Protokoll der Sitzung vom 12.12.2018

Die Anhebung der Fraktionsmindestgrößen stellt eine wichtige Maßnahme gegen die Zersplitterung der Räte dar. Wir haben das gerade im Tagesordnungspunkt zuvor auch vom Innenminister gehört, Stichwort: Sperrklausel. Das findet hier in NordrheinWestfalen keine Anwendung.

Anhand von sachlichen Kriterien ist nicht zu erklären, warum die damalige CDU-Landtagsfraktion die Anhebung der Fraktionsmindestgröße mitbeschlossen hat und heute wieder zurückdreht. Das ist nicht nachvollziehbar.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Zur Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende haben Sie hier vorhin kurz referiert, Herr Hoppe-Biermeyer. Auch das war ein Ergebnis der Ehrenamtskommission, mit breiter Zustimmung aus diesem Parlament. Wenn Sie diese Änderung heute mit einfacher Mehrheit beschließen, ist das nichts anderes als die Arroganz der Macht der Regierungskoalition.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Was machen Sie daraus im Zusammenhang mit der Aufwandsentschädigung? – Die Kommunen können

nicht nur einzelne, sondern auch sämtliche Ausschüsse von der Gewährung der zusätzlichen Entschädigung ausnehmen und sollen demnächst neben einer Aufwandsentschädigung möglicherweise sogar über Sitzungsgeld entscheiden können. Das setzt dem Ganzen doch noch die Krone auf! Diese Möglichkeit zur Gewährung eines Sitzungsgeldes schafft uneinheitliche Standards in den Kommunen in Nordrhein-Westfalen.

Schließlich ist das Ganze mit der Intention eingeführt worden, den zusätzlichen Aufwand, den die Ausschussvorsitzenden im Vergleich zu normalen Ratsmitgliedern haben, auszugleichen. Das bezieht sich nicht nur auf die reine Ausschussarbeit und die Sitzungsleitung, sondern gerade auch auf das, was vom Sitzungsvorsitzenden im Ehrenamt an Drumherum geleistet wird. Wir wollten gemeinsam das Ehrenamt stärken – Sie schwächen es mittlerweile.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Davor warnen wir. Ich sage: Das ist sogar demokratieschädlich, was Sie hier machen.

Wir brauchen eine landeseinheitliche Regelung; da sind wir bei Ihnen. Klare landesgesetzliche Vorgaben und eine landeseinheitliche Klarstellung ohne Ausnahmen wären der richtige Weg gewesen.

Kommen wir zu den Integrationsräten. Sie behaupten, dass die verpflichtende Einrichtung von Integrationsräten nicht dazu geführt hat, dass in allen Gemeinden eine zufriedenstellende Beteiligung der Migrantinnen und Migranten am kommunalpolitischen Diskurs sichergestellt ist. Das sehen wir völlig anders, ebenso wie der Landesintegrationsrat und die kommunalen Spitzenverbände, die sagen, das habe sich in dieser Form bewährt.

(Beifall von der SPD)

Mit Ihrer Neuregelung wird es in vielen Kommunen zu einer Schwächung der entsprechenden Gremien kommen. Warum sollten wir heute eine solche Schwächung politisch mit auf den Weg bringen? Das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.

Ich finde, die Integrationsräte leisten einen wesentlichen Beitrag zur politischen Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern mit Migrationshintergrund in Nordrhein-Westfalen. Ich halte das für einen guten Weg und für einen richtigen Weg.

Abschließend komme ich noch zum Landesverband Lippe. Er ist jetzt gesetzlich gefordert, die Kassenführung umzustellen. Der Landesrechnungshof soll sich der Gemeindeprüfungsanstalt auf Kosten des Landesverbandes zur Durchführung von Prüfungen bedienen können. Bisher wurde der Landesverband ohne diese Kostentragungspflicht geprüft; darüber hinaus wurde die Kassenführung aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen bisher durch das Landesamt für

Finanzen durchgeführt. Jetzt soll der Landesverband die Kosten selber tragen.

Die Redezeit.

Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. – Es gibt keinen sachlichen Grund dafür, dass der Landesverband auf seinen Kosten sitzen bleibt. Er darf bei der Umstellung nicht schlechtergestellt werden als die übrigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von der SPD)

Alles in allem sind die von Ihnen eingebrachten Rücknahmen und Änderungen rückständig und gefährden die Mehrheitsfindung in unseren Räten. Sie sind sozial ungerecht und demokratieschädlich. Es wird Sie nicht überraschen, dass wir gleich Ihren Gesetzentwurf ablehnen werden. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Dahm. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Höne.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz zur Stärkung des Kreistages, das hier im Dezember 2016 beschlossen wurde, erfuhr bei der Einbringung und im Vorfeld bei den Beratungen erhebliche Kritik von unterschiedlichen Seiten, weil es einen tiefgreifenden Einschnitt in die bewährte innere Verfassung der Kreise – die eben nicht komplett mit Städten und Gemeinden gleichzusetzen sind – dargestellt hat.

Die Folge dieser Kritik ist eine Prüfung der Gesetzesauswirkung durch die NRW-Koalition.

(Christian Dahm [SPD]: Das können Sie doch gar nicht wissen! Es gab ja keine Entfaltung!)

Das Ergebnis dieser Prüfung ist der hier vorliegende Gesetzentwurf.

Dazu gehört natürlich immer ein auch entsprechender Koalitionsvertrag. Ich will auf einzelne Aspekte in diesem Gesetzentwurf nur noch einmal kurz eingehen, weil wir intensive Beratungen im Ausschuss, in den Anhörungen usw. hinter uns haben.

Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, direktdemokratische Instrumente weiterzuentwi

ckeln. Wenn man sich zum Beispiel im Nachbarland Niedersachsen umschaut, dann findet man dort die Möglichkeit einer rechtssicheren Vorprüfung bei Bürgerbegehren. Das ist eine gute Ergänzung der bestehenden Rechtslage. Das stärkt potenzielle Initiatoren von Bürgerbegehren, schafft Akzeptanz und Plan

barkeit und vermeidet Frust bei denjenigen Bürgerinnen und Bürgern, die sich da einbringen wollen. Ich verstehe nicht, was man dagegen haben kann.

Wir haben uns im Koalitionsvertrag außerdem darauf verständigt, uns mit dem kommunalen Ehrenamt zu beschäftigen. Ich sage ausdrücklich – das habe ich auch im Ausschuss schon gesagt –, dass das hiermit nicht abschließend erledigt ist, sondern dass ich es für eine der Kernaufgaben unseres Kommunalausschusses hier im Hause halte, sich dauerhaft mit der Frage des kommunalen Ehrenamts auseinanderzusetzen.

Wir haben uns im Koalitionsvertrag unter anderem darauf geeinigt, dass wir die kritisierten Neuregelungen zur Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende sowie zu den Fraktionsmindestuntergrenzen in den Räten und Kreistagen überprüfen wollen. Die vorgesehenen Änderungen bei den Mindestfraktionsstärken heben wir auf. Wenn Sie, Herr Kollege Dahm, das als komplett unsachlich darstellen, dann hieße das, dass die Regeln, die Jahre und Jahrzehnte gegolten haben, keinerlei Grundlage hatten.

Ich meine, dass das wohl nicht so ganz sein kann. Im Gegenteil! Das sichert die Arbeitsfähigkeit auch von kleineren Fraktionen. Es sichert damit übrigens auch einen ganz wesentlichen Bestandteil der Arbeitsfähigkeit von Ehrenamt und überhaupt die Attraktivität dieses Ehrenamtes.

Nun will ich noch kurz die Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende ansprechen. Es ist ein Regel-Ausnahme-Verhältnis, das wir hier schaffen. Die Regel bleibt die monatliche zusätzliche Entschädigung. Sie honoriert den zusätzlichen Arbeitsaufwand und die zusätzliche Verantwortung, die kommunale Ausschussvorsitzende wahrnehmen. Wir schaffen aber auch rechtssichere Ausnahmen und kommen damit den Wünschen der kommunalen Spitzenverbände und vor allem auch von ganz vielen aktiven Kommunalpolitikern nach, die diese Regelung vor Ort sehr unterschiedlich gehandhabt haben und das, was hier an Änderungen vorgenommen wurde, zum Teil als – ich zitiere – Zwangsbeglückung empfunden haben.

Sie, Herr Kollege Dahm, nehmen jeden Unterschied in der kommunalen Familie als großes Problem wahr und machen hier das ganz große Fass auf – im Sinne von: Die Demokratie steht eigentlich kurz vor dem Abgrund.

(Zuruf von der SPD: Unsinn! Unsachlich!)

Für uns in der NRW-Koalition sind Unterschiede zwischen Kommunen ein Ausdruck von Individualität und gelebter kommunaler Selbstverwaltung.

(Beifall von der FDP)

Auf die Wahlfreiheit …

Herr Kollege Höne, entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage von Herrn Kollegen Dr. Maelzer.

Bitte sehr.

Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Weil ich die Sorge habe, dass Sie ähnlich wie Ihr Kollege Hoppe-Biermeyer in Ihrem Wortbeitrag nicht auf den dritten Landesteil, auf Lippe, eingehen werden, habe ich jetzt die Gelegenheit für eine Zwischenfrage genutzt.

Mit Ihrem Gesetz schwächen Sie den Landesverband Lippe finanziell und legen ihm eine Kostentragungspflicht auf, die er im Vorfeld nicht hatte. Warum ist es denn Ihr Ziel, den Landesverband Lippe finanziell zu schwächen, und warum sind Sie auf die Änderungsvorschläge des Landesverbandes nicht eingegangen?

(Zuruf von der SPD: Dafür haben sie lieber die Fotos gemacht!)

Herr Kollege Dr. Maelzer, ich will gern in aller Kürze darauf eingehen. Ich meine, dass Sie hier einer Fehleinschätzung unterliegen. Warum die Umstellung der Buchhaltung von der Kameralistik auf die Doppik, wie sie in ganz vielen anderen Bereichen auch erfolgt, eine dauerhafte finanzielle Schwächung darstellen soll, ist für mich nicht nachvollziehbar.

(Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das ist doch gar nicht der Punkt! Sie haben das überhaupt nicht verstanden!)

Es gibt entsprechende Umstellungshilfen. Das kann man sich dann im weiteren Verlauf, wenn es zu diesen drastischen Auswirkungen kommen sollte, die der Landesverband Lippe befürchtet – ich meine nicht, dass sie so drastisch werden –, immer noch einmal ansehen. Da sind wir natürlich auch gesprächsbereit. Aber warum nach der einmaligen Umstellung einer Buchhaltung entsprechende Ausgleichszahlungen auf immer und ewig zwingend notwendig sein sollten, ist mir nicht ganz klar.

(Zuruf von der SPD: Gut zu wissen!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf die Wahlfreiheit bei den kommunalen Integrationsräten bzw. Integrationsausschüssen ist der Kollege Hoppe-Biermeyer gerade schon eingegangen. Mit Blick auf die fortgeschrittene Uhrzeit an diesem Abend erspare ich es Ihnen und mir, das zu wiederholen.