Protokoll der Sitzung vom 12.12.2018

Drittens. Die Möglichkeit der Schleierfahndung insbesondere im Grenzbereich und auf Fernautobahnen anstelle der sogenannten strategischen Fahndung, um der grenzüberschreitenden Kriminalität als Bestandteil eines hybriden Terrorismus effektiver zu begegnen.

Meine Damen und Herren, hier zeigt sich wieder eines: Bekannt ist bereits, dass der Sozialstaat und offene Grenzen nicht miteinander vereinbar sind. Ich sage Ihnen, innere Sicherheit und offene Grenzen sind ebenso wenig miteinander vereinbar. Das bezahlen wir mit unserer Freiheit, mit unserem freiheitlichen Leben durch immer schärfere Gesetze. Da müssen Sie anknüpfen, um wirkungsvoll das zu bekämpfen, was Sie zu bekämpfen vorgeben. – Danke.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wagner. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Reul das Wort. Bitte sehr.

Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Wir haben heute schon ein paarmal erwähnt, dass es gestern diesen schrecklichen Anschlag in Straßburg gegeben hat. Er zeigt einmal mehr, dass die Gefahr des Terrorismus real ist, Europa im Zentrum des Terrorismus liegt und es deshalb wichtig ist, zu handeln.

Es ist aber nicht nur der Terrorismus. Die Sicherheitslage insgesamt ist angespannt und hat sich in den letzten Jahren sehr verändert. Auch deshalb braucht es neue Antworten.

Es stimmt, dass wir in Nordrhein-Westfalen nicht an der Spitze der Bewegung stehen, was die Bekämpfung angeht, sondern Nachholbedarf haben. Deshalb haben wir uns darum bemüht, Stück für Stück zu Verbesserungen zu kommen.

Vielleicht darf ich es an dieser Stelle sagen: In meiner ersten Rede – hier oder im Innenausschuss, das weiß ich nicht mehr genau – habe ich dafür geworben, dass wir gerade beim Thema „Sicherheit“ den Versuch unternehmen, über Parteigrenzen hinweg zu Lösungen zu kommen, weil das klug ist – auf vielen Seiten klug.

Wir haben die ersten Maßnahmen ergriffen: mehr Personal und bessere Ausstattung. Jetzt folgt zumindest ein erster Teil der dazu gehörenden fehlenden rechtlichen Grundlagen. Das ist ein großer Schritt, der aus polizeifachlicher Sicht notwendig ist. Damit erhält die Polizei in Nordrhein-Westfalen Handlungsmöglichkeiten und Eingriffsbefugnisse, die ihr jahrelang nicht zugestanden worden sind. Das ist eine neue Qualität, und die ist offenkundig.

Das ist notwendig und wichtig, weil hier Maßnahmen ergriffen werden, die in anderen Bundesländern schon vorhanden waren, zum Teil als Standardrepertoire, und die wir dringend nacharbeiten müssen.

Mit Aufenthaltsvorgaben, Kontaktverboten und Fußfesseln kann die Polizei endlich gegen terroristische Gefährder vorgehen, und zwar – das ist richtig bemerkt – im Gefahrenvorfeld, und das ist neu: also bevor die Bombe explodiert ist, bevor der Amoktäter in die Menschenmenge gefahren ist, bevor – wie gestern in Straßburg – der Täter geschossen hat. Es ist wahr: Das Sicherheitspaket I ist in erster Linie ein Antiterrorpaket.

Möglicherweise hätte – aber „hätte“ sollte man in der Politik nicht sagen – der eine oder andere Anschlag sogar verhindert werden können, wenn wir diese Instrumente gehabt hätten.

(Zuruf von den GRÜNEN)

In Zeiten des Terrorismus brauchen wir Eingriffsmöglichkeiten im Vorfeld von Gefahren, die übrigens auch gegen Störer einsetzbar sind, insbesondere gegen Pädophile, Stalker, Wohnungsverwiesene und Fußball-Hooligans. Ich halte das für einen großen und qualitativen Fortschritt; denn wir reden in all diesen Fällen von Gewalt gegen Schwächere, oft gegen Frauen und Kinder, aber auch gegen ganz normale Zuschauer von Sportveranstaltungen. Täterschutz darf im Rechtsstaat niemals vor Opferschutz gehen.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Der Staat hat eine Schutzpflicht gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern. Das hat natürlich Konsequenzen. Wir erweitern die offenen und verdeckten Überwachungen. Das sind die Eingriffsmöglichkeiten der Polizei. Es gibt die strategische Fahndung, die zwar keinen Verdacht, aber anders als die Schleierfahndung einen konkreten polizeilichen Anlass braucht. Diese strategische Fahndung gibt es bereits in 14 von 16 Bundesländern.

Damit wird ein Zeichen gesetzt, dass die Organisierte Kriminalität wie bei Reiheneinbruchdiebstählen und Geldautomatensprengungen nicht hingenommen, sondern aktiv bekämpft wird.

Ja, wir erweitern die Videobeobachtung, aber in abgewogener Form. Da steht jetzt nicht an jeder Ecke eine Videokamera. Das wäre ja auch falsch.

(Zuruf von Verena Schäffer [GRÜNE])

Von vielen Landräten, Polizeipräsidenten und Oberbürgermeistern wird das seit Jahr und Tag gefordert.

Ja, wir ermöglichen die Telekommunikationsüberwachung und das Überwachen von Messengerdiensten wie WhatsApp. Ja, wir verlängern die bisherige 48Stunden-Höchstfrist bei den Gewahrsamstatbeständen. Das tun wir zum Beispiel, um Identitätsfeststellungen zu organisieren; denn zwölf Stunden reichen dafür nicht aus, wenn sich jemand die Fingerkuppen verklebt hat. Wir können doch nicht jemanden, der tatverdächtig ist, ziehen lassen, nur weil wir seine Identität nicht feststellen können, wie das im Moment der Fall ist. Das ist ein Drama! Das ist überhaupt nicht rechtsstaatlich, was da im Moment passiert.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Der Vorgang im Hambacher Forst muss doch jeden umtreiben. Jeder, der alle fünf Sinne beisammen hat, muss doch sagen: Wenn Hunderte von tatverdächtigen Personen überprüft werden müssen und man bei der einen Hälfte die Identität feststellen kann, bei der anderen Hälfte aber nicht, weil man keine Zeit mehr hat, dann ist das unmöglich.

(Zuruf von der FDP: Das ist das Ziel der Grü- nen, dass das so ist!)

Es ist unmöglich, die Identität von 500 Personen in zwölf Stunden festzustellen, wenn diese sich verweigern. Dann muss man sie wieder gehen lassen, und dann machen die fröhlich weiter. Das macht doch keinen Sinn!

(Vereinzelt Beifall von der CDU und der FDP)

Zur Klarstellung: Ob jemand in Gewahrsam kommt, hat im wahrsten Sinne des Wortes jeder selbst in der Hand. Das ist nicht eine böse Tat des Staates.

(Gregor Golland [CDU]: So ist es! Genauso ist es!)

Sobald er seinen Namen und seine Adresse nennt, ist er sofort auf freiem Fuß – sofort!

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ein anderes Beispiel: Ein Pädophiler, der sich trotz Aufenthaltsverbots ständig einem Kindergarten nähert, kann jetzt in Gewahrsam genommen werden. Ich finde das völlig in Ordnung. Das sind doch die Kernpunkte des Unterbringungsgewahrsams.

So können auch terroristische Gefährder künftig bei akutem Anschlagsverdacht bis zu 14 Tage in Gewahrsam genommen werden. Damit gewinnt die Polizei Zeit, um Beweise zu sichern. Ob das immer ausreicht, werden wir sehen. Aber es ist wesentlich mehr als die bis zu 48 Stunden, die wir heute haben.

Bis jetzt dürfen sie nur bis zum Ende des nächsten Tages festgehalten werden. Jeder weiß, dass das in vielen Fällen nicht ausreichend ist.

Ich weise noch einmal darauf hin, was oft in der öffentlichen Debatte unterschlagen wird: Bei allen kritischen Punkten, die im Gesetz enthalten sind, muss ein unabhängiger Richter entscheiden. Das stand übrigens schon von Anfang an im Gesetz, schon beim allerersten Entwurf,

(Beifall von der CDU)

und wird jetzt als Neuigkeit gefeiert. Manchmal muss man die Texte direkt zu Beginn einfach mal lesen.

Der Richter entscheidet nicht nur über das Ob, sondern er entscheidet auch über das Wie. Muss der Gefährder oder Störer überhaupt in Gewahrsam? Und wenn ja, für wie lange? Reichen vielleicht drei Tage oder muss es auf die Maximalzeit ausgedehnt werden?

Bei Fußfesseln, TKÜ, Quellen-TKÜ, bei Aufenthaltsvorgaben, Kontaktverboten und erst recht bei der Ingewahrsamnahme entscheidet ein unabhängiger Richter. Die Polizei kann nicht im Alleingang handeln. Sie ist quasi die Antragstellerin, aber das letzte Wort hat der Richter. Wir können sicher sein, dass die Richter die Anträge genau prüfen und mit Augenmaß entscheiden.

Zum Schluss möchte ich noch ein Wort zum Gesetzgebungsverfahren sagen. Wir hatten zwei Sachverständigenanhörungen, bei denen wir die Kritiker zu sehr vielen Fragen gehört haben. Diese Kritiken haben wir ernst genommen und das Gesetz angepasst, zum Beispiel mit dem Verzicht auf die abstrakte Kategorie der drohenden Gefahr.

Wir haben aber nicht das aus dem Gesetz herausgenommen, um was es uns geht, nämlich einschreiten zu können, wenn Gefahr droht. Wir sind systematisch anders vorgegangen, besser und klüger, zum Beispiel bei dem Verzicht auf diesen Begriff.

Ich finde das Verfahren, das wir gewählt haben, beispielhaft. Liebe Frau Schäffer, das ist jetzt keine Kritik an irgendwem, sondern eine positive Bewertung. Ich finde das toll und bedanke mich dafür, dass wir alle – die Gutachter, die Zivilgesellschaft, die Fraktionen und auch mein Haus – uns dafür die Zeit genommen haben.

Mit einigen Märchen muss man aber aufräumen: Auch unser erster Entwurf entsprach nicht dem bayerischen Entwurf. Das ist Unsinn. Der erste Entwurf war schon völlig anders als der bayerische. Wir – Regierung, CDU und FDP – haben den Entwurf nach den Anhörungen an den Stellen, die es hergegeben haben, verbessert. Später haben wir auch noch Anregungen aus der SPD-Fraktion aufgenommen. Ich finde das klug und überlegt, weil diese Anregungen vernünftig waren. Das ist ein hohes Gut – ich wiederhole mich –, wenn man für ein solches Gesetz, das eine derart einschneidende Bedeutung hat, eine große Mehrheit im Parlament bekommt.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Deswegen möchte ich mich bei CDU und FDP, aber auch bei den Kolleginnen und Kollegen, die aus der SPD-Fraktion daran mitgearbeitet haben, bedanken.

Ein Wort noch zu den Grünen: Frau Schäffer, ich freue mich sehr über das Buch, ich werde es auch lesen. Das einzig Unangenehme ist, dass ich kein Gegengeschenk habe, aber vielleicht fällt mir noch etwas ein.

Sie haben vielleicht auf eines nicht geachtet. Hier unten auf dem Buch steht: Wie man mit Angst Politik macht. – Ich habe heute einiges von Ihnen gehört, und das lief genau nach dem Muster: Bürgern Angst machen vor den Eingriffen der Menschen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ich hoffe, Sie haben das gelesen.

Ich möchte noch einen zweiten Punkt anführen: Ich würde mir überlegen, mit wem ich auf Demonstrationen gehe. Ich würde nicht gemeinsam mit linksextremistischen Figuren eine Demonstration abhalten. Das würde ich mir dreimal überlegen.

(Josefine Paul [GRÜNE]: Wir machen über- haupt keine Demonstrationen!)

Ich weiß genau, wer bei der Demonstration dabei war. Ich glaube, mit vielen von denen würden Sie, wenn Sie es bewusst entscheiden würden, nicht zusammen über die Straße laufen.