Protokoll der Sitzung vom 12.12.2018

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die wichtigste Regelung in diesem Gesetz ist die kürzeste: Das Gesetz zur Stärkung des Kreistages wird nämlich aufgehoben, noch bevor es in Kraft tritt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von SPD und Grünen, Sie wissen, dass mit diesem Gesetz zur Stärkung des Kreistages damals genau das Gegenteilige beabsichtigt war. Denn Sie hatten tiefgreifende Eingriffe in die Verfassung unserer Kreise beschlossen. Die Stellungnahmen im Rahmen der Anhörungen – damals wie heute – zu dem Gesetzentwurf, insbesondere der kommunalen Spitzenverbände, haben gezeigt, dass es damals keine Begründung für dieses Gesetz gab und dass es jetzt eine gute Begründung dafür gibt, es gar nicht erst in Kraft treten zu lassen.

Denn die Kreise in Nordrhein-Westfalen leisten eine hervorragende Arbeit. Wir haben in den Kreisen kein Demokratiedefizit. Im Gegenteil! Deswegen wollen wir die bewährte Arbeit, wie wir sie kennen, entsprechend auch für die Zukunft absichern. Mit diesem Gesetzentwurf bewahren wir die Kreise vor überflüssigen Experimenten und lassen sie in Ruhe arbeiten.

Gleichzeitig setzen wir weitere Modernisierungen in der Gemeindeordnung um, wie sie im Koalitionsvertrag vorgesehen sind. Dazu gehört die Möglichkeit einer Vorprüfung bei Bürgerbegehren in Bezug auf deren Zulässigkeit. Dies ist ein wichtiger Baustein, um dafür Sorge zu tragen, dass eine wichtige und längst überfällige Stärkung des Bürgerbegehrens als unverzichtbarer Baustein unmittelbarer Demokratie in unseren Kommunen zum Tragen kommt.

Auf die Aufwandsentschädigungen ist bereits eingegangen worden. Sie wissen aus Ihrer kommunalen Praxis, egal welcher Couleur Sie angehören, dass die Stadträte und die Kreistage sehr unterschiedliche Regelungen gefunden haben – je nachdem, wie man das Ganze vor Ort diskutiert hat. Wir hatten die Situation, dass entgegen einem Erlass – damals noch des vorherigen für Kommunales zuständigen Ministers – Räte komplette Ausschüsse ausgenommen haben. Normalerweise hätten wir dies über die obere Kommunalaufsicht verfolgen lassen müssen. Das

haben wir jedoch nicht getan und stattdessen beschlossen, erst einmal nach einer Lösung zu suchen.

Insofern bietet das, was hier vorgetragen wird, in der Tat die Möglichkeit, im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung – je nachdem, wie man es vor Ort betrachtet – Entscheidungen zu treffen.

Gestatten Sie mir, darüber hinaus auf etwas einzugehen, was bisher noch nicht Gegenstand war. Wir schaffen eine unnötige Bürokratie ab, nämlich die Doppelschleife bei der Umlagengenehmigung, die aus unserer Sicht völlig unnötig gewesen ist. Sie hat auch zu gar keinem Ergebnis geführt – außer dazu, Prozesse zu verlängern. Vor diesem Hintergrund tragen wir dem Erfordernis Rechnung, überflüssige Bürokratie zu beseitigen.

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Abschließend gestatten Sie mir bitte noch einen Hinweis in Bezug auf den Landesverband Lippe. – Jetzt wird es ruhig. Wenn es um Lippe geht, wird es im Saal ruhig.

Sie wissen, dass das benötigte IT-Verfahren schlicht abgeschaltet wird. Die Umstellung des Landesverbandes Lippe von der Kameralistik auf die Doppik wurde noch von der Vorgängerregierung eingeleitet. Wir sehen mit dem Gesetzentwurf vor, dass – sofern Sie ihn annehmen – im Jahr 2018 einmalig der Umstellungsaufwand von 150.000 Euro ausgeglichen wird und ab 2019 eine jährliche pauschale Abgeltung in gleicher Höhe erfolgt.

Vielleicht trägt das noch einmal zur Klarstellung bei. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin Scharrenbach. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass wir am Schluss der Aussprache sind.

Damit können wir zur Abstimmung kommen, und zwar erstens über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/2994. Der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen empfiehlt in der Drucksache 17/4518, den Gesetzentwurf in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und nicht über den Gesetzentwurf.

Wer möchte der Beschlussempfehlung zustimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von CDU, FDP und AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Langguth. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/2994 in der Fassung der Beschlussempfehlung Drucksache 17/4518 mit dem

festgestellten Ergebnis angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet worden.

Zweitens lasse ich über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/4545 abstimmen. Ich darf fragen, wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben möchte. – Das sind erwartungsgemäß die Abgeordneten der SPD. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von CDU, FDP und AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Langguth. Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist der Entschließungsantrag damit abgelehnt worden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der Beratungen zum Tagesordnungspunkt 10.

Ich rufe auf:

11 Viertes Gesetz zur Änderung des Justizgeset

zes Nordrhein-Westfalen – Erweiterung der untergesetzlichen Normenkontrolle nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/3580

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses Drucksache 17/4320

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und teile gleichzeitig mit, dass sich die Fraktionen nach meinem Kenntnisstand darauf verständigt haben, die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. (siehe Anlage 2)

Das bleibt auch nach dem Blick in die Runde so. Herzlichen Dank. Damit sind wir auch schon am Schluss der Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in der Drucksache 17/4320, den Gesetzentwurf Drucksache 17/3580 unverändert anzunehmen. Somit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung.

Ich darf fragen, wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der fraktionslose Abgeordnete Langguth. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Das sind die Abgeordneten der AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/3580 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe auf:

12 Gesetz zur Umsetzung der Pflegeberufereform

in Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/3775

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 17/4524

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU der Frau Abgeordneten Oellers das Wort. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die demografische Entwicklung stellt unsere Gesellschaft und auch die Landespolitik vor große Herausforderungen. Gerade im Pflegebereich können wir einer immer älter werdenden Gesellschaft nur mit ausreichenden Pflegefachkräften begegnen, die ihren Job gerne und motiviert machen.

Wir müssen die Pflegeberufe deshalb deutlich attraktiver gestalten und bei der Suche nach Fachkräften auch beachten, dass das Schulabgangsniveau unserer heutigen Jugendlichen immer weiter ansteigt. Inzwischen haben 80 % der Schülerinnen und Schüler eine Hochschulzugangsberechtigung. Das muss auch in der Pflegeausbildung berücksichtigt werden, wenn wir die junge Generation für den Pflegeberuf begeistern möchten.

Um die Ausbildung in der Pflege zukunftsfähig zu machen, hat der Bund im Juli 2017 die Reform der Pflegeberufe beschlossen. Damit wird die Abkehr von der bisher dreigeteilten Ausbildung in Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege eingeleitet und eine einheitliche, generalistische Pflegeausbildung an ihre Stelle gesetzt. Das berufsqualifizierende Pflegestudium wird darüber hinaus neue Zielgruppen ansprechen und weitere Karrieremöglichkeiten eröffnen.

Die NRW-Koalition stellt mit ihrem Änderungsantrag zum vorliegenden Gesetzentwurf außerdem auch künftig die Assistenzausbildung im Pflegebereich sicher. Damit bekommen wir weiterhin Schülerinnen und Schüler. Wir möchten denjenigen, die zum Beispiel einen Hauptschulabschluss haben, eine Chance geben, um dann die Pflegeausbildung anzutreten.

(Beifall von der CDU)

Die nähere Ausgestaltung des Bundesgesetzes zur generalistischen Ausbildung soll in vielen Bereichen durch Landesrecht erfolgen. Um zeitliche Verzögerungen in der Umsetzung zu vermeiden, bringen wir bereits heute diesen Gesetzentwurf des Landes NRW auf den Weg und regeln das, was nach aktuellem Stand möglich ist.

Der Zeitplan ist eng gesteckt. Dessen sind wir uns bewusst. Bereits zum 01.01.2020 soll die einheitliche Ausbildung an den Start gehen. Parallel dazu können die vorher begonnenen Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege noch bis Ende 2024 absolviert werden.

Für die Fachseminare und Pflegeschulen bedeutet dies eine doppelte Herausforderung, die auch erhebliche Investitionen in die Schulinfrastruktur notwendig machen wird.

In den kommenden Jahren werden wir als Folge der Umstellung deutlich mehr Pflegepädagogen benötigen. Ein zügiger Ausbau der Studienplätze ist deshalb dringend geboten.

Um der Gefahr eines potenziellen Lehrkräftemangels entgegenzuwirken, werden wir übergangsweise bis 2025 Ausnahmen von der Qualifikationsvorgabe des Masterabschlusses zulassen und den Lehrkräften die Möglichkeit einräumen, sich weiterzuqualifizieren.

Die Reform der Pflegeberufe stellt eine große, aber für die Zukunftsfähigkeit dieses Berufsfeldes notwendige Herausforderung dar. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir diese gemeinsam in enger Abstimmung mit den Verbänden und den Pflegeeinrichtungen gestemmt bekommen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und Susanne Schneider [FDP])

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Oellers. – Für die Fraktion der SPD hat nun Frau Abgeordnete Weng das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie und ich möchten wie jeder Einzelne von uns in Würde altern. Jeder Einzelne von uns möchte von professionell ausgebildetem Pflegepersonal entgegenstehen und versorgt werden. Wir alle wollen im Krankheitsfall die Zuwendung erhalten, die uns beim Gesundwerden hilft und auf schwerem Weg begleitet.

Wir alle wissen, was wir dafür brauchen: deutlich mehr Pflegekräfte, die noch dazu gut ausgebildet sind. Die Voraussetzung dafür ist eine durchdachte Gesundheitspolitik. Doch was uns hier vorliegt, ist ein