Ina Spanier-Oppermann
Sitzungen
17/10
17/20
17/33
17/35
17/36
17/41
17/44
17/47
17/48
17/53
17/57
17/63
17/65
17/69
17/73
17/74
17/89
17/100
17/102
17/106
17/109
17/112
Letzte Beiträge
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Kollegin Winkelmann, ich habe erst gedacht: Na ja, sie wird vielleicht das eine oder andere auch noch einmal zur Sprache bringen, was auch in Respekt gegenüber dem grünen Antrag durchaus seine Berechtigung hat.
Aber wenn Sie von dem Antrag als „Antrag aus der Mottenkiste“ sprechen, leite ich meine Rede ein: Danke, dass wir noch einmal über dieses Thema sprechen können.
Es ist kein Antrag von gestern. Es ist ein zeitgemäßer Antrag, und er zeigt im Grunde genommen doch diesen Balanceakt auf, den wir machen müssen in Respekt unserer Landwirtschaft gegenüber, aber auch in Respekt unserem Insektenschwund gegenüber.
Also: Voller Hochachtung spreche ich auch über die Leistungen der Landwirtschaft.
Aber wir müssen doch nicht erst seit den Ergebnissen, Zahlen und Fakten des Entomologischen Vereins aus Krefeld zur Kenntnis nehmen, dass wir hier ein Riesenproblem haben.
Wenn der Antrag nun die Naturschutzgebiete anspricht, dann ist das doch genau richtig so, dass wir uns da ehrlich machen und uns fragen: Wie wollen wir denn in dieser Sache weiter verfahren?
Ich sage Ihnen das auch mit ganz großem Respekt: Die Gesellschaft ist längst weitergezogen bei dem Thema.
Die Gesellschaft ist hochsensibel bei dem Thema und möchte nicht mehr hören, dass Menschen in der Politik den Sozialdemokraten unterstellen, sie machten nur ein Bashing gegenüber den Landwirten. Diese Polarisierung funktioniert doch schon lange nicht mehr so, liebe Frau Winkelmann. Da müssen wir doch jetzt zusammenkommen.
Wir wollen doch in vielen Dingen auch das Gleiche. Die Frage ist doch nur, wie wir das erreichen können. Deshalb fände ich es toll, wenn wir wirklich ein bisschen respektvoller über diese Themen sprechen würden.
Wie gesagt, die Gesellschaft ist längst weitergekommen. Das sage ich Ihnen auch so offen, auch wenn es mir persönlich als Sozialdemokratin schwerfällt: Man sieht das auch an machen Wahlergebnissen, an manchen Diskussionen, was die Gesellschaft für eine Meinung hat, wenn wir immer noch nicht klarziehen, was wir denn mit Pestiziden im Naturschutzgebiet machen. Das muss man doch mal ganz klar sagen.
Jetzt habe ich alles das angesprochen, was gar nicht in meiner vorbereiteten Rede stand.
Ich möchte noch auf einen Punkt hinweisen. Wir überweisen ja an den Ausschuss.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mich nicht unterbrechen würden.
Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass wir zu diesem Thema genau auf dieser Grundlage gerne alle zusammen an einem Tisch gehabt hätten.
Im Juni 2018 haben wir dazu einen Antrag gestellt: „NRW muss Forschungen zum Erhalt der Insektenvielfalt ausbauen und den Dialog von Wissenschaft, Landnutzern und Naturschutz fördern“. – Dieser Antrag wurde abgelehnt.
Es geht nicht darum, hier konventionelle und ökologische Landwirtschaft gegeneinander auszuspielen. Ich finde, das ist an dieser Stelle überhaupt nicht angebracht.
Ich möchte die bereits praktizierten Maßnahmen in diesem Bereich auch nicht kritisieren. Das ist alles gut und richtig.
Aber wir müssen uns dieser Entwicklung als Fachpolitiker stellen und das konkrete Problem gemeinsam auch mit unseren Landwirten lösen. Die wissen auch, dass wir da alle an einem Strang ziehen.
Lassen Sie uns dieses Thema nicht kategorisch ablehnen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen schöne Weihnachten.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Minister Pinkwart! Die Digitalisierung und alles, was dieser Begriff umfasst, ist wahrscheinlich einer der Bereiche, die in diesem Jahr den größten Zuwachs an Aufmerksamkeit bekommen haben.
Corona hat uns schmerzhaft gezeigt, dass Digitalisierung nicht mehr nur nice to have ist, sondern mehr denn je ein wesentliches Element für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Sie hat viele Facetten und entscheidet auch über soziale Gerechtigkeit, Bildungsgerechtigkeit und sogar Chancengleichheit.
Unsere Aufgabe ist es nun, detailliert darüber zu diskutieren und zu streiten, für Positionen zu werben und auch Begeisterung zu entfachen.
Es ist aber auch unsere Aufgabe, wo es notwendig ist, mit dafür zu sorgen, dass wir nicht noch einmal von unvorhergesehenen Ereignissen und Entwicklungen überrollt werden.
Betrachten wir zunächst die digitale Infrastruktur. Die Infrastruktur ist der entscheidende Baustein für unseren Weg in die Zukunft – nicht nur im wirtschaftlichen Bereich, sondern – das hat uns Corona sehr deutlich gemacht – auch im schulischen und gesamtgesellschaftlichen Bereich.
Ich habe bereits im Ausschuss betont, dass meine Fraktion und ich das Voranschreiten des Gigabitausbaus anerkennen, aber natürlich auch weiterhin ein wachsames Auge auf den Fortschritt haben werden.
Dies gilt insbesondere für die Ziele im Bereich der Schulen und Gewerbegebiete, weil man hier einen sehr genauen Blick auf die Zahlen und Formulierungen des Ministeriums werfen sollte.
Während derzeit lediglich 17 % der Gewerbegebiete vollständig versorgt sind, sind immerhin rund die Hälfte der Schulen gigabitfähig angeschlossen. Zwischen einer gigabitfähigen Erschließung und einer tatsächlichen Nutzung von gigabitfähigem Internet liegt jedoch ein deutlicher Unterschied; da besteht sicherlich noch Luft nach oben.
Uns ist bewusst, dass dies auch mit lokalen Faktoren – wie wir es mehrfach diskutiert haben – zusammenhängt, aber genau hier sollte ein Digital- und Innovationsministerium strategisch ansetzen und dort, wo es noch hakt, unter die Arme greifen.
Ein Verweis auf die unterschiedlichen Ausgangslagen und Herausforderungen in den Kommunen und die Breitbandkoordinatoren ist sicherlich noch etwas zu kurz gesprungen.
Hier könnten wir sicherlich noch viel mehr erreichen, wenn neben einer schrittweisen Weiterentwicklung noch ressortübergreifend die Ressourcen verknüpft und zielgerichtet eingesetzt werden.
Damit würden sicherlich auch die bisher schleppend abgerufenen Mittel zügiger verarbeitet werden. Letztlich ist eben nicht nur die Bereitstellung von Mitteln entscheidend, sondern auch deren Abruf und damit verbunden deren Umsetzung.
Uns wurde in diesem Jahr deutlicher als je zuvor vor Augen geführt, wie sehr die verschiedenen Bereiche der Gesellschaft miteinander verknüpft sind und wie viel Potenzial die einzelnen Bereiche für Digitalisierung noch bieten. Um diese effektiv nutzen zu können, müssen wir aber auch dort ansetzen, wo wir am unmittelbarsten Einfluss nehmen können: im öffentlichen Sektor.
Sie haben mit der Novellierung des E-GovernmentGesetzes Ihre Zielrichtung vorgelegt, die wir insbesondere begrüßen, weil uns Länder wie zum Beispiel Estland mit ihrem vielfältigen Angebot im Rahmen der e-Residency weiter davonrennen.
Den rechtlichen Rahmen dafür haben wir bereits in unserer Regierungszeit 2016 gelegt. Weitere Umsetzungsschritte im Sinne des angekündigten Serviceportals NRW sind ebenfalls zu begrüßen.
Entscheidend ist aber auch hierbei, dass wir diejenigen mitnehmen, die die Vorgaben in den Kommunen und den Ämtern umsetzen müssen; das wurde uns in der Anhörung zum E-Government-Gesetz noch einmal mit auf den Weg gegeben.
Ich wiederhole gerne noch einmal: Die Mittel in den Haushalt einzustellen und Ziele zu verkünden, sind noch lange keine Garantie für eine funktionierende Umsetzung.
Wir vermissen weiterhin ein klares Konzept zur Beteiligung der Beschäftigten, das letztlich einen wichtigen Baustein für ein zeitnahes Gelingen darstellt – Stichwort: digitaler Kulturwandel in der öffentlichen Verwaltung.
Zum Abschluss möchte ich noch einmal betonen: Wir sehen gerade bei der digitalen Ausstattung der Schulen, wo die Probleme liegen: Nicht das fehlende Geld oder der Wille der Kommunen sind das Problem, sondern oftmals die personellen Ressourcen. Support und auch viele Datenschutzfragen sind nicht geklärt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter warten auf klare Linien aus dem Land.
Immerhin haben Sie die Kommunen nun bei der Task Force zum 5G-Ausbau an Bord geholt. Dennoch würde ich mir das Digitalministerium noch mehr als Impulsgeber und Mitgestalter wünschen, denn dort sitzen die Spezialisten.
Mehr Tempo ist wünschenswert – da sind wir beieinander –, aber dies muss ein sattelfester Plan her
geben, und alle Beteiligten müssen mitgenommen werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Braun, von einer desolaten Antragslage möchte ich nicht sprechen. Ich bin den Grünen-Kollegen dankbar, dass dieses zeitgemäße und wichtige Thema noch einmal im Ausschuss zur Sprache kommt. Dass wir über den einen oder anderen Punkt eine interessante Debatte führen werden, das wurde, glaube ich, schon in den beiden Wortbeiträgen deutlich.
Was ist Innovation? Was bedeutet Fortschritt? Ist es nur der technische oder auch der gesellschaftliche und soziale Fortschritt, der zu einem Wandel oder Umdenken in der Gesellschaft führt? Über diese Fragen sollten wir uns in unserem Fachausschuss auf jeden Fall unterhalten. Denn das soziale Unternehmertum vereint mehrere Aspekte aus vielen Bereichen, wie hier schon angesprochen wurde.
Es verbindet eben das unternehmerische Handeln mit übergeordneten, gemeinnützigen Zielen, um Antworten auf die drängenden gesellschaftlichen und ökologischen Fragen unserer Zeit zu finden. Aber soziale Unternehmen und besonders Start-ups aus diesem Bereich haben es eben besonders schwer, an das notwendige Wagniskapital oder eine passgenaue Beratung zu kommen, beispielsweise weil sie eine ungewöhnliche, nicht förderfähige Rechtsform gewählt haben. Die vorgegebenen inhaltlichen Anforderungen sind insofern für Sozialunternehmen zum Teil nicht erfüllbar.
Dabei können diese Unternehmen maßgeblich zur Lösung vieler Probleme beitragen. In den letzten Jahren haben sie das in vielen Themenfeldern unter Beweis gestellt, vom Gesundheitsschutz über den Bildungssektor bis hin zum Klimaschutz. Das Innovationspotenzial an sich ist also sehr hoch.
Die Unternehmen sind vielfältig und können nicht auf eindimensionale Schablonen angepasst werden. Sie sind weder das eine, oftmals auch nicht das andere und können doch beides sein. Spätestens seit der Finanzkrise 2008 müssen wir uns doch darüber im Klaren sein, dass ein Rennen um die Gewinnmaximierung allein nicht immer die Patentlösung sein kann und darf.
Wir müssen uns vor Augen führen, dass es Bereiche gibt, in denen die herkömmlichen renditeorientierten Modelle versagt haben. Umso dringender brauchen wir Innovationen und Lösungen für unsere Gesellschaft.
Hessen wurde schon angesprochen. Darauf können wir im Ausschuss sicher weiter eingehen. Ich möchte dazu sagen, dass Hessen soziale Gründerinnen und Gründer auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit und bei der Etablierung ihrer Geschäftsmodelle sehr ausführlich und eindringlich unterstützt, wie wir das vom Sozialinnovator in Hessen gelesen haben.
In Hessen erhalten soziale Gründerinnen und Gründer seit diesem Jahr die Möglichkeit, sich in dem Rahmen besser zu vernetzen; das sagte der Kollege Herr Braun vorhin schon. Sie erhalten weiterhin, wenn Interesse besteht, Zugang zu Coworking-Plätzen und zu einer fundierten Gründungs- und Fachberatung. Wie wir auch gerade gehört haben, stellt das Land pro Jahr 228.000 Euro an Landesmitteln zur Verfügung. Die Förderung dieser Art von Sozialunternehmen ist ein Zeichen, das ich mir in der Form auch für Nordrhein-Westfalen gewünscht hätte.
Passgenaue Angebote für Social Entrepreneurs schließen aber nicht nur eine Lücke in der Innovations- und Start-up-Förderung, sondern mitunter auch eine Lücke im Bereich der Gendergerechtigkeit. So orientieren Frauen ihre Unternehmen beispielsweise häufiger als Männer an gesellschaftlichen oder sozialen Fragestellungen. Leider lag der Frauenanteil bei den Start-up-Gründungen laut „Startup Monitor“ bei gerade einmal 10,8 %. Auf nahezu neun Männer kommt bei nordrhein-westfälischen Start-ups folglich lediglich eine Frau als Gründerin infrage. Somit ist der Frauenanteil noch einmal geringer als im Bundesdurchschnitt.
Nicht allein aus gleichstellungspolitischen Gründen werden jedoch deutlich mehr Gründerinnen gebraucht, sondern auch, weil Frauen anders gründen als Männer. Für uns muss klar sein, dass wir diese innovationsstarken Persönlichkeiten unbedingt brauchen. Denn wo die Maßnahmen des Staates allein nicht ausreichen, können sie mit Ideenkapital, inno
vativen Modellen und sozialem Engagement einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten.
Wir von der SPD freuen uns auf die Diskussionen im Ausschuss und stimmen der Überweisung selbstverständlich zu. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Rock, vielen Dank noch einmal für die netten Worte auch in Richtung meines Kollegen Ott. Ich werde das gerne übermitteln.
Ihnen persönlich möchte ich auch noch einmal Danke sagen für die Zusammenarbeit. Ich wünsche Ihnen in Ihrem neuen Amt viel Erfolg, viel Glück und vor allen Dingen: Bleiben Sie gesund, lieber Herr Rock.
Im Kontext „Schule“ kann Mobbing jeden treffen, vom einzelnen Schüler bis zum Schulleiter, vom Hausmeister bis zum Schulpsychologen. Mobbing gibt es in den verschiedensten Ausprägungen, von körperlicher Gewalt über subtile Methoden bis hin zu Cybermobbing. Damit sind die Folgen und die Folgeschäden von Mobbing auch äußerst unterschiedlich. Mein Vorredner hat dies schon etwas erläutert.
Die Herausforderung ist es nun, präventive Ansätze zu finden und gezielt gegen Mobbing in der Schule vorzugehen. Dies kann nur in einem stufenweisen Prozess erfolgen.
Ihr Antrag – Herr Rock hat es eindeutig gesagt, und ich habe mich nicht gescheut, es so zu formulieren –, hat eigentlich nur eine Überschrift: weniger Integration, mehr Stigmatisierung. So lesen sich Ihre Worte.
Sie stellen in Ihrem Antrag einen Laissez-faire-Erziehungsstil und den autoritär-patriarchischen Maßstab im menschlichen Miteinander gegenüber. Sie sprechen von Autoritätsverachtung und bezeichnen Mobbing als Machtinstrument bestimmter kultureller und religiös gebundener Gruppen. Diese Formulierungen bestätigen ein Bild, das ich von Ihnen habe: Das Problem „Mobbing“ reduzieren Sie auf religiös-kulturelle Gruppen.
Sie schreiben aber bedauerlicherweise nichts in Ihren Antrag, was zu einer Lösung des Problems führen könnte.
Die Erfahrungen zeigen, dass das Problem „Mobbing“ sehr komplex ist und nicht so eindimensional, wie Sie es schildern.
Im Antrag wird richtig beschrieben, dass Mobbing jeden treffen kann und von jedem ausgehen kann. Aber gleichzeitig hat der Antrag nur ein Ziel: nämlich bestimmte Gruppen in der Schülerschaft zu stigmatisieren und vorzuverurteilen.
Schon im ersten Absatz verabschieden Sie sich vom Gedanken der Prävention. Offenbar haben Sie kein Interesse daran, Mobbing wirklich von seiner Wurzel her zu verhindern. Sie wollen sanktionieren, und da hilft auch die umfangreiche Problembeschreibung über mehrere Seiten nicht.
Die Länge des Antrags versucht in diesem Fall wahrscheinlich über die letztliche Schwäche hinwegzutäuschen: Sie liefern nicht eine einzige Lösung des Mobbingproblems, nicht eine einzige Silbe. Das ist schwach. Sie missbrauchen ein wichtiges Thema, das für die gesamte Schulfamilie von Bedeutung ist, für eine – sagen wir mal – ideologische Inszenierung.
Mobbing an, in und rund um die Schule ist eine ernste Angelegenheit und wird von keinem akzeptiert oder als kindlicher Streich abgetan – besonders, wenn es sich hierbei um strafrechtlich relevante Tatbestände handelt.
Wir müssen allen möglichen Tätern klarmachen, dass schwere Mobbinghandlungen strafbar sein können. Hier hilft es aber aus meiner Sicht wenig, Karteien anzulegen. Vielmehr müssen wir präventiv aufklären, aufzeigen, anzeigen und vor allem begleiten.
Das, was Sie hingegen in Ihrem Forderungskatalog an die Landesregierung vorschlagen, ist abzulehnen. Wollen Sie im Endeffekt ein Strafregister für Schülerinnen und Schüler aufbauen? Wollen Sie erkennungsdienstliche Behandlung der Kinder und Jugendlichen wie in den USA?
Sie machen keinerlei Vorschläge, wie wir das eigentlich angehen sollen. Kann eine Datenbank „Gewaltmonitoring an Schulen“ wie in Schleswig-Holstein ein Baustein einer Lösung sein? Oder sollten wir von solchen Instrumenten Abstand nehmen? Denn wie leicht – das wissen wir alle – können solche Instrumente missbraucht werden.
Ein System, das selbst auf Angst und Mobbing ausgelegt ist, kann keine Atmosphäre der Sicherheit und eine von Respekt und Achtsamkeit geprägte Haltung nach sich ziehen.
Aufgabe und Selbstverständnis des Staats muss es aber sein, Schülerinnen und Schülern zu helfen und sie im Zweifelsfall auf den richtigen Weg zu führen. Es ist niemandem damit geholfen, wenn sie in irgendeiner Kartei stehen.
Auch Lösungsvorschläge für Lehrerinnen und Lehrer, die von Mobbing betroffen sind, fehlen.
Für uns von der SPD ist klar: Die Lösung ist nicht Stigmatisierung, sondern vielmehr die Maxime Handeln und Helfen. Wir brauchen mehr Schulsozialarbeiter und mehr Personal an den Schulen. Wir müssen die Last von den Schultern der Einzelnen nehmen und auf viele Schultern verteilen.
Damit nehmen wir auch sehr viel Druck von den Lehrkräften, die oftmals mit der Situation überfordert sind und sich alleingelassen fühlen. Sie haben in Ihrem Antrag einen Artikel in der „Rheinischen Post“ vor einiger Zeit zitiert. Das ist sicherlich auch zu bestätigen.
Es sind die Handlungsempfehlungen aus SchleswigHolstein, die Sie in Ihrem Antrag aus dem Zusammenhang gezogen zitieren. Als kleine Anmerkung sei hier noch erlaubt, dass in demselben Bericht steht, dass über 60 % aller gemeldeten Taten von Jungen mit deutscher Staatsangehörigkeit verübt wurden und nur rund 17 % von Täterinnen und Tätern mit dem sogenannten DaZ-Status.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen die Kontextprobleme von Mobbing beseitigen. Wir müssen dabei helfen, Mobbing zu erkennen, den Opfern schnell zu helfen, den Tätern klare Grenzen zu ziehen und gleichzeitig alternative Wege zu weisen.
Der Überweisung in unseren Schulausschuss stimmen wir zu, auch wenn dieser Antrag dem wichtigen Thema „Mobbing“ so von seinem Inhalt her nicht gerecht wird. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister, vielen Dank. – Ich möchte einmal auf das Thema „offene Haftbefehle gegen Angehörige der rechten Szene“ zu sprechen kommen. Kann man da einen Bezug zu den Ermittlungen rund um die Chatgruppen herstellen? Gibt es Anhaltspunkte für solche Bezüge?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Susanne Schneider, für das, was Sie an Redezeit überzogen haben, fasse ich mich gerne etwas kürzer. Selbst ich habe es mir gerade noch einmal aufgeschrieben: prüfen, rufen, drücken! Das war wirklich eine wichtige und auch gute Rede. Bei diesen Themen darf man sich politisch auch nicht entzweien. Das war eine prima Sache.
Es ist vieles schon gesagt worden, nur noch nicht von jedem. Ich habe meine Rede noch einmal durchgeguckt und habe vielleicht noch eine Ergänzung zu machen. Nichts tun ist bei diesem Thema in einer solchen schwierigen Lage des Falsche, denn jeder und jede kann helfen. Das hat meine Kollegin eben noch einmal eindrucksvoll beschrieben.
Auch die Zahlen wurden hier schon dargelegt, etwa dass wir nur eine Laienreanimationsquote von knapp 40 Prozent haben. Diese müssen wir unbedingt steigern.
Meine Fraktion und ich möchten gerne noch den Aspekt des Einsatzes der digitalen Technik betonen. Wir sehen – das wurde ebenfalls beschrieben –, dass diese Technik nicht auf der Höhe der Zeit ist. Da holt uns auch ein bisschen der Rückstand in der Digitalisierung ein. Es ist sicher gut, dass wir diese Ersthelferalarmierungssysteme haben. Aber die Tatsache, dass diese Apps fast bis hinunter auf die Kreisebene nicht kompatibel sind, muss uns nachdenklich machen. Das muss verbessert werden.
Die Forderung in Ihrem Antrag nach Kooperation mit den kommunalen Spitzen für eine landesweite Einführung von Apps mit dem Ziel einheitlicher Standards können wir daher auch nur unterstützen.
Bereits vor zwei Jahren hatten wir hier im Plenum so einen Antrag. Für meine Fraktion und mich war es eine Selbstverständlichkeit, dass wir einen solchen Antrag unterstützen. Auch hier werden wir der Überweisung in den Ausschuss zustimmen. Wir werden dort sicherlich auch die Ergebnisse des Modellprojektes hören.
Es wäre gut, wenn wir alle gemeinsam diese Quote steigern können und auch unsere jungen Leute an den Schulen dazu bringen, tätig zu werden.
Ich habe gestern gehört, die Bee Gees wurden von Lady Gaga abgelöst. Damit wir ein bisschen zeitgemäßer sind, darf ich das vielleicht einfach noch einmal sagen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich möchte noch einmal auf die Coronafälle zurückkommen. Sie sprachen eingangs in Ihrem Statement von den Auffälligkeiten an Schulen. Vielleicht können Sie uns noch einmal sagen, von wie vielen Coronafällen Sie Kenntnis haben, auch mit ganz konkreten Zahlen, bitte.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Minister Pinkwart! Die SPD kriegt ja immer so liebevolle Handlungsempfehlungen mit auf den Weg. In jeder Rede ist das jetzt so gewesen. Vielen Dank dafür.
Herr Minister Pinkwart hat deutlich gemacht: Digitalisierung ist ein Querschnittsthema. Da sind wir auch beieinander. – Ich möchte ganz gerne das Thema „Bildung“ noch einmal kurz in den Fokus rücken.
An Herrn Hafke eine kurze Bemerkung, die ich meiner Rede voranstellen möchte. Es kann sein, dass ich durch den Schulausschuss schon so geprägt bin, dass ich nicht so eine defizitorientierte Sprache wähle. „Demut“ und „eigenes Versagen“ – immer dieses Versagen, Versagen. Ich würde dazu sagen: eine selbstkritische Auseinandersetzung. Dieser Begriff ist aber keine Einbahnstraße. Das kann man den regierungstragenden Fraktionen auch mal mit auf den Weg geben. Das ist nicht immer nur unsere Aufgabe.
Das sollte auch eine Selbstverständlichkeit sein. Also: Versagen – da bin ich vielleicht auch ein bisschen empfindlich.
Die Digitalisierung hat Auswirkungen – das haben wir schon gehört – auf Schule und Bildung. Gerade die Diskussion um das Schulfach Informatik zeigt die Aktualität und Notwendigkeit dieser digitalen Bildung in den Schulen, und zwar – anders als ich das von Ihnen immer wahrgenommen habe – in allen Schulformen und auch wirklich als eigenständiges Fach und nicht in jedem Fach nur ein bisschen Digitales.
Wir brauchen eine informatische Bildung in der Form eines Unterrichtsfachs für alle Schülerinnen und Schüler. Denn diese Digitalisierung – das haben wir heute auch in den Reden schon gehört – hat ja auch wunderbare Seiten für die Schule, gerade für die Schülerinnen und Schüler. Sie bringt Motivation und Anknüpfung an die Freizeit. Die Schülerinnen und Schüler sind mehr Digital Natives als wir vielleicht manchmal alle zusammen ab einem gewissen Alter..
Im digitalen Off – das habe ich heute auch gelernt und fand es eigentlich ganz charmant – sehen wir uns, denke ich, alle gemeinsam auch nicht.
Die Digitalisierung eröffnet neue Welten. Denken Sie an die Stichworte Robotik, Augmented Reality, Virtual Reality und interaktive Gestaltung des Unterrichts, aber auch individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler. Das heißt konkret auch Chancengerechtigkeit.
Ganz wichtig ist, dass Schülerinnen und Schüler durch die Digitalisierung verantwortungsbewusst und selbstsicher den Umgang mit den Medien lernen – denken wir alle nur an dieses unsägliche Thema „Fake News“ –, aber eben auch vorbereitet werden auf Kompetenzen, die später in Ausbildung, Studium und Beruf benötigt werden, seien es Grundkenntnisse im Datenschutz, in der Datensicherheit und eben Grundkenntnisse im Bereich Programmieren.
Wenn Sie auch immer schimpfen: Es gab in der letzten Legislatur doch auch schöne Beispiele. Meine Kollegin Beer hat es vorhin erwähnt: das Programmieren in der Grundschule. Wir haben tolle Projekte gehabt wie Calliope. Das haben wir als Pilot in einige Grundschulen auch in meiner Heimatstadt, in Krefeld, gegeben, und das kam wunderbar an. Es ist auch ein positiv und schön besetztes Thema.
Uns allen hier ist sicherlich gemein die Auffassung, dass wir die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerinnen und Lehrer mit diesem doch anspruchsvollen Thema nicht alleine lassen dürfen. Denn wir können alle so viel gewinnen, wenn wir an den Rahmenbedingungen auch etwas tun. Der Mehrwert muss immer im Vordergrund stehen. Damit meine ich den pädagogischen. Der Einsatz digitaler Geräte oder Anwendungen alleine um des Nutzens willen ist noch kein Erfolgsgarant. Das haben aber auch meine Vorredner so bestätigt. Das ist auch die Rückmeldung der Lehrkräfte und der Schulen.
Wir müssen also sehr lösungsorientiert den Anforderungen für all die momentanen Probleme begegnen. Wir haben es auch von Herrn Minister Pinkwart gehört: In den einzelnen Kommunen ist der Stand der Dinge sehr unterschiedlich. Da müssen wir begleiten, und immer auch, wenn manches nicht schnell genug geht – denn dieses Thema kommt ja mit Wucht und Dynamik in unsere Kommunen –, den Kommunen zur Seite stehen.
Einige Punkte würde ich ganz gerne kurz aufgreifen.
Wir haben zu LOGINEO schon etwas gesagt. Auch das geht ja bald an den Start. Das wurde auch von meinen eigenen Fraktionskollegen noch einmal positiv bemerkt. Sie haben es ja auch ganz richtig gesagt, Herr Pinkwart. Da hilft es nicht, jetzt Schuldzuweisungen zu machen. Das Ding muss rollen. Das ist jetzt gelungen. Das finden wir gut und richtig. Es muss eben funktionieren.
Der Datenschutz zum Beispiel muss sichergestellt werden. Das haben wir hier auch ausgiebig diskutiert.
Bei den digitalen Endgeräten – das haben wir ja bei einer Befragung des Lehrerverbandes Bildung und Erziehung gehört – schneiden wir im Land noch schlecht ab. Nur an jeder zehnten Schule verfügen alle Lehrkräfte über einen Dienst-PC. Bundesweit ist das an jeder fünften Schule der Fall.
Viel schlimmer noch ist aber, dass an jeder zweiten Schule in Nordrhein-Westfalen gar kein Pädagoge Zugang zu einem dienstlichen Computer hat. Das gehört bedauerlicherweise zur Wahrheit dazu.
Das Verfahren „Bring your own device“ kann zwar unterstützen, aber wir alle in diesem Hohen Haus wissen, dass das nicht die Lösung sein kann.
Meine Fraktion hat bereits vor einem Jahr einen Antrag eingebracht, dass die Landesregierung kurzfristig ein Konzept zur digitalen Ausstattung von Lehrerinnen und Lehrern vorlegen muss. Die Kollegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben das in diesem Jahr ebenfalls mit einem Antrag unterstützt.
Hochproblematisch ist die Frage nach dem IT-Support für die Schulen. Wenn ich höre, dass in manchen Schulen PCs unbenutzt im Keller stehen, weil vor Ort niemand da ist, der sie adäquat bedienen oder warten kann, müssen wir uns alle fragen, was eigentlich schiefläuft.
Viele können auch mit dem Begriff des First-LevelSupports oder Second-Level-Supports nichts anfangen. Das Land ist der Arbeitgeber unserer Lehrerinnen und Lehrer, und wir muten ihnen mit dem FirstLevel-Support doch eine Menge zu.
Der Second-Level-Support erfolgt durch IT-Spezialisten der kommunalen Schulträger, und Sie glauben doch wohl alle nicht, dass das in den Kommunen alles reibungslos funktioniert, denn wir haben in Nordrhein-Westfalen in dieser Hinsicht einen Flickenteppich.
Das ist in jeder Kommune ausgesprochen unterschiedlich. Die Kommunen, die über gute Finanzen verfügen, machen es besser als andere. Es darf und kann nicht in unser aller Sinne sein, dass die digitale Bildung unserer Kinder davon abhängt, in welcher Stadt sie leben. Ich hoffe, dass das die Zustimmung aller trifft.
Zum Schluss zur Lehrerfort- und -ausbildung. Neben den materiellen Ressourcen brauchen wir personelle Ressourcen nicht nur für den Support, sondern auch mit Blick auf die Lehrer. Es ist erschreckend und alarmierend, dass mehrere Tausend Lehrerinnen und Lehrer für den Informatikunterricht in unserem Land fehlen.
Wir verzeichnen darüber hinaus auch einen eklatanten Lehrermangel, und das wissen wir auch. Die Tausende Lehrerinnen und Lehrer werden morgen auch nicht unterrichten können. Nachqualifikationsprogramme, wie sie in Bayern oder Sachsen umgesetzt sind, könnten auch bei uns in Nordrhein-Westfalen die Not lindern.
Ich komme zum Schluss: Wir alle sollten solche Themen regelmäßig auf unsere Agenda im Plenum setzen, denn die digitale Bildung muss neu gedacht werden. Sie wird ja in der Enquetekommission neu gedacht, aber wir sollten uns auch darüber hinaus regelmäßig mit diesen Themen auseinandersetzen, um unserem Nachwuchs einen störungsfreien Weg in die Zukunft zu bereiten. – Ich bedanke mich ganz herzlich.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Deppe, ich habe Ihrer Rede aufmerksam zugehört, und ich bin Ihnen dankbar für diese klaren Worte. Daraufhin habe ich meine Rede noch einmal durchgeschaut und gedacht, dass ich mich Ihren Worten sehr gern anschließen würde.
Schließlich geht es heute um eine Überweisung. Ich bedanke mich noch einmal, dass Sie das so gesagt haben. Das trifft haargenau unsere Auffassung.
Wir sind ein buntes Land, ein tierisches und pflanzliches Einwanderungsland. Manche Einwanderer, auch im tierischen und pflanzlichen Bereich, sind
längst zu Vorzeigebürgern geworden. Vielen Dank noch einmal an die Kollegen der CDU. Wir stimmen der Überweisung zu.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Gerade als meine Kollegen Troles sagte „Sie wollen doch nicht in Nostalgie verfallen“, habe ich gedacht: Ich glaube, ich verfalle bei dem Thema „Handschrift“ auch mal kurz in Nostalgie.
Denn entgegen der Einleitung von Herrn Seifen ist das Thema „Handschrift“ hier im Landtag seit vielen Jahren immer mal wieder behandelt worden. Es ist für mich eine Art Dauerbrenner, worüber es auch viele Irrtümer gibt.
Das Thema „Handschrift“ ist eigentlich ein emotionales Thema, weil sich mit dem Thema gleich Bilder öffnen. Es ist mit vielen Erinnerungen verknüpft, mit alten Dokumenten, ja sogar mit familiären Erinnerungen.
Von Sütterlin bis zur Vereinfachten Ausgangsschrift – die Handschrift war sowohl im privaten als auch im schulischen Bereich immer ein Thema. Denn unsere Handschrift ist – das wissen wir alle – immer auch ein Ausdruck unserer Persönlichkeit und unseres Befindens und ein wichtiger Teil unserer Kommunikation.
Viele von uns haben nicht gezählte Stunden Unmengen an Bleistiften, Griffeln und Patronen gebraucht, bis wir zu unserer individuellen Handschrift gefunden hatten. Ich glaube, jeder von uns erinnert sich auch noch daran, wie er seine eigene Unterschrift geübt hat. – Nun aber genug der Nostalgie und der Verknüpfungen. Zurück zum Antrag!
Beim Lesen der ersten Zeilen habe ich mich noch gefragt: Was denn nun? – Soll die Handschrift abgeschafft werden oder ist das Ende der Handschrift durch die Digitalisierung bereits erfolgt? Nachdem ich mir dann das ganze Konvolut aus Zitaten und diversen Studien der letzten 30 Jahre kurz angesehen hatte, konnte ich erfreulicherweise feststellen, dass die Handschrift nicht abgeschafft wird, dafür aber aus Ihrer Sicht die Digitalisierung zum Niedergang des Bildungssystems beiträgt.
Wir sehen uns ja noch im Ausschuss. Sehr geehrte Damen und Herren, es besteht sicher Einigkeit, dass wir eine Verschlechterung motorischer Fähigkeiten bei Kindern beobachten,
und die Gründe dafür sind vielfältig und individuell.
Sie jedoch führen in dem Antrag hauptsächlich die Digitalisierung als Ursache für diese zurückgehenden motorischen Fähigkeiten an. Doch das greift meines Erachtens zu kurz. Die Einführung digitaler Medien an Schulen, welche zurzeit in den Kommunen ja auch ausgesprochen unterschiedlich gehandhabt wird, bedeutet doch nicht, dass es nur noch Schwarz und Weiß gibt. Es bestehen viel mehr Möglichkeiten, das wissen Sie auch. Analoges und digitales Lernen stehen nicht im Widerspruch, sie ergän
zen sich gegenseitig und sind keine Gegensatzpaare. Daher halten wir es auch für falsch, die Ergebnisse der STEP-Studie auf die Digitalisierung allein zu schieben.
Die digitale Technik schließt das Schreiben mit der Hand nicht aus, im Gegenteil. Aktuelle technologische Entwicklungen zeigen, wie digitale Medien das Schreiben mit der Hand integrieren und unterstützen. Denken Sie zum Beispiel an das interaktive Whiteboard, das Augmented Paper, Tablet oder den Stylus Pen. Es ändert sich das Medium, die Handschrift aber bleibt als Konstante.
Ich denke, wir werden im Ausschuss noch ausreichend Zeit haben, auf alle Details des Antrages einzugehen und diese zu diskutieren.
Einen Punkt würde ich ganz gerne noch ansprechen. Das ist die im Antrag erwähnte Methode „Lesen durch Schreiben“ von Jürgen Reichen. Wir hatten vor einigen Jahren eine Anhörung zu diesem Thema hier in diesem Hohen Hause. Schon damals wurde von den Experten festgestellt, dass es heute in der Regel keinen reinen Schriftsprachenerwerb nach dieser Methode „Lesen durch Schreiben“ mehr gibt. Vielmehr beherrschen Mischformen aus den verschiedensten Methoden die Klassenzimmer. Ich vertraue hier den Pädagoginnen und Pädagogen in den Schulen, dass sie genau wissen, was der richtige Mix ist; denn sie kennen ihre Schüler am besten.
Insofern stimmen wir der Überweisung zu. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Frage richtet sich auch an den Innenminister. Herr Reul, ich habe Ihnen jetzt sehr aufmerksam zugehört. Ich habe mir ein paar Notizen gemacht, dass Sie – aus meiner Sicht auch zu Recht – darauf hingewiesen haben, dass Sie hier in der Fragestunde ein Mindestmaß an Fairness von uns Abgeordneten erwarten können und dass Sie Recht und Gesetz zum Wohle der Bürger verpflichtet sind.
Herr Minister Reul, zu Recht und Gesetz gehört aber selbstverständlich auch, die Wahrheit zu sagen und ehrlich zu einem Fehler, zu einem Versäumnis oder zur Aufdeckung eines Widerspruchs zu stehen; denn wir sind hier in einer Fragestunde, und – ich möchte
das noch einmal betonen – als Abgeordnete vertreten wir die Bevölkerung, und die soll Vertrauen in die Politik und ihre Vertreter haben.
Lassen Sie mich doch eben meine Sätze sagen; denn ich glaube, dass Herr Minister Reul das genauso sieht wie ich.
An unsere Arbeit – und da meine ich Sie als Mitglied der Landesregierung genauso wie uns als Abgeordnete – wird ja zu Recht ein hoher Anspruch an Wahrheit und Glaubwürdigkeit gestellt.
In Respekt vor Ihnen, Herr Minister Reul, und auch vor Ihrem Amt frage ich Sie nun: Wer sagt uns allen denn, dass Sie heute auch die Wahrheit gesagt haben?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag – das haben Sie vorhin schon gehört – ist im umgekehrten Verfahren behandelt worden. Das gab uns im Ausschuss eine gute Möglichkeit, uns dem Thema noch einmal intensiv zu widmen.
Wir hatten ein Expertengespräch im Juni, das für uns alle – das kann man auch nachlesen anhand der vielen Fragen von fast allen Fraktionen – sehr aufschlussreich war. Es hat aber auch deutlich gezeigt, dass das Thema durchaus Beachtung verdient. Allein dass im Grunde genommen nicht genau gesagt werden konnte, wie viele Reitböden es in NRW gibt, macht doch nachdenklich und aufmerksam.
Vor der Diskussion im Ausschuss und mit den Experten haben sich sicherlich neben meiner Person auch andere Kolleginnen und Kollegen intensiv mit der Reiterszene beschäftigt, haben Gespräche geführt, sind vor Ort bei den Reitervereinen gewesen. Die erste Reaktion – das konnte man auch ein bisschen unterschwellig in der Rede hören – war tatsächlich: Habt ihr eigentlich nichts anderes zu tun? Das Thema war nicht unbedingt auf dem Schirm.
Aber je intensiver man in dieses Thema eintauchte, desto deutlicher wurden zwei Punkte, zum einen, das Thema der Reitbödenzusammensetzung ist durchaus nicht unumstritten, und zum anderen, die Nutzerinnen und Nutzer, also die Reiterinnen und Reiter – wir haben gerade gehört, NRW ist ein Reiterland –, wissen in der Regel gar nicht genau, was in den Böden ist. Und das liegt unter anderem auch daran, dass es keine Kennzeichnungspflicht für bestimmte Bestandteile gibt.
Der Verkäufer kann also im Vorfeld alles Mögliche in den Boden mischen, um diesen entsprechend der
Wünsche der Kunden zu gestalten. Wenn dann nach der durchschnittlichen Nutzungszeit von ca. 20 Jahren der Boden erneuert werden muss, kommt die Frage auf, wie dieser denn entsorgt wird.
Es gibt in Deutschland – das haben wir gerade gehört – geregelte Abfallgesetze, die exakt darstellen, wie welche Abfälle entsorgt werden müssen. Problematisch wird es allerdings dann, wenn man gar nicht so genau weiß, was man da entsorgen muss.
Um das herauszufinden, muss bisher der Besitzer oder die Besitzerin des Bodens eine eigenständige Analyse des Bodens beauftragen.
Mit einer entsprechenden Infopflicht des Verkäufers würde das schon einmal entfallen. Vor allem weiß der Bodenbesitzer, wie er den Boden entsorgen muss. Reitböden können nämlich nicht einfach irgendwo auf dem nächsten Feld aufgebracht werden. Sie müssen korrekt entsorgt werden, und sollte dies aufgrund der nicht bekannten Zusammensetzung nicht der Fall sein, haftet der Reitbodenbesitzer und nicht der Verkäufer, der den Boden zusammengemischt haben mag. Das sollte auch hier jedem klar sein und muss auch in der Deutlichkeit gesagt werden.
Jetzt ist der abfallwirtschaftliche Part das eine. Das andere sind aber die Feinstäube, die in der Reithalle entstehen. Dass es diese gibt, ist wissenschaftlich längst nachgewiesen. Welche Auswirkungen diese Stäube auf Tier und den Menschen haben, ist leider bisher zu wenig erforscht. Dass aber auch hier die Zusammensetzung der Böden von Interesse sein dürfte, finde ich mehr als nachvollziehbar, und es ist im Sinne der Reiterinnen und Reiter, die zum Teil Kinder und Jugendliche sind.
Schade, dass sich die Kollegen von CDU und FDP im Ausschuss nicht dazu durchringen konnten, dem Antrag der Grünen zuzustimmen und für Klarheit bei der Kennzeichnungs- und Rücknahmepflicht von Reitböden zu sorgen.
Es geht hier nämlich nicht um irgendwelche Verbote, wie das vorhin dargestellt wurde, sondern lediglich darum, dem Verbraucher deutlich zu zeigen und ihn darüber zu informieren, was in dem Produkt, das er kauft, enthalten ist, um somit die Rücknahmepflicht klar zu regeln. Das sollte eigentlich in unser aller Interesse sein.
Selbstverständlich wird meine Fraktion diesem Antrag zustimmen. – Vielen Dank.
Der „#-Ruf“ meiner Kollegin hat den Herrn Diekhoff doch ein bisschen aus der Fassung gebracht. Man weiß es nicht.
Das meinte ich jetzt auch nicht ernst, Herr Diekhoff.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Zeitgemäße an Ihrem Antrag ist der Hashtag bei „#ArtenschutzNRW“. Eigentlich wollte ich meine Rede so nicht einleiten, ich muss es aber sagen: Ein Hashtag allein schützt noch keine Art.
Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist ein zentrales Thema. Wir haben das gerade auch schon in der Rede von Frau Winkelmann gehört. So war es auch von der Landesregierung zu vernehmen auf der großen, doch recht medienwirksam inszenierten Konferenz in Düsseldorf „Insekten schützen – Artenvielfalt bewahren“.
Man könnte nach so einer Konferenz auch erwarten, dass ein umfassender und weitreichender Maßnahmenkatalog der regierungstragenden Fraktionen zum Artenschutz hier in NRW vorgelegt wird. Doch leider bleibt der vorliegende Antrag hinter den Erwartungen zurück und ist aus meiner Sicht nicht viel mehr als eine Darstellung des Status quo, gepaart mit einigen zarten Andeutungen.
Es lohnt sich ein Blick in das Plenarprotokoll vom November 2017. Dort benennt nämlich die damalige Landesumweltministerin bereits viele der heute von Ihnen erneut gestellten Forderungen.
Da sei doch auch einmal die Frage zu stellen erlaubt: Wieviel Zeit soll denn eigentlich noch ins Land gehen? Ich möchte da von Ihnen nicht falsch verstanden werden. Die Tatsache, dass Sie dem Artenschutz grundsächlich einen solchen breiten Raum geben und ihn auf die Agenda nehmen, rechnen wir Ihnen hoch an und teilen wir.
Wir verbinden dies jedoch mit einer Bitte: Machen Sie etwas daraus! Jetzt ist Handeln, jetzt ist Umsetzung gefragt, anstatt Dinge zu fordern und aufzulisten, die selbstverständlich und schon lange auch politischer Alltag sind.
Was ich leider nicht nachvollziehen kann, ist die Tatsache, dass Sie bei der Auflistung der Einflussfaktoren auf das Artensterben einen entscheidenden Faktor nicht berücksichtigt haben, nämlich den des Flächenverbrauchs. Plagt Sie da womöglich das schlechte Gewissen?
Der Flächenverbrauch für den Straßen- und Hausbau sowie den Abbau von Rohstoffen – denken wir zum Beispiel an den Kiesabbau am Niederrhein – vernichtet oft wertvolles Brachland, auf dem sich bereits Arten etabliert haben oder wieder ansiedeln könnten. Davon lese ich in dem Antrag nichts.
Stattdessen konzentrieren Sie sich, wie Sie beide auch erwähnt haben, auf die Landwirtschaft. Selbstverständlich ist die Rolle der Landwirtschaft unbestritten. Auch die Bemühungen zu mehr Biodiversität sind zu erkennen. Das wurde bereits in vielen Reden meiner Fraktion immer und immer wieder betont. Die Anfragen der Landwirte bei den entsprechenden Biodiversitätsberatungsstellen steigen.
Aus diesem Grund wurde bereits vor zwei Jahren von der Landesregierung gefordert, entsprechende Angebote der Landwirtschaftskammer NRW auszuweiten. Allerdings müsste doch gerade die Landwirtschaft etwas verwundert sein, wenn Sie heute deren Arbeit loben und sich morgen mit dem Landesentwicklungsplan vom 5-Hektar-Ziel verabschieden.
So forderte Herr Bernhard Conzen, der Präsident des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes, die NRW-Landtagsabgeordneten von CDU und FDP in einem Brief auf, bitte ihre Zustimmung zum LEP zu versagen.
Wir müssen doch beim Flächenschutz klotzen und nicht kleckern.
Von Klotzen kann hier leider nicht die Rede sein. Es kann auch keine Rede davon sein, dass Sie irgendeine Anregung oder irgendein Anliegen des Artenschutzkongresses in Ihren Antrag aufgenommen haben.
Insgesamt liefert Ihr Antrag einfach zu wenig Konkretes, keinen richtigen Anpack.
Darum haben wir gemeinsam mit den Grünen einen Änderungsantrag gestellt, der einen klaren Handlungsauftrag beinhaltet und in der Folge der Düsseldorfer Artenschutzkonferenz eine Weiterentwicklung zu dem darstellt, was wir alles bereits haben und was wir unternehmen.
Nein. – Wenn Herr Ministerpräsident Laschet auf dieser Konferenz ankündigt, eine Überarbeitung der sogenannten fachlichen Praxis im Landesnaturschutzgesetz im Sinne des Artenschutzes vornehmen zu wollen, dann sollte dies auch Teil eines Antrages Ihrer Fraktion zum Thema „Artenschutz“ sein. Deshalb bitte ich auch um Unterstützung für unseren Änderungsantrag. – Vielen Dank.
Vielen Dank für die Nachfrage. Ich habe in meiner Rede, glaube ich, deutlich gemacht, dass wir im Grunde genommen in Ihrem Antrag eine Beschreibung des aktuellen Status quo sehen. Ich habe auch deutlich gemacht, dass wir mit vielen Dingen durchaus übereinstimmen.
Ich habe nur darauf hingewiesen, dass wir mit unserem Änderungsantrag einen zusätzlichen Passus in Ihre Liste einbringen, die eben einen Status quo beschreibt. Hinsichtlich der Studien sind wir sicherlich mit Ihnen einer Meinung, das habe ich hier nicht ausdrücklich erwähnt. Wir hätten uns gewünscht: Wenn Sie mit unserer Ergänzung einverstanden gewesen wären, dann könnten wir uns durchaus überlegen, Ihrem Ursprungsantrag „#Artenschutz“ zuzustimmen. Das war die Botschaft. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich dachte gerade: Jeder hat einen Plan, jeder hat sich vorbereitet auf
einen Antrag. Sie können sehen: Auch ich habe das gemacht.
Mein lieber Kollege Dr. Nolten hat zu dem Antrag gerade etwas gesagt. Ich bin der Meinung, dass der Antrag der AfD vor Unsachlichkeit nur so strotzt.
Als Krefelder Abgeordnete möchte ich in diesem Zusammenhang bemerken, dass es sich hier um eine weltweit anerkannte Studie einer Gruppe von Forschern handelt und nicht – wie Sie es abwertend beschreiben; darin haben Sie offensichtlich Übung – um eine Gruppe von Hobbyimkern, Hobbyentomologen oder Ähnlichen handelt.
Das ist einfach unverschämt und nicht richtig. Woher Sie bei der Rede, die Sie gerade gehalten haben, dieses Selbstbewusstsein nehmen, Ihre Lieblingsbegriffe und Respektlosigkeiten von sich zu geben, wird mir persönlich absolut schleierhaft bleiben.
Ich denke, dass der deutsche Steuerzahler es nicht verdient hat, für eine derartig inkompetente und unsachliche Rede auch noch Ihre Diäten finanzieren zu müssen.
Das entscheidet der Wähler. Ich werde den Wähler daran erinnern. Das ist blamabel, was Sie hier von sich geben. Sie haben sich zu schämen!
Machen Sie doch endlich mal Ihre Hausaufgaben, anstatt uns mit Ihren sinnentleerten Anträgen zu beschäftigen! Deshalb schließe ich hiermit meine Rede. Sie sollten sich schämen!
Der Wähler wird sprechen. – Entschuldigen Sie bitte,
ich finde, dass ich es als Rednerin verdient habe, dass die Kollegen leise sind. Aber „Kollegen“ zu sagen, fällt mir schwer.
Machen Sie Ihre Hausaufgaben, lesen Sie das, worauf Sie sich beziehen, dann werden Sie erkennen, dass der Kollege Nolten recht hat! – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass gerade viele Kollegen den Saal verlassen, würde ich – bei allem Respekt vor den anderen Tagesordnungspunkten – behaupten, dass dieser TOP in einem Ranking der Themen des Plenartags der Wichtigste ist: „Artenvielfalt in NRW schützen – Landesnaturschutzgesetz erhalten!“
Hier höre ich schon: „Oh, nee!“ Was ist jedes Thema wert, wenn die Natur, in der wir leben, nicht mehr intakt ist?
Wir haben eine riesige Verantwortung für alle nachfolgenden Generationen. Man kann nicht oft genug – man müsste es eigentlich in jeder Plenarsitzung auf die Tagesordnung setzen – auf dieses Thema aufmerksam machen.
Das Thema „Biodiversität“ stand lange in der öffentlichen Wahrnehmung hinter anderen Themen zurück. Aber dass Biodiversität kein Nischenthema mehr ist, mit dem sich nur eingefleischte Naturfreunde beschäftigen, hat nicht zuletzt das Volksbegehren aus Bayern eindrucksvoll bewiesen.
Das Land Nordrhein-Westfalen besteht aus vielfältigen Kulturlandschaften, die im Laufe der Jahrtausende durch die Hand des Menschen geformt wurden. Mit der intensiven Land- und Forstwirtschaft, dem Abbau von Bodenschätzen und der fortschreitenden Urbanisierung gab der Mensch diesem Land ein neues Gesicht.
Der Wandel und der wirtschaftliche Erfolg haben aber auch ihre Schattenseiten. Dass der Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln massiv schädlich für den Menschen ist, zeigt übrigens auch das aktuelle Urteil eines Gerichts in San Francisco, welches das glyphosathaltige Mittel „Roundup“ der Bayer-Tochter Monsanto als einen erheblichen Faktor bei der Entstehung der Krebserkrankung des Klägers einstuft.
Und mehr noch: Pflanzengifte und Schadstoffe in Böden und Wasser haben fast die Hälfte aller Insektenarten an den Rand des Aussterbens gebracht. Eine Studie des Entomologischen Vereins meiner Heimatstadt Krefeld hat gezeigt, dass in den vergangenen 27 Jahren bis zu 82 % der Fluginsektenbiomasse verschwunden sind.
Ich weiß nicht, warum Sie nach jedem Satz einen Kommentar abgeben. Das stört und ist respektlos. Melden Sie sich doch später selbst zu Wort.
Ich möchte hierzu passend gerne aus einer Presseinformation des Umweltministeriums vom 8. Februar letzten Jahres zitieren. Dort heißt es: „Weniger Insekten, weniger Blütenpflanzen … weniger Vielfalt. Diese Negativkette müssen wir gemeinsam durchbrechen.“ Dem kann man –ich denke, fraktionsübergreifend – nur zustimmen.
Insekten mögen sehr kleine Lebewesen sein und in der Nahrungskette ganz unten stehen, aber letztendlich sind wir von ihnen abhängig, weil wir ein funktionierendes Biosystem brauchen. Wenn man über Artenvielfalt oder Biodiversität spricht, dann müssen wir über die Folgen für den Menschen sprechen, aber auch über Insekten. In Deutschland beispielsweise gibt es 33.000 Insektenarten, aber weniger als 500 Vogel- und Säugetierarten. Das zeigt, wie wichtig Insekten auch für unser Ökosystem sind.
Naturschutz ist ein Begriff, der bei vielen immer noch als wirtschaftlicher Hemmschuh gilt. Dabei ist das ökologisch Notwendige und ethisch Richtige inzwischen längst als das ökonomisch Vernünftige erkannt. Es geht eben um nicht mehr und nicht weniger als um den Erhalt der Vielfalt unserer Umwelt, und es geht um die Notwendigkeit, diese zu erhalten.
Es sind aber, um dieses Ziel zu erreichen, konsequente Maßnahmen notwendig, und wir müssen die Ursachen für das Artensterben bekämpfen.
2015 hat die damalige rot-grüne Landesregierung eine Biodiversitätsstrategie für NRW verabschiedet und damit einen wichtigen Baustein der Artenschutzpolitik auf den Weg gebracht. Umso wichtiger ist es, an den damals gesetzten Zielen festzuhalten und den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen.
Was wir – und das sagte ich eingangs bereits – heute für die Vielfalt unserer Umwelt tun können, tun wir für uns, aber eben auch für unsere Kinder und Kindeskinder. Nicht umsonst stehen jeden Freitag Tausende Schülerinnen und Schüler für den Klimaschutz auf der Straße und fordern uns auf, endlich etwas zu unternehmen und den Ankündigungen Taten folgen zu lassen.
Die Herausforderungen für unser Klima sind groß und bedrohen die Artenvielfalt. Die Frage der Erhaltung der biologischen Vielfalt hat dieselbe Dimension und Bedeutung wie die Frage des Klimaschutzes. Wir können heute sagen, dass der Mensch als Akteur bei der Beschädigung sowohl der klimatischen Grundlagen als auch der Biodiversität eine große Rolle spielt. Eine Welt ohne Artenvielfalt ist wie ein Steingarten: Sieht immer gleich aus, macht wenig Arbeit, führt aber am Ende nicht zu Vielfalt, sondern zur Einfalt der Umwelt.
Dabei kennen wir doch alle die Missstände und wissen, wo wir anpacken müssen. Ich erinnere an unsere Diskussion über den massenhaften Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, den Neonics. So lange ist das noch nicht her. Auch für dieses Thema besteht eine zunehmende öffentliche Sensibilität.
Auch die Widerstände gegen Mittel wie Glyphosat werden immer größer. Es gibt übrigens kommunale Vorreiter, die sich dieses Themas angenommen haben. So hat zum Beispiel die Stadt Meerbusch für ein Glyphosatverbot auf städtischen Flächen gestimmt und damit ein großes Zeichen gesetzt.
Herausragende Arbeit leistet in meiner Heimatstadt Krefeld auch die Biologische Station, die beinahe Sparmaßnahmen der Regierung Rüttgers zum Opfer fiel. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Station erklären den vielen Besuchern generationenübergreifend einen weiteren Grund für den Artenschwund: Das ist die Habitatzerstörung, also die Zerstörung des Lebensraums und damit einhergehende Fragmentierungen und Verinselungen.