Wir alle miteinander haben schon darüber diskutiert, warum Frauen im öffentlichen Dienst oftmals nicht wirklich weiterkommen. Stichworte sind Teilzeittätigkeit oder Elternzeit. Zwar kann man sagen, das alles sei irgendwie selbst gewählt. Aber zufällig wählen das auch nur Frauen zulasten ihrer Karriere. Das alles sind strukturelle Bedingungen. Das liegt alles auf dem Tisch.
Wenn Sie das anzweifeln mögen, ist – Gott sei Dank – nur Ihre Fraktion noch ernsthaft im Mittelalter verhaftet. Der Rest des Hauses hat mit diesem Antrag gezeigt: Wir gehen es an. Das ist das Entscheidende. Auf Sie können wir dabei auch verzichten.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Hel- mut Seifen [AfD]: Ich habe eine sachliche Frage gestellt. Warum flippen Sie so aus?)
Vielen Dank, Frau Kollegin Paul. – Für die AfD-Fraktion erhält jetzt Herr Kollege Röckemann das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn sich vier anscheinend gleich gesinnte Fraktionen des Parlaments gleichsam verbrüdern und versuchen, ihren Antrag mit dem Namen vermeintlich großer Frauen zu schmücken, dann ist etwas faul im Staate Dänemark.
Schon aus diesem Grund haben wir einen Änderungsantrag gestellt, der dem Andenken an 100 Jahre Frauenwahlrecht gerechter wird als der Ihre. Mit Ihrem Antrag, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Konsensparteien, entlarven Sie sich schließlich selbst.
Zum einen diskreditieren Sie mit Ihrer Aussage „bis dahin waren Frauen weitestgehend auf ihre Rolle als Mutter, Ehefrau und Hausfrau reduziert“ die Millionen Frauen und deren Familienarbeit, von denen Sie, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, abstammen.
Sind Ihnen diese Frauen aus Ihrer eigenen Familie, deren Namen Sie mit großer Wahrscheinlichkeit nicht einmal mehr kennen, und die Ihre Eltern durch schwere Zeiten gebracht haben, weniger wert als Clara Zetkin?
Schon sind wir beim „zum anderen“. Sie wissen schon, dass sich Clara Zetkin ab 1917 der USPD im deutschen Reichstag anschloss? In der USPD gehörte sie zum linken Flügel bzw. zur Spartakusgruppe, die während der Novemberrevolution 1918 zum parteiunabhängigen Spartakusbund umbenannt wurde.
Der Spartakusbund wiederum ging zusammen mit anderen linksrevolutionären Gruppierungen in der zum Jahreswechsel 1918/19 neu gegründeten Kommunistischen Partei Deutschlands auf.
Die KPD der frühen 20er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts war in Teilen eine Mörderbande, die massiv an der Zersetzung der demokratischen Weimarer Republik beteiligt war.
Wenn wir von der AfD Demokratiefeinde wie Clara Zetkin öffentlich verehren würden, dann hätten wir Herrn Reul mitsamt seinem Verfassungsschutz zu Recht auf der Matte.
Aber keine Angst, Ihnen wird das nicht passieren; Herr Reul ist schließlich Fleisch von Ihrem Fleische, und eine Krähe hackt der anderen nicht die Augen aus.
Allerdings steht nunmehr eines sicher fest: Noch nie wurde deutlicher, dass der Verfassungsschutz nur noch ein Instrument des Machtmissbrauchs in den Händen von scheinheiligen Demokraten ist.
Sie wollen anderen nicht nur den Mund verbieten – schlimmer noch: Sie glorifizieren die unerträglichen Feinde der Demokratie, und Sie von den Grünen schicken Vertreter zur Nachfolgeorganisation der KPD, zur DKP-Demonstration und finden das auch noch gut. Das ist gruselig.
Zurück zu Ihrem Antrag. Meine Damen und Herren, Sie sind sich selbst nicht einig. Sie sprechen einerseits davon, dass Frauen heutzutage noch nicht umfassend gleichberechtigt sind. Dann soll der Landtag unter dem ersten Punkt feststellen, dass die rechtliche Gleichstellung in Deutschland erreicht sei.
Allerdings bedeutet Gleichberechtigung im weitesten Sinne, dass Frauen ihr Leben frei gestalten können, ohne Nachteile staatlicherseits befürchten zu müssen. Das gilt für jeden Staatsbürger gleich jeden Geschlechts.
Was Sie hier propagieren, ist die sogenannte Gleichstellung: eine pervertierte Form der Gleichberechtigung.
Stimmen die Zahlen nicht, zücken Sie den Rezeptblock und verschreiben eine Quote hier und eine Gleichstellungsbeauftragte dort.
Ziehen wir einmal Bilanz. Wie im Gleichstellungsausschuss bereits erkannt, erreichen Sie nicht Ihre verfolgten Ziele.
Sie betreiben mit Ihrem Antrag reine Symbolpolitik und schmücken sich zudem noch mit fremden Federn, auch wenn die eine oder andere Krähenfeder dabei ist.
Die wahren Probleme für Frauen in unserem Land wollen Sie doch gar nicht angehen. Ich rede jetzt noch einmal von tausendfachen Genitalverstümmelungen bei Frauen und Mädchen.
Hier bewegt sich – das kann man gar nicht oft genug sagen – in Nordrhein-Westfalen seit Jahren gar nichts. Das belegt die polizeiliche Kriminalstatistik. Wo würde die von Ihnen benannte Hedwig Dohm wohl heute die großen gesellschaftlichen Probleme sehen?
Bei der landesweiten Anzahl an Gleichstellungsbeauftragten oder bei der Dunkelziffer der bestialischen weiblichen Genitalverstümmelungen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist heute ein Feiertag, und, offen gesagt, sollten wir auch feiern.
Denn am 30. November 1919 trat das Reichswahlgesetz in Kraft. Das erste Mal wurde Frauen zugestanden, wählen zu dürfen. Ein bisschen Zeit haben wir noch, wir dürfen noch ein bisschen weiter feiern, weil am 19. Januar 1920 die erste Wahl stattfand, bei der Frauen wählen durften. Das besondere Ergebnis ist, dass damals über 82 % der wahlberechtigten Frauen auch ihre Stimme abgaben.
Ich wünsche mir, dass wir diese hohe Wahlbeteiligung – von Frauen wie von Männern – auch heute wieder einmal bei Wahlen erleben, dass man sein Recht auf demokratische Mitbestimmung in Anspruch nimmt und seine Meinung durch die Stimme zum Ausdruck bringt.
Selbst wenn wir heute 100 Jahre Einführung des Frauenwahlrechts feiern, hat es nicht vor 100 Jahren begonnen, sondern weit davor.
Ich bin froh, dass es den vier Fraktionen gelungen ist, einen gemeinsamen Antrag und einen gemeinsamen Text zu finden, weil es zu Recht dazu verleitet, dass diese vier Fraktionen auf Errungenschaften von Frauen für Frauen – aber auch mit Männern zusammen, denn ohne wäre es auch nicht gegangen – zurückblicken.
Das Ganze hatte seinen Anfang 1848/49: die deutsche Revolution, das Frankfurter Paulskirchenparlament – wir haben das hier schon einmal gehabt.
Die universellen Grundrechte wurden gefunden und gefasst. Die französische Aufklärung und viele Strömungen Europas haben Eingang in diese deutsche Urverfassung gefunden: Freiheitsrechte, Meinungsrechte.
Trotzdem durften Frauen das Paulskirchenparlament nicht wählen. Aber die universellen Freiheitsrechte gelten fort und haben letztlich dazu beigetragen, dass Frauen ihre Stimme erhoben haben.
Deshalb ist das Frauenwahlrecht auch untrennbar mit der Frauenbewegung verbunden, die nach 1848/49 an Auftrieb gewonnen hat. Frauen strebten nach Bildung, wollten akademische Grade erwerben. Die Beteiligung von Frauen an der Politik wurde
Selbst heute – ich glaube, das eint uns hier im nordrhein-westfälischen Landtag und über dieses Land hinaus – treten wir unabhängig in unseren Parteien und Fraktionen dafür ein, dass das Recht auf Bildung ein entscheidendes Recht ist, das dazu beiträgt, dass Frauen und Mädchen in aller Welt dieser Zugang gewährt wird. Das ist ein Garant für Beteiligung, für Gleichberechtigung und Gleichstellung von Mädchen und Frauen in aller Welt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir dürfen zur Abwechslung mal stolz auf das sein, was hier über so viele Jahrzehnte, letztendlich über Jahrhunderte hinweg in Fragen der Gleichberechtigung von Frauen und Männern erreicht wurde.