenarbeit gilt es jetzt, weiterhin gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, um Auszubildende sowie Betriebe nachhaltig zu unterstützen.
Auf einige Erfolge dieser Zusammenarbeit können wir schon heute zurückblicken. So hat das Land Nordrhein-Westfalen bereits unterstützende Maßnahmen ergriffen, um Prüfstellen bei verschobenen und noch anstehenden Abschlussprüfungen zu unterstützen.
Auszubildende, die aufgrund von Insolvenz oder Betriebsschließung ihre Ausbildung nicht abschließen können, haben zudem die Möglichkeit, an dem Beschulungsangebot ihrer Fachklasse so lange teilzu
nehmen, bis sie eine neue Stelle oder etwas anderes gefunden haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es braucht unterschiedliche Maßnahmen, um Betrieben in dieser herausfordernden Situation unter die Arme zu greifen. Trotz und insbesondere aufgrund der aktuellen Coronakrise müssen individuelle Beratungsangebote für potenzielle Auszubildende sowie Betriebe ausgebaut werden. Es muss auch weiterhin auf Ausbildungsangebote aufmerksam gemacht werden, aktuell sogar noch stärker als je zuvor.
Auch weiterhin werden wir die gut erprobten Programme wie das Ausbildungsprogramm NRW, die Förderung der Ausbildung im Verbund, die Erstattung von Prüfungsgebühren oder auch die Förderung der Teilzeitausbildung unterstützen. Denn trotz Corona muss es unser Ziel sein, jungen Menschen klare Perspektiven und faire Chancen beim Start in ihr Berufsleben zu bieten.
Ich werde noch ganz kurz auf die Entschließungsanträge eingehen; meine Redezeit ist fast vorbei. Viele Ihrer Forderungen sind auch schon in der Vorcoronazeit gestellt worden und haben nichts damit zu tun. Es sind oftmals Dinge aus der Mottenkiste. Einzelne Aspekte sind natürlich zu berücksichtigen. Ich denke aber, die Sozial- und Arbeitsminister werden die Ausbildung auf der Sozialministerkonferenz durchaus ansprechen und diskutieren.
Insgesamt werden wir Ihre Entschließungsanträge ablehnen, würden uns aber natürlich sehr freuen, wenn Sie dem unserem Antrag zustimmen würden. – Danke sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als EU-Bürger profitieren wir von den vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes der Europäischen Union, und zwar unter anderem von der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Diese ist ein Kernbestandteil aller EU-Mitgliedsstaaten, und sie ist verbindlich geltendes Unionsrecht. Wohl wissend, dass diese Grundfreiheiten durch die momentane Krise teilweise eingeschränkt sind, wird jedoch nicht an ihrem Grundsatz gezweifelt.
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit sichert das Recht eines jeden EU-Arbeitnehmers, sich innerhalb der Europäischen Union frei zu bewegen und sich frei niederzulassen.
Nachvollziehbare Ausbildungs- bzw. Hochschulabschlüsse spielen hierbei eine immens wichtige Rolle. So wurde ein großer Meilenstein für die Angleichung der europäischen Hochschulsysteme im Jahr 1989 durch das European Credit Transfer System erreicht. Dieses System stellt sicher, dass die von Studierenden an europäischen Hochschulen erbrachten Leistungen miteinander vergleichbar sind. Zudem sorgt es dafür, dass ein Auslandssemester oder gar die Absolvierung des gesamten Studiums im Ausland heute eher den Standard als die Ausnahme bedeutet.
Diese dem Bologna-Prozess zu verdankenden Erfolge lassen sich außerhalb des akademischen Bereichs leider noch nicht verzeichnen. Durch die teilweise sehr unterschiedlichen Ausbildungsmodelle in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gibt es
in diesem Zusammenhang derzeit noch kein einheitliches Bewertungssystem.
In meiner Zeit beim Jobcenter und auch hier im Landtag durfte ich regelmäßig ausländische Delegationen zum Thema „Arbeitsmarktpolitik“ begleiten. Fast immer gehörte dabei ein Besuch einer Ausbildungsstelle oder einer Berufsschule zum Standardrepertoire. Unser duales Ausbildungssystem aus beruflicher Praxis und theoretischem Unterricht genießt weltweit höchstes Ansehen.
Wer einen Gesellenbrief oder eine abgeschlossene Ausbildung in der Tasche hat, steht zudem auf dem Arbeitsmarkt sehr gut da. Unsere duale Ausbildung schützt vor Arbeitslosigkeit und Armut. Die NRWKoalition legt daher ein besonderes Augenmerk auf diesen Bereich.
Trotz dieser europäischen Freizügigkeit und verschiedener Programme kommt auf dem Sektor „Ausbildung“ die grenzüberschreitende Zusammenarbeit allerdings noch nicht so richtig in Schwung. Sowohl die Auszubildenden als auch die Betriebe suchen nach wie vor hauptsächlich innerhalb der nationalen Grenzen.
Unser Ziel ist es aber, gerade in den grenznahen Regionen – zu Belgien, den Niederlanden und Luxemburg – die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung weiter zu stärken. Bereits zu Beginn der aktuellen Legislaturperiode wurde daher von der NRW-Koalition, insbesondere unserem Arbeitsminister Karl-Josef Laumann, das Projekt B-Solution ins Leben gerufen. Das seit Oktober 2017 vom MAGS geförderte Projekt zielt darauf ab, grenzüberschreitende eine Zusammenarbeit mit den BeneluxStaaten durch die Bereitstellung von Daten und Informationen zu unterstützen.
Das duale Ausbildungssystem Deutschlands wird nahezu identisch in Luxemburg und in den deutschsprachigen Regionen Belgiens praktiziert. Dagegen verläuft die Berufsausbildung in den übrigen Regionen Belgiens und in den Niederlanden entweder sehr praxisorientiert mit einem theoretischen Anteil von maximal 20 %, oder aber es erfolgt eine akademische Ausbildung, die fast gar keine Praxisinhalte beinhaltet.
Ein weiteres Projekt zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ist Erasmus+. Dieses Programm bietet jungen Menschen in Ausbildung die Möglichkeit, an einer europäischen Ausbildungsstätte Erfahrungen zu sammeln, sich lokales Fachwissen anzueignen und sich mit Auszubildenden aus anderen Mitgliedsstaaten zu vernetzen.
EUR.Friends zielt auf eine Anregung beruflicher Mobilität durch die Förderung von betrieblichen Ausbildungsstellen in der Ausbildung und die Verbesserung von sprachlichen und interkulturellen Kommunikationskompetenzen ab.
Es gibt das deutsch-niederländische Programm euregio-Xperience. Dieses verfolgt das Ziel, bei Auszubildenden sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen das Bewusstsein für den grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt zu stärken. – Diese Aufzählung ist natürlich nicht abschließend.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben bereits ein großes Angebot, welches die grenzüberschreitende Zusammenarbeit fördert. Das Wissen darüber ist allerdings noch zu gering. Dieses Problem wollen wir mit diesem Antrag lösen.
Lassen Sie uns daran arbeiten, dass sich künftig auch im Ausbildungssektor etwas ändert; denn nur dadurch können die Möglichkeiten des Austausches und des Wissenstransfers noch effizienter ausgeschöpft werden. Die CDU-Fraktion sieht darin nur Vorteile: für die Auszubildenden, für die Arbeitnehmer, für die Betriebe und letztendlich für den gesamteuropäischen Ausbildungsmarkt.
Wir als NRW-Koalition wollen und werden an bestehende Initiativen und Projekte anknüpfen, diese aufgreifen und weiterentwickeln. Unser Ziel ist es, Informationskampagnen auf den Weg zu bringen bzw. bereits vorhandene in den Vordergrund zu rücken und transparent zu gestalten; denn nur so können wir die Menschen erreichen. Es gilt, existierende Angebote, Kurse, Austauschprogramme und Aus
landspraktika gemeinsam mit Arbeitgebern und Kammern informativ zu gestalten und diese mehr Menschen näherzubringen.
Lassen Sie uns alles daran setzen, die europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung weiter zu stärken. Lassen Sie uns den Ausbau bestehender Initiativen und Angebote vorantreiben, den Austausch fördern und in unsere Zukunft investieren. Wir würden uns freuen, wenn Sie unseren Antrag unterstützten. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen von der SPDFraktion, zunächst einmal bin ich sehr dankbar, dass
wir in dieser Krise das Instrument des Kurzarbeitergeldes nutzen können,
weil wir es damit nämlich schaffen, Beschäftigung zu erhalten und Beschäftigung nicht zu vernichten. Das ist nur möglich, weil wir viele Milliarden in der Arbeitslosenversicherung haben, die wir jetzt einsetzen können, eben weil wir in den letzten Jahren nicht jede Möglichkeit ausgeschöpft, sondern gesagt haben: Nein, wir müssen uns zurückhalten, wir werden das Geld beizeiten benötigen. – Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, an dem wir es ausschütten.
Allerdings muss man dazusagen: Bei dem Kurzarbeitergeld geht es nicht darum, dass man reich wird oder dass man das erhält, was man vorher bekommen hat, …
Ja, hören Sie sehr genau zu!
… sondern es geht darum, dass wir Überleben im Job möglich machen, dass wir es ermöglichen, den eigenen Verpflichtungen nachzukommen, also die Miete zu bezahlen, den Kredit zu bedienen,
das Haus abzubezahlen. Aus dem Grund haben wir uns auf Bundesebene auf eine Staffelung geeinigt. Nach drei Monaten erhöhen wir, und nach sieben Monaten erhöhen wir, um eine Kompensation zu bewirken.
Jetzt muss man sehen, dass in Nordrhein-Westfalen rund 156.000 Anträge auf Kurzarbeitergeld von Unternehmen gestellt worden sind. Da ist noch nicht hinterlegt, wie viele Menschen davon betroffen sind. Ich habe mich gestern extra noch mal bei der Regionaldirektion rückversichert. Man kann gar nicht sagen, wie viele Leute das nachher in Anspruch nehmen.
Die Unternehmen müssen, wenn sie Kurzarbeitergeld angezeigt haben, nicht darauf zurückgreifen. Es war auch Wunsch und Interesse der Politik, zu sagen: Wir möchten euch sehr kurzfristig eine Möglichkeit zur Verfügung stellen, damit ihr Kurzarbeitergeld beantragen könnt. – Aber wir wissen heute noch nicht, wie viel zukünftig abfließen wird. Ich hoffe sehr, dass es möglichst wenig ist und dass möglichst viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihrem Job zu halten sind.
Zu einem Punkt, den Sie in Ihren Antrag aufgenommen haben, haben Sie eben gar nicht gesprochen. Ich möchte ihn trotzdem gern erwähnen. Es geht um die Tarifbindung und den Kontakt zu den Gewerk
schaften. Ich möchte darauf hinweisen, dass sich unser Ministerpräsident Ende letzter Woche mit den Gewerkschaften – ich glaube, es war sogar in dieser Woche; ich weiß es nicht genau – zusammengesetzt