Der Petitionsausschuss hat erfreut zur Kenntnis genommen, dass die Krankenkasse diese Petition sogar zum Anlass genommen hat, Qualitätssicherungsmaßnahmen aufzulegen, um solche Situationen zukünftig zu vermeiden.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dies waren einige ausgewählte Fälle, mit denen sich der Petitionsausschuss beschäftigt hat.
Uns Ausschussmitgliedern ist die umfassende Bearbeitung dieser und aller anderen Fälle nur möglich, da wir ein sehr engagiertes Team im Petitionsreferat an unserer Seite wissen. Daher möchte ich mich an dieser Stelle im Namen des gesamten Ausschusses bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferates für ihre hervorragende Arbeit bedanken.
Trotz zeitweiser personeller Engpässe wurden alle Petitionen umfassend vorbereitet und Erörterungen begleitet. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referates sorgen dafür, dass der Petitionsausschuss mit zum Vertrauen in unser System beitragen kann.
Ich komme noch einmal auf den Anfang meines Berichtes und auf die Frage nach dem Vertrauen in unsere Institutionen zurück. Wir haben nur einige auserwählte Fälle des vergangenen Jahres kennengelernt.
und Bürger unseres Landes bewegen. Es sind oft sehr spezifische Einzelfälle, die wir behandeln, und jedes Mal, wenn wir eines dieser Verfahren zu einem für den Petenten positiven Abschluss bringen können, sehen wir die Bedeutung unserer Arbeit.
Doch, wie bereits gesagt, reicht das Wesen der Petition noch über diese Behandlung individueller Nöte hinaus. Das Petitionsrecht leistet einen Beitrag zur bürgerschaftlichen Partizipation. Es leistet einen Beitrag dazu, das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger in unsere Institutionen zu legitimieren, und es liefert gute Argumente, den Petitionsausschuss des Landtages eine vielleicht kleine, aber stabile und hart arbeitende Säule unserer Demokratie nennen zu dürfen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Schnelle. Ich danke Ihnen ganz herzlich dafür, dass Sie uns als stellvertretender Vorsitzender des Petitionsausschusses nicht nur den Halbjahresbericht erstattet haben, sondern dass Sie uns zugleich auch über die Arbeit des Petitionsausschusses und des Petitionsreferates unterrichtet und uns damit einen Einblick in diese wirklich hervorragende Arbeit gewährt haben. Ganz herzlichen Dank.
Den Dank will ich auch weitergeben – mit Ihrer Zustimmung, aber ich glaube, die darf ich voraussetzen – nicht nur noch einmal im Namen des gesamten Hauses an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch an alle Mitglieder des Petitionsausschusses; denn das ist nicht nur eine sehr zufriedenstellende Arbeit, sondern auch eine sehr arbeitsintensive Aufgabe, die Sie alle miteinander zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger übernommen haben. Deshalb Ihnen allen ganz herzlichen Dank dafür.
Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes Nordrhein-Westfalen (Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen – LAG NRW)
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 17/4523
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über das Gesetz zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in den Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes Nordrhein-Westfalen – kurz Landarztgesetz genannt.
Nach der Einbringung ins Plenum haben wir uns im Ausschuss unter anderem in einer Expertenanhörung mit diesem Thema befasst. Wie bereits im Fachausschuss, so werbe ich heute auch an dieser Stelle für die Zustimmung zu diesem Gesetz.
Wir alle wissen, dass die hausärztliche Versorgung in vielen Regionen NRWs bereits heute angespannt ist, insbesondere im ländlichen Raum. Wir können es uns nicht leisten, dies einfach hinzunehmen. Die Zeit drängt. Es ist kurz vor zwölf.
Der traurige aber leider allzu wahre Hintergrund für dieses Gesetz ist, dass kaum ein Arzt mehr aufs Land möchte. Gründe dafür gibt es sicherlich viele, und nicht alle können wir politisch lösen. Die allzu schnell geforderte Aufstockung der Zahl der Studienplätze in der Medizin ist sicherlich nicht grundsätzlich verkehrt, löst das Problem allein aber nicht, solange nur wenige Mediziner aufs Land ziehen möchten.
Nordrhein-Westfalen hat deshalb als erstes Bundesland einen Gesetzentwurf für eine Landarztquote vorgelegt. Der von Bund und Ländern beschlossene Masterplan 2020 zur Reform des Medizinstudiums stellt es den Ländern frei, bis zu 10 % der Plätze an Studenten zu vergeben, die sich vertraglich verpflichten, nach dem Studium zehn Jahre lang in einer unterversorgten Region zu praktizieren. NordrheinWestfalen hat sich auf 7,6 % festgelegt. Konkret sollen ab dem Wintersemester 2019/2020 insgesamt 168 Plätze über die neue Quote vergeben werden.
Es war für Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann nicht schwierig, die medizinischen Versorgungslücken mit Blick auf die Altersstruktur der niedergelassenen Hausärzte zu belegen, die für die Quote sprechen, und die sich in den nächsten Jahren noch einmal verschärfen wird.
Im zurückliegenden Jahrzehnt stieg die Zahl der ausscheidenden Ärzte bei uns in Nordrhein-Westfalen um 80 % und übertraf die der neu zugelassenen Ärzte um mehr als die Hälfte. Allein im Jahr 2016 sind 450 Hausärzte ausgeschieden. 200 kamen als Allgemeinmediziner aus der Ausbildung. Zudem wird nur jeder zehnte der ausgebildeten Ärzte in NordrheinWestfalen Allgemeinmediziner. Das sind nun einmal die Fakten.
Wir in Nordrhein-Westfalen betreten mit diesem Gesetz sicherlich Neuland. Wir übernehmen somit auch eine Vorreiterrolle in Deutschland.
Lassen Sie mich einem Punkt der Diskussion vorbeugen. Mit der Landarztquote allein wird diese Lücke nicht kurzfristig zu schließen sein. Eine Medizinausbildung dauert nun einmal ihre Zeit. Die Experten in unserer Anhörung am 21. November dieses Jahres sprachen von 13 Semestern Regelstudienzeit, dazu die anschließende Weiterbildung. Die Facharztausbildung folgt dem ja auch noch.
Zur Anhörung im Fachausschuss. Die Mehrzahl der Experten spricht in ihren Kernaussagen von einem stimmigen Gesetzentwurf. Herr Dr. Windhorst von der Ärztekammer Westfalen-Lippe sagte, er befürworte die Landarztquote. So äußerte sich auch Dr. Gerhard Nordmann von der kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe zur Quote, dass sie ein Baustein sei im großen Paket der Dinge, die wir angehen wollen.
Frau Anke Richter-Scheer, die den Hausärzteverband Westfalen-Lippe vertrat, schilderte selbst die Situation, dass sie aufgrund ihres Abiturdurchschnitt zwei Jahre auf einen Studienplatz warten musste. Jetzt hat sie eine Praxis in einem kleinen Ort auf dem Land übernommen, und wenn sie jetzt aufhören würde, fielen gleich 50 % der Hausärzte weg.
Weitere Hinweise zu den Auswahlkriterien aus der Anhörung haben wir natürlich notiert. Auswahlkriterien können angepasst werden. Wir werden zunächst Erfahrungswerte sammeln müssen.
Ja, diese Quote ist ein wichtiger Baustein, der erst auf lange Zeit hin wirken wirkt. Daher haben wir auch ein ganzes Paket weiterer Maßnahmen geschnürt: die Aufstockung der Medizinstudienplätze an der Uni Witten/Herdecke, eine neue Medizinfakultät an der Uni Bielefeld, Lehrstühle für Allgemeinmedizin an allen Medizinfakultäten und noch weitere Maßnahmen.
Zum Schluss meiner Rede kurz ein paar Anmerkungen zum Entschließungsantrag der Grünen. Sie haben sieben Jahre lang die Gesundheitsministerin in diesem Land gestellt. Warum hat sie nichts getan und zumindest ansatzweise versucht, die Forderungen aus dem Entschließungsantrag umzusetzen?
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, dass ein Bündel von Maßnahmen umgesetzt wird. Dass dies in den kommenden Jahren nicht nur die Allgemeinmediziner betreffen wird, ist auch erkannt. Wir bitten daher um Zustimmung zum Landarztgesetz. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele Regionen in Nordrhein-Westfalen leiden unter einem zunehmenden Ärztemangel. Das ist bereits seit einiger Zeit kein Geheimnis mehr. Die Landesregierungen der vergangenen Jahre sowie die ärztliche Selbstverwaltung suchten bereits seit Längerem nach Lösungen, diesem Mangel entgegenzuwirken.
Bemerkenswert ist vor allem, dass es nicht ausschließlich auf dem Land an Ärztinnen und Ärzten mangelt, sondern auch in größeren Zentren. In meiner Heimat in Ostwestfalen-Lippe beispielsweise gibt es auch in der Stadt Bielefeld Schwierigkeiten, in bestimmten Stadtteilen Hausarztpraxen zu besetzen. Nicht nur Hausärztinnen und Hausärzte fehlen, auch die fachärztliche Versorgung ist nicht immer gewährleistet. Ich denke, dass wir uns einig sind, dass die medizinische Versorgung in NRW in den Städten ebenso wie auf dem Land gewährleistet sein muss, sodass alle Menschen ein hohes Niveau an medizinischer Versorgung erreichen können.
Gleichzeitig muss Gesundheit aber auch bezahlbar bleiben und die medizinische Hilfe für jeden erreichbar sein. Dazu gehört zum Beispiel auch, dass die finanziellen Rahmenbedingungen von Krankenhäusern in NRW weiter verbessert und die Investitionen in die Substanz der Krankenhäuser deutlich erhöht werden muss.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung liest sich zunächst ganz gut und bietet eine einfache und wohlfeile Lösung für das Problem an. Leider kann er jedoch nur auf den ersten Blick überzeugen; denn die vorgeschlagene Lösung entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als ein Placebo, der dazu noch rechtlich auf ziemlich dünnem Eis daherkommt.
Eine frühe Festlegung der Abiturientinnen und Abiturienten, sich nach dem Studium zu einer hausärztlichen Tätigkeit in einer unterversorgten ländlichen Region zu verpflichten, ist sowohl in rechtlicher als auch in sozialer Hinsicht ein problematisches Zugangskriterium für junge Studierende. Niemand weiß mit Anfang 20, wie sich die persönliche und berufliche Situation nach Abschluss des Medizinstudiums darstellt.
Wir wissen doch alle auch aus unseren eigenen Lebensläufen, dass sich persönliche Ziele und Lebensumstände noch maßgeblich verändern können, zum Beispiel aufgrund einer Familiengründung oder auch einer beruflichen Umorientierung. Wer kann schon sagen, ob alle Träume und Pläne, die man kurz nach dem Abitur hat, mit der Beendigung des Studiums noch Bestand haben?
Viel wichtiger als eine starre Quote ist es daher, dass das Studium der Allgemeinmedizin und der Beruf des Allgemeinmediziners insgesamt attraktiver gestaltet werden. Dazu haben wir auch in der Anhörung von den Sachverständigen einige Vorschläge gehört.
Hochschulen kommt bei der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten eine hohe Verantwortung zu. Vor dem Hintergrund des demografischen und digitalen Wandels werden künftig neue Anforderungen an die Medizin der Zukunft gestellt. Wir finden es deshalb falsch, sich auf ein nicht berechenbares Instrument wie dieses Gesetz zu verlassen und andere Maßnahmen dabei außer Acht zu lassen.
Für einen sehr wichtigen Aspekt gibt es meines Wissens im aktuellen Haushalt gar keinen Ansatz, nämlich für die Förderung der Telemedizin. Sie ist ein Instrument, das es zu nutzen gilt, um Ärztinnen und Ärzte in ihrer Tätigkeit zu unterstützen und zu entlasten. Telemedizin kann dabei helfen, die medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten weiter zu verbessern.
Die Potenziale der Digitalisierung im Gesundheitswesen müssen daher konsequent besser genutzt werden. Deshalb muss die Telematikinfrastruktur weiter ausgebaut werden und eine elektronische Patientenakte für alle Versicherten eingeführt werden. Zudem muss NRW in Zeiten der Digitalisierung als Standort der Gesundheitswirtschaft nachhaltig und zukunftsorientiert gestärkt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt deshalb wichtige Gründe, weshalb wir uns mit dem Vorschlag der Landesregierung zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung nicht anfreunden können. Er ist zu wenig durchdacht. Er ist lebensfern. Er ist zu kurz gesprungen, zu einseitig und nicht rechtssicher.