Protokoll der Sitzung vom 29.11.2018

Interessant ist die Vermischung von Staatsgewalten, die Sie selbst im Haushaltsverfahren beim Thema „FlüAG“ vornehmen. Am 20.11.2018 um 17:38 Uhr teilt die Landesregierung über den Twitter-Account der Landesregierung „Chancen NRW“ mit, dass sie die Pauschale jetzt vollends weitergibt. Einen Tag später erst sind die parlamentarischen Vertreter dran – ich habe es bislang immer so verstanden, dass die für den Haushalt zuständig sind –, nämlich am 21.11.2018 um 13:20 Uhr.

Sie vermengen die Aufgaben und die Verantwortung von Regierung und Parlament in den Fachausschüssen, so auch in den Haushaltsberatungen. Ich rufe Sie dazu auf, darüber mal nachzudenken. – Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kämmerling. – Nun spricht für die CDU-Fraktion Herr Hoppe-Biermeyer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Politik passiert vor Ort. Dort spürt man die Auswirkungen unserer Entscheidungen ganz direkt. Das wissen wir, und darum verstehen wir von CDU und FDP uns als Partner der Kommunen.

Mit diesem Haushalt wird einmal mehr sichtbar, dass für uns die Stärkung der Kommunen eine hohe Priorität hat. Darum leitet die Landesregierung im nächsten Jahr die Integrationspauschale in Höhe von 432,8 Millionen Euro komplett weiter. Durch das neue Förderprogramm zur Modernisierung von Sportstätten fließen über die Sportvereine weitere 30 Millionen Euro in die Kommunen.

Diese Landesregierung ist kommunalfreundlich. Zur Stärkung der Städte und Gemeinden gehört es zentral natürlich, keine Kommune zu vernachlässigen. Darum entwickeln wir das Gemeindefinanzierungsgesetz, das GFG, Schritt für Schritt weiter.

Die gute Nachricht vorweg: Nach zwei Rekord-GFGs mit 10,6 Milliarden Euro und 11,7 Milliarden Euro setzt das GFG 2019 mit 12,4 Milliarden Euro erneut eine Bestmarke.

Im ersten Entwicklungsschritt haben wir vor einem Jahr den Kommunal-Soli gestrichen, mit der Abschmelzung des Vorwegabzugs begonnen und die beiden Pauschalen für Sport und Bildung erhöht. Von diesem Geld profitieren die Kommunen direkt.

Seit August 2017 liegt das sogenannte Sofia-Gutachten vor. Über die möglichen Auswirkungen dieses Gutachtens wurde im Vorfeld viel spekuliert. Wir haben es aber vorgezogen, darüber mit der kommunalen Familie zu sprechen, auch um unbegründete Ängste zu nehmen. Herausgekommen ist ein GFG 2019, in das Empfehlungen des Sofia-Gutachtens stufenweise einfließen.

Durch den Wechsel der Regressionsmethodik vom bisherigen OLS-Verfahren hin zur sogenannten robusten Regression verändern sich zwar die Gewichtungen der Nebenansätze, werden aber im ersten Schritt mit einem Abschlag von 50 % versehen. Dadurch sinkt der Soziallastenansatz zwar ab, aber eben nur halb so stark.

Neu im Gemeindefinanzierungsgesetz 2019 ist die Aufwands- und Unterhaltungspauschale in Höhe von 120 Millionen Euro. Die Verteilung erfolgt zu je 50 % nach Einwohnern und nach Fläche. Diese Pauschale stärkt insbesondere den ländlichen Raum und wird als allgemeines Deckungsmittel zugewiesen.

(Zuruf von Stefan Kämmerling [SPD])

Städte und Gemeinden können selbst entscheiden, wo und wie sie dieses Geld einsetzen.

(Zuruf von Stefan Kämmerling [SPD])

Auch bei den anderen Pauschalen setzen wir den Weg der Stärkung der kommunalen Investitionskraft konsequent fort.

Positiv angekommen ist im letzten Jahr in den Städten und Gemeinden, dass die Sportpauschale und die Schul- und Bildungspauschale erhöht wurden und in Zukunft gegenseitig deckungsfähig, also austauschbar sind. Das bleibt natürlich so. Beide Pauschalen werden außerdem erneut erhöht, die Schul- und Bildungspauschale deutlich um 50 Millionen Euro auf 660 Millionen Euro und die Sportpauschale als Folge der Dynamisierung von 53,3 Millionen Euro auf 55 Millionen Euro.

Auch bei den fiktiven Hebesätzen macht die Umsetzung des Sofia-Gutachtens eine Aktualisierung erforderlich. Die bisher genutzten Grunddatenjahre 2009 bis 2012 werden im GFG 2019 auf die Grunddatenjahre 2011 bis 2015 aktualisiert.

Da man sich bei der Festsetzung der fiktiven Hebesätze am Landesdurchschnitt der Kommunen orientiert, hätte das wegen der starken Steigerungen in den Stärkungspakt-Kommunen automatisch zu sprunghaften Erhöhungen der fiktiven Hebesätze geführt. Um den Anstieg der fiktiven Hebesätze spürbar zu begrenzen, werden für die beiden Grundsteuern Abschläge von 10 % und für die Gewerbesteuer von 6 % eingeführt. Bisher lag der Abschlag einheitlich bei 5 %.

Für die Grundsteuer A erhöht sich damit der fiktive Hebesatz von 217 Euro auf 223 Euro, für die Grundsteuer B von 429 Euro auf 443 Euro und für die Gewerbesteuer von 417 Euro auf 418 Euro.

Die Städte und Gemeinden spüren die positive Wirkung der neuen Regierungspolitik. Der ländliche Raum wird nicht mehr vernachlässigt, und das Gegeneinander-Ausspielen von Stadt und Land ist beendet.

(Beifall von der CDU und der FDP)

An diesem Grundsatz wird sich unsere Politik für die Kommunen weiter orientieren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Hoppe-Biermeyer. – Nun spricht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Mostofizadeh.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde gerne an die letzte Bemerkung des Kollegen Hoppe-Biermeyer anknüpfen, dass der ländliche Raum nicht mehr gegen die Städte ausgespielt würde. Da hat auch ein Ratsmitglied aus Essen ganz doll geklatscht, nämlich der Kollege Schrumpf.

Ich kann nur sagen, was heute der Oberbürgermeister der Stadt Essen dem Land ins Stammbuch schreibt. Er hat nämlich eine Pressemitteilung herausgegeben, in der steht, dass die Kostenerstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz nicht einmal annähernd das deckt, was die Landesregierung versprochen hat:

(Stefan Kämmerling [SPD]: Hört! Hört!)

Die Stadt Essen erhält mehr als 2.000 Euro weniger, als zunächst gegeben werden sollte.

Was spannend ist – weil wir ja gleich über die Integrationspauschale sprechen –: Sie haben sich entschieden, nicht die Kosten für das Flüchtlingsaufnahmegesetz anzuheben, sondern die Integrationspauschale, und die Kosten da herauszunehmen. Das heißt im Umkehrschluss – wir werden das im Haushaltsausschuss noch einmal dezidiert nachfragen –, dass Sie gewillt sind, „Rechte Tasche – linke Tasche“ zu spielen, indem Sie das, was bei der Integrationspauschale reinkommt, aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz wieder rausnehmen. Das ist nicht in Ordnung!

(Beifall von den GRÜNEN – Stefan Kämmer- ling (SPD): Richtig! – Horst Becker [GRÜNE]: Taschenspielertrick!)

Aufwandspauschale und Vorwegabzug im Gemeindefinanzierungsgesetz. Da wundere ich mich ein bisschen, dass der Kollege Kämmerling gesagt hat, zwischen erster und zweiter Lesung wäre nichts passiert. Wir haben Anträge zur Umverteilung gestellt, und zwar in einer Größenordnung von fast 250 Millionen Euro. Wir sind nämlich der Auffassung, dass die Aufwandspauschale – da bin ich ganz bei Ihnen – fachlich nicht fundiert ist. Das haben auch die Vertreterinnen und Vertreter aller kommunalen Spitzenverbände eindeutig eingeräumt. Das ist vielmehr ganz schlicht eine politische Setzung, um die Disparitäten im Gemeindefinanzierungsbereich nochmals zu verschärfen.

Der Sachverständige Busch hat ausführlich dargestellt – auch Herr Holler vom Städtetag sowie der Städte- und Gemeindebund haben es für einige Regionen sehr klar zugestanden –, dass es nichts nützt, diese Aufwandspauschale aus dem GFG zu finanzieren, weil das genau den steuerschwachen Kommunen das Geld entzieht, das sie für Investitionen brauchen. Wenn Sie meinen, diese Aufwandspauschale einsetzen zu müssen, müssen Sie sie erstens besser zuschneiden und zweitens aus Landesgeld finanzieren. So ist es eine ungerechte Umverteilung im Gemeindefinanzierungsgesetz.

(Beifall von den GRÜNEN)

Dritter Punkt. Diese Geschichte wird hier immer wieder vorgetragen; es geht um die Pauschalen: Bil

dungspauschale und Sportpauschale sowie Investitionspauschale. Es kommt kein Cent mehr ins Gemeindefinanzierungsgesetz rein, indem Sie bestimmte Beträge für die Pauschalen festschreiben. Das ist einfach ein Märchen.

Erzählen Sie Ihren Fachpolitikern doch nicht, dass dort mehr Bildung finanziert wird; vielmehr wird den Kommunen schlichtweg vorgeschrieben, was sie mit ihrem eigenen Geld zu tun haben. Das hat mit mehr Bildung überhaupt nichts zu tun!

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Ein Punkt ist mir wichtig, was das Stichwort „Gerechtigkeit“ betrifft. Sie haben in einem der ersten Schritte nach Regierungsübernahme gemeint, den Solidarbeitrag für den Stärkungspakt abschaffen zu müssen. Das kann man ja tun. Was hat das für Folgen? Die Stadt Monheim, schwer gebeutelt, baut sich für mehrere Dutzende Millionen Euro Geysire – da muss man im Kreisverkehr anhalten, um sich das anzuschauen. Sie wird entlastet. Die Stadt Monheim wird mit 30 Millionen Euro jährlich entlastet; die Städte Düsseldorf und Ratingen werden ebenfalls in zweistelliger Millionenhöhe entlastet.

Das kann man in Ordnung finden. Auf der anderen Seite müssen aber Städte wie Hagen – ich will jetzt die anderen 65 Stärkungspakt-Städte nicht alle aufführen – weiterhin 124 Millionen Euro in das GFG einzahlen

(Widerspruch von der CDU)

doch, das ist so! – und werden nicht entlastet. Das kann man doch nicht Gerechtigkeit nennen! Das ist plumpe Klientelfinanzierung auf Kosten der Städte und Gemeinden, weil das aus dem Stärkungspakt selbst herausgenommen worden ist. Sie haben das noch nicht mal mit Landesmitteln gegenfinanziert.

Deswegen haben wir konsequenterweise die Streichung des Vorwegabzugs aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz gefordert. Ich verstehe überhaupt nicht, liebe CDU-Fraktion, warum Sie nicht in der Lage sind, diesem Antrag zu folgen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich will noch einige Worte zur Zukunft verlieren. Wir haben heute lange über das Thema „Straßenausbaubeiträge“ gesprochen. Das will ich nur kurz anreißen. Wer für kommunale Gerechtigkeit ist und da etwas schaffen will, der muss – egal ob SPD, CDU oder FDP – einen Deckungsvorschlag für all das vorlegen, was er vorhat.

Ein letzter Punkt ist mir wirklich ein Herzensanliegen: Wir haben letzte Woche ein Gutachten vorgelegt, das sich mit dem Thema „Altschulden und kommunale Kassenkredite“ befasst. Ich habe es allen Kolleginnen und Kollegen, soweit es gewünscht wurde, ergänzend zur Verfügung gestellt. Darin sind meiner Meinung nach sehr kluge Überlegungen angestellt,

wie dieses Problem angegangen werden kann. Ich lade Sie alle ein, an diesem Thema intensiv weiterzuarbeiten.

Herr Kollege Schrumpf, da spreche ich Sie ganz persönlich an: Unsere Heimatstadt hätte es verdient, dass nicht alles im parteipolitischen Streit kaputtgemacht wird. Wir sollten lieber vernünftig über alles diskutieren, um eine vernünftige Lösung für das Land Nordrhein-Westfalen und auch für die anderen Bundesländer herbeizuführen. Ich würde da sehr gerne mit Ihnen zusammenarbeiten. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Mostofizadeh. – Jetzt spricht für die FDP-Fraktion Herr Kollege Höne.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2019 setzt die NRW-Koalition die eingeleitete Kurskorrektur in der Kommunalpolitik, insbesondere in der Kommunalfinanzpolitik, fort.