Protokoll der Sitzung vom 30.10.2018

Ihre Erläuterung in der Beschlussfassung interpretiere ich so – und so habe ich auch Ihre Wortbeiträge gerade wahrgenommen –, dass Sie, ebenso wie es das Positionspapier der Unionsfraktionen im Bund vorsieht, über die Senkung des Schutzstatus und die damit verbundene Aufnahme des Wolfs ins Jagdgesetz nachdenken.

Dieser Vorschlag würde dazu führen, dass die Hürden, einen Wolf zu schießen, gesenkt werden. Denn als streng geschützte Tierart würde der Wolf im Jagdrecht zunächst eine ganzjährige Schonzeit genießen. Die Aufgabe, Maßnahmen zur Vergrämung, zum Fang und zur Entnahme von Wölfen mit problematischem Verhalten gegenüber Menschen zu ergreifen, sollte jedoch in der Verantwortung der Behörden bleiben.

Es ist übrigens nicht so einfach, eine FFH-Richtlinie zu verändern. Natürlich kann jedes Land die Aufnahme des Wolfes in den Anhang V der FFHRichtlinie beantragen. Sie müssen aber auch die Konsequenzen bedenken.

Die Anhänge umfassen ein Spektrum von Arten und Lebensraumtypen. Alle Mitgliedsstaaten der EU haben ihre Förderprogramme entsprechend angepasst

und ihre FFH-Gebiete normiert. Die Inhalte der Anhänge alle paar Jahre zu verändern, würde zu einer Rechtsunsicherheit führen. Wenn der Grund für eine Änderung eine einzige Art ist, zum Beispiel der Wolf, so sollte man überlegen, ob nicht die bestehenden rechtlichen Instrumente ausreichen, um das Problem zu lösen.

(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

Eine Lösung, die das Land Brandenburg im Rahmen einer Verordnung zum Wolfsmanagement eingeführt hat, ist es sicher eher wert, im Ausschuss diskutiert zu werden. Wir stimmen übrigens mit Ihnen überein, dass eine zwischen den Bundesländern abgestimmte Lösung sinnvoll ist.

Nun möchte ich noch auf die geforderten Verbreitungsgebiete zu sprechen kommen. Ich frage mich, wie Sie diese definieren. Verstehen Sie mich nicht falsch, wenn ich Ihnen die Frage stelle: Wollen Sie Schilder für den Wolf aufstellen? Soll es No-go-Areas für den Wolf geben? Was ist, wenn ein Tier diese Gebiete verlässt? Wird es dann ohne Prüfung geschossen? Auch das können wir sicherlich im Ausschuss diskutieren, oder es wird in einer Anhörung erklärt.

Was die schnelle und unbürokratische Hilfe für betroffene Tierhalter und die Einführung des Fütterungsverbots betrifft – der Kollege von der CDU hat es bereits erläutert –, sind wir ganz auf Ihrer Seite. Vielleicht schaffen wir es auch, uns auf ein gemeinsames Vorgehen zu einigen.

Zum Abschluss möchte ich noch einen Artikel aus der Zeitschrift „GEO“ empfehlen. Der Titel lautet: „Raben für mehr tote Schafe verantwortlich als Wölfe“. Kolkraben sind in der Tat für mehr tote Schafe verantwortlich als alle Wölfe in Deutschland zusammen.

In diesem Zusammenhang wird der Sprecher des Bundesverbandes der Berufsschäfer zitiert:

„Wir sind Hüter der Schafe und nicht Jäger des Wolfs.“

Weiter heißt es:

„Das gelte ähnlich auch für Raben. ‚Allerdings können sich die Schafzüchter gegen den Wolf besser schützen als gegen den Raben‘.“

In diesem Sinne hoffe ich auf eine intensive und konstruktive Beratung. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Spanier-Oppermann. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordnete Rüße das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Wolf ist seit einigen Jahren wieder in Deutschland heimisch. Klar ist: Er wird langfristig auch in NordrheinWestfalen heimisch werden. Das ist eine Tatsache, mit der wir gemeinsam umgehen müssen. Daran kann man nicht vorbeidiskutieren, auch wenn man sich wünscht, dass er wieder verschwindet.

Wir Grüne begrüßen auch mit Blick auf den Arten- und Naturschutz, dass der Wolf wieder da ist. In diesem Zusammenhang möchte ich eine Frage aufwerfen. Wer den Wolf wieder aus Nordrhein-Westfalen vertreiben möchte, der muss mir einmal erklären, wie wir dann mit Fug und Recht afrikanischen Ländern vorschreiben wollen, Löwen und Tiger oder Elefanten zu schützen. Diese können für die dort lebenden Menschen nämlich durchaus bedrohlich werden und in Siedlungen erhebliche Schäden anrichten, weil sie unter anderem Nutztiere reißen und somit die Existenz der Menschen bedrohen. Wie können wir dann von afrikanischen Ländern erwarten, die Wildtiere zu schützen?

(Zuruf)

Selbstverständlich tun wir das. Dann hätten sie auch das Recht, so zu handeln, wie wir es in der Vergangenheit getan haben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Lassen Sie mich noch etwas sagen. Die Geschichte des Wolfs in Nordrhein-Westfalen ist schon ein paar Jahre zugange. Wir haben hier in Nordrhein-Westfalen viele Menschen, die sich engagiert dafür einsetzen, dass es eine gesellschaftliche Akzeptanz und eine Akzeptanz gerade bei den Tierhalterinnen und Tierhaltern für den Wolf gibt. Diesen Menschen – das ist insbesondere das LANUV, das da viel Arbeit hineinsteckt; das sind die Kreisbehörden, die in den Regionen da viel Arbeit hineinstecken – möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich dafür danken, dass diese Arbeit geleistet wird.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD)

Auch an dieser Stelle ist Ihr Antrag – das muss man deutlich sagen – ein Stück weit der Zeit hinterher. In den letzten Jahren ist so viel passiert – da sattelt die Arbeit der jetzigen Ministerin auch auf die Arbeit ihrer Vorgängerin und ihres Vorgängers auf –, dass man sagen kann: Das Ganze ist eigentlich im Fluss und wird vom LANUV auch gut betreut.

Das heißt jedoch nicht, dass es keine Aufgaben und keine Herausforderungen gibt. Es gibt durchaus Dinge, an denen man weiter arbeiten muss.

Wir lernen alle beim Umgang mit dem Wolf dazu. Wir sind manchmal überrascht, was passiert.

(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

Wir lernen insbesondere von den Schafhalterinnen und Schafhaltern dazu, zum Beispiel bei der Frage der Entschädigung. Es ist ja entscheidend: Läuft das? Ist das unbürokratisch? Bekommen sie ausreichend Entschädigung?

Das sind doch die Fragen, über die man diskutieren muss. Diese Diskussion muss man aber in Ruhe und sachlich führen. Das ist mir an dieser Stelle besonders wichtig.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich möchte noch etwas zur Verhältnismäßigkeit sagen. Wir sprechen jetzt hier – Sie haben das vorhin sehr schön gesagt – über eine in Nordrhein-Westfalen sesshaft gewordene Wölfin.

(Zuruf von Ministerin Ursula Heinen-Esser)

Das diskutieren wir gleich noch aus. – Da lese ich aber bereits eine Art Panikmache heraus. Dieses Thema wird von Kreisen gepusht, weil man weiß, dass man die Menschen damit ängstigen kann. Man hat das Gefühl, in Rotkäppchen-Deutschland muss die Debatte so geführt werden. In Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt gibt es insgesamt 60 Wolfsrudel. Das stand auch in dem Bericht, den die Landesregierung im Oktober 2018 geschrieben hat. 60 Wolfsrudel haben wir in Deutschland – 20 in Brandenburg, jeweils ungefähr 15 in Sachsen und Sachsen-Anhalt, 3 in Mecklenburg-Vorpommern und 10 in Niedersachsen. Hier in Nordrhein-Westfalen haben wir kein einziges.

Wir können von den Erfahrungen dieser Bundesländer, die östlich von uns liegen, erheblich profitieren. Wir können daraus viel lernen und nachmachen, wie es dort gehandhabt wurde. Im Gegensatz zu diesen Ländern haben wir ausreichend Zeit, uns gut darauf vorzubereiten und diese Herausforderung auch anzunehmen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich kann – das sage ich als jemand, der selber Weidetierhalter ist; das unterscheidet mich ja von den allermeisten hier – die Sorgen gerade der Menschen im ländlichen Raum gut nachvollziehen. Das ist überhaupt keine Frage. Die Betroffenheit im ländlichen Raum ist natürlich eine andere als bei jemandem, der in der Großstadt im vierten Stock lebt. Das ist überhaupt keine Frage.

(Beifall von der CDU)

Wir Grüne – diese Perspektive bringe ich auch bei uns ein – nehmen diese Sorgen der Menschen, die Sorgen der Schafhalterinnen und Schafhalter, sehr ernst. Ich glaube, wir waren die Fraktion, die die Schafhalter sehr früh zu einem Fachgespräch im Landtag eingeladen hat, um festzustellen, was wir tun können.

Da war für mich die interessanteste Erkenntnis – das wird ja immer gerne vergessen –: Die Schafhalterinnen und Schafhalter sind bereit, diese Herausforderung anzunehmen. Von denen höre ich nie: Schießt doch alle Wölfe ab! – Das habe ich in den Debatten noch nie gehört. Deren Sorgen sind ganz andere. Deren Sorgen sind: Werden wir vom Staat ausreichend unterstützt, um diese Herausforderung zu bewältigen? Das ist die Frage, um die es im Kern geht.

(Beifall von den GRÜNEN – Zurufe von der CDU)

Herr Kollege Rüße, es gibt den Wunsch des Abgeordneten Diekhoff nach einer Zwischenfrage.

Ja, gerne.

Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Kollege Rüße. – Sie haben jetzt mehrfach davon gesprochen, dass hier die Forderung im Raum stehe, alle Wölfe abzuschießen. Zum einen ist mir diese Forderung nicht bekannt. Zum anderen skizzieren Sie jetzt keine Lösung. Sie sagen die ganze Zeit, wir bräuchten Verständnis, Akzeptanz usw.

Warum finden Sie denn zum Beispiel die Idee von Verbreitungsgebieten falsch, die Sie bei anderen Tierarten durchaus selbst in ein Gesetz geschrieben und beibehalten haben? Sie sagen ja, dass wir Rotwild oder Damwild managen können. Warum muss ausgerechnet der Wolf überall leben können, wenn in Ihren Augen der Lebensraum anderer Tierarten begrenzt werden kann?

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege, für die Frage. Ich möchte sie zweigeteilt beantworten.

Die erste Antwort lautet: Sie haben bereits 2016 für Ihre Fraktion zusammen mit Ihrem Busenfreund den Antrag gestellt, den Wolf ins Jagdrecht hineinzunehmen, also zu einer Zeit, als die Debatte noch völlig abstrus war. Niemand ist zu der damaligen Zeit auf diese Idee gekommen. Sie haben für diesen Antrag ja auch eine breite Ablehnung bekommen.

Die zweite Antwort lautet: Die Frage der Verbreitungsgebiete ist eine inhaltliche, aber auch eine rechtliche Frage. Das, was Sie im Jagdrecht gemacht haben … Im Übrigen halte ich die Verbreitungsgebiete für Rotwild für völlig falsch. Die würde ich wieder weghaben wollen. Deshalb ist das für

mich schon rein fachlich gesehen falsch. Rein rechtlich gesehen werden Sie es aber gar nicht durchgesetzt bekommen.