Daniel Hagemeier

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Volumen des Einzelplans 02 verändert sich immer mit den entsprechenden Schwerpunktsetzungen eines Ministerpräsidenten. Hier sind sicherlich unter anderem die Bereiche Sport, Ehrenamt, Europa und internationale Angelegenheiten zu nennen.
Gleich zu Beginn meiner Rede weise ich darauf hin, dass mit dem Haushaltsplanentwurf 2021 keine neuen Planstellen oder Stellen für Dauerbeschäftigte im Einzelplan 02 angemeldet worden sind.
2021 wird ein besonderes Jahr für Nordrhein-Westfalen sein. Zum 1. Oktober übernimmt unser Bundesland den jährlich wechselnden Vorsitz in der Ministerpräsidentenkonferenz, was zuletzt 2005 der Fall war. Diese Position ist natürlich mit zusätzlichen Aufgaben verbunden. Als Beispiele möchte ich an dieser Stelle die Übernahme der Bundesländerkoordination sowie die Organisation und Durchführung, Vor- und Nachbereitung der Ministerpräsidentenkonferenzen und der Konferenzen der Chefs der Staatskanzleien nennen.
Dies spiegelt sich insofern im Einzelplan 02 wider, als insgesamt sechs befristete Stellen geschaffen werden. Diese Personalplanung stützt sich auf die Erfahrungen und die Personalausstattung der letzten Vorsitzländer der Ministerpräsidentenkonferenz.
Diese sechs Stellen sind mit einem kw-Vermerk versehen, schlagen aber in diesem Einzelplan zu Buche.
Ebenso wird Nordrhein-Westfalen im Jahr 2021 seinen 75. Geburtstag feiern. Lassen Sie uns gemeinsam hoffen, dass die pandemische Lage bis dahin auch Feierlichkeiten zulässt. Auch diese Planung sorgt dafür, dass entsprechende Finanzmittel für begleitende Kommunikationsmaßnahmen bereitgestellt werden müssen.
Lassen Sie mich noch eines erwähnen, wo wir gerade bei der Öffentlichkeitsarbeit sind. Der Internetauftritt Land NRW benötigt zwingend notwendig einen kompletten Relaunch, weil er auf einem mittlerweile veralteten Landesmaster basiert, der auch nicht mehr weiterentwickelt werden kann. Die
Information über digitale und soziale Medien nimmt in der kommunikativen Vermittlung immer weiter an Bedeutung zu. Frau Müller-Witt, Sie hatten ja darauf hingewiesen.
Das gilt in besonderem Maße für die Online-Kommunikation der Landesregierung, die aktuellen Entwicklungen kontinuierlich gerecht werden muss. Das führt logischerweise dazu, dass sich der Ansatz für Presse-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit erhöht. Das ist aus der Sicht der NRW-Koalition kein Ansatz für Kritik der Opposition. Auch in Zeiten der Haushaltkonsolidierung ist es wichtig, durch Öffentlichkeitsarbeit die Interessen des gesamten Landes wirksam zu vertreten.
Insgesamt erhöht sich das Volumen des Einzelplans 02 gegenüber dem Vorjahr um 27,56 Millionen Euro bzw. rund 8,4 % auf nunmehr 356,9 Millionen Euro. Davon entfallen rund 17 Millionen Euro auf den Sportbereich, der heute separat debattiert wird. Die restlichen großen Ausgabensteigerungen betreffen die Bereiche Ehrenamt mit einem Plus von 4 Millionen Euro, Europa mit 1 Million Euro sowie internationale Angelegenheiten mit 2,5 Millionen Euro.
Zu guter Letzt möchte ich auf die Engagementstrategie des Landes eingehen. Die Haushaltsmittel für das bürgerschaftliche Engagement sollen in den nächsten vier Jahren um 24 Millionen Euro erhöht werden, davon 4 Millionen Euro in 2021.
Mit diesem Titel sollen insbesondere Maßnahmen umgesetzt werden, die sich aus der Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen ergeben, die unter erschwerten Coronabedingungen mit Akteuren aus allen gesellschaftlich aktiven Gruppen des Landes erarbeitet wird. In einem ersten Schritt sollen auf Landesebene Unterstützungsstrukturen aufgebaut werden. Darüber hinaus steht insbesondere die Förderung von Digitalisierungsvorhaben und Fortbildungsangeboten im Fokus.
Wenn Staatssekretärin Andrea Milz Anfang des kommenden Jahres die Strategie vorstellen wird, die im Rahmen eines guten partizipativen Prozesses erarbeitet worden ist, wird diese Arbeit beginnen, Früchte zu tragen. Alle Landesministerien sind eingebunden worden, und jetzt geht die entsprechende Kabinettsvorlage in die offizielle Ressortabstimmung, um im Januar im Kabinett entschieden zu werden.
Die Ehrenamtlichen wünschen sich überwiegend mehr Service bei der Suche nach Fördertöpfen sowie in Rechts-, Steuer- und Haftungsfragen. Dazu soll ein Landesnetzwerk gegründet werden. 4 Millionen Euro finden sich dafür im Einzelplan 02. Ohne dieses Geld wird es den Startschuss nicht geben, auf den die Ehrenamtler in Nordrhein-Westfalen warten.
Für die CDU-Landtagsfraktion sind nach der Beratung des Einzelplans 02 im zuständigen Hauptausschuss keine Fragen offengeblieben. Wir werden
natürlich dem Einzelplan 02 – hier: Staatskanzlei – und dem Haushaltsplanentwurf insgesamt zustimmen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Anpassungen des bestehenden Landesrechts an die COVID-19-Pandemie und sonstige pandemiebedingte Sondersituationen, die in diesem Hause am 14. April 2020 beschlossen wurden, waren notwendig und zielführend.
Wir haben in diesem Parlament dringende Anpassungsbedarfe aus verschiedenen Rechtsbereichen gebündelt, aber wir haben diese Regelungen teilweise bis zum Jahresende 2020 befristet oder teilweise nach ihren tatbestandlichen Voraussetzungen bis zum Jahresende zugeschnitten.
Mit dem Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in NordrheinWestfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkung einer Pandemie wurde der dringende landesrechtliche Regelungsbedarf hinsichtlich der Konsequenzen und Folgen dieser Pandemie umgesetzt. Es zeichnet sich ab, dass die Pandemie nicht bis zum 31. Dezember 2020 beendet sein wird und dass wir weiter in einer verantwortungsbewussten Normalität werden leben müssen.
Die COVID-19-Pandemie wird uns in das Jahr 2021 begleiten. Das macht es notwendig, dass uns auch die entsprechenden Regelungen begleiten werden. Deshalb treffen wir heute die Entscheidung über den Fortbestand der vom Landtag geschaffenen Regelungen über das Jahr 2020 hinaus. Ein Auslaufenlassen bzw. ein Nicht-Anpassen der Regelungen wäre angesichts der aktuellen Situation nicht vertretbar.
Im Hinblick auf die landes- und weltweite Pandemiesituation entfristen und verlängern wir landesgesetzliche Bestimmungen bzw. passen diese an. Wir handeln in den Bereichen der Landesbauordnung, des Heilberufsgesetzes, des Vermessungs- und Katastergesetzes, des Weiterbildungsgesetzes, des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes, des Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes, des Bestattungsgesetzes sowie des Landeswirtschaftskammergesetzes.
Der federführende Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 19. November mit diesem Antrag befasst. Auch die mitberatenden Ausschüsse hier im Landtag waren am parlamentarischen Prozess beteiligt. Insgesamt ist umfangreich über die getroffenen Regelungen diskutiert worden.
Den Änderungsantrag der Grünen lehnen wir ab. Der Grund für den Wechsel der Anerkennungszuständigkeit liegt in der größten Flexibilität bei der Bestimmung der anerkannten Behörde begründet. Denkbar wäre etwa, dass die Landesregierung ein Ressort mit der Anerkennungszuständigkeit betreut, welches über einen entsprechenden Verwaltungsunterbau verfügt und das die vorzunehmenden Prüfungen entweder selbst oder durch den Unterbau noch effizienter durchführen kann.
Keinesfalls ist es so, wie der Änderungsantrag der Grünen unterstellt, dass die Bekämpfung der Kinderarbeit eingeschränkt würde. Das Gegenteil ist der Fall. Die anerkannten Zertifizierungsstellen sind in bestimmten Herstellungsstaaten – momentan vor allem in Indien – aktuell aufgrund von staatlichen pandemiebedingten Reisebeschränkungen daran gehindert, sich durch Überprüfung davon zu vergewissern, dass Grabmäler und Grabeinfassungen aus Naturstein nicht aus schlimmsten Formen von Kinderarbeit herrühren.
Bliebe die Rechtslage so wie bisher, könnten für Hersteller in diesen Staaten keine Zertifikate mehr vergeben werden, da eine regelmäßige Kontrolle der Hersteller im Herstellungsstaat nicht möglich ist. Hiervon wären aber auch solche Hersteller betroffen, die die Bestimmungen zur Verhinderung von Kinderarbeit einhalten. Hierdurch würde zweckwidrig die wirtschaftliche Lage in von der Pandemie besonders betroffenen Staaten weiter verschlechtert werden, was die Akzeptanz entsprechender Kinderschutzregelungen stark einschränken würde.
Eine solche Folge wird durch die Neuregelung im hier zugrunde liegenden Gesetz verhindert. Der notwendige Kinderschutz wird insbesondere dadurch erreicht, dass die Zertifizierungsstellen bei fehlenden Kontrollen nur unter engen Voraussetzungen Zertifikate vergeben dürfen und die Kontrollen unverzüglich nach Wegfall der Beschränkungen wieder aufzunehmen sind.
Insgesamt zeigt sich daher, dass die im Gesetzentwurf getroffenen Regelungen richtig und wichtig sind. Lassen Sie uns gemeinsam diesen Weg der Vernunft durch die Pandemie gehen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Nachricht hat weltweit für Schlagzeilen gesorgt und Hoffnung geweckt auf den ersehnten Wendepunkt im Kampf gegen die Pandemie. Ein bekanntes Pharmaunternehmen steht kurz vor dem Durchbruch bei der Entwicklung eines Coronaimpfstoffs. Genau an dem Tag, an dem die Zwischenergebnisse der Forscher veröffentlicht wurden, schlagen Ethiker eine Impfstrategie vor.
Bereits am Montag hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Länder aufgefordert, Standorte für die Anlieferung von Impfstoffen zu benennen. Bundesweit sind bis zu 60 Standorte eingeplant, 20 % davon alleine bei uns in Nordrhein-Westfalen.
Alle in diesem Plenarsaal sollten sich in einem Punkt einig sein: Wir brauchen eine klare Impfstrategie. An dieser Stelle sei auch angemerkt, dass beim Blick auf eine Impfstrategie diese sich nicht nur auf Deutschland und Europa konzentrieren darf. Wir müssen den Blick auch weltweit richten.
Gestern hat der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Kutschaty unter TOP 1 der Tagesordnung der Landesregierung die volle Unterstützung in Sachen Impfstrategie zugesagt. Lieber Herr Kollege Kutschaty, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank! Lassen Sie sich sagen: Das Ministerium mit unserem Minister an der Spitze arbeitet bereits sehr fokussiert an einer Impfstrategie.
Man ist sich im Hause von Herrn Minister Laumann der großen Verantwortung bei der Bekämpfung der Coronapandemie und der immensen Aufgabe und der Bedeutung überaus bewusst. Man hat, um eine der zahlreichen zu bewältigenden Aufgaben herauszupicken, pünktlich zum 10. November dem Bund mitgeteilt, an welchen Stellen sich die Impfzentren befinden sollen. An diesen werden dann die vorhandenen Impfstoffe ausreichend kalt bei minus 70 Grad gelagert und von dort aus verteilt und verimpft.
Den zum Greifen nahen Coronaimpfstoff möglichst schnell flächendeckend und gerecht zu verteilen, ist die große Aufgabe, vor der das Gesundheitswesen stehen wird. Neben der logistischen Herausforderung geht es aber vor allem um die Menschen. Welche Bevölkerungsgruppen den wahrscheinlich zunächst nur in begrenzter Menge verfügbaren Impfstoff erhalten, wird die Ständige Impfkommission des Robert Koch-Instituts festlegen.
In der Verantwortung der Länder liegt dann die Verantwortung dafür, dass mit Priorität auch nur dieser dann definierte Personenkreis geimpft wird. Es wird niemanden großartig überraschen, dass dabei Risikogruppen, Beschäftigte im medizinischen und pflegerischen Bereich und zum Beispiel Polizisten und Rettungskräfte ganz oben auf der Liste stehen. Bundesgesundheitsminister Spahn wies diese Woche darauf hin, dass es wichtig sei, zuerst diejenigen zu schützen, die das höchste Risiko haben.
Darüber hinaus sollten Menschen, die in Bereichen der Daseinsvorsorge Schlüsselfunktionen innehaben, ebenfalls prioritär geimpft werden. Dazu zählen unter anderem Beschäftigte in den Gesundheitsämtern oder an Schulen und Kitas. Bund und Länder werden sich über ein Vorgehen in der Versorgung der Bevölkerung abstimmen. Eine einheitliche Leitlinie ist hier unerlässlich, um eine Gerechtigkeitsdebatte zu vermeiden. Ich appelliere schon heute an alle Abgeordneten, diese Leitlinie nicht zur politischen Profilierung infrage zu stellen.
Deshalb lehnen wir die Forderung aus dem vorliegenden Antrag ab, über die Priorisierung bestimmter Gruppen in einer parlamentarischen Debatte hier im Landtag zu diskutieren.
Abgestimmt wird dies auf einer übergeordneten Ebene.
Nach der erfreulichen Meldung, dass das Mainzer Pharmaunternehmen BioNTech einen zu 90 % wirksamen Impfstoff gefunden hat,
können wir wahrscheinlich davon ausgehen, dass Anfang 2021 eine Zulassung vorliegt. Die aktuelle Aufgabe im Ministerium liegt logischerweise darin, das notwendige Impfzubehör zu beschaffen und dorthin zu schaffen, wo es benötigt wird, wenn es losgeht. Wir können uns sicher sein, dass Minister KarlJosef Laumann auch an diese Hausaufgabe bald ein Häkchen machen kann.
Wer diese Woche einen Blick zum Beispiel in die „Rheinische Post“ geworfen hat, konnte auch dort erfahren: 2,2 Millionen Spritzen sind ebenso bestellt wie 8,8 Millionen Kanülen. Die Bestellung weiterer 18 Millionen Spritzen und Kanülen ist fest vereinbart.
Wenn man heute einen Blick auf den Antrag der SPD-Fraktion und die Forderungen wirft, sieht man vor allem eins: Etliche Punkte haben sich inzwischen überholt. Das Thema „Impfstrategie“ läuft bereits. Die CDU-Fraktion lehnt daher den Antrag der SPDFraktion ab. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit, und bleiben Sie alle gesund.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Antisemitismus ist ein Thema, über das wir leider regelmäßig im Plenum beraten.
Nachdem wir hier fraktionsübergreifend beschlossen haben, dass Nordrhein-Westfalen eine Antisemitismusbeauftragte braucht, konnte diese ehrenamtliche Position mit Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sehr gut besetzt werden, die sich sehr engagiert.
Frau Leutheusser-Schnarrenberger hat nun ihren ersten Bericht vorgelegt, in dem sie Fakten, Projekte und Perspektiven aufzeigt. Leider müssen wir erfahren, dass der Antisemitismus auch bei uns in Nordrhein-Westfalen weiter zunimmt und die Übergriffe, Beschimpfungen und körperlichen Verletzungen immer mehr werden.
Dazu liefere ich gerne eine aktuelle Zahl, die aus der Antwort auf die Kleine Anfrage „Antisemitische Straftaten im ersten Halbjahr 2020“ stammt, die Anfang dieses Monats veröffentlicht wurde. Im ersten Halbjahr 2020 wurden im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen der politisch motivierten Kriminalität in Nordrhein-Westfalen 103 Straftaten dem Unterbegriff „antisemitisch“ zugeordnet. Diese lassen sich nochmals aufschlüsseln in 101 politisch motivierte Taten von rechts und jeweils einen Fall religiöser Ideologie sowie ausländischer Ideologie.
In all diesen Fällen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen antisemitischer Straftaten eingeleitet. In der weit überwiegenden Mehrheit der Fälle wurde jedoch die Ermittlung eingestellt. Grund für die Einstellung
des Verfahrens war oftmals, dass kein Täter ermittelt werden konnte.
Die meisten dieser 103 Straftaten aus dem ersten Halbjahr waren Volksverhetzung. Jetzt kann man natürlich sagen: 103 Taten in sechs Monaten sind hochgerechnet auf das ganze Jahr weniger als zuvor. – Erfasst wird jedoch nur, was offiziell geworden ist, nicht die vielen unentdeckten oder nicht zur Anzeige gebrachten Taten und schon gar nicht das antisemitische Gedankengut, das sich ausbreitet.
Es beschämt mich persönlich sehr, wie der Davidstern von Impfgegnern und Coronaleugnern missbraucht wird. Im Rahmen der Coronapandemie sind die altbekannten antisemitischen Vorurteile zu neuen Verschwörungsmythen avanciert. Das können und dürfen wir nicht hinnehmen. Es ist notwendig, hier gegenzusteuern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Antisemitismus ist ein Zeichen einer gefährlichen gesellschaftlichen Enthemmung. Dass daraus Zorn, Aggression und Gewalt erwachsen können, erklärt sich quasi von selbst. Dazu muss man eigentlich keinen Blick in die Geschichtsbücher werfen, obwohl es manchen Mitmenschen durchaus nicht schaden könnte.
Stoppen können wir den Antisemitismus nur durch Aufklärung. Das sehen wir als NRW-Koalition sowohl als gesellschaftliche wie auch als politische Aufgabe an.
Wir haben heute einen gemeinsamen Antrag vorgelegt, in dem wir die Einrichtung einer zentralen „Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus“ einfordern.
In unserer Gesellschaft muss eine noch stärkere aktive Handlungskompetenz erreicht werden, um den wieder aufkeimenden Antisemitismus zurückdrängen zu können, im eigenen Umfeld sowie vor Ort. Diese neu zu schaffende Stelle soll sowohl strafrechtlich Relevantes wie auch unterhalb der Strafrechtsgrenze liegendes Verhalten insgesamt erfassen. Sie soll pädagogische Konzepte der Aus-, Fort- und Weiterbildung zum Thema „Antisemitismus“ im Schuldienst, in erzieherischen Berufen sowie für Staatsbedienstete in Justiz, Exekutive und Verwaltung auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen.
Wir müssen jetzt so schnell wie möglich gegensteuern, damit Beschimpfungen und Schmähungen nicht länger den Alltag vieler Jüdinnen und Juden in Nordrhein-Westfalen prägen.
Die Zeit drängt daher. Insofern stellen wir gemeinsam mit Bündnis 90/Die Grünen und der SPD einen Änderungsantrag heute zur direkten Abstimmung. Nach meiner Kenntnis ist auch die Finanzierung dieser neuen Stelle, die wir gemeinsam anstreben, aus dem laufenden Haushalt gedeckt.
Das Dunkelfeld ist riesig. Der Antisemitismus verbreitet sich wie ein Lauffeuer. Wir müssen jetzt versuchen, dieses zerstörerische Feuer einzudämmen. Wir müssen jetzt Vorfälle ans Licht bringen, Präventionsarbeit mit zielgerichteten Angeboten stärken und uns einen umfassenden Überblick über die antisemitische Gefährdung und deren Ursachen verschaffen.
Eine Meldestelle, wie wir sie in unserem Antrag fordern, gibt es bereits im Bund und in einigen Bundesländern. Von den dortigen Erfahrungen können wir profitieren und unsere Stelle nach deren Muster aufbauen. Sie hat sich dort als niederschwellig erreichbare Anlaufstelle für betroffene Menschen erwiesen.
Wir brauchen eine zentrale „Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus“. Wer diese Meinung teilt, sollte gleich mit Ja abstimmen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht zur Lebenssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen und zum Stand der Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen – kurz: Teilhabebericht NRW – ist dem zuständigen Fachausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales in der vergangenen Woche vorgestellt worden.
Der NRW-Koalition ist Teilhabe ein sehr wichtiges Anliegen. Durch unseren Antrag „Teilhabe von Menschen mit Behinderungen neu und innovativ gestalten – Inklusion in Nordrhein-Westfalen weiter voranbringen!“ geben wir diesem so wichtigen Thema hier im Plenum das größtmögliche parlamentarische Forum.
Hintergrund des Teilhabeberichtes ist aber auch, dass er zwar umfassende, auf empirische Daten basierende Analysen liefert, dieser Datenbericht aber nicht das Ziel verfolgt, fertige Antworten zur weiteren Ausgestaltung der Politik für Menschen mit Behinderungen zu geben.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Wertschätzung und Verbesserung ist unsere Aufgabe. Wir stoßen also heute wieder eine inklusionspolitische Grundsatzdebatte an, die sich unser Minister KarlJosef Laumann mit dem Vorliegen seines über 300 Seiten starken Teilhabeberichts auch gewünscht hat.
Wir wollen es aber nicht nur bei einer Debatte belassen, sondern die Landesregierung konkret bitten, einen Aktionsplan neu zu entwickeln unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Diskussionen über den Teilhabebericht im zuständigen Fachausschuss.
Unsere Forderungen im Antrag sind unter anderem, den Teilhabebericht mit Verbänden und Organisationen der Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen im Inklusionsbeirat zu beraten.
In diesem Zusammenhang sind auch die Folgen der noch andauernden Coronakrise für Menschen mit Beeinträchtigungen zum Beispiel im Hinblick auf barrierefreie Kommunikation zu untersuchen, insbesondere natürlich für Lebenslagen und Themen, für die die Auswertung dringenden Verbesserungsbedarf mit Blick auf die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen zeigt.
Im Vordergrund steht hier aus meiner Sicht die Teilhabe an Erwerbsarbeit, also mehr Menschen mit Beeinträchtigungen auf den ersten Arbeitsmarkt zu bringen. Wir werden uns Gedanken darüber machen müssen, welche Anreize die Politik für Arbeitgeber schaffen kann, einen Menschen mit Schwerbehinderungen einzustellen. Es braucht hier Anreize, und es braucht auch Akzeptanz, dass Menschen mit Behinderungen in die Mitte unserer Gesellschaft gehören.
Ich appelliere heute an die Mitglieder aller Fraktionen, diesen Prozess konstruktiv zu begleiten und daran mitzuarbeiten, die politischen Weichen dafür zu stellen. Wichtig ist, dass wir neue Wege finden, die wir einschlagen können, und nicht lediglich Bekanntes weiterführen.
In Nordrhein-Westfalen leben mehr als 3,6 Millionen Menschen mit einer Beeinträchtigung. Das bedeutet, dass mehr als jeder fünfte Mensch hier eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung hat. Wir sprechen also nicht über eine kleine Randgruppe, sondern über einen wesentlichen Teil der Bevölkerung. Für jeden Menschen aus diesen 20 % unserer Bevölkerung können vielfältige Barrieren in Bezug auf die Möglichkeit zur selbstbestimmten Lebensführung bestehen. Diese Barrieren fallen je nach Art der Beeinträchtigung, den verfügbaren finanziellen Ressourcen und dem Unterstützungspotenzial aus dem sozialen Umfeld unterschiedlich aus.
Wir können schon aus diesen paar Worten das Fazit ziehen: Die Anforderungen sind so unterschiedlich wie die Menschen selbst, und einen Königsweg Inklusion wird es nicht geben.
Aber wir können gemeinsam und wir wollen das Leben dieser unterschiedlichsten Menschen weiter verbessern. Denn Inklusion ist eine gesellschaftliche Daueraufgabe.
Die weitere Diskussion werden wir natürlich im zuständigen Fachausschuss führen und bitten daher, der Überweisung unseres Antrags zuzustimmen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD-Fraktion rennt zum wiederholten Mal mit dem Kopf vor die gleiche Wand; denn nicht zum ersten Mal fordert sie die Verkleinerung unseres Parlaments. Dabei ist die parlamentarische Demokratie ein hohes Gut unserer Gesellschaft, das es zu schützen und zu verteidigen gilt.
Die zentralen Fragen, die wir alle uns selbst beantworten sollten, sind, wie viel uns eine bürgernahe, demokratische Politik für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen wert ist und wie effektiv unsere Parlamentsarbeit derzeit ist.
Wir Abgeordnete haben einen vollen Terminkalender, insbesondere in den Sitzungswochen des Landtags. Selbst in der Coronakrise waren unsere Arbeitstage nicht mit acht Arbeitsstunden zu bewältigen. Ganz im Gegenteil: Nicht wenige meiner Kolleginnen und Kollegen haben von morgens früh bis abends spät an mobilen Endgeräten gesessen und versucht, die Flut an Herausforderungen digital zu bewältigen.
Aber gehen wir nicht von der Krise, sondern vom Normalzustand aus, den ich beispielhaft anhand meines Wahlkreises aufzeigen möchte. Warendorf I ist ein recht großer, ländlicher Wahlkreis mit acht Kommunen. Mit dem Auto brauche ich von einem Ende zum anderen gut eine Stunde und lege dabei eine Entfernung von rund 60 km zurück. Über Arbeitsmangel vor Ort kann ich mich absolut nicht beklagen, auch nicht in der sitzungsfreien Zeit.
Mein persönlicher Anspruch als Wahlkreisabgeordneter ist es, so oft wie möglich an unserer Basis präsent zu sein. Der Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern ist enorm wichtig. Denn wenn wir unserem Wahlauftrag gerecht werden wollen, müssen wir
immer wissen, was die Menschen in unseren Wahlkreisen aktuell bewegt, und diese Themen für unsere Arbeit hier im Parlament mitnehmen. Und umgekehrt ist es genauso: Wir Abgeordneten transportieren die Politik zu den Menschen.
Eine Verkleinerung des Landtags bedeutet zwangsläufig eine Vergrößerung der Wahlkreise. Die AfD fordert, dass die Zahl der Wahlkreise auf 64 halbiert und die Zahl der Abgeordneten auf 129 reduziert wird. Grob über einen Kamm geschert, hieße das, dass sich die Arbeit der Wahlkreisabgeordneten verdoppelt. Wenn man es logisch betrachtet, hieße das aber auch, dass sich die Zeit, die wir Volksvertreter für unsere parlamentarische Demokratie aufwenden können, quasi auf die Hälfte reduziert.
Speziell in den ländlichen Wahlkreisen betreuen wir Abgeordnete große Gebiete, fahren jeden Monat Hunderte von Kilometern und verbringen tagsüber, abends und an so gut wie jedem Wochenende Stunde um Stunde bei denen, die wir hier in Düsseldorf vertreten.
Demokratie ist mehr, als ein Kreuzchen auf einem Wahlzettel zu hinterlassen. Meine Damen und Herren, Demokratie ist, wenn sich die Wählerinnen und Wähler von uns Abgeordneten vertreten fühlen. Das Vertrauen in politische Institutionen sowie die Demokratieakzeptanz sind auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt von besonderer Bedeutung.
Gerade in Zeiten von Politikverdrossenheit ist die Bindung des einzelnen Abgeordneten an die Menschen im Wahlkreis sehr wichtig. Wird die Anzahl der Wahlkreise reduziert und die Größe der Wahlkreise deutlich ausgedehnt, wird die Bindung zu den Bürgerinnen und Bürgern zumindest schwieriger.
Wir demokratischen Fraktionen wollen, dass der Landtag auch zukünftig die Vielfalt der Menschen und Meinungen in unserem Land abbildet. Dazu gehört nicht nur der Schlagabtausch zwischen Regierung und Opposition, wie wir ihn beispielsweise in der heutigen Plenarsitzung verfolgen konnten, sondern wegen unseres Verhältniswahlrechts auch die Beteiligung kleinerer Parteien an der Meinungsbildung in diesem Hause.
Derzeit werden zehn Abgeordnete benötigt, um eine Fraktion zu bilden. Auf diese Zahl bewegt sich die AfD seit 2017 im Trend konsequent zu. Aber auf die Interna der selbsternannten Alternative möchte ich an dieser Stelle nicht näher eingehen.
Meine Damen und Herren, Demokratie sollte es uns wert sein, finanziert und gepflegt zu werden. Wir lehnen den von der AfD vorgelegten Gesetzentwurf ab, stellen uns aber gerne einer sachlichen und weiterführenden Diskussion und Auseinandersetzung im federführenden Hauptausschuss. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute in zweiter Lesung mit einem Gesetzentwurf der AfD, die damit mehr direkte Demokratie einfordert. Bereits zur ersten Lesung im Juni 2019 habe ich die Meinung der CDU dazu deutlich gemacht:
Wir lassen nicht zu, dass die AfD hier die direkte und indirekte Demokratie gegeneinander ausspielt. Wir als Christlich Demokratische Union stehen zu unserer repräsentativen parlamentarischen Demokratie. An dieser grundsätzlichen Einstellung hat sich nichts geändert.
Der zuständige Hauptausschuss hat sich mit dem Gesetzentwurf befasst und in einer Anhörung externen Sachverstand zurate gezogen. Professor Dr. Frank Decker vom Institut für Politische Wissenschaft und Soziologie an der Rheinischen FriedrichWilhelms-Universität in Bonn hat sich in einer sechsseitigen Stellungnahme intensiv mit den Vorstellungen aus dem Gesetzentwurf befasst und diese bewertet.
Von den zehn Lösungsvorschlägen, die in dem Gesetzentwurf für eine Stärkung der direkten
Demokratie gemacht wurden, sind aus Sicht des Gutachters nur drei überhaupt diskutabel. Die Befürworter der direkten Demokratie behelfen sich häufig mit den angeblich positiven Erfahrungen aus der Schweiz. Dabei übersehen sie geflissentlich, dass die direkte Demokratie dort historisch tief verwurzelt und sowohl in der politischen Kultur als auch in den Institutionen des Regierungssystems fest verankert ist. Diese Kontextbedingungen sind nicht ohne Weiteres auf die Bundesrepublik übertragbar.
Die meisten Forderungen aus dem Gesetzentwurf sind mit unserem parlamentarischen Regierungssystem nicht vereinbar. Im Falle der Volksgesetzgebung könnte sich eine Konkordanzdemokratie Schweizer Art entwickeln. Eine Auflösung des Parteienwettbewerbs und eine Präsidentialisierung des politischen Systems wären die Folge, wenn die Restriktionen für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide auf der Landesebene gelockert würden oder Volksgesetzgebung auf Bundesebene eingeführt würde.
Von obligatorischen Referenden geht diese Gefahr nicht aus. Sie bringen allerdings einen Abstimmungskonservatismus mit sich, der sich negativ auf die Reformfähigkeit auswirken könnte.
Fakultative Referenden oder Volksbefragungen können hingegen von Parlamentariern oder Regierungen missbraucht werden, um unliebsame politische Entscheidungen an das Volk zurückzuverweisen und sich aus der Verantwortung zu stehlen. Da Volksrechte neben dem parlamentarischen einen zweiten Legitimationsstrang aufbauen, durchbrechen sie die festgelegte Rollenverteilung zwischen Regierung und Opposition, die das zentrale Funktionsprinzip des parlamentarischen Systems darstellt.
Vielleicht ist den Abgeordneten der AfD in diesem Parlament auch entgangen, dass bereits im Jahr 2018 die Enquetekommission III mit dem Titel „Subsidiarität und Partizipation. Zur Stärkung der (parla- mentarischen) Demokratie im föderalen System aus nordrhein-westfälischer Perspektive“ eingesetzt
wurde. Auch weil dort eine fokussierte Diskussion geführt wird, macht es keinen Sinn, dass einzelne Parteien jetzt eigene Vorschläge präsentieren, auch wenn das im Rahmen ihrer Oppositionsfunktion natürlich legitim ist.
Die Herausforderung der direktdemokratischen Verfassungsgebung besteht heute zum einen darin, diese in das vorhandene parlamentarische repräsentative System so einzubetten, dass dysfunktionale Wirkungen ausbleiben und sie tunlichst einen demokratischen Mehrwert erzeugen.
Hier gibt es in Nordrhein-Westfalen durchaus noch Optimierungsbedarf. Zum anderen sollen sie mit weiteren, nicht verbindlichen, sogenannten deliberativen Verfahren der Bürgerbeteiligung verknüpft werden, in deren Rahmen sich die Bürger mit den zu entscheidenden Materien vertraut machen können. Auch zu
diesem Komplex, der politisch und verfassungsrechtlich bisher noch weitgehend Neuland ist, wird die Enquetekommission III Handlungsempfehlungen erarbeiten.
Doch nun zurück zu unserem Thema hier im Plenum, dem vorliegenden Gesetzentwurf in der zweiten Lesung. Der Rechtsausschuss stimmte in einer Sitzung am 15. Januar 2020 darüber ab und empfahl dem Hauptausschuss eine Ablehnung. Dieser Empfehlung ist der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 6. Februar mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und Bündnis 90/Die Grünen gefolgt. Dieses Votum werden wir heute bekräftigen. Die CDU-Landtagsfraktion wird gegen den Gesetzentwurf stimmen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ministerpräsident Armin Laschet hat die Selbstverzwergung des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgreich beendet. Endlich werden Themen angepackt, die Rot-Grün jahrelang liegengelassen hat, und endlich spielen wir als bevölkerungsreiches Bundesland wieder eine angemessene Rolle.
Ich betone das direkt am Anfang meiner Ausführungen, weil es in der Natur der Sache liegt, dass ein Ministerpräsident nicht alleine diese Herkulesaufgabe stemmt. Hinter einem guten Regierungschef steht eine Staatskanzlei, die personell und materiell gut aufgestellt sein muss.
Insofern möchte ich der Opposition direkt den Wind aus den Segeln nehmen: An dem Stellenzuwachs in
der Staatskanzlei, den Sie, Frau Müller-Witt, bemängelt haben, gibt es nichts, aber auch gar nichts zu kritisieren.
Sie schreien rein, ich kann meine Stimme etwas anheben, also alles ist denkbar. Aber für die Zuschauer ist es besser, dem Redner folgen zu können.
Erlauben Sie mir die Anmerkung: Das Haushaltsvolumen des Einzelplans 02 verändert sich mit den entsprechenden Schwerpunktsetzungen eines Ministerpräsidenten. Einmal davon abgesehen, dass durch Neuzuschnitte der Ressorts nun die Bereiche Sport und Ehrenamt in der Staatskanzlei verortet sind, haben wir als NRW-Koalition dort zum Beispiel auch die Ruhr-Konferenz, auf die ich später noch näher eingehen werde, sowie das Büro der Antisemitismusbeauftragten angesiedelt. Dass auch unser Land eine solche Funktion braucht, haben wir mit einer sehr breiten Mehrheit hier im Plenum gemeinsam beschlossen. Wenn man sich die Presseberichte der vergangenen Wochen aufmerksam durchliest, dann stellt man fest, dass ihre Bedeutung leider immer wichtiger wird.
Neu angemeldet worden sind insgesamt 77 Planstellen und Stellen. Das klingt zunächst einmal viel, aber wenn man diese Zahl aufschlüsselt, ist leicht zu erkennen: Längst nicht alle neuen Stellen führen zu einem Personalaufwuchs. Beispielsweise sind in zehn Fällen die Verträge von Teamassistenzen, Vorzimmerkräften, Fahrern und einem Disponenten für den Fahrdienst mit sachgrundloser Befristung entfristet worden. Darüber gibt es sicherlich nichts zu diskutieren. Und nicht zuletzt muss man anerkennen, dass die Regierungsumbildung 2017 zu einigen Personalwechseln in engen Bereichen der Führungsebene geführt hat.
Die übrigen Planstellen werden gebraucht, weil es zum Teil massive Aufgabenzuwächse in den verschiedenen Bereichen gab und gibt. Hier sind zu nennen: das NRW-Büro in Israel, die Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Benelux-Ländern und schließlich eine vertiefte Bürger- und Medienarbeit. In Zeiten, in denen unsere Demokratie infrage gestellt und angegriffen wird, ist es wichtiger denn je, Politik zu erklären und den Kontakt zum Bürger zu suchen, nicht nur physisch, sondern auch über die digitale Kommunikation.
Es bleibt darüber hinaus festzustellen, dass es auch in Zeiten der Haushaltskonsolidierung wichtig ist, durch Öffentlichkeitsarbeit die Interessen des gesamten Landes wirksam zu vertreten, seine Vorteile zu stärken und Qualitäten zu vermitteln und so das Landesbewusstsein zu festigen.
Somit, Frau Müller-Witt, ist es falsch, an dieser Stelle von einem wachsenden Kommunikationsbedürfnis zu sprechen, sondern Aufgabenzuwachs und eine stärkere Präsenz NRWs stehen hier im Vordergrund. So, meine Damen und Herren, kommt NRW voran. NRW wird wieder mehr wahrgenommen.
Nun zur Ruhr-Konferenz: Sie setzt an die Stärken der Metropolregion Ruhr an. Sie bringt Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Gewerkschaften, Wissenschaft und Kultur, Stiftungen und Kirchen, Verbände und Vereine und vor allem die 53 Städte und Gemeinden im Ruhrgebiet zusammen. Nach der Phase des Zuhörens hat die Landesregierung zum Übergang in die Entscheidungsphase am 26. September 2019 im Hauptausschuss berichtet:
Mit Kabinettsbeschluss vom 5. November 2019 wurde die dritte Phase der Ruhr-Konferenz zur Umsetzung der Projekte eingeleitet. Unter dem Leitmotiv „Chancenregion Ruhr“ soll das Programmpaket mit 74 Projekten dem Ruhrgebiet wichtige Impulse in fünf zentralen Handlungsfeldern geben: Mobilität, Wirtschaft, gelebte Vielfalt, Energie und Bildung.
Im Einzelplan 02 haben wir nun die Aufgabe, auch die Grundlagen dafür zu schaffen, damit die Projekte angestoßen werden können, und diese entsprechend zu begleiten. Eine Stimme für den Haushalt 2020, für den Einzelplan 02 des Jahres 2020, ist damit auch eine Stimme für ein starkes Ruhrgebiet.
Die CDU-Landtagsfraktion bewertet den Einzelplan als schlüssig, ausgewogen und notwendig und wird diesem sowie dem vorgelegten Haushaltsentwurf für 2020 insgesamt zustimmen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute steht das Umsetzungsgesetz zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages in Nordrhein-Westfalen zur Abstimmung.
Die Regulierung des Glücksspiels ist ein Thema, das politisch über Jahre begleitet wurde und auch noch weiter begleitet werden muss. Über den vorliegenden Gesetzentwurf haben wir in mehreren Ausschusssitzungen diskutiert – meistens konstruktiv, wie ich an dieser Stelle positiv erwähnen möchte – und am 26. September im Rahmen einer Expertenanhörung externen Sachverstand zurate gezogen.
Hinweise aus der Anhörung haben wir im Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP aufgegriffen und einige Klarstellungen vorgenommen. Insbesondere die Kompetenz für die Bekämpfung von Geldwäsche verbleibt weiterhin bei den Bezirksregierungen.
Die Landesregierung geht das Problem der Geldwäsche mit Entschlossenheit an und möchte dafür die optimalen Voraussetzungen schaffen. Erfreulicherweise ist der Änderungsantrag einstimmig angenommen worden und in den Gesetzentwurf eingeflossen.
Ein weiteres uns – und auch mir persönlich – wichtiges Thema ist der Spielerschutz. Ein effektiver und kohärenter Spielerschutz ist der Ausgangspunkt unserer Arbeit im Bereich der Glücksspielregulierung. Deswegen ist mit den vorliegenden Regelungen der Schutz Minderjähriger und Suchtgefährdeter auch weiterhin gewährleistet.
Wir sind insbesondere Frau Ilona Füchtenschnieder, der Leiterin der Landeskoordinierungsstelle Glücksspielsucht, für ihre Hinweise in der Anhörung dankbar, die sicherlich in unsere weitere Arbeit einfließen werden.
Zurück zu den Grundlagen: Basis der Regulierung des Glücksspielwesens ist derzeit ein Staatsvertragsentwurf zum Glücksspielwesen in Deutschland. Dieser Staatsvertrag ist bis zum 30. Juni 2021 befristet. Nach § 10a Glücksspielstaatsvertrag können derzeit im Rahmen einer befristeten Experimentierklausel länderübergreifend gültige Konzessionen für das Anbieten von Sportwetten erteilt werden. Der Staatsvertrag kann jedoch an dieser Stelle nicht umgesetzt werden.
Daher sieht der Änderungsantrag im Wesentlichen vor, dass die Kontingentierung der Sportwettenkonzessionen auf 20 für die Dauer der Experimentierphase aufgehoben wird. Art. 2 des Ausführungsgesetzes enthält die erforderlichen Änderungen. Neben Änderungen, die sich aus Vergaben der Rechtsprechung ergeben, müssen insbesondere die Erlaubnisvoraussetzungen für die Wettvermittlungsstellen an die geänderte Rechtslage angepasst werden. Sie ähnelt nunmehr derjenigen für Spielhallen.
Die Begründung für den Änderungsantrag war also, die Übergangsfrist für bestehende Sportwettenannahmestellen um ein Jahr auf den 30.06.2022 zu verlängern. Somit besteht Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Wir sehen, dass über viele Entwicklungen im Bereich des Glücksspiels breit diskutiert wird. Wir wollen dem mit dem aktuellen Übergangsgesetz nicht vorgreifen, sondern eher den jetzigen Zustand einfrieren. Wir sprechen heute also insgesamt über die Verlängerung einer Übergangsregelung, die Zeit gibt, eine bessere Lösung mit den Ländern auszuhandeln und zu ratifizieren.
An dieser Stelle möchte ich abschließend dankend betonen, wie sehr sich der Chef der Staatskanzlei, Nathanael Liminski, dieses Themas annimmt. Das betrifft nicht nur den uns vorliegenden Glücksspielstaatsvertrag, sondern auch die Verhandlungen für den kommenden.
Die regelmäßigen und ausführlichen Berichte im Ausschuss zeigen, wie komplex das Thema „Glücksspielregulierung“ ist und wie anspruchsvoll es ist, 16 Länderinteressen in einen Ausgleich zu bringen. Es wird noch viel weitere Arbeit auf ihn zukommen, für die ich an dieser Stelle noch einmal viel Erfolg wünschen möchte.
Das ist sicherlich nicht das letzte Mal, dass wir uns mit der Materie „Glücksspiel“ befassen. Wir werden dem Gesetz selbstverständlich zustimmen. Ich darf noch einmal um Ihre Zustimmung werben. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eine Reform des Staatsvertrags über die Hochschulzulassung von 2008 wurde von den Ländern bereits im Jahre 2015 erarbeitet.
Dieser hatte im Wesentlichen zum Inhalt, das zentrale Vergabeverfahren in prozessualer und technischer Hinsicht in das technisch aktuelle Verfahren zur Koordinierung von Studienplätzen in den örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen zu integrieren, was aufgrund der technischen Überalterung des zentralen Vergabeverfahrens erforderlich geworden war.
Meine Damen und Herren, das Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und zur Neufassung des Hochschulzulassungsgesetzes in
Nordrhein-Westfalen ist notwendig, damit wir hier eine verfassungskonforme und moderne Neufassung beschließen – wie die anderen Bundesländer auch.
Die eingangs erwähnte Reform, die 2015 erarbeitet wurde, hat sich als Staatsvertrag der Länder über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung vom 21. März 2016 noch vor Inkrafttreten aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung als überholt erwiesen wurde daher von fünf Bundesländern nicht mehr ratifiziert.
Der wesentliche Kritikpunkt des Bundesverfassungsgerichts war, dass die bisherigen Auswahlkriterien mit der Berufsfreiheit aus Art. 12 Grundgesetz unvereinbar sind.
Übergangsweise war die Regel weiter anwendbar. Doch diese Frist für die Länder läuft Ende 2019 ab. Es besteht also in der Tat Handlungsbedarf.
Mit einem neuen Staatsvertrag, der bereits von den Regierungschefinnen und -chefs der Länder unterzeichnet wurde, wird den im Urteil des Bundesverfassungsgerichts aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Bedenken abgeholfen. Dieser Staatsvertrag bedarf der Zustimmung der Länder. Wir von der CDU-Landtagsfraktion – so viel darf ich vorwegnehmen – werden diese Zustimmung heute gerne geben.
Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 4. Juli und kurz nach der Sommerpause am 12. September in einer Expertenanhörung ausführlich mit dem Staatsvertrag auseinandergesetzt. Eine abschließende Beratung fand Ende September in einer gemeinsamen Sitzung von Haupt- und Wissenschaftsausschuss statt.
Hervorheben möchte ich an dieser exponierten Stelle im Plenum noch einmal die positiven Anmerkungen der Sachverständigen zum vorliegenden Gesetzentwurf. Insbesondere der Sachverständige Professor Dr. Holger Burckhart, Rektor der Universität Siegen und stellvertretender Vorsitzender des Stiftungsrats der Stiftung für Hochschulzulassung, sagte, dass die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen insbesondere den im Gesetzentwurf enthaltenen Spielraum für die Studienplatzvergabe begrüßen.
Konkreter: Der Staatsvertrag sieht an diversen Stellen für die Studienplatzvergabe im zentralen Verfahren einen gewissen Spielraum für landesgesetzliche Regelungen vor. Man könnte auch umgekehrt sagen: Dem Landesgesetzgeber obliegt hier eine Konkretisierungspflicht. Diesen Spielraum kleidet das neue Hochschulzulassungsgesetz aus, und zwar im Lichte der in Nordrhein-Westfalen stark gelebten Hochschulautonomie.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist gut. Wir werden ihm zustimmen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich werbe um Ihre Unterstützung für das Gesetz zum
Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und zur Neufassung des Hochschulzulassungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen. Der federführende Hauptausschuss empfiehlt einstimmig, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/6538 – unverändert anzunehmen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Ich wünsche allen einen schönen Abend nach dieser vorletzten Debatte des heutigen Plenartags. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal debattieren wir einen Showantrag der selbsternannten politischen Alternative. Wie im Internet leicht herauszufinden ist, wurden ähnliche Anträge bzw. Gesetzentwürfe bereits in anderen Bundesländern gestellt – Herr Tritschler, Sie hatten es ja selbst erwähnt.
Um die Richtung der CDU vorwegzunehmen: Wir lassen nicht zu, dass die AfD direkte und indirekte Demokratie gegeneinander ausspielt. Wir als Christlich Demokratische Union stehen zu unserer repräsentativen parlamentarischen Demokratie und bekennen uns ausdrücklich dazu.
Erst im letzten Monat blickten wir auf unser 70 Jahre altes Grundgesetz zurück. Unser Grundgesetz steht für eine 70-jährige erfolgreiche Geschichte Deutschlands, eine große politische Kultur und vor allem für eine hohe Akzeptanz auch in der Bevölkerung. Deutschland fährt mit der repräsentativen Demokratie sehr gut.
Sehen Sie sich doch hier im Plenarsaal einmal um. Auf den Tischen der Abgeordneten und auf der Regierungsbank in der ersten Reihe sind Mikrofone installiert. 199 Abgeordnete haben Rederecht, weil ihnen das Volk dieses Recht mit den Wählerstimmen übertragen hat. Die Bürgerinnen und Bürger haben ihre Stimme abgegeben und den Abgeordneten verliehen. Wir alle vertreten hier die Wählerinnen und Wähler. Wir setzen den Wählerwillen um, und wir stehen an der Basis in unseren Wahlkreisen im ganzen Bundesland mit eben jenen, die uns gewählt haben, im guten und regelmäßigen Austausch.
Wir sind die Botschafter unserer Wahlkreise hier im Parlament. Wir tragen die jeweils aktuellen Themen aus unseren Heimatorten in unsere Arbeitskreise und in unsere Fraktionen. Daraus können sich Anträge und parlamentarische Initiativen entwickeln. So transportieren wir Abgeordnete die Themen der Men
schen hierher in das Parlament. Wir debattieren darüber und beschließen, wir setzen um und gestalten unser Land Nordrhein-Westfalen.
Auch die Regierungsvertreter sind diesem Wählerwillen verpflichtet. Sie setzen das um, was die regierungstragenden Fraktionen in den Wahlprogrammen und gemeinsam im Koalitionsvertrag festgehalten haben. Diese Themen stehen vorher fest. Die Bürger entscheiden, was ihnen wichtig ist und welche Partei ihre Ziele am besten definiert.
Das, meine Damen und Herren, ist gelebte Demokratie – ergänzt um sinnvolle Elemente direkter Demokratie, über deren Umfang und Ausgestaltung man sicherlich immer wieder nachdenken kann.
Zwei Beispiele möchte ich hier anführen: Kürzlich gab es eine Bürgerbefragung in Wuppertal, bei der die Einwohnerinnen und Einwohner per Briefwahl abstimmen konnten, ob sie dem Bau einer Seilbahn vom Hauptbahnhof zum Unicampus befürworten oder nicht. Außerdem waren die Bürgerinnen und Bürger in meiner Heimatstadt Oelde im wunderschönen Kreis Warendorf kürzlich dazu aufgerufen, per Bürgerentscheid über die Neugestaltung des Marktplatzes abzustimmen.
Wir als NRW-Koalition haben an dieser Stelle die Rahmenbedingungen in der Gemeindeordnung für Bürgerbeteiligungen vor Ort bereits verbessert.
Wagt man es, sich mit dem erkennbar mit der sprichwörtlich heißen Nadel gestrickten Gesetzentwurf näher auseinanderzusetzen, erkennt man, welch Geistes Kind er ist.
Allein dass sich große Teile dieses Gesetzentwurfes mit der Auflösung des Parlaments durch Volksentscheide befassen, zeigt, worum es tatsächlich geht: einen Angriff auf dieses Haus und damit die Demokratie in Nordrhein-Westfalen.
Wir werden diese Angriffe auf unsere Institutionen durch eine Fraktion von rechts außen nicht zulassen und weiterhin mit den demokratischen Parteien um das rechte Maß von direkter und indirekter Demokratie ringen, damit unsere Demokratie, die Demokratie aller Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen, daraus gestärkt hervorgeht.
Auch wenn wir den Gesetzesentwurf inhaltlich ablehnen, stimmen wir der Überweisung an den federführenden Hauptausschuss und den mitberatenden Rechtsausschuss zu.
Gestatten Sie mir nur einmal eine direkte Frage zum Schluss. Meinen Sie es mit diesem Antrag wirklich ernst? Sie haben diesen Antrag ja auch schon in anderen Bundesländern gestellt.
Ich sage es Ihnen: Es ist wieder einmal nur Klamauk. Schon häufiger fand nach Ihren Anträgen in den Fachausschüssen keine vertiefende Debatte statt.
Bei dem Wunsch nach einer Anhörung konnten Sie schon häufiger keine Sachverständigen benennen.
Allein im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – da bin ich auch Mitglied – konnten Sie schon viermal zu den von Ihnen beantragten Anhörungen keine eigenen Sachverständigen benennen.
Die Tatsache, dass Sie es unterlassen haben, Ihrem Gesetzentwurf eine ordentliche Begründung beizufügen, zeigt, wie oberflächlich Sie sich mit dem Thema beschäftigen, und dass es Ihnen um eines sicherlich nicht geht: eine sachliche Debatte zur Stärkung plebiszitärer Elemente. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die antragstellende Fraktion hat die Analyse der MonitoringStelle am Deutschen Institut für Menschenrechte mit dem Titel „Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen“ anscheinend so gründlich gelesen, dass sich deren Gliederung im Antrag sehr gut wiedererkennen lässt.
Mit der Verabschiedung des Inklusionsstärkungsgesetzes hat der Landtag Nordrhein-Westfalen am 14. Juni 2016 einen rechtlichen Rahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in unserem Bundesland geschaffen. Diesen Rahmen mit konkreten Maßnahmen schrittweise weiter auszugestalten, seine Wirkung zu beobachten und notwendige Anpassungen vorzunehmen, ist eine langfristige politische Aufgabe. Ich hebe hervor, die Betonung liegt hier auf „schrittweise“ und „langfristig“.
Den Prozess dazu begleitet das Deutsche Institut für Menschenrechte dauerhaft und unabhängig seit dem 1. März 2017. Es ist gut, dass wir in dem nun vorliegenden Bericht lesen dürfen, dass in NordrheinWestfalen viele Fortschritte bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu verzeichnen sind.
Falsch ist aber, wenn im vorliegenden SPD-Antrag behauptet wird, dass besonders die wichtigen Maßnahmen der rot-grünen Vorgängerregierung gewürdigt würden. Wenn wir von „dauerhaft“ und „schrittweise“ sprechen, müssen wir uns so weit ehrlich machen, dass klar ist: Dann wird ein Schritt nach dem anderen gegangen. Natürlich ist es richtig und gut, dass die zuerst gegangenen Schritte auch zuerst Wirkung zeigen.
Meine Damen und Herren, in Nordrhein-Westfalen leben rund 1,8 Millionen schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %. Das entspricht gut 10 % der Bevölkerung von NRW. Es ist davon auszugehen, dass deutlich mehr Menschen – vermutlich rund 25 % der Bevölkerung – längerfristige Beeinträchtigungen bzw. Behinderungen haben. Für das Leben dieser Menschen ist es von zentraler Bedeutung, ob und wie sie ihre Menschenrechte wahrnehmen können.
Die NRW-Koalition bekennt sich ausdrücklich zur UN-Behindertenrechtskonvention, und die Monitoring-Stelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte unterstützt Landtag und Landesregierung bei deren Umsetzung.
Die im vorliegenden Bericht benannten Herausforderungen betreffen die Themenfelder „Bildung“, „Teilhabe an Arbeit“, „selbstständiges Wohnen“ und „Mobilität“. Die genannten Bereiche sind uns aus zum Teil abgeschlossenen, zum Teil noch laufenden Gesetzgebungsverfahren und aus zahlreichen Gesprächen mit Verbänden der Menschen mit Behinderung, mit denen wir in regelmäßigem und engem Austausch stehen, grundsätzlich bekannt. Denn so ist es, und so soll es auch sein: Die Menschen mit Behinderungen sind Experten in der eigenen Sache.
Das Recht auf individuelle Entscheidungen, wo, wie und mit wem die betroffenen Menschen leben und arbeiten wollen, ist zu respektieren. Die auch von Minister Karl-Josef Laumann immer wieder verwendete Vokabel dafür heißt „Selbstbestimmung“.
Ich denke, in dieser Sache haben wir Einigkeit: Schritt für Schritt in ein selbstbestimmtes, inklusives Leben gehen und immer einen Schritt nach dem anderen machen.
Soweit ich informiert bin, hat es im Rahmen der Beratungen zum Inklusionsstärkungsgesetz in der letzten Wahlperiode eine sehr konstruktive und fachbezogene politische Auseinandersetzung gegeben. Teile der CDU-Vorschläge, zum Beispiel das Wahlrecht für alle, sind komplett in den Gesetzentwurf eingeflossen und damit in NRW bereits vor dem aktuellen Bundesverfassungsgerichtsurteil umgesetzt worden.
Ich ärgere mich über die Polemik des SPD-Antrags, in dem behauptet wird, die schwarz-gelbe Landesregierung ruhe sich auf den Vorarbeiten von Rot-Grün aus. Diese Behauptung wird auch der Sache überhaupt nicht gerecht.
Ich weise sie daher in aller Entschiedenheit zurück.
Ebenso kritisiere ich, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Sozialdemokraten, behaupten, dass fast zehn Jahre nach Inkrafttreten der UNBehindertenrechtskonvention die dort kodifizierten Rechte für Menschen mit Behinderung nicht umfassend verwirklicht seien. Das können sie auch gar nicht.
Zum einen hat die Umsetzung erst vor zwei Jahren begonnen. Wenn es Ihnen nun nicht schnell genug geht, sage ich: Sie hätten viel eher anfangen können.
Zum anderen gehen wir diesen Weg weiter Schritt für Schritt und einen Schritt nach dem anderen.
Dieses so wichtige Thema parteipolitisch zu instrumentalisieren, halte ich für den komplett falschen Weg. Vielleicht gehen Sie noch einmal in sich, überlegen und unterstützen unseren Entschließungsantrag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über das Gesetz zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in den Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes Nordrhein-Westfalen – kurz Landarztgesetz genannt.
Nach der Einbringung ins Plenum haben wir uns im Ausschuss unter anderem in einer Expertenanhörung mit diesem Thema befasst. Wie bereits im Fachausschuss, so werbe ich heute auch an dieser Stelle für die Zustimmung zu diesem Gesetz.
Wir alle wissen, dass die hausärztliche Versorgung in vielen Regionen NRWs bereits heute angespannt ist, insbesondere im ländlichen Raum. Wir können es uns nicht leisten, dies einfach hinzunehmen. Die Zeit drängt. Es ist kurz vor zwölf.
Der traurige aber leider allzu wahre Hintergrund für dieses Gesetz ist, dass kaum ein Arzt mehr aufs Land möchte. Gründe dafür gibt es sicherlich viele, und nicht alle können wir politisch lösen. Die allzu schnell geforderte Aufstockung der Zahl der Studienplätze in der Medizin ist sicherlich nicht grundsätzlich verkehrt, löst das Problem allein aber nicht, solange nur wenige Mediziner aufs Land ziehen möchten.
Nordrhein-Westfalen hat deshalb als erstes Bundesland einen Gesetzentwurf für eine Landarztquote vorgelegt. Der von Bund und Ländern beschlossene Masterplan 2020 zur Reform des Medizinstudiums stellt es den Ländern frei, bis zu 10 % der Plätze an Studenten zu vergeben, die sich vertraglich verpflichten, nach dem Studium zehn Jahre lang in einer unterversorgten Region zu praktizieren. NordrheinWestfalen hat sich auf 7,6 % festgelegt. Konkret sollen ab dem Wintersemester 2019/2020 insgesamt 168 Plätze über die neue Quote vergeben werden.
Es war für Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann nicht schwierig, die medizinischen Versorgungslücken mit Blick auf die Altersstruktur der niedergelassenen Hausärzte zu belegen, die für die Quote sprechen, und die sich in den nächsten Jahren noch einmal verschärfen wird.
Im zurückliegenden Jahrzehnt stieg die Zahl der ausscheidenden Ärzte bei uns in Nordrhein-Westfalen um 80 % und übertraf die der neu zugelassenen Ärzte um mehr als die Hälfte. Allein im Jahr 2016 sind 450 Hausärzte ausgeschieden. 200 kamen als Allgemeinmediziner aus der Ausbildung. Zudem wird nur jeder zehnte der ausgebildeten Ärzte in NordrheinWestfalen Allgemeinmediziner. Das sind nun einmal die Fakten.
Wir in Nordrhein-Westfalen betreten mit diesem Gesetz sicherlich Neuland. Wir übernehmen somit auch eine Vorreiterrolle in Deutschland.
Lassen Sie mich einem Punkt der Diskussion vorbeugen. Mit der Landarztquote allein wird diese Lücke nicht kurzfristig zu schließen sein. Eine Medizinausbildung dauert nun einmal ihre Zeit. Die Experten in unserer Anhörung am 21. November dieses Jahres sprachen von 13 Semestern Regelstudienzeit, dazu die anschließende Weiterbildung. Die Facharztausbildung folgt dem ja auch noch.
Zur Anhörung im Fachausschuss. Die Mehrzahl der Experten spricht in ihren Kernaussagen von einem stimmigen Gesetzentwurf. Herr Dr. Windhorst von der Ärztekammer Westfalen-Lippe sagte, er befürworte die Landarztquote. So äußerte sich auch Dr. Gerhard Nordmann von der kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe zur Quote, dass sie ein Baustein sei im großen Paket der Dinge, die wir angehen wollen.
Frau Anke Richter-Scheer, die den Hausärzteverband Westfalen-Lippe vertrat, schilderte selbst die Situation, dass sie aufgrund ihres Abiturdurchschnitt zwei Jahre auf einen Studienplatz warten musste. Jetzt hat sie eine Praxis in einem kleinen Ort auf dem Land übernommen, und wenn sie jetzt aufhören würde, fielen gleich 50 % der Hausärzte weg.
Weitere Hinweise zu den Auswahlkriterien aus der Anhörung haben wir natürlich notiert. Auswahlkriterien können angepasst werden. Wir werden zunächst Erfahrungswerte sammeln müssen.
Ja, diese Quote ist ein wichtiger Baustein, der erst auf lange Zeit hin wirken wirkt. Daher haben wir auch ein ganzes Paket weiterer Maßnahmen geschnürt: die Aufstockung der Medizinstudienplätze an der Uni Witten/Herdecke, eine neue Medizinfakultät an der Uni Bielefeld, Lehrstühle für Allgemeinmedizin an allen Medizinfakultäten und noch weitere Maßnahmen.
Zum Schluss meiner Rede kurz ein paar Anmerkungen zum Entschließungsantrag der Grünen. Sie haben sieben Jahre lang die Gesundheitsministerin in diesem Land gestellt. Warum hat sie nichts getan und zumindest ansatzweise versucht, die Forderungen aus dem Entschließungsantrag umzusetzen?
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, dass ein Bündel von Maßnahmen umgesetzt wird. Dass dies in den kommenden Jahren nicht nur die Allgemeinmediziner betreffen wird, ist auch erkannt. Wir bitten daher um Zustimmung zum Landarztgesetz. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Professor Bovermann, das Lob am Anfang Ihrer Rede hat mir sehr gut gefallen. Es hätte durchaus noch länger andauern können.
Sie werden, wenn Sie meine Ausführung gehört haben, sicherlich zustimmen. Ausgaben königlichen Ausmaßes sehe ich nicht. Wenn man in NordrheinWestfalen allerdings Veränderungen vornehmen und wenn man auch im Bund neue Akzente setzen will, dann führt das natürlich auch einmal zu Personalverschiebungen innerhalb der Staatskanzlei. – Aber nun zu meiner Rede.
Zum Einzelplan 02 – Ministerpräsident – möchte ich im Namen der CDU-Fraktion im Wesentlichen zwei bestimmende Themen hervorheben. Das sind auf der einen Seite die Ruhrkonferenz und auf der anderen Seite der Antisemitismus, über den wir in den vergangenen Monaten häufiger geredet und debattiert haben, als uns vielleicht lieb gewesen ist.
Die Ruhrkonferenz soll bis 2030 entscheidende Impulse für die Region geben. Um diesen Prozess zu begleiten und zu gestalten, sind je ein Arbeitsstab in Düsseldorf und in Essen eingerichtet worden. Das bedeutet Positionen für Sach- und Projektmittel sowie zwei Planstellen. Bereits in seiner Regierungserklärung 2017 hatte Ministerpräsidenten Armin Laschet die Ruhrkonferenz angekündigt. Er ist damit nach Johannes Rau der erste Ministerpräsident in Nordrhein-Westfalen, der eine ganze Region zu einer gemeinsamen Konferenz an einen Tisch bittet.
Der strukturierte Prozess der Ruhrkonferenz der NRW-Koalition, der durch einen eigenen Arbeitsstab in der Staatskanzlei zu einem fest verankerten Element der Regierungsarbeit wird, ist auch ein Zukunftsmodell für moderne Governance-Strukturen.
Der Politik wird gerne vorgeworfen, dass sie bürgerfern arbeite und die Interessen der Menschen aus den Augen verliere. Mit diesem neuen Dialogformat soll im Ruhrgebiet gemeinsame bürgernahe Politik umgesetzt werden.
Permanente Bürger- und Expertenbeteiligung soll und wird in allen Arbeitskreisen stattfinden. Dieses Selbstverständnis von kooperativer Gesellschaftsentwicklung ist sicherlich anspruchsvoll; damit wird aber ein Zukunftsprojekt geschaffen, in das wir heute investieren müssen.
Das Ruhrgebiet hat das Potenzial, sich zur erfolgreichen, wettbewerbsfähigen und lebenswerten Metropolregion im digitalen Zeitalter zu entwickeln. Ziel der Ruhrkonferenz ist es, diesen Prozess voranzutreiben. Ich bin sicher, dass dies eine lohnenswerte Investition sein wird.
Damit komme ich zum zweiten Schwerpunkt meines Redebeitrags: Antisemitismus. 300.000 Euro sind für den bzw. die Antisemitismusbeauftragte im Einzelplan 02 eingestellt. Seit Anfang November dieses Jahres ist bekannt, dass die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur Antisemitismusbeauftragten in Nordrhein-Westfalen berufen worden ist.
Die „Jüdische Allgemeine“ zitierte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger am 6. November dieses Jahres damit, dass eine Demokratie alles tun müsse, damit Menschen jüdischen Glaubens ihre Religion in Deutschland ohne Angst vor Bedrohung leben können.
In unserem Bundesland lebt die größte jüdische Gemeinde Deutschlands. Mit der Berufung der Antisemitismusbeauftragten hat die Landesregierung den fraktionsübergreifenden Beschluss des Landtags umgesetzt. Sie soll vor allem präventive Maßnahmen der Antisemitismusbekämpfung initiieren und koordinieren sowie Ansprechpartnerin für Opfer antisemitischer Übergriffe sein.