Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir dürfen zur Abwechslung mal stolz auf das sein, was hier über so viele Jahrzehnte, letztendlich über Jahrhunderte hinweg in Fragen der Gleichberechtigung von Frauen und Männern erreicht wurde.
Sie haben es in diesem Antrag – ich lese das jetzt einfach mal vor, weil es so passend ist – wie folgt hinterlegt:
„Wie schnell demokratische Grundrechte jedoch auch wieder verloren gehen konnten, zeigte sich bereits 15 Jahre später“
„Unter den Nationalsozialisten fand ein Rückschritt hinsichtlich des Frauenwahlrechts statt. Die Nationalsozialisten hatten sich bereits 1921 darauf verständigt, Frauen weder in die Parteiführung noch in die leitenden Ausschüsse zu integrieren.
Nach der Machtübernahme im Jahr 1933 wurden die Rechte der Frauen weiter eingeschränkt, indem man sie gezielt aus höheren Positionen verdrängte. Sie waren auf ihre als ‚natürlich‘ bezeichnete Rolle als Hausfrau und Mutter festgelegt.“
Ich habe es gestern an dieser Stelle schon einmal gesagt und wiederhole es heute, auch angesichts des vorherigen Wortbeitrages eines Abgeordneten: Wir merken, dass die Rechte von Frauen in unserer Gesellschaft nicht selbstverständlich sind und dass wir sie jeden Tag aufs Neue verteidigen und auch erkämpfen müssen, weil es immer wieder jemanden gibt, der uns sagt, was unsere „natürlichen“ Rechte und Pflichten als Frauen sind. Dagegen haben wir auch in diesem Parlament aufzustehen, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Auf eines dürfen wir in Nordrhein-Westfalen auch stolz sein: Von den vier Müttern des Grundgesetzes kamen drei aus Nordrhein-Westfalen: zwei aus Westfalen und eine aus dem Rheinland. Man traf sich in Bonn und schrieb ein Grundgesetz.
Daran merken Sie, wie verbindend dieses Land ist und wie viel aus Nordrhein-Westfalen sowohl in der Vergangenheit als auch heute immer wieder für die Demokratie in der Bundesrepublik, für die Demokratie in Nordrhein-Westfalen eingebracht wurde und wird.
Deswegen erhebt der Landtag Nordrhein-Westfalen zu Recht die Forderung, unsere Nordrhein-Westfälinnen zu würdigen. In dem Fall darf ich sie einmal benennen: Das war Friederike Nadig aus Herford für die SPD, das war Helene Weber aus Wuppertal-Elberfeld für die CDU, und das war Helene Wessel aus Dortmund-Hörde, damals Zentrumspartei. Sie haben – das betone ich ausdrücklich – unter der Mobilisierung von Elisabeth Selbert aus Hessen, SPD, dafür gesorgt, dass Art. 3 in das Grundgesetz kam: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“
Es ist richtig, dass Sie die Landesregierung auffordern, diese drei Frauen im kommenden Jahr, wenn das Grundgesetz 70 Jahre alt wird, angemessen zu würdigen. Das werden wir tun. Wenn Sie gestatten, werden wir dazu auch Kontakt mit der Landesregierung in Hessen aufnehmen, damit wir im kommenden Jahr alle vier Mütter des Grundgesetzes feiern dürfen.
Wir Frauen haben unveränderliche Rechte. Dafür treten wir ein, und zwar – das ist heute das Erfreuliche – mit einer breiten Mehrheit aus Männern und Frauen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Scharrenbach. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, der guten Ordnung halber weise ich darauf hin, dass die Landesregierung ihre Redezeit um 1:05 Minuten überzogen hat, sodass sich gegebenenfalls noch Redebedarf bei den Fraktionen ergeben könnte – der aber erkennbar nicht gegeben ist.
Zunächst stimmen wir ab über den Antrag Drucksache 17/4291 der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Die antragstellenden Fraktionen haben direkte Abstimmung beantragt, sodass ich nun frage, wer dem Inhalt des Antrags zustimmen möchte. – Das sind die antragstellenden Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das sind die beiden fraktionslosen Abgeordneten Langguth und Pretzell. Damit ist der Antrag Drucksache 17/4291 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen.
Ich lasse nun über den Entschließungsantrag Drucksache 17/4380 der Fraktion der AfD abstimmen. Ich darf fragen, wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es Enthaltungen? – Das sind die beiden fraktionslosen Abgeordneten Langguth und Pretzell. Damit hat der Entschließungsantrag Drucksache 17/4380 keine Mehrheit im Hohen Haus gefunden.
Ich erteile für die antragstellende Fraktion der CDU dem Abgeordneten Frieling das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Eines muss man ihm lassen: Wie kaum ein anderer hat es der Wolf zu einem eigenen Mythos um seine Spezies gebracht.
Wir kennen den Wolf als Märchenfigur. Den Halunken kennen wir als Wolf im Schafspelz. Schließlich setzte ihm auch Hape Kerkeling ein Denkmal, indem er mit nur drei Worten ein Scheinkunstwerk entstehen ließ: „Der Wolf, das Lamm … HURZ!“ Er konnte es besser; Sie kennen es vermutlich alle.
Selbst die gestrige Andacht vor dem Plenum kam nicht ohne den Wolf aus; denn auch der Prophet Jesaja weist dem Wolf eine klare Rolle zu. Er beschreibt das hoffnungsvoll erwartete Jenseits als einen Ort, an dem Wolf und Lamm beieinander weiden. Das ist ein starkes Symbol, weil diese Vorstellung vermutlich unendlich weit weg von der Lebenserfahrung der Menschen im Diesseits war. Hier steht seine Rolle also fest: Der Wolf ist der Böse.
Aber es soll heute natürlich nicht um den Mythos des Wolfes gehen, sondern um eine sachliche Betrachtung der Fragen, die damit verbunden sind, dass der Wolf in Nordrhein-Westfalen wieder heimisch wird.
schönigung der Folgen seiner zunehmenden Verbreitung. Einseitige Naturromantik ist fehl am Platz. Der Wolf ist und bleibt ein wildes Raubtier.
Wir brauchen einen ehrlichen Umgang mit dem Thema, wenn wir dauerhaft Akzeptanz in der Bevölkerung finden wollen. Grundsätzlich kann das erneute Auftreten des Wolfes in Nordrhein-Westfalen als Erfolg des europaweiten Natur- und Artenschutzes gesehen werden.
Die Botschaft: „Er ist wieder da“, löst jedoch nicht überall Jubel aus. Gerade in den betroffenen ländlichen Regionen, in denen bereits Wölfe gesichtet wurden oder dies zu erwarten ist, machen sich die Menschen verstärkt Sorgen. Sie sorgen sich um ihre Nutztiere, sie sind besorgt um ihre Haustiere, und manch einer fragt sich sorgenvoll, ob der Schulweg der eigenen Kinder oder die großzügige Außenspielfläche des Kindergartens im Grünen noch sicher sind. Diese Sorgen sollten wir ernst nehmen.
Vor rund 180 Jahren ist der Wolf aus dem Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalen verschwunden. Er wurde ausgerottet, weil er als Gefahr für die Sicherheit der Menschen gesehen wurde und sicherlich auch aus wirtschaftlichen Beweggründen. Damals lebten weniger als 2 Millionen Menschen in diesem Gebiet, das noch durch große, zusammenhängende Wälder und unbewohnte Flächen geprägt war.
Heute findet der Wolf ein zehnmal so dicht besiedeltes, industrialisiertes Land vor, das nur in sehr begrenztem Umfang geeignete Flächen für die großzügigen Reviere der Wolfsrudel bietet. Diese natürliche Nutzungskonkurrenz birgt ein sehr hohes Konfliktpotenzial, dem es mit einer konsequenten Strategie zu begegnen gilt.
Seit 2009 gibt es einzelne Wolfsnachweise in Nordrhein-Westfalen. Seit knapp zwei Monaten gibt es den ersten nachgewiesenen standorttreuen Wolf im Kreis Wesel. In Ostwestfalen, in der Senne, gibt es Indizien für einen zweiten NRW-Wolf. Die Erfahrung in anderen Bundesländern zeigt, dass die Wolfpopulation enorme Zuwachsraten von 30 % und mehr pro Jahr haben kann. Damit werden die Konflikte deutlich zunehmen.
Umso wichtiger ist es, das Auftreten von Anfang an zu begleiten und die betroffene Bevölkerung zu informieren. Die Sicherheit der Bevölkerung muss dabei an erster Stelle stehen. Wir müssen alles dafür tun, dass es gar nicht erst zu Übergriffen von Wölfen auf Menschen kommt, seien sie auch höchst selten.
Bestätigt sich der mutmaßliche Wolfsangriff auf einen Gemeindearbeiter in Niedersachsen in dieser Woche, stellt sich die Frage, warum die vier dort umherziehenden Wölfe nicht vorher als verhaltensauffällig eingestuft und entnommen, also erschossen wurden.
Auch müssen wir mit wachsender Wolfspopulation Klarheit darüber schaffen, welche Bereiche wir dem Wolf auf Dauer überlassen können und welche Bereiche zum Schutz von Mensch und Tier wolfsfrei bleiben müssen.
Letztendlich benötigen wir rechtssichere Regeln, um verhaltensauffällige Wölfe entnehmen zu können, also alle, die zu wenig Scheu vor den Menschen zeigen, sich auf Nutztierjagd spezialisieren oder gelernt haben, Schutzvorrichtungen zu überwinden.
In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob nicht der hohe europäische Schutzstatus des Wolfes überarbeitet und überdacht werden muss. Betrachtet man das Wolfsvorkommen in Deutschland vernünftigerweise nicht national, sondern als Teil der zentraleuropäisch-westpolnischen Flachlandpopulation des europäischen Grauwolfs, stellt sich der Erhaltungszustand dieser Art als deutlich günstiger dar und ließe eine Neubeurteilung im Rahmen der FFH-Richtlinie zu.
Aber auch der Mensch muss seinerseits lernen, mit dem Wolf umzugehen und sich an Regeln zu halten. Wir fordern daher im Landesrecht ein allgemeines Fütterungsverbot für Wölfe.
Zentral für die gesellschaftliche Akzeptanz des Wolfes wird aber auch die Frage sein, wie sich Schäden vermeiden lassen und wie wir mit verursachten Schäden umgehen. Dies betrifft sowohl die Nutz- als auch die Haustierhaltung, vor allem die ökologisch wertvolle Weidetierhaltung.
Bereits jetzt nehmen die Meldungen über Wolfsrisse zu. Neben einzelnen Rissen zeigt sich immer häufiger, was es heißt, es mit einem Jäger am Ende der Nahrungskette zu tun zu haben. Im Oktober traf es 40 Moorschnucken in Sachsen, kurz danach 34 Schafe in Mecklenburg-Vorpommern und in unserem Bundesland 11 Stück Damwild. Ich möchte mir gar nicht ausmalen, was passiert, wenn ein Wolfsrudel auf die in NRW einzigartigen Wildpferde in Dülmen trifft.
Es bedarf daher unbürokratischer Regelungen für umfangreiche Präventivmaßnahmen zum Herdenschutz und bei den Entschädigungen von Wolfsrissen, egal ob landwirtschaftliche oder private Tierhalter betroffen sind. Auch der erhöhte Arbeitsaufwand der Schäfer muss erstattet werden können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, es ist deutlich geworden, dass uns das dauerhafte Auftreten des Wolfes in unserem dicht besiedelten Bundesland vor besondere Herausforderungen stellt. Dies
nimmt die NRW-Koalition ernst. Wir freuen uns auf eine lebhafte Diskussion hier und im Ausschuss. – Herzlichen Dank.