(Beifall von der CDU und der FDP – Berivan Aymaz [GRÜNE]: Das ist doch eine Mogelpa- ckung! Schauen Sie sich doch mal an, was die Experten sagen! – Heike Gebhard [SPD]: Und an anderer Stelle nehmen Sie es wieder weg!)
Schlussendlich – meine Damen und Herren, ich weiß, dass es Ihnen weh tut – leiten wir die für die Kommunen vorgesehen Bundesmittel für die Integration in Höhe von 432,9 Millionen Euro eins zu eins an die Kommunen weiter.
Sie von SPD und Grünen haben in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 dieses Geld den Kommunen entzogen und es im Landeshaushalt vereinnahmt. Das Ergebnis war, dass 860 Millionen Euro vor Ort fehlten, wo das Geld dringend benötigt wurde. Wir hingegen wissen um die Bedürfnisse unserer Städte und Gemeinden, und deshalb landet das Geld dort, wo es benötigt wird, nämlich bei den Kommunen und Gemeinden vor Ort.
Drittens. Last but not least einen Blick in den Einzelplan 12 des Finanzministers Lutz Lienenkämper. Ich verbinde das mit einem herzlichen Dank an den Finanzminister und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium für die Arbeit an diesem hervorragenden Haushaltsplan.
Ich will nur einen einzigen Posten daraus nennen: Erstmalig werden 21 Millionen Euro für das Unterhaltsvorschussgesetz eingestellt. Das Land übernimmt die Geltendmachung von Ansprüchen und Rückgriffen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz von den Kommunen.
Das heißt, dass das Land – konkret: das Landesamt für Finanzen – ab dem 1. Juli 2019 nun diese Forderung geltend machen wird. Es wird aber für diese Aufgabe eben keine neue Behörde geben. Stattdessen wird das Landesamt für Finanzen bedarfsgerecht weiterentwickelt. Der Vorteil für die Kommunen: weniger Personal- und Sachaufwand ab dem 1. Juli 2019.
NRW-Koalition im Haushalt 2019 – ein Haushalt, der konsolidiert, ohne neue Schulden auskommt, mit Tilgung alter Schulden beginnt und bereits einen Überschuss in der Bilanz aufweist.
Es handelt sich um einen Haushalt, der durch Digitalisierung die Behörden unseres Landes modernisiert; einen Haushalt, der in die Sicherheit unserer Bürger, in die Mobilität, in unser Bildungssystem und in den Zusammenhalt unserer Gesellschaft investiert. Der Haushalt 2019 greift aus Sicht der NRW-Koalition die wichtigsten Themen unseres Landes gestaltend auf.
Diesem Haushalt könnten auch die Grünen zustimmen. Aber das werden sie nicht tun. Stattdessen setzen sie ein Thema auf die politische Agenda, dass an Wichtigkeit kaum zu übertreffen ist: Knecht Ruprecht.
Die Grünen-Politikerin Josefine Paul sagte, ein strafender Knecht Ruprecht sei nicht mehr zeitgemäß.
Es passe nicht mehr in das heutige Bild der Kindererziehung; denn Kindern solle man grundsätzlich nie drohen. Darunter falle auch die Drohung mit Knecht Ruprecht, die man nicht aussprechen solle. Liebe Kollegin Paul, ich stimme Ihnen zu, dass Kinder ein Grundrecht auf gewaltfreie Erziehung haben und dass dazu auch der Verzicht auf psychische Gewalt gehört.
Aber dann müssten Sie von der Fraktion der Grünen doch mal mit gutem Beispiel vorangehen, aber Sie zeigen uns täglich das Gegenteil. Die Grünen drohen uns gerade damit, dass die Welt untergeht, wenn wir nicht sofort aus der Braunkohle aussteigen. Sie drohen uns damit, dass die Menschen zu Tausenden krank werden, wenn der böse Diesel weiter in der Innenstadt fährt. Sie wollen uns weismachen, ein zwischen Wahrung persönlicher Freiheit und effektiver Terrorbekämpfung austariertes Polizeigesetz würde unsere Grundrechte schleifen.
Sie schließen sich Demonstrationen an gegen das Polizeigesetz, bei denen in der ersten Reihe zu lesen ist: Fuck Cops. – Ist das keine psychische Gewalt, meine Damen und Herren?
Es sind doch Sie, meine Damen und Herren von Grünen, die niemals dem Versuch widerstehen können, mit Drohungen die Gesellschaft zu erziehen,
und das, liebe Frau Kollegin Paul, macht Ihre vorweihnachtliche Kritik an Knecht Ruprecht so unglaubwürdig.
Lob und Tadel, Belohnung und Bestrafung kommen nicht aus der Mode. Beides ist untrennbar miteinander verbunden. Das ist mitunter eine bittere Erkenntnis, aber eine, die Kindern, ohne Gewalt auszuüben, zuzumuten ist.
Auch die SPD könnte ja diesem Haushalt zustimmen. Aber das werden Sie nicht tun. Das haben Sie ja schon angekündigt. Stattdessen setzen Sie auf ein für Sie vorgeblich wichtiges Thema: Sie sind gegen die Abschaffung der Stichwahl.
Der Verein „Mehr Demokratie“ sagt, ein paar Kandidaten werden zu zweifelhaften Siegern. Und der SPD-Fraktionsvorsitzende Herr Kutschaty schreibt sogar auf einer Kachel in den sozialen Netzwerken, die Abschaffung der Stichwahl sei ein Angriff auf unsere gelebte Demokratie.
Sehr geehrter Herr Kollege Kutschaty, vielleicht sollten Sie zusammen mit dem Verein Mehr Demokratie mal reflektieren, wen und was Sie da eigentlich kritisieren.
Die NRW-Koalition ist es auf jeden Fall nicht. Sie kritisieren massiv die Aussagen des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen. Ich will drei der vier Leitsätze aus dem Urteil vom 26. Mai noch einmal in Kürze für Sie in Erinnerung rufen. Respektieren Sie dieses Urteil, ja oder nein? – Die Antwort ist wahrscheinlich: ja.
„Der Wegfall der Stichwahl bei den Bürgermeister- und Landratswahlen … ist mit der Landesverfassung vereinbar.“
„Die … Direktwahl der Bürgermeister und Landräte in einem Wahlgang mit relativer Mehrheit trägt … dem Erfordernis demokratischer Legitimation … Rechnung.“
Was also kritisieren Sie? Was haben Sie an dem Satz nicht verstanden, sodass Sie sagen, das sei ein Angriff auf die gelebte Demokratie? Es heißt dort: trägt dem Erfordernis demokratischer Legitimation Rechnung.
(Zuruf von der SPD: Was haben Sie nicht ver- standen? Wir kritisieren, dass der erste AfD- Bürgermeister Ihr Bürgermeister sein wird!)
„Der Gesetzgeber ist gehalten, die Wahlverhältnisse daraufhin im Blick zu behalten, ob das bestehende Wahlsystem den erforderlichen Gehalt an demokratischer Legitimation auch zukünftig“
Wenn zwei Drittel der Gewählten im zweiten Wahlgang weniger Stimmen bekommen als im ersten Wahlgang, dann ist der erforderliche Gehalt an zusätzlicher demokratischer Legitimation schlicht und einfach gesunken bzw. nicht mehr vorhanden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern darauf, mit den Augen die Tür zu finden. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass Ihnen das in den Ausschussberatungen noch gelingen wird.
Sehr geehrter Herr Kollege Kutschaty, meine Damen und Herren, ich will diese Rede nicht beenden, ohne ein weiteres Thema, das möglicherweise schwerwiegende Folgen für die zukünftigen Landeshaushalte und die Arbeit dieses Landtages hat, kurz anzusprechen. Sie haben es auch getan. Das ist das Thema „Digitalpakt“ und die damit verbundene Föderalismusdebatte.
„Nach Meinung von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) ist das Vorhaben in der derzeitigen Form nicht zustimmungsfähig.“