Protokoll der Sitzung vom 30.10.2018

nimmt die NRW-Koalition ernst. Wir freuen uns auf eine lebhafte Diskussion hier und im Ausschuss. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Frieling. – Als nächster Redner für die weitere antragstellende Fraktion der FDP hat der Abgeordnete Diekhoff das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Debatte um den Wolf spaltet die Gesellschaft, und das ist völlig unnötig. Die wenigsten Menschen sind gegen den Wolf an sich, aber ihnen fehlt eine offene, eine ehrliche, eine unideologische Debatte darüber, wie man mit der Rückkehr eines Großraubtiers in unser dicht besiedeltes Bundesland umgehen will.

Die Zahl der Wölfe hat sich in den vergangenen Jahren stark erhöht. Seit 2009 gibt es in NRW 42 bestätigte Nachweise von Wölfen und zudem Dutzende von Übergriffen auf Weidetiere. Das beunruhigt Weidetierhalter, aber natürlich auch Bürgerinnen und Bürger. Sie wollen Antworten.

Die öffentliche Diskussion ist vor allem geprägt durch Extrempositionen. Das konnte man im Fernsehen am Montagabend in dem Format „Die Story im Ersten“ sehen, in der es um den Wolf ging. Dort traten Wolfsbotschafter des NABU auf, die versicherten, zu 100 % würde ein Wolf keine Menschen angreifen – zu 100 %! Das wurde damit erklärt, Wölfe würden ja kein Menschenfleisch bekommen und deswegen den Menschen auch nicht als Beute ansehen.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Ich finde die Idee an sich und diese Erklärung schon krude. Aber noch verrückter wird es, wenn man sich ansieht, dass der NABU selbst auf seiner Webseite durchaus vermerkt, dass es in Europa in den vergangenen Jahrzehnten über 60 Angriffe von Wölfen auf Menschen gab,

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

neun Tote und dass im letzten Sommer in Polen zwei Kinder von Wölfen angegriffen wurden.

(Beifall von der FDP)

Mit Verlaub, so doof sind die Menschen nicht. Solche Widersprüche, die ideologisch motiviert sind, fallen dann auch auf.

Wir wollen mit diesem Antrag Ordnung in dieses Chaos bringen. Wir wollen die Sorgen und Ängste der Bevölkerung, die angesichts eines solchen Informationschaos absolut nachvollziehbar sind, ernst nehmen und in den Vordergrund stellen.

Anders als die AfD in ihrem Antrag kommen wir jedoch ohne Panikmache aus. Wir skizzieren Lösungen. Die werden wir brauchen, denn Konflikte sind vorprogrammiert. Vor rund 200 Jahren, als die Wölfe aus NRW verschwanden, sah es in Nordrhein-Westfalen nämlich noch anders aus. Es hieß nicht nur anders, es war vor allem auch nicht so dicht besiedelt.

Es ist eine völlig unzulässige Romantisierung, dass jeder überall friedlich mit wilden Raubtieren zusammenleben will und kann.

(Beifall von der FDP und der CDU)

In weiten Teilen sind uns aktuell die Hände gebunden. Dem Wolf, der einen hohen europäischen Schutzstatus genießt, ist daher mit der Aufnahme ins Jagdgesetz, wie von der AfD gefordert, nicht beizukommen.

(Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD])

Als verantwortlich handelnde NRW-Koalition sehen wir trotzdem nicht tatenlos zu. Die bisherigen Maßnahmen der Landesregierung waren sachgerecht: AG Wolf, Aufbau und Schulung von Ansprechpartnern vor Ort, Handlungsleitfaden usw.

Mittlerweile ist die Situation aber eine andere. Angesichts der stark steigenden Zahl der Wölfe müssen weitergehende und zukunftsfähige Lösungen angeboten werden.

Daher fordern wir eine einheitliche und sachgerechte Definition des Begriffs „verhaltensauffälliger Wolf“, weil die endlosen Debatten darüber, ob wir es vor Ort mit einem Problemwolf zu tun haben oder nicht, die Bevölkerung verärgern, und zwar zu Recht.

Es gibt Stimmen, die behaupten, ein Wolf, der Nutztiere tötet, sei nicht verhaltensauffällig. Das sehen wir anders. Ein Wolf, der Schutzmaßnahmen, die der Staat den Tierhaltern empfiehlt und finanziert, überwindet und Tiere angreift und tötet, ist verhaltensauffällig, und es muss möglich sein, ihn als solchen zu entnehmen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

In Europa kommen wir bereits auf 20.000 Wölfe. Wir haben gerade schon etwas zu der Population gehört. Ich vernehme mit Freude aus Berlin, dass gerade die CDU/CSU-Fraktion neu in diese Debatte kommt und bald der sogenannte günstige Erhaltungszustand erreicht sein könnte. Diese Veränderung hätte ja extreme Auswirkungen und unmittelbare rechtliche Folgen mit Blick auf die FFH-Richtlinie, auf unser Bundesnaturschutzgesetz und dann auch auf unser Landesrecht.

Für diesen Fall sollten wir schon heute und vor allem in der nächsten Zeit über mögliche Instrumente diskutieren. Ein mögliches Instrument wären Verbreitungsgebiete für Wölfe. Diese kennen wir beispielsweise aus dem ökologischen Jagdgesetz von Rot

Grün. Für Rot- und Damwild wurden schon Verbreitungsgebiete, in denen sich die Arten aufhalten können und sollen, gesetzlich festgelegt.

Wenn sie sich außerhalb bewegen, sind die sie laut Gesetz direkt zu erlegen. Sie müssen unverzüglich erlegt werden. Begründet wird dies mit dem Schutz der Lebensräume anderer Arten oder mit dem Schutz des Waldes, weil Rot- und Damwild gerne junge Bäume frisst. Deswegen gilt auch die Losung „Wald vor Wild“.

Warum sollen dann nicht auch in einigen Gebieten NRWs die Losungen „Schafe vor Wölfen“ oder „Kindergärten vor Wölfen“ gelten?

(Beifall von der FDP und der CDU)

Eine solche Regelung würde die Akzeptanz der Bevölkerung massiv erhöhen; denn in manchen Gebieten sind Wölfe sicherlich besser aufgehoben als am Rand unserer Städte. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Diekhoff. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Spanier-Oppermann das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank an die antragstellende Fraktion für das interessante und auch sehr emotionale Thema „Wolf“. Ich habe kurz in Richtung Tribüne geschaut und denke, dass das sehr viele Bürgerinnen und Bürger beschäftigt.

Schon als es vor einigen Wochen um die Weideprämie ging, haben wir gesagt, dass wir das Thema „Wolf“ separat und vor allem angemessen diskutieren müssen. Das tun wir heute. Heute ist der Aufschlag, und wir überweisen den Antrag an den Ausschuss.

Ich habe mir Ihre Forderungen, die Sie gerade vorgetragen haben, angehört. Sie wollen, dass wir die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger und der Weidetierhalter ernst nehmen. Wiederholte Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung möchten Sie haben, effektive Schutzmaßnahmen für die Weidetierhaltung, Maßnahmen bei verhaltensauffälligen Tieren.

Auch ist einmal zu definieren, wie der Kollege gerade sagte, was eigentlich Verhaltensauffälligkeiten sind. Außerdem benötigen wir unbürokratische Regelungen bei Präventionsmaßnahmen und bei Entschädigungen von Wolfsrissen.

An dieser Stelle würde ich ganz gerne Frau Ministerin Heinen-Esser zur Seite springen. Denn bezüglich

dieser Forderungen lohnt sich ein Blick auf die Internetseite des Umweltministeriums. Hier können wir lesen, welche Maßnahmen das Land Nordrhein-Westfalen in Bezug auf das Thema „Wolf“ bereits ergriffen hat. Das ist eine Fülle von Dingen.

Es gibt einen Handlungsleitfaden für das Auftauchen einzelner Wölfe, also einen Wolfsmanagementplan, mit dem die Landesregierung umfangreiche Vorkehrungen getroffen hat, um die sich abzeichnenden Konflikte möglichst frühzeitig zu erkennen und zu moderieren.

Ein bisschen habe ich gerade wahrgenommen, dass die Wolfsberater und Wolfsberaterinnen von dem einen oder anderen Kollegen nicht ganz so positiv dargestellt wurden. Aber es gibt nun einmal das Netz der Wolfsberater.

Wir haben die „Förderrichtlinien Wolf“, welche die Schutzmaßnahmen unterstützen. Wir haben ein bundes- und landesweites Wolfsmonitoring. Wir haben zentrale Informationsportale beim Land und beim Bund. Ebenso gibt es – das haben wir gerade auch gehört – eine angemessene staatliche Unterstützung bei Wolfsrissen.

Wir sehen, Nordrhein-Westfalen ist auf den Wolf vorbereitet. Es gibt eine Fülle von Einrichtungen und Maßnahmen, um das auszubalancieren, was auszubalancieren ist, wenn Mensch, Weidetiere und Wolf zusammentreffen. Es gibt also gute und tragfähige Konzepte, mit denen die Rückkehr eines großen Beutegreifers unter Einbeziehung aller Interessenverbände begleitet werden kann.

Wir haben schon gehört, dass ein Blick in andere Bundesländer sicherlich wichtig ist. Wir müssen uns dazu als Gesamtstaat aufstellen. So blickt das Land Nordrhein-Westfalen auch in andere Bundesländer und nimmt an länderübergreifenden Beratungen teil.

Die Handlungsbasis für diesen Antrag, so meinen wir, ist da. Wir sind auch gespannt, was Frau Ministerin dazu sagt. Man muss sich schon die Frage stellen, was die Stoßrichtung, was die Sinnhaftigkeit des Antrages sein soll. Es drängt sich ein bisschen der Eindruck auf, dass Sie bestimmten Verbänden – ich nenne einmal den Landesjagdverband – den letzten noch ausstehenden Wunsch erfüllen und den Wolf zu einer jagdbaren Art machen wollen. Denn nur so bekommt der Antrag einen Sinn.

Es wäre doch viel interessanter, die Praxiserfahrungen gezeigt zu bekommen und daraufhin das Wolfsmanagement weiterzuentwickeln.

Auch wenn es verständlich ist, sollten wir nicht jedes Mal eine emotionale Debatte führen, denn das verstellt oft den Blick für die Realität. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen und keine Einzelinteressen herausgestellt werden. So habe ich die Kolleginnen und Kollegen Vorredner aber auch verstanden.

Das heißt nicht, dass wir die Sorgen und Ängste, die mit diesem Thema verbunden sind, nicht ernst nehmen. Es stimmt, dass wir in Nordrhein-Westfalen auf keinen großen Erfahrungsschatz im Umgang mit Wölfen zurückgreifen können. Wie auch? Schließlich galt der Wolf doch knapp zwei Jahrhunderte lang als ausgestorben.

Umso wichtiger ist es doch, nicht überstürzt, sondern bedacht zu handeln. Wir sprechen wahrscheinlich von einer einzelnen Wölfin, die in Nordrhein-Westfalen sesshaft geworden ist, einer Wölfin, die von den sonst üblichen Routen abgewichen und bis zum Niederrhein gekommen ist, die vermutlich – das ist zumindest die Einschätzung der Verbände – dort geblieben ist, weil sie den Rhein, der eine natürliche Grenze darstellt, nicht überqueren konnte.

Wir sprechen also bisher nicht von einem Rudel oder gar einer größeren Anzahl von Wölfen, und es zieht auch kein dreiköpfiges Monster durch NordrheinWestfalen, sondern ein von Natur aus menschenscheues Tier. Sollte sich herausstellen, dass die Wölfin zu einer ernsthaften Bedrohung für den Tierbestand oder die Menschen im Kreis Wesel oder sonst wo wird, so müssen wir nach Artenschutzrecht handeln und als letztes Mittel auch Tiere entnehmen; das ist klar.

Ich komme noch einmal auf den Wolfsmanagementplan zurück. Wie man dort nachlesen kann, bestehen bereits verschiedene, klar geregelte Optionen für die unterschiedlichen Situationen, die im Zusammenhang mit dem Wolf auftreten können.

Ihre Erläuterung in der Beschlussfassung interpretiere ich so – und so habe ich auch Ihre Wortbeiträge gerade wahrgenommen –, dass Sie, ebenso wie es das Positionspapier der Unionsfraktionen im Bund vorsieht, über die Senkung des Schutzstatus und die damit verbundene Aufnahme des Wolfs ins Jagdgesetz nachdenken.