Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf die Wahlfreiheit bei den kommunalen Integrationsräten bzw. Integrationsausschüssen ist der Kollege Hoppe-Biermeyer gerade schon eingegangen. Mit Blick auf die fortgeschrittene Uhrzeit an diesem Abend erspare ich es Ihnen und mir, das zu wiederholen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Höne. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Kollege Mostofizadeh das Wort. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Frau Präsidentin, herzlichen Dank. – Der Kollege Hoppe-Biermeyer hat mit seiner Vorlesestunde wieder eindrucksvoll belegt,
Das wundert jetzt nicht wirklich. Es ist die konsequente Fortsetzung der bisherigen Beratungen. Aber zwei, drei Punkte aus den bisherigen Beratungen will doch noch einmal in Erinnerung rufen.
Denn immerhin, Herr Kollege Hoppe-Biermeyer, stellt die CDU nicht nur die größte Fraktion hier im Landtag, sondern auch die meisten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in Nordrhein-Westfalen. Trotzdem werden Sie Ihrer Verantwortung nicht einmal ansatzweise gerecht.
Lieber Herr Kollege Hoppe-Biermeyer, was Sie hier abliefern, ist echt nicht in Ordnung. Ich will – auch wenn es jetzt 20:05 Uhr ist – noch einmal sehr deutlich sagen: Sie müssen sich fachlich damit auseinandersetzen und nicht nur das abspulen, was irgendeine Obrigkeit Ihnen ins Stammbuch diktiert hat.
Damit komme ich auch zu den fachlichen Punkten. Schon bei der Einbringung des Gesetzentwurfes war es so, dass, noch bevor das Kabinett sich mit dem Gesetzentwurf befasst hatte, CDU und FDP einen Änderungsantrag hier in den Landtag eingebracht haben.
Dann haben Sie es geschafft, Herr Kollege HoppeBiermeyer, zu einem anderen Gesetzentwurf als zu dem von der Landesregierung vorgelegten zu sprechen – Stichwort „Integrationsausschüsse in Nordrhein-Westfalen“. Das haben Sie jetzt durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ja noch einmal geändert.
Sie sind offensichtlich nicht in der Lage oder willens, sich mit den Sachverhalten auseinanderzusetzen,
sondern lesen die Sachen vor, die Ihnen irgendjemand aufgeschrieben hat. Das ist diesem Parlament, ehrlich gesagt, nicht würdig.
Zum Stichwort „Stichwahl“: Herr Hoppe-Biermeyer hat es tatsächlich geschafft, in einem Gesetzgebungsverfahren, in dem das überhaupt nicht Gegenstand war – Klammer auf: Abgeordneter aus Paderborn; Klammer zu –, den Landrat – Klammer auf: CDU; Klammer zu – aus Paderborn aufzufordern oder offensichtlich dazu zu bringen, das Thema „Stichwahl“ noch einmal mit in die Beratung einzubringen.
Alles andere, lieber Herr Kollege, möchte ich Ihnen an dieser Stelle ersparen, weil wir im Februar 2019 noch einmal ausführlich darüber reden wollen. Dass der CDU-Parteitag eine Stichwahl braucht und die Parlamente von Nordrhein-Westfalen nicht, müssen Sie dann aber schon ausführlich erklären.
Lassen Sie mich noch etwas zum Thema „2,5-%-KIausel“ sagen, weil wir es vorhin auch auf der Tagesordnung hatten. Da ist richtig zitiert worden – ich halte das in der Sache zwar nicht für richtig; aber wir müssen es ja nun einmal zur Kenntnis nehmen –, dass die Wahl von Beigeordneten oder das Bilden von Regierungen – ich nenne das einmal so – in Kommunalparlamenten durchaus von Relevanz für die Frage ist, ob man Prozentklauseln einführen kann oder nicht. Sie entscheiden sich jetzt wider besseres Wissen dafür, die Möglichkeit – nicht die Pflicht, sondern die Möglichkeit – der Wahl von Beigeordneten in Kreistagen abzuschaffen. Das ist eine Schwächung des Kreistages und keine Stärkung. Es ist wirklich widersinnig, was Sie hier auf den Tisch gelegt haben.
Die aus der Hüfte geschossene Begründung, die Herr Kollege Höne im Ausschuss vorgetragen hat, ist schon damals widerlegt worden. Aber ich will sie Ihnen nicht vorenthalten. Er hat allen Ernstes angeführt, das sei im Kreistag deswegen richtig, weil er quasi ein Aufsichtsorgan gegenüber den Räten sei. Dann haben wir angeführt: Was ist denn mit dem LVR? Was ist denn mit dem RVR? Beim Landschaftsverband Rheinland und beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe gibt es sogar ein Landesjugendamt, das staatliche Aufgaben wahrnimmt.
Einen letzten Punkt möchte ich noch ansprechen, weil da Demokratie wirklich mit Chaos verwechselt wird. Was das Thema „Mindestfraktionsgrößen“ angeht, sind wir Grünen der Auffassung, dass es nicht unterschiedliche Spielregeln geben sollte, wenn man in Räten ist. Deswegen waren wir dafür, dass man diese Sperrklausel einführt, und zwar auch, um das System zu sortieren.
Es kann doch nicht dem puren Zufall überlassen sein, dass man in Essen mit drei Personen eine Fraktion gründen kann, seien es nun 70, 80, 90 oder 100 Ratsmitglieder. Das hat mit einer Sortierung des Parlaments nichts zu tun, Herr Kollege Hovenjürgen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, sondern ist ein schlichtes Zugeständnis an die FDP, um einen Koalitionsdeal zu machen. Das hat mit der Organisation von Parlamenten nichts zu tun.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit erweisen Sie der Demokratie einen Bärendienst. Richtig und vernünftig wäre es, gleichmäßig zu sortieren.
Als allerletzten Punkt will ich das Stichwort „Ausschussvorsitzende“ ansprechen. Ich hätte mir, ehrlich gesagt, auch eine bessere Regelung als die jetzige vorstellen können; das ist keine Frage. Aber dies ausschließlich auf dem Rücken der Städte und Gemeinden auszutragen und ihnen die PopulismusFreiheitsdebatten vor Ort vor die Füße zu kippen, trifft nicht auf unsere Zustimmung.
Zu einem fordere ich Sie allerdings schon auf, Herr Kollege. Führen Sie hier eine neue Ehrenamtskommission ein, und diskutieren Sie wieder substanziell und an der Sache orientiert über diese Dinge. Dann können wir gemeinsam eine Weiterentwicklung des kommunalen Ehrenamtes angehen. Was Sie hier abgeliefert haben, ist schlicht ein Schauspiel. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mostofizadeh. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Tritschler das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben bereits in erster Lesung und auch im Ausschuss zum Ausdruck gebracht, dass wir den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung im Wesentlichen
begrüßen. Ich möchte für meine Fraktion noch einige Punkte ansprechen, die uns besonders wichtig sind.
Bürgerfreundlich und im Sinne der direkten Demokratie ist es, den Initiatoren eines Bürgerbegehrens früh die Möglichkeit zu geben, die Zulässigkeit ihres Anliegens zu prüfen. Der Status quo dagegen ist bürgerfeindlich und schafft schlimmstenfalls Politikverdrossenheit, wenn engagierte Bürger mit großem Aufwand Unterschriften sammeln und erst danach erfahren, ob das Bürgerbegehren überhaupt zugelassen wird.
Im Interesse der Demokratie ist sicher auch die Rücknahme der neuen Fraktionsmindestgrößen. Wir haben eben über die Prozenthürden in den Kommunalparlamenten gesprochen. Nach unserer Auffassung kann es nicht sein, dass man auf diesem Weg jetzt eine Prozenthürde durch die Hintertür einzieht. Nur wer einer Fraktion angehört, kann vollumfänglich mitbestimmen und mitreden.
Genau das scheinen SPD und Grüne an dieser Stelle verhindern zu wollen – auch wenn es höchst fraglich ist, ob eine solche Regelung im Lichte der Rechtsprechung zur Prozenthürde überhaupt zulässig ist und vor dem Verfassungsgericht Bestand hätte.
Wir freuen uns daher über die vermutlich nicht ganz freiwillige Kehrtwende der Union dahin gehend, dass auch kleinere Gruppierungen wieder die Chance haben, sich in den Räten und Kreistagen gleichberechtigt Gehör zu verschaffen.
Eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung sehen wir im Bereich der Ausschussvorsitze. Hier ist es sicher nicht zielführend, von Lippe bis Euskirchen und vom Sport- bis zum Bauausschuss eine landesweite Regelung zu treffen. Die Gemeindevertreter vor Ort wissen am besten, wer den größten Mehraufwand trägt, und werden hier – da sind wir zuversichtlich – angemessene und sachgerechte Lösungen finden.
Schließlich freuen wir uns über die Optionsregelung bei den Integrationsgremien. Es hat zwar etwas gedauert; aber nun hat sie via Änderungsantrag doch noch ihren Platz im Gesetz gefunden. Integrationsräte mit eigener Wählerschaft und eigenem aktiven und passiven Wahlrecht sind nach unserer Auffassung ein Widerspruch in sich. Wer sich integrieren möchte, braucht gerade keine Parallelstrukturen unter Ausschluss der Allgemeinheit.
Das scheint im Übrigen nicht nur unsere Meinung, sondern auch ganz überwiegend die Meinung der Betroffenen zu sein. Anders sind die miserablen Wahlbeteiligungen – in der Regel um die 10 % – nicht zu erklären. Wir sind daher der Meinung, dass ein regulärer Ausschuss besser geeignet ist, sich des Themas anzunehmen, und weniger Gefahr läuft, zu einer Spielwiese für Partikularinteressen zu werden.
Zusammenfassend bleibt für meine Fraktion festzuhalten, dass wir dem Gesetzentwurf so, wie er aus dem Ausschuss kommt, gerne zustimmen werden.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Tritschler. – Als nächste Rednerin hat für die Landesregierung Frau Ministerin Scharrenbach das Wort. Bitte sehr.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die wichtigste Regelung in diesem Gesetz ist die kürzeste: Das Gesetz zur Stärkung des Kreistages wird nämlich aufgehoben, noch bevor es in Kraft tritt.